Der Flächenfraß-§13b, der jahrelang vor allem in Oberschwaben enormen Flächenfraß verursacht hat und dabei viele ökologisch wertvolle Obstwiesen vernichtet hat, ist aufgrund der Unvereinbarkeit mit EU-Recht gefallen. Eine Bankrott-Erklärung für alle Kommunen, die den lästigen Naturschutz mal eben schnell los werden wollten. Der Richterspruch kommt zwar spät, aber für manche Gebiete noch nicht zu spät. Man denke an Langenargen und die Schafswiese in Weingarten, deren Bebaubarkeit erst vor Kurzem heftig diskutiert wurden.
Kommentar von Annette Vincenz
Die Gier rächt sich bitter
Ein Urteil mit Wumms. Nachdem manche Kommunen jahrelang aufgrund des umstrittenen Baurechtsparagrafen 13b eine Neubausiedlung nach der anderen auf die grüne Wiese gesetzt haben, ohne sich um Bodenversiegelung, Tierreich und Pflanzenwelt zu scheren, hat das höchste deutsche Verwaltungsgericht jetzt ein Machtwort gesprochen. 13b widerspricht EU–Recht. Basta. Der Paragraf gilt nicht mehr. Tausende geplante Neubaugebiete in Außenbereichen müssen in Deutschland gestoppt werden. Wahrscheinlich auf Jahre, vielleicht ein Jahrzehnt.
Jetzt rächt sich bitter, dass viele Städte und Gemeinden ohne Rücksicht auf die Natur das schnelle Geld machen wollten. Mit dem Totschlagsargument der Wohnungsnot wurde jede Kritik im Keim erstickt. Dabei entstanden in Baindt oder Bad Wurzach, also Kommunen, die den Flächenfraßparagrafen ganz besonders genutzt haben, gar nicht so viele Wohneinheiten, schon gar nicht größere Mehrfamilienhäuser für Menschen mit kleinem Geldbeutel. Sondern fast ausschließlich Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhäuser und als Feigenblatt ein paar wenige Mehrfamilienhäuser — in denen eine Wohnung aber auch gerne 5000 Euro und mehr pro Quadratmeter gekostet hat. Das Kalkül: Wohlhabende Häuslebauer spülen Geld in die Gemeindekassen (in Form von anteiliger Einkommenssteuer), Sozialhilfeempfänger dürfen gerne draußen bleiben.
Dabei wäre es möglich gewesen, den tatsächlich dringend benötigten Wohnraum auch auf regulärem Weg zu schaffen: durch saubere Bebauungsplanverfahren inklusive Umweltprüfung und ökologischem Ausgleich für den Schaden, den der Eingriff in die Natur nun mal darstellt. Das hätte etwas länger gedauert und wäre etwas teurer, aber eben auch nachhaltiger gewesen.
Die Folgen dieser Gier werden mancherorts dramatisch sein: Baustopp über Jahre hinaus, fehlende Einnahmen aus Grundstücksverkäufen für die kommunalen Haushalte, erhöhte Kosten durch Neuplanung, stark verzögerte Verfahren, weil es nicht genug Planungsbüros gibt, um die riesige Menge an Umweltberichten zu erstellen. Ausbaden werden das aber auch jene Menschen, die den Traum vom Eigenheim begraben müssen, weil sie noch keine Baugenehmigung für ihr Traumgrundstück in einem 13b–Gebiet bekommen haben.
Schwäbische Zeitung hier 27.07.2023, Annette Vincenz
Ungewisse Zukunft
In Taldorf-Süd darf die nächsten Jahre nicht weiter gebaut werden. Die Planung muss wahrscheinlich komplett neu aufgerollt werden, obwohl das Gebiet schon erschlossen ist.
Ein Urteil mit Wumms. Nach der höchstrichterlichen Entscheidung zum Bauparagrafen 13b müssen drei von vier Neubaugebiete in Ravensburg vorerst gestoppt werden. Mit schweren Folgen.




