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Montag, 16. Mai 2022

Schöne Bodensee-Touristenwelt

Owingen ist nun also dabei, bei der illustren Runde der staatlich anerkannten Erholungsorte.

Wenn man liest, wie schwer um dieses Prädikat gekämpft werden muss, da  scheint dieses doch nicht ganz so wertlos  zu sein....
Müsste man solche schwer zu erringenden Auszeichnungen nicht regelmäßig kommunizieren und bei der Gemeindeentwicklung vorrangig berücksichtigen?
Salem hat das Prädikat schon lange. Mir ist jedoch im Gemeinderat Salem noch nie ein Hinweis darauf begegnet, tatsächlich musste ich zur Sicherheit erst mal googeln, ob Salem überhaupt noch mit dabei ist ....Es steht auf der Salemer Homepage, damit scheint der Zweck erfüllt.
So sehr Ruhe und Naturliebe in Owingens Stellungnahme beschworen werden - mit flächenintensiven Gewerbegebietsausweisungen ist auch Owingen nicht zimperlich, da ähnelt es Salem.
Die zunehmend ausufernden Gewerbeflächen und der Flächenfraß spielen anscheinend keine Rolle nach der Auslegung der politischen Prädikats-Verleiher. Oder lesen die keine Regionalpläne?


 OWINGEN: Als Erholungsort staatlich anerkannt

Wenn es darum geht, Touristen ins Hinterland des Bodensees zu locken, dann kann Owingen seit Kurzem einen weiteren Trumpf ausspielen: Die Gemeinde ist jetzt staatlich anerkannter Erholungsort, die entsprechende Urkunde hat Regierungsvizepräsident Utz Remlinger bei einem Festakt an Bürgermeister Henrik Wengert übergeben. Owingen will mit dem Slogan „Die Ruhe vor dem See“ bei Erholungssuchenden punkten. 

Donnerstag, 31. März 2022

Bodenseekreis: Wird B 31-neu eine Nummer kleiner?

 28.03.2022  |  VON FABIANE WIELAND FABIANE.WIELAND@SUEDKURIER.DE  hier

Mit diesem Vorstoß hat der baden-württembergische Verkehrsminister kürzlich am Hochrhein für einen Sturm der Entrüstung gesorgt: In einem Schreiben informierte Winfried Hermann die Landräte und Bürgermeister der Region darüber, die Planung für die A 98 nicht länger unterstützen zu wollen. Damit schlug er nichts anderes vor, als die Hochrhein-Autobahn zu kippen und durch eine dreispurige Bundesstraße zu ersetzen.

Am Bodensee fühlt man sich da an die Debatte um die B 31-neu zwischen Immenstaad und Meersburg erinnert. Dass die neue Bundesstraße vierspurig gebaut werden soll, galt in der Region eigentlich schon lange als gesetzt. Im August 2019 allerdings die Überraschung: Hermann brachte bei der Eröffnung des B-31-Abschnitts bei Überlingen den dreispurigen Ausbau für die Strecke zwischen Meersburg und Immenstaad ins Spiel.

Mittwoch, 30. März 2022

Temperatur-Anstieg von 1,5 Grad ist schon Realität

Schwäbische Zeitung  Von Lena Müssigmann

Im Schussental ist es binnen 40 Jahren deutlich wärmer geworden - Das bedeutet Stress für die Gesundheit

Im Schussental sind die Temperaturen in Folge der Klimaerhitzung stärker angestiegen als im weltweiten Durchschnitt. Im Sommer wirkt sich der Hitzestress auf den Körper aus. Aber auch für andere Bereiche hat ein Temperaturanstieg Folgen.

Der Anstieg der Temperaturen ist im Schussental überdurchschnittlich hoch, wie Roland Roth von der Wetterwarte Süd erklärt. ...
Global habe sich die Temperatur in den vergangenen Hundert Jahren um 1,1 Grad erhöht. Im Schussenbecken bis zum Bodensee sei ein Temperaturanstieg von 1,5 bis 1,8 Grad allein in den vergangenen 40 Jahren zu beobachten gewesen.

Freitag, 11. Februar 2022

Salem: Ein Brief an Herrn Habeck

Aktionsbündnis Grünzug Salem ,  Salem, 10.02.2022

An  Herrn Dr. Robert Habeck

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

11019 Berlin



Betreff: Salem braucht Ihre Unterstützung

Sehr geehrte Herr Dr. Habeck,

Claus Kleber, der jahrelange Anchorman des Heute-Journals, sagte anlässlich seiner Verabschiedung, jetzt habe er mehr Zeit für einen der schönsten Flecken Deutschlands – den Bodensee. Die Bodenseeregion ist bekannt für ihre einmalige Natur- und Kulturlandschaft. (siehe dazu den eindrücklichen Film von 2004 hier)

Salem, die Gemeinde, aus der wir Ihnen schreiben, beherbergt von den Top Ten Sehenswürdigkeiten am Bodensee drei und ist nicht nur deutschlandweit, sondern international bekannt. Salem ist eine Flächengemeinde und ein staatlich anerkannter Erholungsort. Geprägt durch eine jahrhundert-alte Natur- und Kulturlandschaft, einst geschaffen von den Mönchen des Klosters Salem, welches sich heute in Landesbesitz befindet.

Sonntag, 9. Januar 2022

Was haben wir aus dem Bodensee gemacht? - ein Film von 2004 aktuell wie nie

Aus dem Blog AGORA-LA
von Elke Krieg  (hier)

 

YouTube- Video  hier zum Anschauen

2004:

Rund um den Bodensee gibt es Kunst- und Kulturlandschaften von einer einzigartigen Vielfalt. Doch diese Landschaft hat in den letzten Jahrzehnten ihr Gesicht verändert wie nie zuvor. Aus dem Zaubergarten ist ein Ballungsraum geworden.


Hermine kommentiert: Unglaublich. 2003/2004 gedreht. Und einfach weitergemacht mit der Zersiedelung. Und wenn ich jetzt am die Straßenbaupläne am Bodensee denke, wird mir ganz furchtbar .


siehe dazu auch den Post zur Idee des ausgeweiteten Biosphärengebietes hier

Freitag, 22. Oktober 2021

BUND fordert Stopp des B 31-Ausbaus - Das sagt das Regierungspräsidium Tübingen zu den Forderungen des BUND

Schwäbische Zeitung, Auszüge blau

2 Artikel in der Schwäbischen Zeitung zum Ausbau der B31 zwischen Friedrichshafen und Meersburg. Vor kurzem hatte der scheidende Verkehrsminister Scheuer noch öffentlich befeuert , dass die 4-Spur -Variante auf jeden Fall durchgezogen werde - wohl wissend, dass das Landesverkehrsministerium da ganz anderer Meinung ist. Das interessierte ihn nicht. Auch bei der Förderung unserer Bodenseegürtelbahn - "das" Instrument um eine Verkehrswende in unserer Region voranzubringen- gab es bisher größte Differenzen zwischen Landes- und Bundesministerium (hier).

Im Bericht der Schwäbischen dazu war folgender Kommentar zu lesen:

Doch Minister Scheuers Tage sind gezählt , seine Entscheidungen sind  äußerst zweifelhaft und umstritten.
Man darf gespannt sein wer (schon im Dezember hoffentlich)  nachfolgt und welche Entscheidungen dann getroffen werden.

Der Tiefpunkt scheint erreicht - Schlechter im Sinne einer echten, ambitionierten Verkehrswende-Strategie kann`s eigentlich nicht mehr werden.


BUND fordert Stopp des B 31-Ausbaus

Bundesverkehrsministerium will die Bundesstraße zwischen Immenstaad und Meersburg vierspurig auf der B1-Variante ausbauen
Von Alexander Tutschner



Der BUND Baden-Württemberg fordert, dass die Planungen für den vierspurigen Ausbau der B 31 zwischen Immenstaad und Meersburg gestoppt und im Sinne von Umwelt- und Klimaschutz neu bewertet werden. Ein von der Naturschutzorganisation selbst in Auftrag gegebenes Gutachten zeige, dass diese Aspekte im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) zu wenig berücksichtigt seien. Dieser entspreche nicht EU-Recht und sei verfassungswidrig. (hier die PM des BUND)


Das Bundesverkehrsministerium will die B 31 zwischen Friedrichshafen und Meersburg vierspurig auf der B1-Trasse ausbauen. .....Grundlage für diese große Lösung ist der Bundesverkehrswegeplan, in dem die B 31-neu vierspurig hinterlegt ist.
Dessen Rechtmäßigkeit wird jetzt vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) massiv angezweifelt. „Der Bundesverkehrswegeplan verstößt gegen die EU-rechtlichen Vorgaben zur strategischen Umweltprüfung“, sagt Klaus-Peter Gussfeld, Verkehrsreferent beim BUND Baden-Württemberg. Umweltfachliche Argumente seien darin nicht ausreichend betrachtet. Die Belange des Straßenverkehrs seien zu sehr im Vordergrund gestanden, Natur- und Klimaschutz zu kurz gekommen. „Das Bewertungsverfahren entspricht nicht den Anforderungen“, sagt Gussfeld. .....

.... Das BUND-Gutachten weise nach, dass durch die Maßnahmen im Plan bundesweit nur rund 500 000 Tonnen CO eingespart würden. „Das ist ein Witz“, sagt Gussfeld, im Verkehr müssten für den Klimaschutz 40 bis 45 Prozent des CO oder rund 16 bis 17 Millionen Tonnen vermieden werden. Die Landesvorgaben seien noch restriktiver.
„Der Bundesverkehrswegeplan muss grundsätzlich überarbeitet werden“, sagt Gussfeld. .....


Das sagt das Regierungspräsidium Tübingen zu den Forderungen des BUND

Die im Bundesverkehrswegeplan bewerteten Vorhaben wurden einer Nutzen-Kosten-Analyse unterzogen und zusätzlich umwelt- und naturschutzfachlich, raumordnerisch und städtebaulich beurteilt“, schreibt das Regierungspräsidium Tübingen (RP) zu den Vorwürfen des BUND auf Anfrage. Die angesprochene strategische Umweltprüfung sei Teil der Systematik bei der Erstellung des Bundesverkehrswegeplans. Das RP könne auf Basis des Rechtsgutachtens des BUND den Planungsprozess zur B 31 Meersburg-Immenstaad nicht stoppen. „Planungen von Infrastrukturprojekten erfolgen immer auf Basis der gültigen EU- und Bundesvorschriften, -Gesetze und -Richtlinien“, heißt es weiter.

Diese Vorgaben beziehen sich demnach auch auf Klima, Umwelt, Luft, CO2-Bilanz und so weiter. Inwieweit das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur das angesprochene Rechtsgutachten bereits interpretiert habe, sei nicht bekannt.

Für das Regierungspräsidium ist auch weiterhin klar, dass die B1-Variante richtig bestimmt wurde. In der Raumanalyse der derzeit in der Endbearbeitung befindlichen Umweltverträglichkeitsstudie würden demnach die genannten Gebiete unter anderem in ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung entsprechend gewürdigt. Ein Teil der Lippbachaue bei Immenstaad sei als Natura-2000-Gebiet ausgewiesen und habe demnach auch naturschutzrechtlich einen sehr hohen Stellenwert. Der Weingarten-Wald übernehme wichtige Funktionen als Lebensstätte in Bezug auf streng geschützte Tierarten wie Fledermäuse und die Gelbbauchunke. Auch bezüglich seiner Klimaschutzfunktion sei das große Waldgebiet von herausgehobener Bedeutung.

„Diese Aspekte finden bei der Einschätzung der Empfindlichkeit gegenüber Straßenbauvorhaben ihre Berücksichtigung“, schreibt das Regierungspräsidium weiter. In der Risikoanalyse würden die Auswirkungen der verschiedenen Trassenvarianten auf mehrere Schutzgüter und Raumnutzungen hin untersucht. Auch andere Belange wie Verkehr und Wirtschaftlichkeit würden vergleichend beurteilt und in die Abwägung eingestellt. „In diesem Vergleich ist die Vorzugsvariante B1 als die günstigste Variante hervorgegangen. Dies wurde vom baden-württembergischen Verkehrsministerium und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in deren Schreiben vom September 2021 bestätigt“, heißt es weiter. In der nächsten Planungsphase gehe es darum, die Variante B1 hinsichtlich der prognostizierten Eingriffe bestmöglich zu optimieren und der naturschutz- und waldrechtlichen Verpflichtung zur Kompensation nachzukommen.

Freitag, 3. September 2021

Vierspuriger Ausbau der B31 durch Obstanlagen und Wald

Schwäbische Zeitung  hier

So geht es auf dem Teilstück weiter

Was Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) vergangene Woche in Friedrichshafen bei der Eröffnung der neuen Ortsumgehung verkündete, ist mittlerweile von seinem Ministerium offiziell zu Papier gebracht worden: Der Bund will die B 31 zwischen Immenstaad und Meersburg vierspurig auf der B1-Trasse ausbauen.

Dass Baden-Württembergs Verkehrsminster Winfried Hermann (Grüne) nur den dreispurigen Ausbau und damit eine kleinere Lösung will, spielt dabei keine Rolle.

Bund ignoriert Landesverkehrsminister

Dass Landesverkehrsminister Winfried Hermann nach wie vor eine dreispurige Variante will, interessiert das BMVI als Bauherrn offenbar herzlich wenig. Hermann hatte bei der Eröffnungsfeier der B 31-neu am Waggershauser Tunnel gesagt, ein leistungsfähiger Ausbau sei auch ohne Vierspurigkeit zu schaffen. „Gemäß Bedarfsplan 2016 ist vorgesehen, die B 31 über einen rund 30 Kilometer langen Streckenabschnitt zwischen Überlingen-Ost und Friedrichshafen zweibahnig vierstreifig auszubauen“, heißt es dazu vom BMVI.

Anmerkung: erst im letzten Spiegel Klimabericht war sehr viel die Rede von Hr. Scheuer hier. Die berechtigte Hoffnung besteht, dass es keine 2. Periode für ihn geben wird, auch wenn er selbst weiterhin an dieser Vorstellung fest hält. Und das mit Söders Segen, das muss deutlich betont werden. Söder selbst behauptet ja neuerdings, dass er sehr klimabewußt sei. Einen solchen Minister im Amt zu halten, das beweist meiner Meinung nach das exakte Gegenteil, das spricht eher von unbedingtem Willen zur Macht.....Nun ja, Schaden hat Hr. Scheuer genug angerichtet, die Wähler sollten ihn nun bitte heimschicken! Es reicht!

Samstag, 15. Mai 2021

Wie wäre es mit einem grenzüberschreitenden, großflächigen Biosphärengebiet?

 Vor kurzem war im Südkurier-Artikel "Wie viel Region steckt im Koalitionsvertrag?" zu lesen:

Spektakulär mutet die folgende Ankündigung an: „Die Bodenseeregion soll sich zu einem CO2-neutralen Kultur-, Natur- und Wirtschaftsstandort weiterentwickeln. Wir wollen dabei klimafreundliche, grenzüberschreitende Verkehrskonzepte rund um den See entwickeln und forcieren. Das Land wird sich weiterhin aktiv im Rahmen der Internationalen Bodenseekonferenz (IBK) in die Gestaltung der Zusammenarbeit in der Grenzregion einbringen.“

So interessant sich das anhört: Man darf sich zurecht fragen, wie solche Ziele mit dem vorgelegten Regionalplan vereinbar sein sollen?
In Stuttgart sprach man kürzlich gar von einer möglichen "Verselbständigung des Verbandes", was man überprüfen werde...Hoffentlich bald! Denn der gesetzlich vorgeschriebene  Bürgerbeteiligungsprozess ist inzwischen  reinste Makulatur.

Was jedoch gesetzt erscheint, ist das "Biosphärengebiet  Oberschwaben – Westliches Allgäu" in noch nicht festgelegten Dimensionen und mit weiterhin ungeklärtem Schutzstatus für den Altdorfer Wald. Trotz dieses nicht unbedeutenden Details: es wäre eine starke Aufwertung unserer Region für den Tourismus, die Landwirtschaft und unsere Kultur, und somit  gesamtgesellschaftlich von hoher Bedeutung.


So kam der Gedanke auf, dass nicht nur der Altdorfer Wald, das Wurzacher Ried, Federsee und Pfrungener Ried....besonders schutzwürdig und  international anerkannt sind, sondern gerade auch unser Bodensee mit  seinen zahlreichen angrenzenden Natzurschutzgebieten:das Eriskircher Ried,  das Rheindelta, der Mindelsee ....

Wie wäre es also mit einem Biosphärengebiet Bodensee - Oberschwaben - Allgäu (BOA)

Es wäre  "grenzenlos - kreativ - vernetzt" und würde sehr gut zu obiger Stategie aus den Koalitionsverhandlungen passen.

 

Es wäre ein grenzüberschreitendes großflächiges Biosphärengebiet und würde sich von Singen über den Bodensee nach Isny und bis zum Altdorfer Wald erstreckenden, mit der  besonderen "Kernzone Bodensee". Europas größter Binnensee und "Trinkwasserspeicher für über 4 Millionen Menschen" mit den an seinem Ufer liegenden, bestehenden Naturschutzgebieten, FFH-/Vogelschutzgebieten könnte in sinnvoller Weise eingebunden und ergänzt werden. 

Eine "Symbiose von Wasser,Land und Kultur",  zwischen oberschwäbischem Moor- und Hügelland sowie Bodensee mit seinen kulturgeprägten Uferlandschaften käme so zustande.




Der Ideengeber dieser Vision Claus Raach schrieb an die Bodenseekonferenz IBK, welche antwortete:

"Die IBK hatte sich 2003/2004 schon einmal mit etwas ähnlichem befasst. Damals wurde eine Initiative für die Bewerbung der Bodenseeregion als UNESCO- Weltkulturlandschaft geprüft. Letztlich ist es damals nicht so weit gekommen, u.a. weil die wirtschaftlichen Implikationen einer solchen Zertifizierung von vielen als nicht positiv eingeschätzt wurden und auch weil der Stellenwert und das Zusammenspiel von Schutz- und Nutzungsinteressen nicht wirklich geklärt werden konnten. Dabei zogen sich die unterschiedlichen Einschätzungen durch alle Teilregionen und waren nicht an den Grenzen festzumachen – was heute auch noch so sein könnte. Sie finden etwas über das damalige Projekt auf unserer Webseite."



Auszüge aus dem Fazit dieser Expertise 

" Ziel der Expertise war es aber explizit nicht, eine gesamthafte Bewertung dieser Zertifizierung vorzunehmen. Diese kann nur vor dem Hintergrund einer (fachlichen) Bewertung des in der Region vorhandenen kulturellen und landschaftlichen Potenzials sowie der grundsätzlichen Entwicklungsvorstellungen für die Bodenseeregion von den verantwortlichen politischen Institutionen der Region vorgenommen werden. Diese gesamthafte Entscheidung setzt eine Berücksichtigung aller relevanten Aspekte voraus, die in einem Prozess gegeneinander abgewogen werden müssen.


Insgesamt gesehen, gehen wir davon aus, dass die Kulturlandschaft für die Bodenseeregion einen wichtigen Standortvorteil darstellt und dieser mitverantwortlich für die positive Entwicklung der Region in der Vergangenheit war. Wir gehen weiterhin davon aus, dass dieser Standortvorteil für die gesamte Entwicklung der Bodenseeregion als hoch attraktiver Wohn-, Tourismus - und Wirtschaftsstandort auch zukünftig von Bedeutung sein wird. Dies setzt voraus, dass auch die anderen 'harten' Standortfaktoren, so entwickelt werden, dass die Region im jeweiligen nationalen Kontext wettbewerbsfähig bleibt. Als eines der zentralen Alleinstellungsmerkmale der Region im Wettbewerb der Standorte muss u. E. die hohe Lebensqualität der Bodenseeregion erhalten und weiterentwickelt werden. Dies gilt insbesondere auch für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Kulturlandschaft als einem zentralen Faktor für die Lebensqualität am Bodensee. Hierfür müssen u. E. - völlig unabhängig von einer Zertifizierung als UNESCOWeltkulturlandschaft - die entsprechenden Leitbilder und Strategien entwickelt werden. Damit kann langfristig ein Beitrag für eine erfolgreiche Zukunft des Wirtschaftsraums Bodensee geleistet werden.




Krebs und Lucha verwiesen bei der geplanten Gebietsabgrenzung des Biosphärengebietes auf die vom Bundesamt für Naturschutz erfassten sogenannten „Bedeutsamen Landschaften“ in Deutschland.
Sowohl der Altdorfer Wald (377) als auch das Württembergische Allgäu (378) mit dem Wurzacher Ried sind dort speziell genannt. Ebenso das auf bayerischer Seite unmittelbar anschließende „Westallgäuer Hügelland“ (435) im Kreis Lindau. Laut Bundesamt für Naturschutz sind nämlich alle drei Gebiete „Landschaften mit hoher Bedeutung für das natürliche und kulturelle Erbe“.


Was mir ins Auge springt auf dieser Karte, das ist das was fehlt:
Warum ist die Bodenseelandschaft am  Nordufer nicht als "Landschaft mit hoher Bedeutung für das natürliche und kulturelle Erbe" definiert? Man denke nur z.B. an Meersburg, Salem und Heiligenberg?
Allesamt touristische Highlights am Bodensee mit uralter Kulturlandschaft.
Spielte bei der Definition weniger die Qualität der Landschaft eine Rolle als die politischen Motivation?

BfN: Bedeutsame Landschaften in Deutschland

Samstag, 25. April 2020

Fundamentaler Formfehler ? - Ein Brief des "Aktionsbündnis Grünzug Salem"

Brief an das Regierungspräsidium Tübingen vom  25. April 2020

Um unsere rechtlichen Bedenken abklären zu lassen haben wir diesen Brief verfasst, in dem unsere Bedenken und Recherchen in sehr komprimierter Form dargelegt werden.
Nach unserer Auffassung hat die vom Regionalverband vorgelegte Planung diverse Mängel, darunter auch einen fundamentalen Formfehler. 
Verantwortlich für diesen Formfehler ist der fehlende Landschaftsrahmenplan innerhalb der Fortschreibung des Regionalplans und die somit fehlende Gesamtabwägung. Diese ist jedoch vom Gesetzgeber gefordert. 
Laut BNatSchG § 9 sind vollständige Angaben über den vorhandenen und zu erwartenden Zustand der gesetzlichen Schutzgüter (§ 1) zu machen, eine Konfliktanalyse durchzuführen und Entwicklungsziele für die Schutzgüter zu erarbeiten. Aus den Einzelzielen ist eine schlüssige Zielkonzeption zu erarbeiten, d. h. die Einzelziele sind gegeneinander abzuwägen und ggf. sind Prioritäten zu setzen. Die Ziele sind bei der Regionalplanung zu beachten und Abweichungen zu begründen (§ 9 (5) BNatSchG). D. h. solange keine eigenständige Landschaftsrahmenplanung mit einem abgestimmten Gesamtkonzept vorliegt, fehlt die wichtigste Abwägungsgrundlage und die Fortschreibung der Regionalplanung ist formfehlerhaft. 
 
Die vom Regionalverband im Zuge der Landschaftsrahmenplanung in Auftrag gegebenen Fachbeiträge nur für Umweltgüter sind hierfür nicht ausreichend. 
Da der Landschaftsrahmenplan erst durch die Übernahme in die Regionalplanung seine Rechtsgültigkeit erhält, erscheint eine Aufstellung nach der Fortschreibung widersinnig. Die Erstellung des Landschaftsrahmenplans ist eine der Kernaufgaben der Regionalplanung, weshalb wir der Ansicht sind, dass sein Fehlen die Rechtsgültigkeit der Fortschreibung infrage stellt.
Aus diesem Grund erbitten wir zu diesem kritischen Punkt Ihre Rechtsauffassung. 

Des Weiteren möchten wir Ihren Blick auf die spezielle Situation in Salem lenken. Auch hier weist der Planentwurf nach unserem Dafürhalten kritische Punkte auf, zu denen wir gerne Ihre rechtliche Auffassung hören würden.
Wie Sie dem diesem Anschreiben angehängten Sammeleinwand entnehmen können, spricht sich das Aktionsbündnis Grünzug Salem gegen die Ausweisung von 27 ha VRG für Industrie und Gewerbe in Salem Neufrach aus, siehe hierzu auch https://aktionsbündnis-salem.de/.
Nach unseren intensiven Studien der Unterlagen des RVBO erscheint es uns äußerst wichtig, die Beurteilung nicht nur im Hinblick auf die lückenhaft erstellten und nicht vernetzten Umweltgutachten zu gründen, sondern die Gesamtfortschreibung zu betrachten.


Klimatische Situation
Laut Klimafibel und Klimagutachten des RVBO handelt es sich bei genanntem Gebiet um eine Frischluftschneise. Das Bodenseebecken gehört nach Angaben des Klimaatlas‘ Baden-Württemberg zu den am schlechtesten belüfteten Regionen, daher ist ein Zufluss von Kaltluft über die Flusstäler der Region von übergeordneter Bedeutung für diesen Verdichtungsbereich.

Während der Vorstellung des Regionalplans wurde von Verbandsdirektor Franke immer wieder auf das klimakritische Schussental hingewiesen, dessen Kaltluftbewegungen sich zum Bodensee hin ausrichten und die auf keinen Fall durch weitere Siedlungsbereiche blockiert werden dürfen. Das Salemer Tal ist genauso betroffen. Im Klimagutachten des RVBO REKLIBO Band 2 werden als wichtige Kaltluftbecken das Schussental, das Salemer Tal und das Wilhelmsdorfer Becken erwähnt.

Im Band 3 des Gutachtens steht ausdrücklich: „Im Mündungsbereich des Deggenhauseraachtals befinden sich auf engem Raum die Siedlungskörper von Stefansfeld, Neufrach und Mimmenhausen, außerdem das Gewerbegebiet um den Bahnhof Salem. Diese stark versiegelten Flächen durchziehen das Becken hier auf seiner ganzen Breite und bilden eine Art künstlichen Querriegel.“
 

 
Abbildung 1: REKLIBO Band 3, Abb. 50: Bergwindsystem, intensiver Kaltluftstrom

Die Behinderung des Kaltluftstroms würde durch die Erweiterung des Industriegebiets noch einmal signifikant verstärkt werden. Das widerspricht der Vorsorgefunktion des Regionalplans (vgl. Handlungshilfe “Klimawandelgerechter Regionalplan” von 2017).

Nach der Darstellung in Band 1 hat die Region Salem eine hohe Tageszahl an Talnebellagen. Daher ist eine gute Durchlüftung umso wichtiger, zumal Salem nur über schwache mittlere Windgeschwindigkeiten verfügt und eine hohe Tageszahl mit Wärmebelastungen ausweist. Das bereits bestehende Gewerbegebiet fungiert als großer Wärmespeicher, der nachts Wärme abstrahlt und die Kaltluftströme von den Hängen behindert. Dadurch kühlt die Luft in den umliegenden Teilorten nachts nicht mehr ausreichend ab.

Nach unserem Wissensstand wurde in der Fortschreibung des Regionalplans 1996 das genannte Gebiet als regionaler Grünzug ausgewiesen, um einer Zersiedelung des Salemer Tals entgegen zu wirken, und aufgrund der kritischen klimatischen Bedingungen
Diese Kriterien haben Stand heute sicherlich an Bedeutung gewonnen (Klimawandel, schlechtere Durchlüftung durch weitere Bebauung, Zusammenwachsen der Teilorte Buggensegel, Neufrach, Mimmenhausen, siehe hierzu Abbildung 2 unten). Deshalb hat die Ausweisung eines regionalen Grünzuges an dieser Stelle immens an Bedeutung gewonnen, die Rücknahme ist somit nicht plausibel.




Abbildung 2: Eigene Darstellung aufgrund der Daten aus dem Umweltinformationssystem (UIS) der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg

Somit stellt sich die Frage, warum Grünzüge, gerade in sensiblen Gebieten, in denen die Begründung für ihre Ausweisung in besonderem Maße gilt aufgehoben werden dürfen, ohne dass neuere Gutachten plausibel belegen, warum der Schutzstatus entfallen kann.

Verkehrssituation
Im Zuge der Planung zur Fortschreibung des Regionalplans beantragte die Verwaltung von Salem (ohne Gemeinderatsbeschluss) die Verlegung der Landesentwicklungsachse über Salem. Diese sogenannte Entwicklungsachse Ravensburg – Überlingen über Salem ist jedoch, anders als im Regionalplan dargestellt, verkehrstechnisch keine durchgehende, leistungsfähige Achse.

Ertüchtigung der Bahnlinie
Wir begrüßen ausdrücklich die Zielsetzung, zukünftige VRG am bestehenden Schienennetz zu entwickeln, um so eine Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene zu erlangen, insbesondere als in Salem überwiegend Produktions- und Logistikbetriebe mit erheblichem Gütertransport angesiedelt werden sollen. Ausdrücklich möchten wir aber darauf hinweisen, dass dieses Ziel in Salem nicht erreicht werden kann.

Das bestehende Schienennetz wird weit über den Zeitpunkt der Fortschreibung hinaus (sprich 2035) nicht die für eine entsprechende Leistungsfähigkeit nötige Zweigleisigkeit aufweisen. Weder im Plangebiet noch in der Anbindung nach außen (Pfullendorf, Sigmaringen, Stuttgart etc.) ist hier mit einer zeitnahen und effektiven Lösung für den Güterverkehr zu rechnen.

Die Ausweisung des VRG in Salem ohne Anbindung an ein Schienennetz, das für den Güterverkehr nur unzureichend entwickelt werden kann, wird nicht zu einer Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene führen. Da Salem auch über keine leistungsfähige Straßenanbindung des Gewerbegebietes verfügt, wird das zwangsläufig zu einem höchst umstrittenen Straßenneubau führen.

Ortsumfahrung Bermatingen – Neufrach
Auch die Planer im RVBO scheinen sich der eingeschränkten Leistungsfähigkeit der bestehenden Schienen- und Straßenanbindung durchaus bewusst zu sein. So wurden die OU Bermatingen und Neufrach, obwohl nicht Bestandteil des BVWP und 2015 aus dem Impulsprogramm des Landes gestrichen, als Vorschlag in den Textteil der Fortschreibung aufgenommen.
Dieses Vorgehen steht für uns im Widerspruch zu § 2 ROG Abs.2 Nr.6: „Die erstmalige Inanspruchnahme von Freifläche für Siedlungs- und Verkehrszwecke ist zu verringern, insbesondere durch […] Entwicklung vorhandener Verkehrsflächen.“




Abbildung 3: Eigene Darstellung auf Grundlage Open Street Map

Auch wird Salem nicht an die geplante Hinterlandtrasse der B31neu angeschlossen, da die zukünftige Ortsumfahrung Bermatingen-Neufrach nicht nach Westen in Richtung Überlingen weitergeführt wird, sondern im Salemer Industriegebiet endet. Das hat zur Folge, dass der Verkehr von und nach Überlingen über Landesstraßen oder Gemeindestraßen und somit durch die Nachbar- und Teilorte Salems geführt werden muss.
Die Entfernung des Industriegebiets zur zukünftigen B31 (Anschluss südwestlich von Ittendorf) beträgt 9 km. - Die Entfernung von Neufrach nach Überlingen über die Landesstraße via Mühlhofen beträgt 13 km, über die geplante OU Neufrach-Bermatingen jedoch 25 km. - 
Die kürzeste und derzeit schnellste Strecke mit 12 km bleibt immer noch die über das Hinterland durch Neufrach, Mimmenhausen, Stefansfeld, Tüfingen und Deisendorf. In den Salemer Teilorten sind aber gerade diese Durchfahrten bereits extrem belastet. Einen Vorgeschmack auf die geplante Entwicklung erhalten die Bürger regelmäßig bei Sperrungen der B31 aufgrund von Bautätigkeiten, bei denen dann die Ausfahrt aus den Hofeinfahrten schon zum Wagnis wird.

Die Zielvorgabe des LEP ist es, Siedlung und Gewerbe an der vorhandenen Infrastruktur auszurichten, um weiteren Flächenverbrauch zu minimieren. Da Salem jedoch weder über eine leistungsfähige Schienen- noch Straßenanbindung verfügt, konterkariert die Ausweisung als VRG für Gewerbe die Zielsetzung des LEP.

Landwirtschaftliche Situation
Ausdrücklich möchten wir an dieser Stelle nochmals auf den Bereich Boden und Klima hinweisen. Laut Unterlagen des RVBO weist das Gebiet einen hohen bis sehr hohen Anteil organischer Feuchtböden nach der Bodenkarte BK 50 bei einem Moor- und Auenbodenanteil von jeweils mindestens 10 % auf.
Zudem handelt es sich um gute bis sehr gute landwirtschaftliche Böden der Vorrangstufe die seit vielen Jahren von ortsansässigen Landwirten genutzt werden und für deren wirtschaftliches Überleben von großer Bedeutung sind. Der zuständige Landwirt und Vorsitzende des Ortsverbandes des BLHV untermauert die Bodenqualität, wenn er von überdurchschnittlich hohen Erträgen spricht.

Unsere Landwirte leiden schon lange unter schwierigen Betriebsbedingungen: stark steigende Pachtpreise, längere Anfahrtswege zu den Feldern, zunehmende Zersplitterung der zu bewirtschaftenden Böden. Zusätzlich würden den Betrieben mit der Versiegelung von weiteren 27 ha nicht nur sehr ertragreiche Böden entzogen, sondern sie werden i. d. R. weitere Flächen „opfern“ müssen, um den Bedarf an vorgeschriebenen Ausgleichsflächen bei baulichen Eingriffen zu befriedigen.  
Hier wird einfach Wirtschaft gegen Landwirtschaft ausgespielt, ohne zu berücksichtigen, dass das in Rede stehende Gebiet bereits ökonomisch sinnvoll und mit nachhaltigem Ertrag genutzt wird. Dies durch Industriebetriebe zu ersetzen, deren Nachhaltigkeit und Rentabilität im Vorfeld noch völlig unklar ist, und weitere Industriebrachen zu riskieren, ist auch ökonomisch nicht zielführend.
Im Gegensatz zum Regionalplanentwurf von 1996 weist die nun vorliegende Gesamtfortschreibung keine gesondert ausgewiesenen Vorranggebiete für die Landwirtschaft aus und ist auch aus diesem Grund unserer Auffassung nach nicht rechtskonform in der Abwägung aller Schutzgüter.

Höherstufung
Verflechtungsbereich
Die Höherstufung Salems zum Unterzentrum sehen wir extrem kritisch bezüglich des Verflechtungsbereiches. Im LEP wird als Ziel formuliert: „Unterzentren sollen als Standorte von Einrichtungen und Arbeitsplätzen so entwickelt werden, dass sie auch den qualifizierten, häufig wiederkehrenden Bedarf eines Verflechtungsbereichs der Grundversorgung decken könnten. 

Die Verflechtungsbereiche sollen im Ländlichen Raum mindestens 10.000 Einwohner umfassen.“
Sowohl Salem als Flächengemeinde, als auch der GVV Salem, Frickingen und Heiligenberg werden in diesem Zusammenhang immer wieder genannt. Wir zweifeln jedoch an dieser Aussage, da die Anbindung an andere nah gelegene Orte (MZ Pfullendorf, MZ Überlingen, UZ Markdorf) mindestens genauso stark ausgeprägt ist. Bei den Orten des GVV handelt es sich um Flächengemeinden, die sich am jeweils nächsten größeren Ort orientieren, selbst die Salemer Teilorte orientieren sich differenziert. So sind Mittelsten- und Oberstenweiler typischerweise nach Markdorf ausgerichtet, Mimmenhausen, Stefansfeld und Tüfingen dagegen nach Überlingen etc.
Hinzu kommt, dass die genannten MZ und UZ im Gegensatz zu Salem über umfassende Schulstandorte verfügen, wodurch ein Teil der Bevölkerung dahin orientiert bleibt.

Einzelhandel
Im Einzelhandelskonzept Salem 2011 ist festgehalten:
„Der Salemer Einzelhandel ist einem hohen regionalen Wettbewerbsdruck ausgesetzt. Dies gilt sowohl für mittel- und langfristige Bedarfsgüter als auch für die des kurzfristigen Bedarfes (v. a. Nahrungs- und Genussmittel, Drogeriewaren). Bedeutendste Angebotsstandorte im unmittelbaren Umfeld der Gemeinde Salem sind zum einen das Mittelzentrum Überlingen sowie das Unterzentrum Markdorf. Neben den beiden Innenstädten dürfte vor allem das Einkaufszentrum „la Piazza“ in Überlingen von der Salemer Bevölkerung aufgesucht werden. Mit Fahrzeiten von 10 bis 15 Minuten sind diese zudem vergleichsweise schnell zu erreichen.“

Salem würde direkt mit dem nahen UZ Markdorf in Konkurrenz treten, soweit es um den Einzelhandel geht. Dazu kann man anmerken, dass dieser in Markdorf noch weitgehend existent ist, wenn auch hier immer wieder von einzelnen Leerständen die Rede ist. In Salem ist jedoch der Großteil der ehemaligen Geschäfte vor allem in der ehemaligen Geschäftsstraße Bahnhofstraße weggebrochen und wurde nicht ersetzt. Bei den restlichen Geschäften ist absehbar, dass noch weiterer Schwund erfolgen wird.

Zusammenfassend sind wir der Meinung, dass insbesondere die mangelnde Verkehrsanbindung, die klimatischen Bedingungen sowie die Situation unserer Landwirte eine Ausweisung Salems als VRG für Industrie und Gewerbe der Zielsetzung des LEP zuwiderläuft und nicht weiterverfolgt werden sollte. Im vorgelegten Regionalplanentwurf vermissen wir – nicht nur im Hinblick auf Salem – einen zukunftsweisenden, nachhaltigen Umgang mit unseren Lebensgrundlagen.

Über eine Beantwortung der rechtlich kritischen Punkte Ihrerseits würden wir uns sehr freuen,
Mit freundlichen Grüßen
Für das Aktionsbündnis Grünzug Salem

Ulrike Lenski Friedrich Vogel Dr. Suzan Hahnemannn Petra Karg Birger Hetzinger Silke Ortmann