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Montag, 6. Dezember 2021

„Gerichte für Klimaschutz anrufen“

 TAZ  hier
Juristin über die Klimakrise

Illegale Aktionen der Klimabewegung können juristisch gerechtfertigt sein, meint Anwältin Roda Verheyen. Sie bekämpft die Klimakrise im Gerichtssaal.

Teile der Klimaschutzbewegung setzen auf zivilen Ungehorsam, brechen also bewusst Gesetze, um auf ein höher stehendes Unrecht hinzuweisen. Was halten Sie davon?

Ich selbst breche nicht das Recht, auch nicht demonstrativ. Als Anwältin und ehrenamtliche Richterin bin ich schließlich Organ der Rechtspflege. Aber ich kann gut nachvollziehen, wenn Menschen aus der Klimaschutzbewegung so verzweifelt sind, dass sie auch symbolische Rechtsbrüche begehen.

Sonntag, 29. August 2021

"Vom Motor zur Bremse geworden"

 Spektrum  hier von Ralf Stork

»Anhaltend und systematisch« gegen bessere Luft

Der EuGH hat Deutschland wegen Untätigkeit verurteilt. Kein Wunder, sagt unser Kolumnist Ralf Stork: Das Land ist in Umwelt- und Klimaschutzdingen vom Motor zur Bremse geworden.

Es gab einmal eine Zeit, da war Deutschland der internationale Motor in Sachen Umweltpolitik. Ja, wirklich. Nicht der Diesel mit Schummelsoftware, sondern eher der De Lorean aus »Zurück in die Zukunft«, Teil 1, der nicht mehr mit Plutonium gefüttert werden muss, sondern mit Biomüll. Kaum war 1986 ein eigenes Bundesumweltministerium gegründet, da schwamm zwei Jahre später der damalige Umweltminister Klaus Töpfer durch den dreckigen Rhein, um zu zeigen, wie sauber der wieder geworden war. 1991 löste das Stromeinspeisungsgesetz einen Boom bei der Entwicklung von Windkraftanlagen aus. Ebenfalls 1991 wurde in Deutschland der Grüne Punkt erfunden und mit ihm das Gefühl vieler Deutscher, auf ewig Recyclingweltmeister zu sein. Anfang des Jahrtausends vollzog die Solarbranche schließlich einen fast schon kometenhaften Aufstieg. Es war die große Zeit »of the German Energiewende«, wie der Engländer sagt.

Geblieben ist davon die Selbstgewissheit, dass Deutschland in Sachen Umweltschutz und Umweltstandards die Nase ganz vorne hat. Es ist fest im kulturellen Gedächtnis verankert. Der Wahrheit entspricht das allerdings nicht: Der Höhenflug der Solarbranche ist seit knapp zehn Jahren vorbei. Die Konkurrenz aus China, aber auch die empfindliche Kürzung der Förderprogramme haben ihr den Garaus gemacht. Den Trend zu Elektromotoren haben die deutschen Autobauer lange Zeit verschlafen oder ignoriert. Und wenn es darum geht, ambitionierte Umweltstandards für die EU zu setzen, schaltet Deutschland eher in den Leerlauf: Das jetzt vorgestellte EU-Klimapaket »Fit for 55« geht allein auf die EU-Kommission zurück. In der deutschen Regierung wird es eher vorsichtig bewertet. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat jedenfalls schon mal Kritik geäußert, weil Flugbenzin endlich EU-weit besteuert werden soll.

Auch wenn die Klimastrategie innerhalb der Kommission selbst Kritiker hat und der langwierige, zähe Verhandlungsprozess, der zur Umsetzung führt, nicht einmal begonnen hat – ein ähnlich umfassendes und einschneidendes Klimaschutzkonzept muss man weltweit suchen.

Der Welt steht ein Umbruch bevor – ob die Menschheit will oder nicht: Die Landwirtschaft muss nachhaltig und fit für den Klimawandel werden, gleichzeitig gilt es, eine wachsende Weltbevölkerung mit wachsenden Ansprüchen zu versorgen. Was bedeutet das für unsere eigenen Ansprüche? Und was für Umwelt und die Lebewesen darin?
In »Storks Spezialfutter« geht der Umweltjournalist Ralf Stork diesen Fragen einmal im Monat auf den Grund.

In Deutschland wird man es nicht finden. Hier zu Lande geht die Umwelt- und Klimaschutzpolitik nicht nur nicht voran, die Bundesrepublik tritt auch ganz bewusst und aktiv auf die Bremse. Dass das so ist, gibt es seit Kurzem auch schriftlich: Im Juni hat der Europäische Gerichtshof die Bundesrepublik verurteilt, weil sie »anhaltend und systematisch« die Grenzwerte für Stickstoffdioxid überschritten hat......

In der Tat hat sich die Stickstoffdioxidbelastung in Deutschland in den vergangenen Jahren erheblich verringert. Das hat aber kaum etwas mit den Bemühungen von Staats wegen zu tun. Der Rückgang liegt maßgeblich auch an der Deutschen Umwelthilfe (DUH)die immer wieder auf Einhaltung der Grenzwerte gepocht hat.....

Wenn das Klimapaket der EU-Kommission in den kommenden Monaten nicht bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt wird, könnte es mit verbindlichen Klimaschutzregeln in Zukunft ähnlich laufen. Die EU geht voran. Die Bundesrepublik verpflichtet sich wie die anderen Mitgliedsländer zur Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen. Hält sie sich nicht daran, kann sie wenigstens durch Klagen dazu gezwungen werden.

Die Einschränkungen, die das mit sich bringt, werden über ein paar lokale Dieselfahrverbote weit hinausgehen müssen. Der von Deutschland gewählte Ansatz, dass sich das Problem mit der Zeit schon irgendwie von selbst lösen wird, hat schon bei der Luftreinheit nicht geklappt. Beim Klimawandel würde er noch dramatischer scheitern.

Donnerstag, 3. Juni 2021

Update "EuGH verurteilt Deutschland wegen zu schmutziger Luft"

Direkt aus dem dpa-Newskanal in die  Süddeutschen Zeitung:
Der Europäische Gerichtshof hat 
Deutschland
 verurteilt, weil jahrelang in vielen Städten die Grenzwerte für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid erheblich überschritten wurden.  hier


Ein Artikel dazu  in der Süddeutschen  von Michael Baumüller hier
Ohrfeige für mehrere Bundesregierungen

Deutschland hat lange zu wenig gegen Luftverschmutzung getan, urteilt der Europäische Gerichtshof. Für die Bundesregierung hat das keine Folgen - dank der Deutschen Umwelthilfe....

Die Deutsche Umwelthilfe erwähnt Schulze mit keinem Wort - dabei dürfte die nicht weniger zum Erfolg beigetragen haben. Reihenweise hatte sie Städte mit Klagen überzogen und dabei ebenso reihenweise Recht bekommen. 

Resch selbst war zwischenzeitlich zur Hassfigur deutscher Autofahrer geworden, die Union wollte dem Verband gar die Gemeinnützigkeit entziehen - und jetzt kann die Bundesregierung froh sein, dass zumindest die Umwelthilfe etwas unternahm. "Eigentlich kann die Koalition sich bei Herrn Resch für die Klagen bedanken", sagt Remo Klinger, der die Umwelthilfe vor Gericht vertrat. "Sonst hätte sie jetzt im Wahlkampf ein dickes Problem."

Aus einer weiteren DPA-Meldung im Südkurier am 4.6.21
Die EU-Kommission betont, die NO2-Grenzwerte seien in der EU bereits 1999 vereinbart worden – vor 22 Jahren. Seit 2010 seien sie für alle Mitgliedsstaaten verbindlich. Doch noch immer werden sie nicht überall eingehalten, obwohl Brüssel schon vor der Klage Druck machte. 

Montag, 17. Mai 2021

Noch ein richtungsweisendes Urteil für Europa - zum Naturschutz

EuGH entwickelt Umweltrecht konsequent weiter:
Urteil vom 4. März 2021 – C-473/19, C-474/19
hier gefunden, mit genauer Erläuterung

Neben weiteren lesenswerten Hinweisen zur FFH-Richtlinie und zur Vogelschutzrichtlinie hat es der EuGH abgelehnt, die Tatbestände der Tötungs- und Störungsverbote aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur unter Berücksichtigung des Erhaltungszustandes der betroffenen Art auszulegen.....
In diesem Zusammenhang hat die zweite Kammer auch darauf hingewiesen, dass die Umweltpolitik der Union nach Art. 191 Abs. 2 AEUV auf ein hohes Schutzniveau abzielt und insbesondere auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung sowie auf dem Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen „mit Vorrang an ihrem Ursprung“ zu bekämpfen. 

Besondere Bedeutung hat dieses Urteil wohl vor allem für die Windkraftanlagen.
Mit Blick auf die aus Sicht der Vogelschützer höchst umstrittene Windkraftenergie  gibt es  ein Streitgespräch bei Riff-Reporter: 
Wie naturverträglich ist die Windenergie?  hier