Regionalverband: Machterhalt als Planungsziel

Jetzt, da es mit der Fortschreibung des Regionalplans für den Bereich Bodensee-Oberschwaben (BO) ernst zu werden scheint, rückt auch die federführende Organisation, der Regionalverband (RV), in den Focus. Da mehrere Aspekte hierzu in diesem Blog schon beleuchtet wurden (z.B. Zusammensetzung der Mitglieder des RVBO, der Verband der RV, etc.) soll hier vor allem auf seine rechtliche Stellung eingegangen werden.

Laut Landesplanung:

- wurden die Regionalverbände in Baden-Württemberg im Rahmen der großen Verwaltungsreform 1971 errichtet.

- werden die Regionalverbände durch Landeszuschüsse (abhängig von Bevölkerungszahl und Größe der Region) sowie einer Umlage der Kommunen finanziert. 
(Folgerung: Sie sind also somit finanziell direkt von den Kommunen / deren Bürgermeister abhängig ebenso wie der Landrat mit seinem Landratsamt)

- ist die Hauptaufgabe der Regionalverbände die Erstellung des Regionalplanes.

 

Sie sind als „Körperschaften des öffentlichen Rechts“ gegründet worden. 
Da für eine rechtsphilosophische Abhandlung hier nicht der Ort ist, wird die etwas saloppe Erklärung auf der Webseite „Kommunalwahlen“ der „Landeszentrale für politische Bildung“ (lpb) zitiert: 


Regionalprobleme können innerhalb der Verbände unbefangener und über den Tag  hinaus angegangen werden, weil die Verbände etwas außerhalb der Verwaltungshierarchie stehen.“ 

 

Welchen Nutzen das „außerhalb... stehen“ auch hat, zeigt sehr schön der Verlauf der Dienstaufsichts­beschwer­de gegen Herrn Franke. (siehe Stichwort Dienstaufsichtsbeschwerde)

 

Über den Tag hinaus: Der Regionalplan soll auf rund 15 Jahre ausgerichtet sein. Der alte ist schon 25 Jahre alt. Und das Klimagutachten für die Fortschreibung 2021 datiert von 2009 (!!!!!! gerade im Klima-Bereich hat sich ja fast nichts getan in den letzten 12 Jahren ????)


Die übliche Verwaltungshierarchie in BW ist: 
Gemeinde - Landkreis - Regierungspräsidium (RP) - Landesverwaltung.


Im Bereich der Landesplanung sieht die Hierarchie etwas anders aus: 
Gemeinde - Regionalverband - Wirtschaftsministerium.

Der Regionalverband überspringt somit die Ebenen Kreis und Regierungspräsidium
(Folgerung: somit klärt sich die von uns bereits festgestellte "seltsame" Zurückhaltung von Umweltministerium und Regierungspräsidium, die auf Anfragen hin jeweils erklärten, dass sie "sich nicht einmischen dürfen...", eine sehr effektive Regelung im Sinne des Machterhaltes der Hauptbesetzung des Regionalverbandes)


Dies spiegelt sich dadurch wider, dass die Verbandsversammlung aus den Kreistagen gewählt wird, andererseits das Verbandsgebiet jeweils einen größeren Teil des Regierungspräsidiums umfasst.

Laut lpb „Kommunalwahl“ ist der Regionalverband eine reine Planungsebene.
Dies ist aber in Frage zu stellen, da sie gegenüber den Gemeinden auch ein Planungsgebot haben, diese also verpflichten können, ihre Bauleitpläne „anzupassen“.



Problematisch ist die lange Amtszeit des Verbandsdirektor (8, bzw.12 Jahre) im Vergleich zur Verbandsversammlung. Es ist ähnlich wie beim Verhältnis Gemeinderat zu Bürgermeister, nur sitzen in der Verbandsversammlung durch die vielen Bürgermeister auch viele Profis.

Diese sind aber möglicherweise nicht immer unbefangen . Die Ausweisung eines Baugebietes ist sicherlich medienwirksamer und lukrativer als der Erhalt eines Grünzugs.
Wobei auch im Einzelfall die ausgesetzte Residenzpflicht der Bürgermeister bei den Entscheidungen zum Regionalplan eine Rolle spielen könnte.(siehe Salem)

 

 

In der  Broschüre der Regionalverbandes  wird von einer Erfolgsgeschichte berichtet. Dies liegt mit Sicherheit im Auge des Betrachters....

(Fazit: die Fraktion der "machtwilligen" Bürgermeister mit über 50% Stimmenanteil kontrolliert über die Umlage-Finanzierung ganz unauffällig sowohl Landratsamt als auch Regionalverband. Über die festgelegte Hierarchie wird dann sogar noch das Regierungspräsidium umgangen, das nach Bezeugen des Umweltministeriums dessen Interessen vertreten soll.... Übrig bleibt das Wirtschaftsministerium, mit dem sich Franke, nach eigenem Bezeugen in der Regionalversammlung, recht schnell einig wird...)


Recherchiert von N.G.



Hier ist ein Auszug aus einer Nachfrage des Südkurier an Hr. Franke, in der er bestätigt, dass es ein Planungsgebot gibt. Er behauptet,  dass eine Veränderung des Status (von Grünzug zu Schwerpunkt für Industrie und Gewerbe) keine Konsequenzen nach sich ziehen würde, da lediglich ein Ziel definiert wird. Wenn dieses Ziel "Schwerpunkt für Industrie und Gewerbe" aber erst einmal planungsrelevant geworden ist, greift ein Planungsgebot nach unserer Meinung durchaus "im Rahmen der rechtlichen Vorgaben".




Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen