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Bild links von einer Demo in Friedrichshafen
Die Bundesregierung hat sich auf ihr schon lange erwartetes Effizienzgesetz geeinigt. Im Vergleich zu Erstentwürfen hat sie es allerdings verwässert.
Ohne massives Einsparen von Energie klappt die Energiewende nicht. Die Bundesregierung will deshalb ein Energieeffizienzgesetz auf den Weg bringen. Am Mittwoch hat sich das Kabinett auf einen Entwurf geeinigt, zusammen mit einem Gesetz zum klimafreundlichen Heizen.
Angeschoben hat das Energieeffizienzgesetz Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). „Klimaschutz und Energiewende können nur erfolgreich umgesetzt werden, wenn wir auch die Verbrauchsseite stärker in den Blick nehmen“, sagte er nach dem Kabinettsbeschluss am Mittwoch. „Es muss uns gemeinsam gelingen, den Energieverbrauch in Deutschland deutlich und dauerhaft zu reduzieren. Mit dem neuen Gesetz schaffen wir jetzt einen klaren Rahmen.“
Erstmals soll es damit Energiesparvorgaben für alle Sektoren von Industrie bis Gebäude geben. Insgesamt soll der Endenergieverbrauch bis 2030 im Vergleich zu 2008 um 26,5 Prozent sinken.
Bis 2040 sollen 39 Prozent und 2045 möglichst 45 Prozent anvisiert werden. Das orientiert sich an verschiedenen Studien zur Klimaneutralität in Deutschland, die ja 2045 erreicht sein soll. Für einen höheren Energieverbrauch wäre eine unrealistische Anzahl von Windrädern und Solaranlagen nötig. Nur: Verbindlich sollen diese Effizienzziele für die Zeit nach 2030 laut dem Gesetzentwurf nicht sein.
„Keine ausreichende Planungssicherheit“
Das kritisiert beispielsweise die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz, ein Verband von mehr als 200 Unternehmen aus verschiedenen Branchen, die besonders auf Energiesparen und Klimaschutz achten wollen. „Der Entwurf für das Effizienzgesetz gibt keine ausreichende Planungssicherheit für Investitionen“, sagte deren Chef Christian Noll.
Im Vergleich zu einem ersten Entwurf des Gesetzes, den Habecks Wirtschaftsministerium im Herbst an die anderen Ressorts geschickt hatte, finden sich in der neuen Version, nach der Abstimmung mit den anderen Ministerien, weniger Vorschriften für industrielle Großverbraucher.
Auch bei den Sonderregelungen für Rechenzentren, die im Zuge der Digitalisierung ausgebaut werden, wurden Ziele zum Stopp von Energieverschwendung abgeschwächt. „Wird in Sachen Energieeffizienz nicht nachgeschärft, wird das der Gesellschaft zu einem späteren Zeitpunkt auf die Füße fallen“, so Noll weiter.
Habeck zeigte sich am Mittwoch dennoch zufrieden. „Der Koalitionsausschuss, so lange er gedauert hat, hat wirklich Knoten gelöst“, sagte der Minister. „Die Bundesregierung zeigt, dass sie Gesetze verabschieden kann.“
Allerdings hätte dieser Knoten schon längst gelöst sein sollen. Das Energieeffizienzgesetz war nämlich Teil des Machtworts, das Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im Oktober zum Streckbetrieb der Atomkraftwerke gesprochen hatte. „Es wird ein ambitioniertes Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz vorgelegt“, hieß es in dem Schreiben von Scholz an Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), in dem der Regierungschef das Machtwort formulierte.
Dass die Atomkraftwerke noch bis Mitte April laufen dürfen, war dann im November beschlossene Sache. Das Energieeffizienzgesetz, das Habeck direkt in die Ressortabstimmung gegeben hatte, hing dort monatelang fest. Auch jetzt ist es nicht final, sondern muss noch durch den Bundestag.
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