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Mittwoch, 18. Mai 2022

Konzern-Klage: Hat VW den Klimaschutz aktiv verzögert?

Tagesschau ARD  hier   Stand: 18.05.2022 Von Marilina Görz y Moratalla und Nick Schader, SWR  

VW soll aktiv Klimaschutzmaßnahmen verzögert haben, das geht aus internen Dokumenten und einem Greenpeace-Bericht hervor, die dem SWR vorliegen. Am Freitag steht VW wegen seiner Rolle beim Klimaschutz vor Gericht.

Erstmals wird in Deutschland eine Klage zum Thema Klimawandel gegen ein Unternehmen verhandelt. Am Freitag steht VW vor dem Landgericht Detmold. Kläger sind ein Biobauer und die Umweltschutzorganisation Greenpeace. Der Vorwurf: Mit seinem hohen CO2-Ausstoß sei der Konzern mitverantwortlich für die Klimakrise. Außerdem sei VW spätestens seit Anfang der 1980er-Jahre über die dramatischen Folgen der Klimakrise informiert gewesen.

Das geht aus einem Greenpeace-Bericht hervor, für den die Umweltschutzorganisation interne Konzerndokumente ausgewertet hat und der dem SWR vorab vorliegt. Demnach habe in einer Vorstandssitzung bereits Ende 1983 der Leiter der Forschungsabteilung eindringlich vor den Folgen des steigenden CO2-Ausstoßes im Verkehr und dem drohenden Klimawandel gewarnt. In einer internen Mitteilung an den Vorstand heiße es dazu: "In der Anlage (an den VW-Vorstand) erhalten Sie Auszüge aus jüngsten amerikanischen Veröffentlichungen, die weitreichende Konsequenzen im Zusammenhang mit Klimaveränderungen befürchten lassen." Die Studien zeigten auch "konkrete Maßnahmen zur Vermeidung der weiteren Verbrennung fossiler Kraftstoffe".

VW wollte keine öffentliche Debatte über Umweltschutz 

Doch den Dokumenten zufolge, die dem SWR zum Teil von Greenpeace bereitgestellt wurden, wurden diese Warnungen im VW-Konzern nicht nur ignoriert, sondern sogar zum Teil verhindert - mit dem strategischen Ziel, so der Vorwurf des Greenpeace-Berichtes, das "eigene Geschäftsmodell zu schützen". Aber auch, das belegen SWR-Recherchen, weil die damalige Konzernspitze ganz konkret eine öffentliche Debatte über "Tempolimits und CO2-Ausstoss" vermeiden wollte.

Samstag, 7. Mai 2022

Südtirol: "Das Verfahren war von Anfang an eine Farce und hätte nie eröffnet werden dürfen"

Wer kennt nicht "das Wunder von Mals" aus dem Kino - dann sollte man den Film schleunigst anschauen!  Die Klagen gegen die Umweltaktivisten haben es möglich gemacht, dass Daten zum Pestizideinsatz in Südtiroler Apfelplantagen in die Hände der Aktivisten gelangten. Das war so mit Sicherheit nicht geplant.

Süddeutsche Zeitung  6. Mai 2022 Von Philipp Bovermann und Uwe Ritzer, Bozen

:Grünen-Abgeordneter Bär wird freigesprochenKarl Bär war der letzte Umweltaktivist, der sich im Südtiroler Apfelprozess vor Gericht verantworten musste. Nun muss er keine hohe Geldstrafe zahlen. Die Debatte um den Chemieeinsatz im größten Apfelanbau-Gebiet Europas geht weiter

Montag, 7. Februar 2022

Großbritannien: Neuer Straßenkodex - da kann man was lernen

Stern hier  von Gernot Kramper 

Radfahrer mitten auf der Straße, Autofahrer am Ende der Hackordnung

In Britannien gilt eine neue Verkehrsordnung.

Autofahrer müssen jetzt ganz tapfer sein, ihre Rechte und Gewohnheiten werden massiv beschränkt.
"Es sollte keinen Mut erfordern, mit Kindern eine Straße zu überqueren oder zur Schule zu fahren, aber manchmal fühlt es sich so an", so der Verkehrsbeauftragte Chris Boardman. "Diese Änderungen der Straßenverkehrsordnung zeigen unsere Verantwortung füreinander und bekräftigen, was gute Verkehrsteilnehmer bereits tun. Diese Auffrischung bietet jedoch mehr als nur Orientierung, sie macht unsere Städte und Dörfer zu schöneren Orten zum Leben."

Verantwortung tragen

Im Einzelnen verschiebt sich die Verantwortung. Je schneller und gefährlicher man unterwegs ist, umso mehr Verantwortung trägt man auch. Radfahrer werden auch ermahnt, gegenüber Pferden und Fußgängern Abstand zu halten und das Tempo zu verringern, aber im Kern treffen die Neuerungen die Kraftfahrer.

Radfahrer werden aufgefordert, in vielen Situationen nicht am Straßenrand, sondern in der Mitte der Fahrbahn zu fahren, vor allem dann, wenn sie sich Kreuzungen und Straßenverengungen nähern. Die Idee dahinter lautet, zu verhindern, dass die Radler übersehen, an den Rand gedrückt oder beim Abbiegen überfahren werden. Die notwendige Folge der Neuerung wird sein, dass die Kraftfahrzeuge in vielen Fällen hinter den Radlern herfahren müssen. Und das mit einem ungewohnten  Tempo von etwa 20 km/h.

Aus Boris Johnson Post-Brexit Britannien hört man selten gute Nachrichten, doch Radfahrer und auch Fußgänger haben jetzt Grund zum Jubeln. Ein Update der britischen Straßenverkehrsordnung stärkt die Position der schwächeren Teilnehmer und stellt die bisherige Hierarchie auf den Kopf.

Dabei sind die Briten weit mutiger als Berlin.

Sonntag, 6. Februar 2022

Wie erfolgreich sind Klimaklagen?

 

ZDF   Volle Kanne  hier

Volker Angres, Leiter der ZDF-Umweltredaktion, im Gespräch

Die Folgen des Klimawandels werden immer sichtbarer, die politischen Beschlüsse aber sind nach wie vor zögerlich. Gerichtsurteile könnten mehr Tempo in den Prozess bringen. Volker Angres, Leiter der ZDF-Umweltredaktion, im Gespräch über Klimaklagen.


Eine weitere Sendung  hier

Planet E: Klage, Urteil, Klimaschutz!

Wie Gerichte Politik vorantreiben

Videolänge:
a02.09.2021

Donnerstag, 27. Januar 2022

Können Klimaklagen wirklich mehr Klimaschutz bringen?

aus Kipppunkt - der F.A.Z. Klimablog  hier

Eines der ersten Urteile, in dem eine Regierung verklagt wurde, fällte ein kolumbianisches Gericht 2018. 25 junge Kolumbianer verklagten den Staat, weil der Amazonas-Regenwald gerodet würde. Das oberste Gericht veranlasste die Regierung, einen Aktionsplan auszuarbeiten, der einen Rodungsstopp bis 2020 vorsieht. Ein Bericht des internationalen Forschungsinstituts CrisisWatch zeigt allerdings, dass illegale wie auch legale Akteure noch immer Bäume im Amazonasgebiet roden.         

In anderen Ländern zeigen Klimaurteile mehr Erfolg.

Klimagesetz: Karlsruhe muss erneut entscheiden

Heise  hier     

Junge Klimaschützer ziehen erneut vors Bundesverfassungsgericht, weil sie den Klimaschutz für unzureichend halten

Die Deutsche Umwelthilfe unterstützt eine erneute Verfassungsbeschwerde von neun Jugendlichen und jungen Erwachsene gegen das Bundesklimaschutzgesetz, wie die Organisation auf ihrer Webseite mitteilt. Auch in seiner novellierten Form reiche das Gesetz nicht, "um die nationalen Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaschutzabkommen einzuhalten".

Montag, 6. Dezember 2021

„Gerichte für Klimaschutz anrufen“

 TAZ  hier
Juristin über die Klimakrise

Illegale Aktionen der Klimabewegung können juristisch gerechtfertigt sein, meint Anwältin Roda Verheyen. Sie bekämpft die Klimakrise im Gerichtssaal.

Teile der Klimaschutzbewegung setzen auf zivilen Ungehorsam, brechen also bewusst Gesetze, um auf ein höher stehendes Unrecht hinzuweisen. Was halten Sie davon?

Ich selbst breche nicht das Recht, auch nicht demonstrativ. Als Anwältin und ehrenamtliche Richterin bin ich schließlich Organ der Rechtspflege. Aber ich kann gut nachvollziehen, wenn Menschen aus der Klimaschutzbewegung so verzweifelt sind, dass sie auch symbolische Rechtsbrüche begehen.

Sonntag, 31. Oktober 2021

"Zeugen der Anklage"

UN-Klimakonferenz in Zeit online hier
Von , ,  und 

Bei der UN-Klimakonferenz in Glasgow droht die Politik an den Klimazielen zu scheitern. Können die Gerichte eine Wende bringen? 

An diesem Sonntag beginnt in Glasgow die 26. UN-Klimakonferenz. Gastgeber Boris Johnson hat sie zum "Wendepunkt für die Menschheit" erklärt. Was die Vertragsstaaten vor sechs Jahren in Paris versprochen haben, die Erderwärmung, wenn irgend möglich, bis 2100 auf 1,5 Grad zu begrenzen, soll nun in Schottland endlich konkretisiert werden: durch ambitioniertere Klimaziele aller Vertragsstaaten, Regelung des Emissionshandels, genug Geld für eine grüne Transformation in den ärmeren Ländern.

Bislang deutet wenig auf einen "Wendepunkt für die Menschheit". Die Emissionen steigen nach einem kurzen Tief während der Corona-Pandemie wieder deutlich an. Regierungen von Industrie- und Schwellenländern verkünden weitreichende Klimaziele – und unterlaufen sie dann. Kurz vor Konferenzbeginn hat das UN-Umweltprogramm die Gräben zwischen Worten und Taten dokumentiert: Wind- und Solarenergie werden zwar ausgebaut, aber China will noch mehr Kohlekraftwerke im eigenen Land errichten, Australien seine Kohleförderung aufrechterhalten, Deutschland bleibt nicht nur weltweit größter Produzent von Braunkohle, sondern finanziert weiterhin Öl- und Gasprojekte in aller Welt. Die Prognosen für 2100 liegen derzeit bei weit über zwei Grad.

Mit Klimakonferenzen allein, mit Selbstverpflichtungen, welche die Staaten dann nicht einhalten, wird man das 1,5-Grad-Ziel kaum erreichen. Nötig ist ein Instrument des Zwangs. Wenn Regierungen und Parlamente regelmäßig ignorieren, was sie beschlossen haben, und gegen nationale Gesetze und internationale Verpflichtungen verstoßen, gibt es nur eines: die Gerichte.

Spätestens seit dem spektakulären Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts Ende März ist auch in Deutschland klar: Die höchsten Richterinnen und Richter schalten sich in den Kampf gegen die Erderwärmung ein. Nicht nur nebenbei und im Detail, sondern fundamental und mit ziemlicher Wucht. Weltweit rollt eine Welle von Klimaklagen auf die Gerichte zu: gegen Unternehmen, gegen Staaten, gegen Politiker. Manche zielen auf die Einhaltung geltender Klimaschutzverträge, manche auf Schadensersatz von Umweltsündern, manche sollen Politiker und Firmenbosse gleich hinter Gitter bringen. Alle sollen Druck machen, dass die Klimakatastrophe energischer bekämpft wird........

Noch einen Schritt weiter gehen will der britische Jurist Philippe Sands. "Es ist eine Sache, ob ein Konzern ein paar Hundert Millionen Euro Schadensersatz zahlen muss. Aber es ist etwas ganz anderes, wenn der Vorstandschef sich Sorgen machen muss, der Staatsanwalt könnte morgens an die Tür klopfen." Deshalb hat Sands im Auftrag der britischen NGO Stop Ecocide gemeinsam mit elf weiteren Juristinnen und Juristen vorgeschlagen, Ökozid unter Strafe zu stellen, als neuen Tatbestand des internationalen Strafrechts, parallel zu Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit......

"Auch Richterinnen und Richter werden vom öffentlichen Diskurs beeinflusst, sie sind Menschen, auch sie haben Kinder. Und deshalb, glaube ich trotz aller Hochs und Tiefs, ist der Wandel, den wir anstreben, unumkehrbar." Bloß gilt auch hier: Die Zeit ist knapp – und neben zustimmenden Worten von Politikern braucht Sands vor allem feste Zusagen von Regierungen. "Eine bedeutende Rolle", sagt er, "wird Deutschland spielen." Er hoffe sehr, dass sich die neue Bundesregierung für seinen Vorschlag einsetzen werde.

Donnerstag, 14. Oktober 2021

Wie Umweltschützer und andere Kritiker mundtot gemacht werden

 Redaktionsnetzwerk  RND hier

Vor Gericht gezerrt und angeklagt

  • Mächtige Firmen und Verbände überziehen ihre Kritiker immer häufiger mit Klagen, um sie mundtot zu machen.
  • Im Fadenkreuz stehen Menschenrechtler, Whistleblower und vor allem Umweltschützer wie der 36-jährige Karl Bär, gegen den 1376 Bauern Anzeige erstattet haben.
  • Jetzt will die Europäische Union missbräuchlichen Klagen einen Riegel vorschieben – und stößt im Kampf um die Meinungsfreiheit an ihre Grenzen.
Klagen als Schikane: ein immer häufigeres Phänomen
Dass Umweltschützer, Menschenrechtler oder Journalisten wegen ihrer öffentlichen Kritik angezeigt und verklagt werden, lässt sich auch außerhalb Südtirols immer häufiger beobachten. Zwischen 2018 und 2019 hat die Zahl solcher Klagen laut einer Untersuchung von Greenpeace International um 75 Prozent zugenommen.
Juristen bezeichnen diese Einschüchterungsklagen als „SLAPP“ („Strategic Lawsuits against Public Participation“). Ihr Ziel ist es nicht, vor Gericht recht zu bekommen. Vielmehr sollen horrende Anwaltskosten, lange Gerichtsprozesse und hohe Schadensersatzforderungen jede weitere kritische Äußerung über Missstände unterbinden und andere Kritiker abschrecken. Der Fall Bär gilt als eines der größten SLAPP-Verfahren weltweit. „Hier werden engagierte Menschen, die den Status quo zu Recht kritisieren, eingeschüchtert, psychisch belastet und finanziell unter Druck gesetzt“, kritisiert die EU‑Abgeordnete Sarah Wiener (Grüne), nachdem sie bei Karl Bärs letzter Verhandlung im Mai als Prozessbeobachterin bei Gericht war.

.......Karl Bär kämpft und lässt sich auch von 1376 Anzeigen nicht davon abbringen, den massiven Pestizideinsatz in Südtirol und die Klagen gegen ihn zu kritisieren. Das hat Wirkung gezeigt: Von den 1376 Apfelbauern haben fast alle ihre Anzeige zurückgezogen. Doch weil zwei Brüder an ihrer Klage festhalten, muss sich der Umweltaktivist Ende Oktober erneut vor Gericht verantworten. Gesprochen hat er mit den beiden Klägern nie, Verständnis für ihre Klage hat er auch nicht. „Die Strafanzeige gegen den politischen Gegner ist eine Grenzüberschreitung“, meint Bär und sei durch nichts zu rechtfertigen. Die beiden Brüder äußerten sich auf unsere Anfrage hin nicht.

Bär möchte jetzt so viel Wirbel wie möglich um die SLAPP-Klage machen, damit anderen der Ärger erspart bleibe. Sein Anwalt erklärt: „Wir haben ca. 60 Umweltexperten aus der ganzen Welt als Zeugen zum Prozess geladen.“ ...
Für die Südtiroler Landwirte könnten ihre 1376 Anzeigen noch unangenehme Folgen haben, nicht nur wegen der großen Aufmerksamkeit beim Prozess. Die Staatsanwaltschaft Bozen hat im Rahmen ihrer Ermittlungen die Betriebshefte von den Apfelbauern beschlagnahmt, in denen der Pestizideinsatz detailliert aufgelistet ist. „Wir haben jetzt einen nie dagewesenen Datenschatz, wer wann welche Pestizide spritzt“, sagt Bär und grinst. Bis zum Frühjahr dauert die Auswertung der Betriebshefte noch, dann will Bär die Daten zum Einsatz von Spritzmitteln auf Südtiroler Apfelplantagen öffentlich machen.

Dienstag, 5. Oktober 2021

Aktueller Pressetermine des BUND: Bundesverkehrswegeplan 2030

 am 7.10. :Pressegespräch zur Vorstellung eines Rechtsgutachtens zur Rechtswidrigkeit des Bundesverkehrswegeplans 2030  

hier zur Teilnahme für die Presse.

Der Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 mit seinen zahlreichen Fernstraßenneubauprojekten, ist nicht nur klimaschädlich, naturzerstörend und überteuert, sondern auch rechts- und verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kommt ein vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, das wir Ihnen gerne vorstellen möchten.

Die ab kommendem Jahr anstehende turnusmäßige Überprüfung des Fernstraßenbedarfsplans muss Anlass für eine Generalrevision dieser gigantischen Fehlplanung sein. Dafür braucht es einen sofortigen Neubaustopp und den Ausstieg aus den Planungen aller Fernstraßenneubauten, als Startschuss für eine zukunftsfähige Mobilitätsplanung.

Samstag, 11. September 2021

Ravensburg blickt auf Räumungsurteil für Hambacher Forst

Schwäbische Zeitung von Ronja Straub So schätzt ein Verwaltungsrechtler die Lage ein - Die zuständige Behörde prüft noch

Mangelnder Brandschutz in den Baumhäusern - damit haben die Behörden argumentiert, als sie im Herbst 2018 die Bauten im Hambacher Forst bei Kerpen in NRW räumten. Jetzt urteilt ein Kölner Gericht: Das war nur vorgeschoben und die Räumung rechtswidrig.
Auch in der Nähe von Vogt im Landkreis Ravensburg besetzen seit Februar dieses Jahres Aktivisten einen Wald und wohnen in Baumhäusern. Sie protestieren gegen die Kiesgrube, die auf dieser Fläche gebaut werden soll. Hat das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts auch Strahlkraft auf andere Fälle wie dem im Altdorfer Wald?
Die Landesregierung hatte die Stadt Kerpen und den Kreis Düren zu der Räumung angewiesen.... So weit ist es im Altdorfer Wald noch nicht gekommen. Dort duldet die zuständige Versammlungsbehörde, das Landratsamt Ravensburg, die Klimaschützer noch, die sich dort zum Protest niedergelassen haben.

Dass das Kölner Urteil, so wie es jetzt besteht, eine Auswirkung auf die Situation im Altdorfer Wald hat, glaubt Wolfgang Armbruster, Verwaltungsrechtler aus Sigmaringen nicht. „Das ist eine Einzelentscheidung eines speziellen Falls und keine Grundsatzentscheidung für Baumbesetzungen“, schätzt er die Situation ein. Hinzu komme, dass das Urteil in einem anderen Bundesland gefällt wurde. Grundsätzlich seien die Sachverhalte vom Hambacher Forst und dem Altdorfer Wald nicht vergleichbar, sagt Armbruster. Es würde von Fall zu Fall entschieden.

Ingo Blechschmidt meint dazu:
Es wird oft das Urteil zum Moni in der Altmark übersehen. Dieses könnte durchaus Strahlkraft auf den Alti und andere Waldbesetzungen haben. Das dortige Verwaltungsgericht bestätigte ganz klar, dass die Versammlungsfreiheit die Waldbesetzung schützt — so lange eine deutliche Meinungskundgabe erfolgt und die Besetzung nicht allein der Verhinderung von Rodungs- oder Bauarbeiten dient.
hier, hier und hier


Mittwoch, 8. September 2021

Räumung von Baumhäusern im Hambacher Forst war rechtswidrig

 RP online hier

Das hat auch Auswirkungen auf das KlimaCamp im Altdorfer Wald !

Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts

Das Verwaltungsgericht Köln verkündete am Mittwoch eine entsprechende Entscheidung, nachdem ein einstiger Baumhaus-Bewohner geklagt hatte. Das Gericht urteilte, die damals als Begründung genannten Brandschutz-Bestimmungen seien nur vorgeschoben gewesen. Letztlich habe die Aktion der Entfernung von Braunkohlegegnern aus dem Forst gedient. Das Urteil hat politische Brisanz - die NRW-Landesregierung hatte die Räumung einst angewiesen.

Sonntag, 29. August 2021

"Vom Motor zur Bremse geworden"

 Spektrum  hier von Ralf Stork

»Anhaltend und systematisch« gegen bessere Luft

Der EuGH hat Deutschland wegen Untätigkeit verurteilt. Kein Wunder, sagt unser Kolumnist Ralf Stork: Das Land ist in Umwelt- und Klimaschutzdingen vom Motor zur Bremse geworden.

Es gab einmal eine Zeit, da war Deutschland der internationale Motor in Sachen Umweltpolitik. Ja, wirklich. Nicht der Diesel mit Schummelsoftware, sondern eher der De Lorean aus »Zurück in die Zukunft«, Teil 1, der nicht mehr mit Plutonium gefüttert werden muss, sondern mit Biomüll. Kaum war 1986 ein eigenes Bundesumweltministerium gegründet, da schwamm zwei Jahre später der damalige Umweltminister Klaus Töpfer durch den dreckigen Rhein, um zu zeigen, wie sauber der wieder geworden war. 1991 löste das Stromeinspeisungsgesetz einen Boom bei der Entwicklung von Windkraftanlagen aus. Ebenfalls 1991 wurde in Deutschland der Grüne Punkt erfunden und mit ihm das Gefühl vieler Deutscher, auf ewig Recyclingweltmeister zu sein. Anfang des Jahrtausends vollzog die Solarbranche schließlich einen fast schon kometenhaften Aufstieg. Es war die große Zeit »of the German Energiewende«, wie der Engländer sagt.

Geblieben ist davon die Selbstgewissheit, dass Deutschland in Sachen Umweltschutz und Umweltstandards die Nase ganz vorne hat. Es ist fest im kulturellen Gedächtnis verankert. Der Wahrheit entspricht das allerdings nicht: Der Höhenflug der Solarbranche ist seit knapp zehn Jahren vorbei. Die Konkurrenz aus China, aber auch die empfindliche Kürzung der Förderprogramme haben ihr den Garaus gemacht. Den Trend zu Elektromotoren haben die deutschen Autobauer lange Zeit verschlafen oder ignoriert. Und wenn es darum geht, ambitionierte Umweltstandards für die EU zu setzen, schaltet Deutschland eher in den Leerlauf: Das jetzt vorgestellte EU-Klimapaket »Fit for 55« geht allein auf die EU-Kommission zurück. In der deutschen Regierung wird es eher vorsichtig bewertet. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat jedenfalls schon mal Kritik geäußert, weil Flugbenzin endlich EU-weit besteuert werden soll.

Auch wenn die Klimastrategie innerhalb der Kommission selbst Kritiker hat und der langwierige, zähe Verhandlungsprozess, der zur Umsetzung führt, nicht einmal begonnen hat – ein ähnlich umfassendes und einschneidendes Klimaschutzkonzept muss man weltweit suchen.

Der Welt steht ein Umbruch bevor – ob die Menschheit will oder nicht: Die Landwirtschaft muss nachhaltig und fit für den Klimawandel werden, gleichzeitig gilt es, eine wachsende Weltbevölkerung mit wachsenden Ansprüchen zu versorgen. Was bedeutet das für unsere eigenen Ansprüche? Und was für Umwelt und die Lebewesen darin?
In »Storks Spezialfutter« geht der Umweltjournalist Ralf Stork diesen Fragen einmal im Monat auf den Grund.

In Deutschland wird man es nicht finden. Hier zu Lande geht die Umwelt- und Klimaschutzpolitik nicht nur nicht voran, die Bundesrepublik tritt auch ganz bewusst und aktiv auf die Bremse. Dass das so ist, gibt es seit Kurzem auch schriftlich: Im Juni hat der Europäische Gerichtshof die Bundesrepublik verurteilt, weil sie »anhaltend und systematisch« die Grenzwerte für Stickstoffdioxid überschritten hat......

In der Tat hat sich die Stickstoffdioxidbelastung in Deutschland in den vergangenen Jahren erheblich verringert. Das hat aber kaum etwas mit den Bemühungen von Staats wegen zu tun. Der Rückgang liegt maßgeblich auch an der Deutschen Umwelthilfe (DUH)die immer wieder auf Einhaltung der Grenzwerte gepocht hat.....

Wenn das Klimapaket der EU-Kommission in den kommenden Monaten nicht bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt wird, könnte es mit verbindlichen Klimaschutzregeln in Zukunft ähnlich laufen. Die EU geht voran. Die Bundesrepublik verpflichtet sich wie die anderen Mitgliedsländer zur Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen. Hält sie sich nicht daran, kann sie wenigstens durch Klagen dazu gezwungen werden.

Die Einschränkungen, die das mit sich bringt, werden über ein paar lokale Dieselfahrverbote weit hinausgehen müssen. Der von Deutschland gewählte Ansatz, dass sich das Problem mit der Zeit schon irgendwie von selbst lösen wird, hat schon bei der Luftreinheit nicht geklappt. Beim Klimawandel würde er noch dramatischer scheitern.

Mittwoch, 11. August 2021

Welle an Klimaschutz-Klagen: Banken droht ganz eigenes "Dieselgate"

Was in der Autoindustrie die Manipulation von Abgaswerten ist, könnte für Banken die Finanzierung von Klimasündern werden. In den nächsten Jahre könnte eine Klagewelle auf die Geldhäuser zurollen. Ein weiterer Angriffspunkt wären als nachhaltige deklarierte Anleihen, die ihrem Ruf nicht gerecht werden.

Viele Banken haben noch nicht einmal alle Rechtsverfahren aus der Finanzkrise abgearbeitet, doch schon braut sich ein neuer Sturm zusammen: Klimaschutz-Klagen. "Nachhaltigkeit, das wird die nächste Klagewelle sein", sagt ein Spitzenmanager eines europäischen Geldhauses. Banken können sich angreifbar machen, weil sie klimaschädliche Geschäfte über Kredite oder Kapitalmarkt-Platzierungen finanzieren. Außerdem wecken sie bei sogenannten "grünen Anlagen", die ökologische Projekte unterstützen sollen, mitunter zu hohe Erwartungen. "Wir machen zu viele Versprechen, die wir nicht halten können", mahnt der Banker.

NTV hier

Freitag, 23. Juli 2021

 

Nach unserem Erfolg der beiden von der DUH initiierten und finanzierten Klimaklagen vor dem Bundesverfassungsgericht wurden zwar die Klimaschutzziele für 2030 verschärft. Gleichzeitig verweigern aber Bundes- wie Landesregierungen die Einleitung konkreter Maßnahmen, die kurzfristig gestartet werden und so überhaupt sicherstellen, dass wir das verbindliche 1,5 Grad Ziel erreichen. 

Wir haben daher bereits seit Herbst 2020 zwei weitere Klimaklagen vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin und sechs weitere Klagen gegen Bundesländer ohne oder unzureichende Klimaschutzgesetze eingereicht. 

In diesem Herbst sollen weitere Klagen gegen untätige Bundesländer und nach dem Beispiel der erfolgreichen Shell Klage in den Niederlanden auch gegen besonders klimaschädliche Wirtschaftsunternehmen folgen.   hier


Deutsche Umwelthilfe

Donnerstag, 3. Juni 2021

Update "EuGH verurteilt Deutschland wegen zu schmutziger Luft"

Direkt aus dem dpa-Newskanal in die  Süddeutschen Zeitung:
Der Europäische Gerichtshof hat 
Deutschland
 verurteilt, weil jahrelang in vielen Städten die Grenzwerte für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid erheblich überschritten wurden.  hier


Ein Artikel dazu  in der Süddeutschen  von Michael Baumüller hier
Ohrfeige für mehrere Bundesregierungen

Deutschland hat lange zu wenig gegen Luftverschmutzung getan, urteilt der Europäische Gerichtshof. Für die Bundesregierung hat das keine Folgen - dank der Deutschen Umwelthilfe....

Die Deutsche Umwelthilfe erwähnt Schulze mit keinem Wort - dabei dürfte die nicht weniger zum Erfolg beigetragen haben. Reihenweise hatte sie Städte mit Klagen überzogen und dabei ebenso reihenweise Recht bekommen. 

Resch selbst war zwischenzeitlich zur Hassfigur deutscher Autofahrer geworden, die Union wollte dem Verband gar die Gemeinnützigkeit entziehen - und jetzt kann die Bundesregierung froh sein, dass zumindest die Umwelthilfe etwas unternahm. "Eigentlich kann die Koalition sich bei Herrn Resch für die Klagen bedanken", sagt Remo Klinger, der die Umwelthilfe vor Gericht vertrat. "Sonst hätte sie jetzt im Wahlkampf ein dickes Problem."

Aus einer weiteren DPA-Meldung im Südkurier am 4.6.21
Die EU-Kommission betont, die NO2-Grenzwerte seien in der EU bereits 1999 vereinbart worden – vor 22 Jahren. Seit 2010 seien sie für alle Mitgliedsstaaten verbindlich. Doch noch immer werden sie nicht überall eingehalten, obwohl Brüssel schon vor der Klage Druck machte. 

Montag, 31. Mai 2021

"Klimaurteil: Das Bundesverfassungsgericht widerspricht sich selbst"

Im Handelsblatt gefunden  hier

Das Gericht legt zu optimistische Berechnungen für die CO2-Obergrenzen zugrunde. So sind die langfristigen Klimaziele nicht zu schaffen, moniert Helge Peukert
(Professor für Plurale Ökonomik an der Universität Siegen)

Das Gericht hat das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Abkommens und eine langfristige Freiheitssicherung quasi verfassungsrechtlich verankert. ....

Das Gericht erkennt an, dass die ökologischen Gefährdungen bei über 1,5 Grad Erderwärmung gut belegt und unbedingt zu vermeiden sind.

Demnach müsste bereits 2021 Klimaneutralität in Deutschland erreicht werden und nicht bis 2030 nur eine Emissionsminderung um 55 Prozent im Vergleich zu 1990, wie laut Klimagesetz bislang vorgesehen. Denn in Deutschland sind wir, was im Urteil nicht zur Sprache kommt, empirisch laut Deutschem Wetterdienst schon bei zwei Grad Erwärmung angelangt.

Wie können die Richter dann aber die Reduzierung des CO2-Ausstoßes um lediglich gut die Hälfte oder auch knapp zwei Drittel wie im Reformvorschlag bis 2030 für verfassungskonform erklären? Wie können sie Nachbesserung zwingend nur für Zwischenziele und geplante Maßnahmen nach 2030 einfordern?...

Dann stünde womöglich auch in Deutschland nur ein deutlich geringeres Restbudget zur Verfügung. Die optimistische Sicht der Richter widerspricht eklatant dem Vorsichtsprinzip....

Das ist im Rahmen unseres Wirtschaftswachstumsmodells unmöglich. Ohne eine Vollbremsung und den Übergang zu einer Postwachstumsökonomie ist die maximal akzeptable Erderwärmung nicht mehr zu schaffen.

Klimaurteil - weitere Statements

Das Karlsruher Klimaurteil kommt zu einem guten Zeitpunkt

Das Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte der kommenden Generationen auf eine saubere Umwelt. Die Politik hat die Pflicht, langfristig zu denken.
hier aus dem Handelsblatt

BUND Darstellung   hier