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Dienstag, 13. Januar 2026

Einwendung gegen Kiesabbau Kieswerk Tullius

Hermine schreibt: Das ist  unsere Einwendung als Regionalverbandsfraktion 11`25

Bündnis 90/Die Grünen Fraktion der Regionalverbandsversammlung

Bild: Aktivisten in der Kiesgrube Tullius 2024


Antrag: Landkreis Ravensburg Kiesabbau mit Wiederverfüllung und Rekultivierung

der Kieswerk Tullius GmbH & Co. KG in Schlier-Hintermoos

Einwendung gegen den Antrag auf erweiterten Kiesabbau im Altdorfer Wald.

Wir brauchen keine Erweiterungen und keine neue Kiesgrube im Altdorfer Wald

Donnerstag, 26. Oktober 2023

Statement 25.10.2023 der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und ÖDP

 Nun ist er also durch, der Regionalplan.

Nach zwei Jahren rechtlicher Prüfung durch das Ministerium wurde er, mit Ausnahmen genehmigt.

Aufgabe des Ministeriums war, nicht mehr und nicht weniger, die rechtliche Prüfung.

Für die Inhalte zeichnet sich nach wie vor unsere Verbandsversammlung verantwortlich. Aus diesem Grund lehnt die Mehrheit meiner Fraktion den Regionalplan inhaltlich ab. Denn, Stand heute ist der Regionalplan zwar rechtmäßig, richtig ist er damit aber noch lange nicht.

Sicher ist, wir leben in einer Zeit riesiger Herausforderungen. Wir müssen nach neuen Antworten suchen und sie auch finden. Kein Zufall, ist das Wort Zeitenwende, Wort des Jahres 2022.

Daneben liest sich der Regionalplan wie ein „Immer weiter wie so wie bisher“. Immer weiter so wie bisher, hat ja immer schon funktioniert. Immer weiter wie bisher, war ja nicht so schlecht.

Der Regionalplan wird damit seiner zukunftsweisenden Lenkungsfunktion in keiner Hinsicht gerecht! Als zu wenig ambitioniert bezeichnet bereits das Regierungspräsidium seine Zielsetzung beim sparsamen Umgang mit Grund und Boden.

Und, lassen sie mich an dieser Stelle betonen: Jeder, der sich mit der Materie auseinander setzt weiß, erst der sparsame Umgang mit Grund und Boden schafft bezahlbaren, und die Betonung liegt auf bezahlbaren, Wohnraum! Faktoren zur Berechnung des Flächenbedarfs für Wohnen im Regionalplan herangezogen wurden, wie z.B. der Belegungsdichterückgang, mit dem mehr Wohnraum für einzelne berücksichtigt wird, schaffen dies nicht!

Manch einer hier im Saal mag jetzt genervt denken: „Nun ist aber auch mal gut! Jetzt sind schon die Zielabweichungsverfahren kassiert worden. Das ist doch eigentlich ein Kompromiss, mit dem es sich leben lasse kann.“

Ja! Kompromisse sind in der Politik wichtig und richtig. Es ist Aufgabe der politischen Parteien aufeinander zu zugehen und den Ausgleich zu finden.

Aber, erste Voraussetzung als Grundlage für diese politische Diskussion ist für uns die Anerkennung der Wirklichkeit! Die Anerkennung der Endlichkeit der Ressourcen, die Anerkennung des anthropogenen Klimawandels, die Anerkennung der Biodiversitätskrise.

Diese Wirklichkeit stellt uns vor nie dagewesene Herausforderungen und verlangt Positionen, die nicht nach populistischen Äußerungen schielen, sondern in erster Linie gewillt sind, sich diesen Herausforderungen zu stellen!

Wir sind gewillt uns diesen Herausforderungen zu stellen! Diese Herausforderungen lassen aber den politischen Spielraum für Kompromisse schmelzen, denn mit dem Klimawandel, der Endlichkeit der Ressourcen, der Biodiversitätskrise lassen sich keine Kompromisse schließen. So einfach ist das.

Aus diesem Grund halten wir den Regionalplan in Bezug auf den oberflächennahen Rohstoffabbau, in Bezug auf die Flächeninanspruchnahme, in Bezug auf den Torfabbau und in Bezug auf die Sicherung der Wasservorkommen für zukunftsignorant und stimmen ihm mehrheitlich nicht zu.

Wir sprechen uns gegen den neuen Kiesaufschluss in Grund aus. Dieser darf nicht stattfinden. Wir fordern stattdessen eine dynamisch zu reduzierende Kiesabbaumenge um 10 % / Jahr, mindestens für die nächsten 5 Jahre.

Wir fordern die Beendigung des klimaschädlichen Torfabbaus im Reichermoos. Das Reichermoos muss renaturiert werden, statt dort bis 2070 Moor abzubauen und weiter zu zerstören.

Durch unsere Anträge in der Vergangenheit haben wir eine Halbierung des Flächenverbrauchs und konsequenten Klimaschutz gefordert. Dazu stehen wir auch heute noch.

Abschließen möchte ich mit den Worten eines von mir sehr respektierten Mannes.

Antonio Guterres



Ulrike Lenski gab das Statement ihrer Fraktion ab

Sonntag, 17. September 2023

Richtigstellung der Grünen/ ÖDP Fraktion zu "Nach Genehmigung in Stuttgart prüft man im Schussental, ob man Klage einreicht"

Diese Richtigstellung ging an die Schwäbische Zeitung:

H. Richter, ihre Darstellung unserer Position im Text des ersten Absatzes gibt die ihnen zugestellte Erklärung völlig falsch wider. Deshalb fordern wir eine sofortige Richtigstellung. Es kann nicht sein, dass solche Falschdarstellungen bestehen bleiben.

Wir wünschen den nachstehenden Text original so zu veröffentlichen. 

Grüße Ulrike Lenski / Ulrich Walz (Fraktionsvorsitzende)

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Richtig ist:

Die Fraktion Bündnis 90/die Grünen/ödp im Regionalverband Bodensee-Oberschwaben steht nicht hinter dem Regionalplan!

Wir sind nach wie vor gegen diesen Regionalplan, weshalb wir dem Beitrittsbeschluss nicht zustimmen werden. 

Die Ablehnung des Zielabweichungsverfahrens wird von uns begrüßt, da wir diese schon immer gefordert hatten. Dies im Übrigen in großer Übereinstimmung mit den Stellungnahmen von Regierungspräsidium und Wirtschaftsminsterium (war damals Genehmigungsbehörde), welche der Regionalverband allerdings ignorierte. So wie er auch über 3000 Stellungnahmen von Behörden und Bürgern ignorierte

Wir stehen auf der Seite der Gegner des völlig unnötigen neuen Kiesaufschlusses in Grund. Dieser darf nicht stattfinden. Wir haben die dynamisch reduzierte Kiesabbaumenge um 10% zur Förderung des Recyclings gefordert. Stattdessen sollen weiterhin 20% mehr als die gesetzten 9 Mio Tonnen Kies abgebaut werden dürfen. 

Wir fordern die Beendigung des Torfabbaus im Reichermoos und dessen Renaturierung. Moorabbau, Klimaschutz und Bioshärengebiet vertragen sich nicht. In vielen Anträgen haben wir im Verlauf der Sitzungen des Regionalverbandes zwischen 2019 und 2021 einen zukunftsfähigen Plan gefordert. Halbierter Flächenverbrauch, Klimaschutz, gerechte Zukunftsplanung, Innovation statt Weiterso.

Herausgekommen ist im Juli 2021 ein Weiterso. Die Wissenschaft und die Bürger wissen, dass ein Weiterso mit immer noch steigenden Verbräuchen, steigenden Klimagasausstößen und mehr Autoverkehr uns weiter in die Klimakrise führt. 

Die Klimaneutralität wird von EU, Bund und Land gefordert, Grenzen sind gesetzt. Ein zukunftsfähiger Plan müsste das umsetzen. Deshalb lehnen wir diesen Regionalplan weiterhin ab.


Schwäbische Zeitung hier  Von Philipp Richter  15.9.23

Weiterhin heftige Kritik am Regionalplan

Der Widerstand gegen den vergangene Woche genehmigten Regionalplan für die Region Bodensee-Oberschwaben hält weiter an. Auch Klagen gegen das Werk, das Planungsgrundlage für die Landkreise Ravensburg, Sigmaringen und den Bodenseekreis ist, stehen weiterhin im Raum. Ob es soweit kommt, ist allerdings noch nicht sicher. Zentraler Kritikpunkt im Kreis Ravensburg bleibt der umstrittene Kiesabbau im Altdorfer Wald.

Bild links: inzwischen sind noch Gruppen dazu gekommen, z.B. die Initiative Reicher Moos

Vor allem die Regionalplan-Initiative machte jüngst in einer Pressemitteilung ihren Unmut laut. Die Initiative vertritt eigenen Angaben nach etwa 40 Gruppen aus den Bereichen Umwelt- und Naturschutz, Fridays-, Parents- und Scientists-For-Future, das Klimacamp Ravensburg, landwirtschaftliche Verbände, die Katholische Arbeitnehmerbewegung KAB, Verkehrswende-Gruppen und lokale Initiativen.

Die Gruppierung sieht bei dem neuen Regionalplan die Klimaziele verfehlt, bemängelt Flächenfraß bei Industrie- und Baugebieten sowie einen zu hohen Ressourcenverbrauch.
So begleiteten Demos, Unterschriftensammlungen und Petitionen die Erstellung des Regionalplans. Auf die „Petition für einen zukunftsfähigen Regionalplan“ wurde im Juli auch die Antwort vom Petitionsausschuss veröffentlicht.

Mittwoch, 13. September 2023

Der Sicherung der Trinkwasserressourcen, dem Hochwasserschutz, dem Stopp des Moorabbaus .... eine weitaus höhere Priorität als bisher einräumen

Pressemitteilung 

Bündnis 90/Die Grünen | ödp,

Fraktion der Regionalverbandsversammlung
am 13.9.23

Genehmigung der Regionalplanung sowie Ablehnung der Zielabweichungsverfahren

Nach gut zwei Jahren Prüfung wurde der Regionalplans Bodensee-Oberschwaben vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen genehmigt.

Ausgenommen von der Genehmigung sind die vier Vorranggebiete für Industrie und Gewerbe Friedrichshafen Hirschlatt, Kißlegg-Waltershofen, Leutkirch-Riedlings und Pfullendorf-Wattenreute mit einer Gesamtfläche von ca. 120 ha, für welche ein separates Zielabweichungsverfahren beantragt wurde, da sie gegen das geltende Anbindegebot verstoßen.

Die Fraktion Bündnis 90/ die Grünen/ ödp begrüßt die Ablehnung durch das Ministerium.
Oberste Prämisse für unsere Fraktion bei der Entwicklung eines zukunftsfähigen Regionalplans war und ist die absolut sparsame Flächeninanspruchnahme!

Aus diesem Grund stellten wir bereits 2020 innerhalb der Verbandsversammlung den Antrag, die vier Gebiete aus der Fortschreibung heraus zu nehmen.

Wir sahen uns in großer Übereinstimmung mit dem Regierungspräsidium Tübingen, welches in seiner Stellungnahme zur Offenlage schrieb: „Speziell bei den Schwerpunkten für Industrie und Gewerbe fällt der hohe Flächenansatz auf, der im Regionalplan festgelegt werden soll. Da weiterhin auch lokale gewerbliche Bauflächenmöglich sein sollen (und müssen), erscheint der Flächenansatz insgesamt zu hoch, selbst unter Berücksichtigung der sehr dynamischen wirtschaftlichen Entwicklung der vergangenen Jahre. Insbesondere bei der Flächeninanspruchnahme für gewerbliche Bauflächen bedarf es einer ambitionierteren Zielsetzung für den sparsamen Umgang mit Grund und Boden.“

Für unseren Antrag gab es damals keine Mehrheit. Mit einer Flächeninanspruchnahme von 1000 ha für Wohnbebauung, 1200 ha für gewerbliche Entwicklung und 300 ha für Straßenbau verfehlt der Regionalplan auch ohne diese Gebiete klar die gesetzlich verankerten Nachhaltigkeitsziele von Land, Bund und EU.

Auf über 2500 ha geht die Kohlenstoffbindung des Bodens verloren. Dadurch werden bei vorsichtiger Schätzung 350.000 t CO2 freigesetzt.

Herr Martin Buck Präsident der IHK Bodensee-Oberschwaben spricht im Hinblick auf die Ablehnung von einer „künstlich extremen Flächenverknappung“. Unserer Ansicht nach verkennt er damit die Realität, denn „künstlich“ würde bedeuten, dass genügend Fläche zur Verfügung steht, die lediglich verteilt werden muss. Dies trifft auf unsere Region nicht zu. 

Allen, die sich mit der Flächeninanspruchnahme und deren Aspekten wie den Schutz von Trinkwasserressourcen, der Nahrungsmittelproduktion oder Biotopvernetzung auseinandersetzen ist dies bewusst. Dass die Ablehnung den wirtschaftlichen Standort vor nie dagewesenen Herausforderungen stellt ist unbestritten. In einer physikalisch begrenzten Welt jedoch von einem „immer weiter so“ aus zu gehen, bedeutet, die Augen vor der Wirklichkeit zu verschließen.
Unsere Gesellschaft steht am Scheideweg. Wir können weiterhing versuchen, die Natur unseren wirtschaftlichen Interessen unter zu ordnen. Dass dies nicht gelingt, zeigen uns weltweite Trockenheit, Überschwemmungen und Brände. Eine verantwortungsvolle Politik muss leisten, wirtschaftliches Interesse mit den Belangen des Umweltschutzes in Einklang zu bringen.

Im Hinblick auf die Entwicklung eines zukunftsfähigen Regionalplans wurden von unserer Fraktion weitere Anträge gestellt. Nennen möchten wir an dieser Stelle unsere Anträge zur Sicherung von Wasservorkommen, zum Schutz vor Hochwasser, zum Moorschutz und zu den oberflächennahen Rohstoffen. Unser Ziel ist es, der Sicherung der Trinkwasserressourcen, dem Hochwasserschutz, dem Stopp des Moorabbaus und dem teilweisen Stopp von Neuaufschlüssen bei oberflächennahen Rohstoffen eine weitaus höhere Priorität als bisher einzuräumen. Konsequent wäre es unseres Erachtens gewesen, die anvisierte Menge an Kiesabbau um die entfallenen 120 ha Bebauung zu reduzieren. Mit Blick in die Zukunft halten wir die bisher gefällten Entscheidungen für fatal und werden aus diesem Grund auch nicht den Beitrittbeschluss fassen.


Fraktion im Regionalverband Bodensee-Oberschwaben

Ulrike Lenski & Dr. Ulrich Walz, Fraktionsvorsitzende

Montag, 20. Februar 2023

SPD Fraktion in der Regionalversammlung drängt auf Genehmigung des Regionalplans

Die SPD Fraktion hatte trotz aller Einwände für die Fortschreibung des Regionalplanes gestimmt. Nun werden langsam alle Beteiligten unruhig, da der Genehmigungsprozess sich hinzieht.

Doch auch das gehört zur Wahrheit: Sollte das Ministerium tatsächlich diesen völlig überzogenen Plan frei geben, steht der BUND bereits mit einer Klage in den Startlöchern.

SPD verärgert über langen Genehmigungsprozess


Die SPD-Fraktion in der Regionalversammlung Bodensee-Oberschwaben zeigt sich verärgert über den langen Genehmigungsprozess beim Regionalplan. Seit Ende 2021 liegt die fertige und verabschiedete Fortschreibung des Regionalplans beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen in Stuttgart zur Genehmigung. Der SPD geht das nicht schnell genug.

Freitag, 5. November 2021

Ein Brief vom Ministerium vom 26.10.21

Bei der Lektüre dieses Briefes dachte ich unwillkürlich an den  gemeinsamen Antrag der CDU/FW/SPD, wurde darauf Bezug genommen? (hier)
Dabei waren wir uns bisher nicht einig in der Ansicht, ob dieser Antrag überhaupt jemals nach Stuttgart ging, oder nur hier im Ländle der Beruhigung der Gemüter dienen sollte?

Spannend jedenfalls ist die Aussage: Ein Antrag auf Genehmigung liegt dem Ministerium noch nicht vor. Und die Betonung, dass im Ministerium nur die Rechtmäßigkeit geprüft werde.
Die im Regionalplan getroffenen Aussagen und Festlegungen werden als "Willen der Region" gewertet, der nicht vom Ministerium geprüft werden kann.

Bleibt für uns die Frage: War das tatsächlich der "Wille der Region", der so strikt mit allen Tricks, Halbwahrheiten und Diffamierungen umgesetzt werden musste?
Angesichts des  fragwürdigen Ablaufes (hier), der Verweigerung der Fraktion der Grünen/ÖDP (hier) und der Gremiums-Zusammensetzung (hier) darf man da schon mal darüber nachdenken, was für ein seltsames Konstrukt (innerhalb ? der Landesverwaltung) dieser Regionalverband eigentlich darstellt (hier).....und ob er unter den aktuellen Bedingungen überhaupt noch neutral dieser gewichtigen "Aufgabe" nachkommen kann.



Mittwoch, 7. Juli 2021

Fraktions-Statement zum 25.6.21


Vorweg:

Wir wollen der Fortschreibung nicht zustimmen
Die Einzelstatements zu den einzelnen Kapiteln haben dafür die Argumente geliefert

Wir haben den Plan von Anfang an unter dem Aspekt der Zukunftssicherung gesehen. Das heißt Nachhaltige Zukunftssicherung. Nachhaltige Entwicklung vielfach zitiert, beschrieben, gefordert, im Landesentwicklungsplan (LEP), im Raumordnungsgesetz (ROG), im Landesplanungsgesetz (LPlG) dargestellt (Leitbilder): Rechtlich verbindlich!

  • deutlich weniger Fläche darf verbraucht werden.
    4000 ha neu beanspruchte Fläche - ein Verbrauch der nachkommenden Generationen nichts mehr lässt.

  • Rohstoffe sind Allgemeingut: Das Gold Oberschwabens, Kies.
    Eigentlich haben wir unendliche Reserven und könnten die halbe Welt versorgen (Kiestransporte nach China ??)

Die Tragik des Allgemeinguts ist es, dass etwas, das Allen zur Verfügung steht keine Wertschöpfung erfährt. Frei verfügbare Güter werden hemmungslos ausgebeutet. Die Kosten des Raubbaus tragen alle: Abholzung, Wasserverschmutzung, Überdüngung, Klimawandel, Flächenverlust. 

    • 1250 ha sind für die kommenden 2 x 20 Jahre vorgesehen. Wenn ich die als Vorrang- und Sicherungsgebiete vorgesehenen Flächen auf der Raumordnungskarte ansehe wird mir schlecht. Egal, ob Hoßkirch, Krauchenwies, Wolfegg oder Altdorfer Wald ( nur 4 von 45 Vorrang,- 30 Sicherungs- und 16 Vorbehaltsgebieten; 620 ha, 472 ha, 250 ha)

    • das ist kein Weg zu mehr Recycling, zu einem sparsamen Umgang mit endlichen Ressourcen und keine enkeltaugliche Zukunft.
      P.S.: Unsere Enkel haben sich auf die Bäume verzogen. Wald statt Kies. So wie sie das machen und wie sie dort leben habe ich die Hoffnung, dass sie es besser machen werden als wir.

    • Moor abbauen, obwohl große Mengen an abgelagertem Moor vorhanden sind, ist ein unentschuldbares Verbrechen an der Natur und am Klima!!

  • Freiraum. Durch die Summierung mehrerer Freiraumnutzungen (Hochwasser, LW, Biotopverbund) ergeben sich zählerische Zuwächse. Es wird jedoch mehr weggenommen als dazukommt. Biotopverbund ist ein Fortschritt; die wichtigsten Biotope (mittlere) zu wenig, da sie Bauflächen sind; Überfahren von geschützten Biotopen (Streuobst) und moorige Standorte ist inakzeptabel.

  • Klimaschutz: Primat des Klimaschutzes: dominierende Herausforderung des 2. Quartals des 21 Jhdts. In den letzten 10 Jahren hat sich das Thema Klima zum zentralen Thema entwickelt. Insbesondere in den letzten 5 Jahren.  

Ein Plan der die Entwicklung einer Region verantwortet, muss Klimaschutz-Verantwortung übernehmen. Wir wollen eine Handlungsanleitung der Ressourcenschonung und der Klimabewältigung.

Der Regionalplan soll regionale Bedarfe ermitteln und abdecken.
Flächenverbrauch, Rohstoffabbau, Biodiversität, Klimaschutz = raumbedeutsame Themen die Antworten verlangen.

Raumbedeutsam = Raum-Inanspruchnahme + räumliche Entwicklung oder Funktion beeinflussende Faktoren.

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Unsere Fraktion ist schon lange – seit Beginn der Fortschreibungsplanung und dann im konkreten Endstadium - intensiv mit den Planungen zur Fortschreibung befasst.
Im April 2020 hat das zu einem Positionspapier geführt in dem wir unsere Kritiken und Vorschläge zusammengefasst und verbreitet haben. Später haben wir mit Anträgen in PA und VV versucht mehr Nachhaltigkeit in den Plan zu bringen. Darauf eingegangen ist man nie. 

An die anderen Fraktionen, an den RVBO, an das RP, an das WM, an die Abgeordneten an den Landtag, auch an die Presse und an die Kreisverbände sind wir herangetreten.   
Stets rechtzeitig, wir haben die Gespräche gesucht und wir waren fair. Man kann uns nicht vorwerfen, dass wir nicht kommunikativ waren.

Sehr überraschend waren die Stellungnahmen der übergeordneten Raumordnungsbehörden Regierungspräsidium und Wirtschaftsministerium (heute Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen): weitgehend mit unseren Kritiken übereinstimmend!

Sie sagen uns:

  • Überhöhte Flächensätze; Zuschläge obwohl kein Wachstum erkennbar
  • Steuerung der Siedlungsstruktur nicht erkennbar: Zuschläge für alle ist mit bedarfsgerechter, nachhaltiger Siedlungsentwicklung nicht vereinbar.
  • Pauschale Zuschläge für alle führt im ländlichen Raum zu übermäßigem Flächenbedarf
    (Bonus-Zuschläge und Basisdaten nicht nachvollziehbar)
  • Begründung doppelt so hoher Flächendaten gegenüber Statistischen Landesamt ist nicht nachvollziehbar. Die benützten Datenbelege sind ungeeignet. Das Statistische Landesamt hatte immer recht. 
  • Flächenvorsorge ist nicht zulässig; 1600 ha für alles (S+G) wären noch akzeptabel.
  • Freiraum: große weiße Flächen um die Kommunen nicht nachvollziehbar
  • Erhebliche Bedenken gegen  Grünzüge und Grünzäsuren; mehr Grünzüge zurückgenommen als dazu genommen
  • Moorabbau ist mit Naturschutzrecht nicht vereinbar
  • 30-ha-Ziel muss eingehalten werden
  • Mangelhafte artenschutzrechtliche Prüfungen
  • Überplanung von organischen (Moor-) Böden und Streuobstflächen nicht möglich; ebenso von LSG-flächen

Kurz und gut: Lineare Fortschreibung heißt Bedarfe sichern die nachweislich überhöht, nicht klimagerecht und nicht zukunftssichernd sind. 

Die Bevölkerung ist aufgewühlt. Zu Recht. Drohender Kimawandel – Reichlich Vorhaben und Absichten der Politik – Planungsinstrumente greifen zu kurz, die Exekutive vor Ort versagt. 

Zitat: Angela Merkel (bei Studenten an Harvard University 2019 ):
„Tun wir nur die Dinge weil sie möglich sind, oder weil sie richtig sind?“

Wir sind Teil des Anthropozäns (P. Crutzen, Nobelpreisträger  gest. 2020), wir verbrauchen die Ressourcen von ca. 3 Erden obwohl wir nur 1% der Erdbevölkerung sind. 

Wie wollen wir leben ?  Die Schlüsselfrage des 21.Jhdts.

Der Klimawandel schreitet voran. Wir können ihn nicht mehr verhindern, nur bremsen. Dafür haben wir noch ca 8 Jahre Zeit, dann haben wir unser Kontingent für das 1,5 °C Ziel aufgebraucht. Das Wuppertalinstitut hat das berechnet.
Wir müssen bis 2030 heruntergefahren sein auf 1- 1,5 t/Jahr/Person CO2-Emissionen.

Was das bedeutet malen Sie sich bitte aus, denn momentan stoßen wir in Deutschland ca. 8  t/Jahr/Person aus, in Baden-Württemberg 6,5 t/Jahr/Person, in RVBO 5-7 t/Jahr/Person (ohne Industrie) und 7-11 mit Industrie. ( Energieagentur eea Indikatorenvergleich 2019 RV,FN,BW).


Da bleibt nur die Hoffnung, dass das BundesVerfassungsGericht-Urteil schnelle Wirkung zeigt. Nachhaltige Zukunftssicherung hat Verfassungsrang. Es muss ein Ruck durch die Gesellschaft gehen.
Es gibt gute Ansätze dafür wie die Transformation so gestaltet werden kann, dass ein Wohlstandsgewinn herauskommt. Auch für Kreislauf-Bauen gibt es Architekten, die das praktizieren:
Mataster = Kataster für verbaute Stoffe als Grundlage für Voll-Recycling.

Empfohlen sei die Literatur „Die Große Transformation“ v. Uwe Schneidewind (Wuppertalinstitut). Eine Einführung in die Kunst gesellschaftlichen Wandels und
„Material Matters“ von Thomas Rau, wie wir es schaffen die Ressourcenverschwendung zu beeenden, die Wirtschaft zu motivieren….

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Wir Grüne treten im RVBO an, um eine nachhaltige Regionalentwicklung zu begleiten, die wir fordern.  Einem Wunschkonzert bezgl. weiterhin hohem Verbräuchen an Fläche und Rohstoffen und einem eher Hintenanstellen von Zukunftszielen wie Klimaschutz, Wasserschutz, Flächenverbrauch,  treten wir entgegen.

Ganz persönlich: Der sehr hohe Invest an Zeit ist gut eingebracht in unserer Fraktion. Wir sind ein engagiertes Team mit sehr guter Kommunikationskompetenz. Wir haben alle Stellungnahmen gelesen (als Teamprojekt mit Aufgabenteilung). 

Danke euch für die prima Zusammenarbeit.

Dr. U. Walz

"Großer Verlierer am Regionalplan ist die Landwirtschaft"

 


Statement zur Landwirtschaft im Regionalverband (25.6.21)

Während 1996 – dem Jahr der letzten Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben der durchschnittliche landwirtschaftliche Betrieb bei rund 16ha Produktionsfläche lag – liegt er heute bei rund 36ha pro Betrieb. Sprich 20ha braucht ein durchschnittlicher Betrieb mehr, um überhaupt konkurrenzfähig zu bleiben.  Während 1996 noch rund 90.000 Betriebe als landwirtschaftliche Betriebe in BW wirtschafteten, sind es heute noch rund 39.000. Einem Verlust von über 50.000 Betrieben, bäuerlichen Familienbetrieben. Bauernsterben in Oberschwaben.

Der neue Regionaplan-Entwurf stellt erneut den endlichen Faktor Boden für Verkehr und Industrie zur Verfügung – entzieht diesen der Landwirtschaft, der für sie so wichtig ist wie für einen Menschen das Atmen – ohne Boden keine Landwirtschaft. Unternehmerisch für uns landwirtschaftlichen Unternehmer – ein NO-GO  – ein Garausmachen.
Der Regionalplan: eine einseitige Vorgehensweise; er wurde ohne uns Bäuerinnen und Bauern gemacht, wir die seit Jahrhunderten oder länger diese Flächen bewirtschaften und das täglich Brot für unsere Region erzeugen,

Nun sollen durch den neuen Entwurf uns Bäuerinnen und Bauern erneut rund 3000ha an Fläche zur heimischen Lebensmittelproduktion, zeitgleich Flächen für Co2 Senken und dem Humusaufbau entzogen werden.

Ich erinnere, dass sich der BLHV – badisch landwirtschaftlicher Hauptverband, die AbL, demeter Baden-Württemberg, die Bioland Gruppe Sigmaringen-Bodensee sowie einzelne Betriebe der Solidarischen Landwirtschaft dezidiert GEGEN den aktuell vorliegenden Entwurf positionieren und allesamt dem Aktionsbündnis zukunftsfähiger Regionalplan beigetreten sind. Das sind hunderte an Bäuerinnen und Bauern, die durch die Entscheidung heute um ihre Zukunft fürchten müssen.

Eine derartige Flächenreduktion für die Landwirtschaft bedeutet, dass alleine durch die Neuausweisungen weitere bäuerliche Wirtschaftsbetriebe ihre Hoftore schließen werden. Etliche weitere folgen, da durch das knappere Land, die Pachtpreise in der anschießenden Nachbarschaft in die Höhe steigen lassen – was Boden für Landwirte mancherorts zu einem unerschwinglichen Gut werden lässt – anderenorts ist er dies bereits.

Sonderflächen wie die der Sonderkulturen am Bodensee unter Schutzstatus zu stellen, werden nicht annäherungsweise helfen, dem Druck der zusätzlich auf die landwirtschaftliche Fläche auferlegt wird, entgegenzuwirken. Landwirtschaft funktioniert nur mit Fläche.

Wer diesem Regionalplan zustimmt, stimmt automatisch gegen den Erhalt und die Zukunftsfähigkeit unserer heute bestehenden bäuerlichen Landwirtschafts-Betriebe in der Region Bodensee-Oberschwaben, gegen die zukünftige Produktion von heimischen Lebensmitteln im heutigen Umfang, gegen die Möglichkeit Humus auf diesen rund 3000 ha aufzubauen und sie als Klimapuffer gezielt zum Erreichen des 1,5 Grad Ziels einzusetzen.

Auch Biodiversität braucht Fläche – um Natur Natur sein zu lassen. Spätestens seit Corona wissen wir, dass aktive Naturräume zeitgleich der beste Pandemieschutz sind. Während die Krefelder Studie von einem Insektenschwund von rund 75% spricht, kommt die Studie die auf der Schwäbischen Alb erfolgt auf einen Rückgang von bis zu 97%.

Es reicht eben nicht auf das aktuell Bestehende der Biotopvernetzung zu verweisen. Auch wenn vielerorts diese Vernetzung zum erforderlichen Prozentsatz bereits schon stattfindet, geht es darum einen Regionalplan auszuweisen, der maßgeblich Artenvielfalt stärkt – und das geht in Zukunft ausschließlich mit den bestehenden Flächenpotentialen und mit uns Bäuerinnen und Bauern zusammen.

 

Anna Viktoria Pröbstle

Samstag, 26. Juni 2021

Klimastatement im Regionalverband am 25.6.21

 


„Der Regionalplan ist kein Klimaplan“ diese Aussage wird, gerade auch von Ihnen Hr. Franke, immer wieder betont. „Der Regionalplan ist kein Klimaplan“ bei Gott ja, ist er wahrhaftig nicht!

Aber was muss ein Raumplan im Jahr 2021 sein, wenn nicht ein Klimaplan? Unter welche Prämisse, nach Pariser Klimaabkommen, nach Green Deal, nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil, müssen wir Raumplanung ausgestalten, wenn nicht unter der obersten Prämisse „die Klimaziele zu erreiche“?

 Hr. Dr. Rapp, sie sagen dazu, was gibt es besseres als ein ha Mais in 1ha klimaneutrales Wohnquartier um zu wandeln.

Davon abgesehen, dass sich über die Ökobilanz dieser Aussage trefflich diskutieren liese, ist mir schon klar, was sie damit ausdrücken wollen. Ihre Bereitschaft in Klima zu investieren, beim Bauen, bei Photovoltaik, bei Windkraft. Aber können wir hier, die wir Raumplanung machen, in der alles einen Flächenbezug hat, auf einen Klimafahrplan setzten, der sich auf erneuerbare Energien und neue Technik reduziert? Was von den Einsparungen, die wir dadurch erzielen, wird durch das enorme Wachstum welches der Plan induziert wieder aufgefressen? Werden durch diesen Plan die absoluten Zahlen bei der CO2 Emissionen sinken? Nein, die S4F haben es vorgerechnet. Es sind aber diese absoluten Zahlen, die ganz am Ende im Kampf gegen den Klimawandel zählen.

Wenn Gesellschaft und Politik nicht bereit sind, den Konsum, das Wirtschaftswachstum zu reduzieren, dann bleibt nur noch die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Umweltschädigung, um zu überleben. Heißt in aller Deutlichkeit für uns in der Raumplanung, wir brauchen die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Flächenverbrauch, denn bei der Fläche, die wir in Anspruch nehmen, handelt es sich um Co2 Senken, um Wälder, Moore, Wiesen, aber auch um Mais, der CO2 binden. Die Politik weiß darum. Im neuen Koalitionsvertrag, unterschrieben auch von der CDU, ist der Flächenverbrauch nochmals von 3 auf 2,5 ha pro Tag gesenkt worden, mit dem Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft im Jahr 2035.

Fakt ist aber, niemand hier kann sich das vorstellen. Hier und heute können wir uns ja nicht einmal eine deutliche Reduktion der Flächeninanspruchnahme vorstellen. Hr. Bäuerle hat die Karte der schrumpfenden und wachsenden Regionen der Bundesrepublik gezeigt, mit dem Fazit, wir sind eine prosperierende Region wir brauchen mehr Fläche.

Aber ich frage Sie, wo, wenn nicht da, wo die höchsten Verbräuche sind muss gespart werden? Soll da, wo wenig Fläche in Anspruch genommen wird auch noch gespart werden? Wollen wir den Osten komplett ausbluten und weiter die Zuwanderung in unsere Breiten lenken?

Sie halten dagegen, wir sparen ja Fläche! Wir haben eben in erster Linie die Verpflichtung, Bedarfe zu decken. Der Plan ist eben ein Kompromiss. Aber für uns ist der Plan kein Kompromiss. Bei allen Prognosen, sei es Bevölkerung oder Acocella haben wir die oberen Varianten als Grundlage gewählt und darauf, bei der Ableitung der Flächenbedarfe nochmals großzügige Zuschläge erteilt. Zu viele zentrale Orte mit zu vielen Siedlungsbereichen, Flächenzuschläge auch bei Kommunen ohne Wanderungsgewinne nur um ein paar kritische Schlaglichter aus der Stellungnahme des RP Tübingen zu nennen.

Unsere, nach der Kommunalwahl neugebildete Fraktion hat sich bemüht, in den letzten zwei Jahren noch Einfluss auf den Regionalplan zu nehmen. Unser Ansatz lautete: Reduktion der Flächeninanspruchnahme, Hände weg von naturschutzfachlich bedenklichen VRG, Hände weg von kritischen Kiesaufschluss. Stattdessen konzeptionell neu denken, wie beispielsweise die Raumbedeutsamkeit von Bauschuttrecyclinganlagen an zu erkennen und zu realisieren.  

Die oft gehörte pauschale Antwort hierauf „Wir können nicht mehr zurück auf null.“  Immer wieder wurden wird aufgefordert, Mehrheitsbeschlüsse mit zu tragen. Hr. Dr. Rapp, in ihrer Weihnachtsansprache im Regionalverband haben sie dazu angemerkt „ Gott sei Dank sind die Zeiten in den USA Vergangenheit, wo ein Hr. Trump Mehrheitsbeschlüsse nicht anerkannte und Gott sei Dank hatten und haben wir diese Verhältnisse nicht im Regionalverband.“ Die Botschaft an uns war klar.

Zur ganzen Wahrheit beim Blick in die USA gehört aber auch, dass Hr. Biden in den ersten 100 Tagen seiner Amtszeit 19, von seinem Vorgänger gefasste Beschlüsse wieder rückgängig gemacht hat, hervor zu heben, der wieder Beitritt zum Pariser Klimaabkommen.

Ich glaube, eine mutige, zukunftsweisende Entscheidung des Präsidenten und deswegen appelliere ich an ihren Mut. Seien sie im weiteren Verlauf der Sitzung mutig, dem Plan die Chance zur Nachbesserung ein zu räumen, seien Sie mutig einen zukunftsfähiger Regionalplan zu gestalten.


Ulrike Lenski

Fraktionsantrag im Regionalverband am 25.6.21

 

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen/ödp

 Regionalverband Bodensee-Oberschwaben

 

Antrag:

Die Verbandsversammlung möge die adäquate Umsetzung der, in der Stellungnahme der höheren Planungsbehörde gemachten Anregungen und somit eine dritte Offenlage des Regionalplans Bodensee- Oberschwabens im Rahmen eines Mediationsverfahrens mit der Landesregierung Baden- Württemberg als Mediator beschließen.

Die Regionalverband Bodensee-Oberschwaben steht vor der enormen Herausforderung, im Spannungsfeld von Umweltschutz und Wachstum, Zukunft für einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahren zu planen und zu gestalten. Verschärft wird dieses Spannungsfeld durch die ungeheuerliche Dynamik des Klimawandels. Diese Dynamik zwingt unsere Gesellschaft und Politik in einem nie dagewesenen Tempo zum Umdenken. Seit sechs Jahren ist der Regionalverband nun mit dem Entwurf des Regionalplans befasst. In dessen Entstehungszeitraum fallen Beschlüsse wie das Pariser Klimaabkommen, der europäische green Deal, das Biodiversitätsstärkungsgesetzt, das BVG Urteil zur Klimagerechtigkeit und immer neue Klimaabkommen auf unterschiedlichsten politischen Ebenen, mit immer schärferen Zielmarken. Vor diesem Hintergrund können Beschlüsse, die gestern mit bestem Wissen und Gewissen gefasst wurden, heute schon hinfällig sein und müssen revidiert werden. Dies stellt politische Gremien vor nie gekannte Herausforderungen und Überforderungen. Der heftige Widerstand, der sich gegen den Regionalplan in seiner jetzigen Form in breiten Teilen der Bevölkerung gebildet hat, zeigt aber deutlich, dass unsere BürgerInnen von uns MandatträgerInnnen fordern, diese Herausforderungen an zu erkennen und ihnen zu begegnen.

Die Regionalplanung liegt im Verantwortungsbereich der Verbandsversammlung. Die Inhalte des Planentwurfs sind auf den Abwägungsprozess dieses Gremiums zurück zu führen. Gleichwohl sehen wir die Schwierigkeit, die, in den oben genannten Abkommen ratifizierten Klimaziele auf regionale und kommunale Ebene herunter zu brechen. Aus diesem Grund begrüßen wir den Ansatz im Antrag der Fraktionen von CDU, FWV und SPD in dieser Frage die Landesregierung mit ein zu binden.

Gerne greifen wir Ihren Vorschlag der Beteiligung und Information auf. Danke für diesen Vorschlag! Beteiligung bedeutet für uns aber, auch etwas bewegen oder verändern zu können. Um Ihre Forderung der Beteiligung zum Erfolg zu führen ist die logische Konsequenz aus Ihrem Antrag eine dritte Offenlage. Ohne diese wäre Ihr Antrag nur Makulatur.

Wir beantragen deshalb die Beteiligung und Information der Öffentlichkeit im Rahmen einer dritten Offenlage. Auch um die schwierige Situation zu entzerren nehmen wir gerne das Land mit ins Boot, um so den Informations- und Beteiligungsprozess durch ein Mediationsverfahren zu unterstützen.

Allein mit besserer Überzeugungsarbeit für den Regionalplan werden wir die Region nicht befrieden, den Menschen dieser Region keine angemessene Beteiligung ermöglichen und den Herausforderungen unserer Zeit nicht begegnen können. Politik wird auf Landes- und Länderebene beschlossen, aber auf kommunaler Ebene in die Praxis umgesetzt. Für einen zukunftsfähigen Regionalplan sieht unsere Fraktion die Notwendigkeit substantieller Änderungen, die da beispielsweise wären, Reduzierung der zentralen Orte, VRG der Landwirtschaft, Wegfall naturschutzfachlich kritischer VRG. Mit Unterstützung durch die Landesregierung halten wir diesen Weg in einem angemessenen Zeitrahmen von maximal einem Jahr für realistisch, zumal auf die Ergebnisse der ersten und zweiten Offenlage zurückgegriffen werden kann.


Hinweis: dieser Antrag wurde von der Mehrheit des Regionalgremiums abgelehnt

Sonntag, 6. Juni 2021

„Klimaziele werden im Regionalplan krachend verfehlt“

Interview in der Schwäbischen Zeitung von Annette Vincenz


Nun kommt die "geballte grüne" Antwort auf die vorhergehenden Artikel, bei denen ausschließlich die Sicht des Regionalverbandes erläutert wurde.

Teil 1 hier 
Teil 2 hier 
Teil 3 hier 


Ich hatte, insbesondere bei den beiden letzten Artikeln, das dringende Bedürfnis zu kommentieren -  weil die Sicht des Regionalverbandes, vorrangig an den dargestellten Stellen, eben nicht unumstritten ist! Die Kritik setzt oft schon an den Grundsätzen der Planung an.
Durch die kompromisslose Fortschreibungs-Politik eines sehr kleinen, "innig vernetzten" Kreises (auch das war schon  mehrmals Thema, siehe z.B. Zusammensetzung und Konstrukt) kann man beim Regionalverband nicht (mehr) von einer neutralen Instanz ausgehen. Es ist eine Interessenvertretung von Machtpolitikern, die vor allem eines anstreben: eine Fortführung der bisherigen Gangart um jeden Preis. 

Hier gibt es nun Auszüge vom Artikel, leider muss ich die Wiedergabe sehr beschränken

Warum die Grünen-Politiker Ulrike Lenski und Ulrich Walz den Regionalplan kritisch sehen

Auszüge in blau

"Keine Fraktion im Planungsausschuss der Regionalversammlung hat sich bislang so klar gegen den Regionalplanentwurf positioniert wie die Vertreter der Grünen/ÖDP. Was stört Sie daran besonders?

Ulrike Lenski: Der Regionalplan lenkt die Siedlungsentwicklung, sprich die Entwicklung für Wohnen und Gewerbe. Nach unserem Dafürhalten geht er hierbei von sehr hohen und vor allem für uns nicht plausibel nachvollziehbaren Flächenansätzen aus. ..
Sehr gute, beziehungsweise gute Böden können durch Vorranggebiete oder Vorbehaltsgebiete der Landwirtschaft geschützt werden. Dieses durchaus gebräuchliche Instrument der Raumplanung sieht der Entwurf nicht vor. ..

Ulrich Walz: Ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt im vorliegenden Entwurf ist der fehlende Klimaschutz. Die Stellungnahme der Scientists for Future macht deutlich, dass durch diesen Entwurf die Klimaziele des Pariser Abkommens krachend verfehlt werden. Gerade einmal die Hälfte der vorhergesehenen Flächeninanspruchnahme dürfte stattfinden, um diesem Abkommen gerecht zu werden und das 1,5 Grad-Ziel noch zu erreichen. Vor dem Hintergrund des aktuellen Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Klimagerechtigkeit stellt sich hier zudem die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Planung....

Stichwort Siedlungsentwicklung. Erkennen Sie nicht auch den krassen Wohnungsbedarf, vor allem in den Ballungsgebieten wie Ravensburg?..

Ulrike Lenski: Die angespannte Situation in Ballungsgebieten kann und darf nicht auf das gesamte Gebiet des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben übertragen werden. .....

Ulrich Walz: Zudem ist es in unseren Augen die Annahme, allein die Bereitstellung von Wohnbaufläche löse die Wohnbauproblematik, ein Irrtum. Für bezahlbaren Wohnraum unter der Prämisse der sparsamen Flächeninanspruchnahme, und hier liegt die Betonung für uns auf bezahlbar, braucht es die Bereitschaft, sich auf neue Wohnformen einzulassen sowie den Willen, die politischen Rahmenbedingungen in diesem Sektor zu ändern. ....

In einer Sitzung des Planungsausschusses vergangenen Juli sind die zahlreichen Vorschläge der Grünen/ÖDP zum Plan kategorisch abgebügelt worden, teils recht schroff. ..

Dennoch stehen wir aus zwei Gründen nach wie vor zu diesen Änderungsvorschlägen. Zum einen gingen in der ersten Offenlage über 3000 Stellungnahmen ein. Diese haben deutlich gemacht, wie kritisch dieser Plan, auch zum Beispiel vom Wirtschaftsministerium und dem Regierungspräsidium Tübingen, gesehen wird. 

Ulrich Walz: Kompromisse erfordern immer ein gegenseitiges aufeinander Eingehen. ....

Ulrike Lenski: Ernüchternd müssen wir feststellen, dass uns hier keine Bereitschaft signalisiert wurde, inhaltlich auf unsere Vorschläge einzugehen. 

Dienstag, 4. Mai 2021

Klimaschutz im Regionalverband

Antrag der gemeinsamen Fraktion Bündnis90/die Grünen und ÖDP im Regionalverband vom 30.8.2020:

Wir beantragen das Thema Klimaschutz als eigenen Punkt in den Regionalplan aufzunehmen, mit Zielen und Grundsätzen auszustatten und die entsprechenden Plansätze zu ergänzen. Klimaschutzmaßnahmen sind raumbedeutsame Vorhaben, die in einen zukunftsfähigen Regionalplan gehören.

hier zum vollständig lesen

Weder der Planungsausschuss am 09.10.2020 noch die Verbandsversammlung am 23.10.2020 hat diesen Antrag zum Klimaschutz beraten oder eine Abwägung vorgenommen


Hans Steitz hat einen Fakten-Check zum Klimaschutz im Regionalplan durchgeführt.

Fazit:

Klima- und Artenschutz sind durch kein konkretes Z (verbindliches Ziel) in den Plansätzen festgeschrieben. Deshalb sind die Vorgaben § 2 Satz 2 KSG BW (Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg) nicht berücksichtigt worden. Das heißt, die Belange des Klimaschutzes und die sonstigen öffentlichen und privaten Belange hätten gegeneinander und untereinander abgewogen werden müssen.

In die Abwägungen wäre das Ziel der Verringerung der Treibhausgasemissionen mit einzustellen, dies ist nicht erfolgt. Außerdem fehlt die strategische Umweltprüfung mit der konkreten Ermittlung der erheblichen Auswirkungen des konkreten Regionalplans auf das Klima. Es fehlt auch noch eine zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden.

hier zum vollständig lesen


Hier noch ein paar Regionalverband-Aussagen- Highlights zum Klima

Beim Lesen der Highlights ergab sich für mich die drängende Frage: War Klimaschutz bisher verboten? Das könnte man beinahe vermuten.....

Hätte Hr. Franke sich auch gerne "darum gekümmert" wenn das dann Einfluss auf die "unantastbaren Bedarfe" des Regionalverbands genommen hätte, wie die Scientists 4 future mit ihrem Gutachten gefordert  haben? An den Flächenaussagen wird weiter eisern festgehalten.
Vermutlich hatte Hr. Franke doch eher die Ausweisung von noch mehr Versieglung im Kopf, z:B. die durch Agro -Photovoltaik...   Klimaschutz kann sehr unterschiedlich definiert werden, lernt man daraus, also immer genau nachfragen was denn nun gemeint ist!

Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Planungsausschusses am 09. Oktober 2020 Nr. 7.1 und 7.3 

VD Franke macht deutlich, dass sich das Thema Klimaschutz wie ein roter Faden durch den Regionalplan ziehe. Im Hinblick auf die Äußerung von Herrn Dr. Walz betont er, dass Klimaschutz nicht Eingang gefunden habe in unsere gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die Verbandsdirektoren seien mehrfach beim Minister gewesen und hätten gebeten, dass das Thema Klimaschutz ins Landesplanungsgesetz Eingang finde und sich die Regionalverbände darum kümmern dürfen. Es sei aber nichts passiert. Trotzdem sei jede Menge zum Thema Klimaschutz in den Regionalplan aufgenommen worden. Auch im Landesentwicklungsplan stehe nichts dazu drin. Trotzdem habe man getan was man tun könne. Mehr sei rechtlich nicht möglich. Anschließen liest er die Passage aus dem Regionalplanentwurf dazu vor. Man habe die Anforderungen zu 100 % erfüllt, habe aber kein Instrumentarium.

 Stv. VD Winkelhausen erläutert die Sitzungsvorlage anhand einer Präsentation. Er geht auf Änderungen ein und fasst die wesentliche Stellungnahmen zusammen. Außerdem geht er auf die Anträge der Fraktion B90/Grüne/ödp ein. Zum Antrag zum Klimaschutz macht er deutlich, dass je länger dieser Plan verzögert werde, umso weniger der Klimaschutz umgesetzt werden könne. Wenn diese Fortschreibung zum Abschluss gebracht würde, könne man den Teilplan Energie auch rechtzeitig angehen. Mit den Flächenerhebungsdaten habe man sich intensiv auseinandergesetzt.

Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Verbandsversammlung am 23. Oktober 2020 Nr. 2 und 2.1

Anschließend geht VD Franke auf einige Kernpunkte ein: Beim Klimaschutz fehle uns das Instrumentarium, da das Landesplanungsgesetz das nicht vorsehe. Das müsse in den Regionalen Grünzügen versteckt werden - Schwerpunkte für Durchlüftung.

Stv. VD Winkelhausen betont, dass man in G(4) geschrieben habe, „die räumliche Entwicklung solle sich verstärkt an Klimawandel….“. Er wisse nicht, was man hier noch mehr tun könne.

 


Sonntag, 2. Mai 2021

Wo stehen wir denn nun eigentlich mit unseren Forderungen?

Der Regionalverband will sich nicht bewegen, aber es hat sich was Grundlegendes verändert!
Inzwischen ist die 2. Anhörungsrunde (fast) abgeschlossen. Wiederum waren über 2700 Einwendungen beim Regionalverband eingegangen. hier

Dass es mit der Abgabefrist nicht ganz so ernst gemeint sein konnte, erfuhren wir anlässlich der seltsamen 2. Abstimmungsrunde in Kressbronn, die dann weit nach der Frist, endlich das gewünschte Ergebnis im Sinne des Regionalverband brachte......hier

Trotzdem bestand das Gremium unter Hr. Frankes Leitung auf dem finalen Termin im Sommer: dann sollten alle Einwände "abgewogen" sein, damit der Regionalplan endgültig verabschiedet werden könnte. Und Hr. Franke endlich in Rente entlassen werden könnte, ohne dass das ganze unter seiner Aufsicht  zusammengebastelte Konstrukt zusammenbrechen würde......
Denn schließlich ist es den wenigen kritischen Mitgliedern des Gremiums bis heute nicht gelungen, Einsicht i
n die Datenbasis der Bedarfe zu erhalten. Das zeigt immerhin, dass das Fachwissen nicht  in den Köpfen des absegnenden Gremiums steckt, sondern mehr ein Wille zum "Weiter so, egal wie".

Doch egal: die Rahmenbedingungen haben sich verschoben!
Unsere Hoffnungen waren an die Wahlen 2021 geknüpft. hier
Die Landtagswahl führte wenigstens zur Aussage von Ministerpräsident Kretschmann, dass er den Klimaschutz nun als vordringliches Ziel ansehe.
Es gibt zwar weiterhin Zweifel, ob dies ausgerechnet in einer Koalition mit der sich stets sperrenden CDU umgesetzt werden kann, schließlich erleben wir die breite Basis der Partei (es mag Ausnahmen geben) tagtäglich eher als  massiven Bremsklotz beim Klimaschutz....

Wie passt das beim Regionalplan:  Klimaschutz als vordringliches Ziel und dann ein Regionalplan-Entwurf für  die nächsten 15-20 Jahre, der den Klimaschutz zwar irgendwo als Ziel benennt, aber nirgendwo umsetzt?
Zusätzlich die bekannten Aussagen von Hr. Franke als Regionaldirektor, der sich nicht an "Aussagen in Hochglanzbroschüren" gebunden fühlt, wie er den Klimaschutz mehrmals betitelt hat.
Es ist ja auch nicht so, dass Klimaschutz bisher verboten gewesen wäre.....was hat ihn und sein Gremium bisher davon abgehalten verantwortungsvoll mit den gegebenen Möglichkeiten umzugehen?

Inwieweit die neuen Koalitionsvereinbarungen unsere Forderungen unterstützen werden, ist noch nicht so ganz klar. Aus den Koalitionsverhandlungen wissen wir, dass das Biosphärengebiet Altdorfer Wald gesetzt ist. Das ist sicherlich Grund zur Freude, aber noch lange kein Grund zur Entwarnung. Auch hier sind in erster Linie die Kommunen verantwortlich, die bisher nicht durch Liebe zu Landschaft und Natur aufgefallen sind. 
Ohne zusätzlichen Schutz wird im Altdorfer Wald trotzdem Kies abgebaut werden und die Kommunen werden weiterhin Flächen fressen, vorzugsweise mit dem Lieblingsparagraph der CDU: §13b.
Ein anderer Ansatz ist die angekündigte PKW-Maut, die hoffentlich  zu einer Entlastung der Verkehrssituation beitragen kann. Indem unnötiger LKW-Verkehr (Kies-Exporte) so teuer wird, dass man Alternativen bedenkt.
Leider wissen wir immer noch nicht ob und in welcher Form dem Flächenfraß begegnet werden soll.

Aber nun kommt etwas völlig Unerwartetes dazu, ein Paradigmenwechsel und ein Riesen Erfolg für die Klimabewegung!
Das  Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag den 29.4.2021 wirkliche Geschichte geschrieben. hier
Es hat in seinem Urteil den Zeitgeist aufgegriffen und damit eine längst überfällige Korrektur eingeleitet. Denn d
ie Mehrheit der Deutschen ist bereit für mehr Klimaschutz, die Gesetzgebung der CDU/SPD Koalition hinkte in unverantwortlichem Maße hinterher. 
Wofür tausende von Menschen über 2 Jahre lang auf die Straßen gehen mussten , wofür man sich in jedem Kommunalparlament schlagen lassen musste - Klimaschutz wurde nun als tragendes Staatsziel benannt, Bürger haben ein Recht auf Klimaschutz!  Die Forderung nach einer  Generationen-Gerechtigkeit wurde endlich ernst genommen.

Was sich für unseren Regionalplan daraus ergibt? Wir werden sehen.
Mit Sicherheit sind unsere Kämpfe noch nicht zu Ende. Manche Kommunen, manche ewig gestrigen Bürgermeister werden weiterhin versuchen, gültiges Recht zu unterlaufen, wenn sie hoffen können damit durchzukommen. 
Es wird also weiterhin bei uns liegen, genau hinzuschauen und zu protestieren.
Doch die Gesetzeslage ist nun eine andere. Sollte der Regionalverband hoffen, dass er mit einem schnellen Beschluss des vorgelegten Regionalplans gerade noch so unterm Radar durchrutschen kann, dann werden wir das zu verhindern wissen.
Unsere Chancen auf einen erfolgreichen Klageweg haben sich durch das Urteil massiv erhöht. Der Regionalverband täte gut daran, den Entwurf sofort und grundlegend zu überarbeiten.

Donnerstag, 18. Februar 2021

Mengener Allianz - nun wird scharf geschossen

 


Wie erwartet wird hauptsächlich gegen die Grünen geschossen, insbesondere Anna Pröbstle steht im Kreuzfeuer.


Doch die Sigmaringer Grünen halten dagegen.

Leider darf nicht der gesamte Artikel an dieser Stelle  wiedergegeben werden. 
hier der ganze Artikel für Abonennten zum Nachlesen

Doch das Aktionsbündnis wird Stellung beziehen und eine Pressemitteilung diesbezüglich hier im Blog veröffentlichen.


Auch die bei der obigen Allianz ebenfalls ausgeschlossene FDP musste noch ihr Statement abgeben, schließlich ist Wahlkampf angesagt!

Sie haben sich an die Bildschirmzeitung gewandt mit ihrem Beitrag

Freitag, 15. Januar 2021

Für Grüne bezahlbarer Wohnraum und Eindämmung des Flächenfraßes kein Widerspruch

Pressemitteilung der Fraktion im Regionalverband

In der Pressemitteilung der SPD vom 05.01. „SPD fordert Fläche für Wohnungsbau und Gewerbe“ wird Herr Zeller wird mit dem Satz zitiert, „Ich finde es zynisch, wenn die Bereitstellung von Wohnfläche von jenen Leuten kritisiert wird, die selbst in einer üppigen Wohnung oder Einfamilienhaus leben“.

Hierzu nimmt Ulrike Lenski, Fraktionssprecherin der GRÜNEN/ ödp im Regionalverband Bodensee-Oberschwaben Stellung: „Ich finde es bedenklich, wenn in einem politischen Diskurs von der Sachebene auf persönliche Ebene gewechselt wird. Hier steht der Versuch, die moralische Integrität des politischen „Gegners“ in Frage zu stellen im Vordergrund und nicht die Auseinandersetzung und das Ringen um politisch kluge und kreative Lösungen.“ In der politischen Auseinandersetzung bevorzugt unsere Fraktion eine sachliche, faktenbasierte Diskussion.

Aus diesem Grund unser Faktencheck zum Flächenbedarf:

Das statistische Landesamt kommt in seiner Bevölkerungsvorausrechnung für den Zeitraum von 2020 bis 2035 auf einen Zuwachs von 9.558 realen Personen für das Gebiet des Regionalverbands Bodensee Oberschwaben (RVBO). Innerhalb des RVBO wird gerne betont, diese Zahlen seien meist zu niedrig angesetzt gewesen. Die GRÜNE/öpd Fraktion stuft sie als verlässlich ein. Wer sich hierüber informieren möchte, kann dies unter https://www.statistik-bw.de tun.

Da in Zukunft, auf Grund von Singlehaushalten etc. mit einer rückläufigen Belegungsdichte beim Wohnen gerechnet wird, ist hier ein Flächenzuschlag vorgesehen. In der gängigen Praxis erfolgt dieser Zuschlag nach dem Hinweispapier zur Plausibilitätsprüfung des Wirtschaftsministeriums (WM). Hieraus ergibt sich ein Zuwachs von 28.577 fiktiven Einwohnern bis 2035. In der Summe ist demnach mit einem Zuwachs von 38.000 Personen zu rechnen. Hieraus resultiert, nach Umrechnung durch die, im Regionalplan festgelegte Bruttowohndichte, einen Flächenbedarf von 503 ha.
Von diesem wären laut WM die vorhandenen Bauflächenreserven ab zu ziehen.

Bestätigt sieht sich die Fraktion GRÜNE/ÖDP durch die Prognosezahlen der Statistikplattform der Internationalen Bodenseekonferenz, welche sich zur Aufgabe gemacht hat, allen Interessierten aus Staat, Wirtschaft und Gesellschaft statistische Kennzahlen zur internationalen Bodenseeregion in verschiedenen Themenbereichen zur Verfügung zu stellen.

Entgegen dieser Zahlen rechnet der RVBO mit einem Orientierungswert von 1.000 ha Wohnbaufläche und einem Zuwachs von 65.000 fiktiven und realen Einwohnern. Diese Zahlen sind für die GRÜNE/ödp-Fraktion aus dem Planwerk heraus nicht plausibel und nachvollziehbar begründet.

Für die Fraktion liegt der Schlüssel für einen klimawirksamen Regionalplan und für bezahlbaren Wohnraum maßgeblich in der Reduktion des Flächenverbrauchs. Allein die Fläche, welche der Regionalplan (ohne Straßenbau) zur Bebauung vorsieht, bindet bei vorsichtiger Schätzung eine halbe Million Tonnen CO2.

Die großzügige Ausweisung von Wohnbaufläche zieht zudem die großzügige Ausweisung von Fläche für den Bau von Einfamilienhäusern nach sich. Dieser Vorgang schafft keine Voraussetzung für Bauformen, welche den bezahlbaren Wohnraum fördern. Hierfür braucht es intelligente Quartierslösungen, in denen verdichtetes Bauen, energetische Konzepte und hohe Wohnqualität, durch sinniges Anlegen von Gemeinschaftsgrün, umgesetzt werden.

Breite Unterstützung findet die Fraktion GRÜNE/ödp im RVBO durch die Naturschutzverbände und weiteren Gruppen.

Bearbeiter*in: Ulrike Lenski

Weitere Infos hierzu unter: https://regionbodenseeoberschwaben.blogspot.com/

Montag, 30. November 2020

Pressemitteilung zur Sitzung des Regionalverbands Bodensee Oberschwaben vom 23.10.20 - Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen / ödp

Fraktion im Regionalverband spricht sich gegen überzogenen Flächenverbrauch aus

 

Vor wenigen Tagen beschloss die Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee -Oberschwaben mehrheitlich die zweite Offenlage des Regionalplans. Die Fraktion Bündis90/Die Grünen und ödp kann wesentliche Inhalte wie Flächenverbrauch, Vernichtung wertvoller landwirtschaftlicher Böden, ein weiter so bei Mobilität und Klimaschutz nicht mittragen.

 In einer Zeit, in der die Gesellschaft der globalen Klimakatastrophe und dem Artensterben begegnen muss, sind die Mandatsträger aller politischen Ebenen gefordert, das, in ihrem Handlungsspielraum mögliche zu tun, um Zukunft zu sichern. Hier ist die grüne Grundhaltung „Global denken, regional handeln“, mehr denn je gefragt.

Hauptkritikpunkte sind für die Fraktion die Grundlagen zur Flächenbedarfsermittlung für Wohnen und Industrie und Gewerbe, sowie der daraus resultierende viel zu hohe Flächenansatz.

Innerhalb der zweiten Offenlage geht der Verband in seinen Planungen von 65.000 Einwohner für die Region aus. Hiervon sind 32.000 reale, vom Statistischen Landesamt prognostizierte Einwohner.

Von diesen 32000 realen Einwohnern wird angenommen, dass sie in Zukunft einen höheren Flächenbedarf für Wohnen in Anspruch nehmen als bisher. Diese „Mehr“ an Fläche wird wiederum in Einwohner umgerechnet. Auf diesem Weg gelangt der Verband zu der Zahl von 33000 fiktiven Einwohner. Mit anderen Worten: Geht es nach der Planung des Regionalverbandes wird für 32000 reale Einwohner eine Fläche bevorratet, auf der heute 65000 Menschen leben.

Konkret kritisiert die Fraktion Bündnis 90 / die Grünen/ ödp in diesem Zusammenhang die überzogenen Flächenzuschläge des Planwerks. Bereits heute wird innerhalb des Bauflächenbedarfsnachweis der Kommunen, gemäß dem Hinweispapier des Landes Baden-Württembergs, der erhöhte Komfortbedarf beim Wohnen mit einem Flächenzuschlag berücksichtigt. Hier nochmals großzügige Zuschläge oben drauf zu setzten, führt zu einer Flächenbevorratung in einer Größe, die die Fraktion vor dem Hintergrund des „Flächenfraße“ nicht mittragen kann. Die von der Fraktion Bündnis 90 / die Grünen / ödp geforderte nachvollziehbare exakte Berechnungsart gemäß o. g. Hinweispapier wurde bis dato von der Verbandsverwaltung nicht zur Verfügung gestellt. Die „Fläche ist nicht vermehrbar“ betont Verbandsdirektor Franke gebetsmühlenhaft. Mit dem Hinweis,“ diese Flächen stellten für die Kommunen lediglich eine Option dar“, ist der Fraktion nicht gedient. Es geht hier nur um ein Weiterreichen der Verantwortung zum Flächensparen auf untergeordnete kommunale Ebenen. Vor dem Hintergrund, dass Kommunen von der Einkommens- und Gewerbesteuer leben, ist daher ein gezieltes Flächensparen unwahrscheinlich.

Ebenso hält die Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen / ödp die Vorratshaltung von 800 Hektar bis 2035 für Industrie und Gewerbe für die Gesamtregion für nicht angemessen, zumal darüber hinaus für die kommunalen Bedarfe zusätzlich 400 Hektar Gewerbeflächen geplant sind. Eine von der Verbandsverwaltung beauftrage Studie zum Gewerbeflächenbedarf ergaben eine hohe Streuung von 600 ha bis 1480 ha. Vor dem Hintergrund von Industrie 4.0, den Umbrüchen in der Automobil- und Luftfahrtbranche und der Corona Pandemie hält die Fraktion einen Flächenbedarfsansatz, welcher auf der Trendfortschreibung eines Zeitraums wirtschaftlicher Hochkonjunktur beruht, für nicht gerechtfertigt und stellte den Antrag, den Flächenansatz für reine Bevorratung zu reduzieren.

Der jetzt von der Mehrheit der Verbandsversammlung beschlossenen Siedlungsmehrflächen bis 2035 trägt nicht zu den gesellschaftlichen Zielen der Verlangsamung der Vernichtung unserer Lebensgrundlagen bei. Wir können keine Gebiete verantworten, die in wertvolle Natur eingreifen und die Artenvielfalt gefährden.