Sonntag, 30. April 2023

Gründungsversammlung des Vereines "ProNatur"

 Zu der Gründungsversammlung des Vereines, laden wir nach Waldburg, Gaststätte König Wilhelm am 9. Mai ab 19 Uhr ein. Bitte kommt!

Liebe Mitmachenden und Interessierten unserer Bürgerinitiative,

Auch wenn es in den Medien etwas ruhiger geworden ist- wir sind und bleiben am Ball fürs Reicher Moos!

Schwäbische, Blix/Bildschirmzeitung, Regio TV und Stuttgarter Zeitung werden sicherlich noch berichten…

Aktuell erarbeiten wir im kleinen Kreis ein Konzept zur Renaturierung des Reicher Moos, das wir bis Ende Mai veröffentlichen wollen. Wer Expertise einbringen kann- bitte unbedingt bei uns per Email melden!

Zu einer Lösung und Mitarbeit wurde der Zweckverband Torfgewinnung im Reicher Moos direkt mit beiliegendem Schreiben aufgefordert.

Unserem Landrat Herrn Harald Sievers, haben wir per Email dieses Schreiben mit der Bitte um die dringende, politische Unterstützung zugesandt.

Unsere Gemeinden können von einer Bürgerinitiative keine kostenlosen Beiträge im Amtsblatt veröffentlichen. Deshalb werden wir einen Verein gründen, da wir die Bürger beider Orte unbedingt über den aktuellen Stand zum Reicher Moos informieren wollen. Unser Vorschlag ist ProNatur Vogt-Waldburg. Dies hat den Vorteil, dass sich der Verein nach erfolgreicher Umsetzung der Renaturierung im Reicher Moos, auch für andere örtliche Umweltthemen einsetzen könnte. Dies entspricht der Aufforderung zu bürgerschaftlichem Engagement. Speziell unsere Unterstützenden aus Vogt und Waldburg bitten wir dringend um Teilnahme!

Folgende Satzung stellen wir bei der Gründungsversammlung zur Diskussion. Die Mitgliedschaft soll ohne Beitragsverpflichtung möglich sein, wobei dies (wie alles andere), bei der Gründungsversammlung durch die Anwesenden beschlossen wird. Auszug aus der vorgesehenen Satzung des gemeinnützigen, eingetragenen Vereins „ProNatur Vogt-Waldburg“


§ 1 Verein zur Rettung der Natur
(1) Der Verein führt den Namen „ProNatur Vogt-Waldburg“.
(2) Der Verein hat seinen Sitz in XXXX,
(3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr


§ 2 Zweck des Vereins, Gemeinnützigkeit
(1) Steuerbegünstigte Zwecke
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Konkreter Förderzweck
Zweck des Vereins ist die Forderung und Förderung zum Naturerhalt und aller Maßnahmen, die im weitesten Sinne dazu hilfreich sind.
(3) Maßnahmen
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Medienarbeit, politische Einflussnahme, Öffentlichkeitsarbeit und Aktivitäten, die dem Ziel eines respektvollen Umgangs mit der Natur und deren Ressourcen führen
(4) Gemeinnützigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder*innen erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 

Zusammen retten wir das Reicher Moos!

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