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Dienstag, 4. August 2026

Frage wer künftig die Regeln setzt: demokratisch legitimierte Institutionen oder wirtschaftlich besonders mächtige Akteure

Frech, frecher - welch ein Hohn! Wir wissen doch alle, dass diese Konzerne seit den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts es besser wissen. Dass sie wissentlich und vorsätzlich gegen die Menschheit und den Planeten handeln. Zeit dass es zu Ende geht mit den Fossilen.

Umweltinstitut München

ExxonMobil geht gegen EU-Klimaschutzvorgaben vor – und bringt damit den umstrittenen Energiecharta-Vertrag erneut ins Spiel.

Nach einem Bericht des Fachmediums IAReporter haben zwei europäische Tochtergesellschaften von ExxonMobil der Europäischen Union eine formelle Streitmitteilung auf Grundlage des Energiecharta-Vertrags übermittelt. Betroffen sind ExxonMobil Producing Netherlands und die deutsche Mobil Erdgas-Erdöl GmbH.

Sonntag, 2. Juni 2024

Energiecharta-Vertrag: EU tritt aus umstrittenem Energieabkommen aus

hier  30. Mai 2024  Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, pjm

Der Energiecharta-Vertrag ermöglichte Konzernklagen gegen Staaten und hemmte damit laut Kritikern den Klimaschutz. Die EU hat nun den Austritt beschlossen – in 20 Jahren.

Der Energiecharta-Vertrag sollte Investitionen in fossile Projekte schützen und gilt damit als aus der Zeit gefallen.

Die Europäische Union hat den Austritt aus einem umstrittenen internationalen Energieabkommen beschlossen. Bei einem Ministerrat in Brüssel hätten die Mitgliedsländer einstimmig für einen gemeinsamen Rückzug aus dem sogenannten Energiecharta-Vertrag gestimmt, berichtet die Nachrichtenagentur dpa unter Berufung auf Diplomaten. 

Das 1998 in Kraft getretene Abkommen sollte Investitionen in Gas-, Öl-, und Kohleprojekte schützen.

Freitag, 26. April 2024

Schon längst überfällig: Europa-Parlament stimmt für Ausstieg aus umstrittener Energiecharta

Deutschlandfunk Kurzmeldung  hier  24.04.2024

Europa-Parlament stimmt für Ausstieg aus umstrittener Energiecharta

Das Europa-Parlament hat mit großer Mehrheit für den Ausstieg der EU aus dem sogenannten Energiecharta-Vertrag gestimmt. In Straßburg votierten 560 Abgeordnete für einen gemeinsamen Rückzug aus dem umstrittenen Abkommen, lediglich 43 waren dagegen.

NTV  hier  24.04.2024,

Europäisches Parlament bestätigt Ausstieg der EU aus internationaler Energiecharta

Vor dem Hintergrund drohender Klagen hat das Europäische Parlament den Ausstieg der EU aus der internationalen Energiecharta bestätigt. Die Abgeordneten segneten die Entscheidung am Mittwoch in Straßburg ab, nachdem die für Energie zuständigen EU-Minister diesen Schritt im März angekündigt hatten. Unter dem Abkommen von 1994 können Energieunternehmen die Regierungen wegen "investitionsgefährdender" Maßnahmen verklagen, auch im Bereich Klimaschutz.

"Dieser absurde Vertrag hat Klimaschutz ausgebremst und Bürgerinnen und Bürgern Milliarden an Steuergeldern gekostet", erklärte die im Parlament zuständige Abgeordnete Anna Cavazzini (Grüne). Die Bundesregierung hatte bereits im November 2022 den Rücktritt vom Energiecharta-Vertrag beschlossen. Ungarn und Zypern hingegen erwägen, dem Abkommen auf nationaler Ebene wieder beizutreten.

Investoren konnten unter den Bestimmungen vor Schiedsgerichten gegen Investitionshindernisse klagen, zu denen sie auch Klimagesetze zählten. Deutschland wurde etwa wegen seines beschleunigten Atomausstiegs belangt, die Niederlande wegen des Verzichts auf Kohle.

Mittwoch, 4. Oktober 2023

Energiewende: Konzernklagen kosten Deutschland Millionen

hier im Spiegel

Investorenklagen im Rahmen der sogenannten Energiecharta kommen die Regierung teuer zu stehen: Allein im Streit mit zwei Offshore-Wind-Betreibern liefen nach SPIEGEL-Informationen bislang Kosten von fast 20 Millionen Euro auf.

Für Konzerne sind sie ein legitimes Mittel, für Kritiker eine Art Paralleljustiz: Vor Schiedsgerichten wie dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) der Weltbank in Washington können Investoren gegen Staaten klagen, wenn sie sich durch politische Entscheidungen in ihren Rechten verletzt sehen. Das passiert auch in Deutschland immer wieder – etwa im Kontext der Energiewende.

So zog 2016 der österreichische Baukonzern Strabag vors ICSID und forderte Schadensersatz im Zusammenhang mit Offshore-Projekten in der Nordsee. Durch eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) verschlechterten sich dem Unternehmen zufolge die Bedingungen deutlich, die Investitionen wurden zunächst reduziert und dann ganz eingestellt. Vor demselben Hintergrund verklagte auch der irische Projektentwickler Mainstream Renewable Power die Bundesrepublik auf rund 330 Millionen Euro.  (diese Klagen beziehen sich also auf das Einstampfen der Erneuerbaren Energien unter einer vergangenen FDP/CDU-Regierung und nicht etwa auf die heutige Energiewende)

Bei ihren Klagen stützten sich beide Unternehmen auf die sogenannte Energiecharta, die Deutschland unterschrieben hat. Zwar haben Deutschland und die EU als Ganzes mittlerweile den Ausstieg aus dem Vertragswerk beschlossen, doch die Ausstiegsfrist beträgt 20 Jahre. Und so verursachen die Klagen der Konzerne derzeit noch erhebliche Kosten.

Donnerstag, 27. Juli 2023

Kohlekonzerne dürfen nicht vor Schattengerichten klagen

hier bei t-online   Von Reuters, afp, 27.07.2023 

Widerstand gegen Klimaschutz

Deutschland hatte sein Energiegesetz geändert, RWE sah sich geschädigt, kann nun aber nicht international dagegen vorgehen. 

Rückschlag für RWE, Uniper und weitere Energiekonzerne: Sie wollten international Milliardenentschädigungen erstreiten. Nun gilt: Deutsche Gerichte sind zuständig.

Im Streit um milliardenschwere Entschädigungszahlungen wegen des Kohleausstiegs und der Änderung anderer Energiegesetze hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die deutschen Gerichte für zuständig erklärt.

Energiekonzerne mit Sitz in einem EU-Staat können nicht verlangen, dass zuerst das internationale Schiedsgericht ICSID über ihre Klagen gegen europäische Staaten entscheidet, urteilte der BGH am Donnerstag. RWE, Uniper und die in Irland ansässige Renewable Power müssen nun den Rechtsweg vor deutschen staatlichen Gerichten beschreiten. (AZ: I ZR 43/22, I ZR 74/22 und I ZR 75/22)

Samstag, 8. Juli 2023

EU-Kommission schlägt Austritt aus Energiechartavertrag vor

Tagesspiegel hier 7.7.23 DPA

Umstrittenes Energieabkommen

Der Vertrag sei nicht mehr kompatibel mit den europäischen Klimazielen, so die Kommission. Ursprünglich sollte das Abkommen modernisiert werden, die Verhandlungen dazu scheiterten jedoch.

Die Europäische Kommission hat einen Gesetzesvorschlag für einen koordinierten Austritt der EU und der EU-Länder aus einem umstrittenen internationalen Energieabkommen vorgelegt. Der sogenannte Energiecharta-Vertrag sei nicht mehr kompatibel mit den Klimaambitionen der EU, teilte die Brüsseler Behörde am Freitag mit.

Um die Gleichbehandlung von Investoren in der EU und darüber hinaus sicherzustellen, sollten daher die EU, die Mitgliedstaaten sowie die Europäische Atomgemeinschaft Euratom geordnet aus dem nicht modernisierten Vertrag austreten.

Eigentlich wollten die Kommission und die Länder den sogenannten Energiecharta-Vertrag modernisieren. Verhandlungen dazu waren aber gescheitert.

Donnerstag, 18. Mai 2023

Energiewende: BGH verhandelt über Schiedsklagen von Energiekonzernen gegen Staaten

Ein Vertragswerk aus der fossilen Vergangenheit, damals als die Welt noch scheinbar ganz zufrieden vor sich hindümpelte. Na ja, vielleicht auch nicht, die Erdölriesen wussten 1998 ja bereits ganz genau, was los war....und werden heute auch schon gelegentlich vor Gericht gezwungen wegen der Klimaschäden, die sie zu verantworten haben.(hier)

Da wird wirklich mit allen Mitteln versucht, noch mehr Geld auszuquetschen für die fossile Lobby.
Es wird spannend was der Bundesgerichtshof dazu sagt.
Ich würde - ganz naiv als Staatsbürger - meinen, die fossile Lobby hat schon viel länger als 25 Jahre lang die Menschen vorsätzlich getäuscht und sich damit eine goldene Nase verdient. Wenn man bedenkt, welches Szenario uns allen droht - dann hat das Überleben der Menschheit eindeutig Vorrang vor Profitgier.

Wie der irische Konzern mit seinen Off-shore Windparks in dieses Schema passt, wird in beiden Artikeln nicht dargelegt. Das ist noch etwas rätselhaft.

Zeit hier 17. Mai 2023  AFP

Dürfen Energiekonzerne EU-Staaten für ihre Klimapolitik auf Milliardenzahlungen verklagen? Darüber verhandelt heute der Bundesgerichtshof.

Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich heute mit Klagen von Energiekonzernen gegen Staaten vor Schiedsgerichten. Die Frage ist, ob solche Schiedsverfahren zwischen Investoren aus einem EU-Staat und einem anderen EU-Staat auf Grundlage des Energiecharta-Vertrags zulässig sind.

Die EU-Kommission bereitet schon den Ausstieg aus diesem völkerrechtlichen Vertrag vor, Deutschland und andere EU-Länder haben ihren Rückzug angekündigt.

Freitag, 2. Dezember 2022

Protest wirkt – wenn er hartnäckig genug ist.

Das bringt alles nichts, Politiker*innen machen eh, was sie wollen – das hören wir als Bürgerbewegung immer wieder. 

Doch es ist falsch. Weitgehend unbemerkt haben wir gerade wieder einen großen Erfolg erzielt: Die Bundesregierung hat am Mittwoch beschlossen, die klimaschädliche Energiecharta zu kündigen. Lies hier, wie es gelungen ist, die Ampel zu dieser Entscheidung zu bewegen. 

Freitag, 25. November 2022

Fortschritt ist möglich – sogar beim Klimaschutz

 Zeit hier Von  24. November 2022

Der Ausstieg mehrerer Staaten aus der Energiecharta zeigt: Wenn Aktivisten dranbleiben, dann können sie sogar internationale Verträge kippen, zum Vorteil für die Umwelt.

Es gibt ihn doch, den Fortschritt. Und es gibt ihn tatsächlich auch beim Klimaschutz. In dieser Woche konnte man das sogar im mongolischen Ulan-Bator erleben. Was dort passierte und nicht passierte, hat wiederum große Auswirkungen auch auf Deutschland. Es geht um Folgendes (und hier bitte ich um 30 Sekunden Geduld, denn die Angelegenheit lässt sich nicht in einem Satz erklären. Ist dafür aber interessant.): Deutschland und die EU sind seit vielen Jahren Mitglied in der sogenannten Energiecharta. Das ist ein internationaler Vertrag, der den Handel mit Öl, Gas und Kohle regelt. Erfunden wurde er in den Neunzigerjahren von westeuropäischen Regierungen. Die wollten die eigenen Unternehmen schützen, die nach dem Fall der Mauer in den ehemaligen Sowjetrepubliken in die Energieversorgung investierten: davor, dass die osteuropäischen Regierungen plötzlich die Marktwirtschaft und die Privatisierung doch wieder doof finden und dann die ausländischen Investitionen kurzerhand verstaatlichen würden. Deswegen können Unternehmen seither vor einem privaten Schiedsgericht gegen die entsprechende Regierung klagen, wenn so etwas passiert.

Mittwoch, 23. November 2022

Energiecharta-Vertrag: Das Anti-Klima-Abkommen

 hier Frankfurter Rundschau  Erstellt: Von: Verena Kern

In den EU-Staaten setzt sich die Einsicht durch, dass der Energiecharta-Vertrag schädlich ist

In der mongolischen Hauptstadt Ulaanbaatar findet am Dienstag die 33. Energiecharta-Konferenz statt. Auf der Agenda des diesjährigen Treffens steht die Reform des aus Klimaschutz-Gründen umstrittenen Energiecharta-Vertrags (ECT), die in den vergangenen zwei Jahren ausgehandelt wurde.

Der Vertrag erlaubt es Energieunternehmen, Staaten vor privaten Schiedsgerichten auf Milliarden-Entschädigungen zu verklagen, wenn diese neue Klimaschutz-Gesetze beschließen oder höhere Umweltstandards einführen. Die Reform soll unter anderem bewirken, dass der Vertrag keine neuen fossilen Projekte mehr schützt. Damit sie durchkommt, müssen alle 53 Unterzeichnerstaaten zustimmen.

Samstag, 12. November 2022

PM: Deutschland steigt aus dem Energiecharta-Vertrag aus

 hier   Von  / 11.11.2022

Großer Erfolg für Klima und Demokratie: Deutschland kündigt Ausstieg aus dem Energiecharta-Vertrag an

Nach jahrelangen Protesten von Klimaschützer:innen gegen den Energiecharta-Vertrag (ECT) und zwei Jahren erfolgloser Verhandlungen über dessen Reform kündigt die Bundesregierung nun an: Deutschland wird aus dem Anti-Klima-Abkommen ECT aussteigen.

Konzerne haben den ECT in den vergangenen Jahren für teilweise milliardenschwere Klagen gegen Staaten genutzt, die aus fossilen Energien aussteigen oder höhere Umweltschutzstandards einführen wollten. Alleine in Deutschland schützt der Vertrag fossile Investitionen in Höhe von über 54 Milliarden Euro. Umwelt- und Klimaschutzorganisationen hatten in der Vergangenheit immer wieder darauf gedrängt, den Vertrag zu kündigen, damit die Energiewende nicht ausgebremst wird.

Das Umweltinstitut München konnte kürzlich mit einem Rechtsgutachten nachweisen, dass auch der reformierte ECT gegen geltendes europäisches Recht verstößt.
Aufgrund der sogenannten sunset clause schützt der Vertrag ab Kündigung bestehende Investitionen für weitere zwanzig Jahre. Wie das Rechtsgutachten belegt, können europäische Staaten sich aber gegen eine Vollstreckung eventueller Schiedsgerichtsurteile zur Wehr setzen und die Klausel damit unwirksam machen.

Ludwig Essig, Referent für Handelspolitik am Umweltinstitut München kommentiert: "Unsere jahrelange Arbeit hat sich gelohnt: Dass Deutschland aus dem Energiecharta-Vertrag aussteigt, ist ein Fanal für den Klimaschutz und unsere Demokratie. Der Anfang vom Ende für den Investitionsschutz für fossile Energien ist gemacht. Nun müssen sich die ausgestiegenen Staaten in Europa gegen die Vertragsklausel wehren, die noch zwanzig weitere Jahre Investitionsschutz für Fossile garantieren soll. Wir haben mit einem Rechtsgutachten gezeigt, wie das gehen kann. Jetzt heißt es nicht locker lassen und weiter für eine konsequent soziale und klimagerechte Politik kämpfen. Wir danken allen unseren Unterstützern:innen und Kolleg:innen der anderen NGOs - heute ist ein historischer Tag für den Klimaschutz."

Die Klimaschützer:innen drängen nun auf den Ausstieg der gesamten EU, denn sie sehen die EU auf ein sowohl politisch als auch juristisch gefährliches Szenario zusteuern: Wenn immer mehr Mitgliedsländer auf der einen Seite aussteigen wollen, aber auf der anderen Seite im Rat für die Reform stimmen, bleibt die EU im ECT Mitglied. Eine vollständige Ratifizierung des reformierten Vertragstextes durch alle EU-Mitgliedsstaaten dauert im besten Fall Jahre und wird im Worst-Case nie passieren. Damit würde die EU selbst im alten ECT gefangen bleiben, obwohl viele Mitgliedstaaten bereits ausgestiegen sind. Allein in der EU, Großbritannien sowie der Schweiz schützt der ECT im Moment fossile Projekte in Höhe von über 344 Milliarden Euro.

“Deutschland hat mit dem Austritt aus dem Energiecharta-Vertrag einen entscheidenden Schritt für den Klimaschutz gemacht”, sagt Fabian Flues, Handelsexperte bei PowerShift. “Doch wenn die EU nicht aussteigt, könnten wir noch jahrelang im Vertrag gefangen sein. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass die Bundesregierung der Reform im Europäischen Rat nicht zustimmen wird. Alle großen EU-Mitgliedsstaaten haben einen Ausstieg angekündigt. Die Europäische Kommission muss nun endlich ihre Blockadehaltung aufgeben und einen Vorschlag für einen gemeinsamen Ausstieg vorlegen.”

Weitere Informationen:

Gutachten der Kanzlei Günther im Auftrag des Umweltinstituts hier

Weitere Informationen zum ECT  hier

Mittwoch, 2. November 2022

Europe Calling “ECT: Reform or Exit?"

 

 

vielen Dank für Euer Interesse an unserem Webinar zum Energiechartavertrag. Ganz besonderen Dank auch an unsere Gäste, Prof'in Christina Eckes und Fabian Flues von PowerShift, und Anna Cavazzini für die Zusammenarbeit.

Wer das Webinar verpasst hat oder noch einmal anschauen möchte, kann das jetzt hier tun. Dort findet Ihr auch die Folien von Christina und Fabian:

https://europe-calling.de/webinar/ect-reform-oder-exit/

Wie viele von Euch während und nach dem Webinar geschrieben haben: Unsere Gäste haben es geschafft, die wirklich komplizierte Gemengelage zwischen ECT-Reform, -Ausstieg und -Weiter-So und den verbundenen Chancen und Risiken verständlich zu machen. Diese Rückmeldung freut uns sehr. Es lohnt sich also auf jeden Fall nochmal anzuschauen.

Deutlich wurde auch, wie viel Einfluss die EU-Mitgliedsländer auf die Zukunft des Energiechartavertrages haben. Wenn sich mehr EU-Mitgliedsländer, insbesondere auch Deutschland, der Forderung nach einem Exit anschließen, könnte das den ganzen Vertrag zu Fall bringen. Eine Entscheidung der deutschen Bundesregierung wird in den nächsten Tagen erwartet.

PowerShift und andere NGOs haben sich daher für eine Kampagne zusammengeschlossen, die ihr hier unterstützen könnt: https://power-shift.de/exit-ect/

es gibt wohl keinen anderen internationalen Vertrag, der die Energiewende so sehr erschwert, wie der Energiechartavertrag (Energy Charter Treaty, ECT). Fossile Unternehmen haben mit ihm ein scharfes Schwert, um ihre klimaschädlichen Investitionen zu schützen - gegen demokratische Entscheidungen der Bürger:innen, Parlamente und gegen das Pariser Klimaabkommen. Und sie nutzen es immer und immer wieder, in über hundert, milliardenschweren Klagen gegen die Energiewende und den Klimaschutz.

Montag, 24. Oktober 2022

Endlich: Deutschland bereitet Ausstieg aus Energiecharta vor

Grundlagen-Info zur Energiecharta, die schon hier im Blog veröffentlicht wurden: hier

hier  20. Oktober 2022 Von Nico Schmidt

Deutschland bereitet den Ausstieg aus dem umstrittenen Energiechartavertrag vor.
Das bestätigte ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums im Gespräch mit Investigate Europe. Ein entsprechender Vorstoß des Ministeriums befinde sich momentan in der Ressortabstimmung. Diese solle in den kommenden Wochen abgeschlossen werden – spätestens aber bis Ende November, wenn die Vertragsparteien über die Annahme der modernisierten Energiecharta entscheiden werden. Deutschland würde damit Polen, Spanien und den Niederlanden folgen, die in den vergangenen Tagen ankündigten das Abkommen zu verlassen.

Über die Recherche: Energiecharta-Vertrag

Der kaum bekannte Energiecharta-Vertrag (ECT) erlaubt es Investoren EU-Staaten auf Milliardenentschädigungen zu verklagen, wenn diese notwendige Klimagesetze erlassen. Das könnte den Kampf gegen die Klimakrise entscheidend verzögern. 

Montag, 27. Juni 2022

"Energiecharta-Vertrag: In den Fesseln der Fossilen Industrie"

Ausstieg oder Reform - das ist die große Frage. Schnell wird es auf keinen Fall gehen, obwohl das einem Normalbürger kaum zu vermitteln ist, angesichts der dramatischen Auswirkungen für das Klima.
Wie konnte es nur zu solchen Knebelverträgen kommen? Wieso hat Deutschland da mitgemacht?

FAZ  hier:

Kein Schutz mehr für fossile Projekte



Der Investorenschutz im Energiecharta-Vertrag bremst den Ausstieg aus Öl, Kohle und Gas, klagen nicht nur Klimaschützer seit Jahren. Nun soll damit Schluss sein. Die EU kann nach einer Grundsatzeinigung der Vertragsmitglieder den Investorenschutz beenden – wenn auch erst in zehn Jahren.

Mittwoch, 22. Juni 2022

"Junge Menschen wollen Energiekonzernen an den Kragen"

Wem von uns war es denn bisher bekannt, dass solche Regelwerke im Hintergrund schlummern, die unsere Klima-Ziele konterkarieren? Die Energie-Lobby hat sich nicht nur einfach abgesichert in der Vergangenheit, die spielen mit mehreren Netzen und Abseilungen. Und das macht es schwer für den Klimaschutz.

ENERGIECHARTA  hier im Stern  am  21.06.2022

Vor dem Europäischen Gerichtshof

Zwölf Staaten sollen aus der Energiecharta austreten. Das fordert eine Gruppe junger Menschen zwischen 17 und 31 Jahren. Dafür ziehen sie sogar vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Nach dem Jahr 2021 steht auch dieses Jahr wieder ganz im Zeichen der Naturkatastrophen. Aus Lateinamerika und Südasien mehren sich Berichte von zerstörerischen Überschwemmungen, während sich Europa im Süden aber auch in der Mitte vor Hitzewellen und Waldbränden zu schützen versucht. Immer mehr Menschen sind von Umweltkatastrophen betroffen – wenige versuchen dagegen vorzugehen. Eine Ausnahme ist da etwa eine Gruppe 17- bis 31-Jähriger. Die fünf jungen Menschen stammen laut dem britischen "Guardian" aus verschiedenen Ländern, teilen aber ihre Erfahrungen mit Umweltkatastrophen.

Am Donnerstag ziehen sie vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, um gegen die bisher kaum bekannte Energiecharta vorzugehen. Ihr Argument: Das Abkommen behindere den Kampf gegen die Klimakrise. Laut dem Medienbericht wird das Gericht in Straßburg damit zum ersten Mal damit beauftragt, den Vertrag zu prüfen.