Donnerstag, 20. April 2023

Aus für Öl- und Gasheizungen ab 2024: Haben Sie noch Fragen?

Inzwischen wurde das Gesetz bestätigt. Dieser Text bezieht sich auf die Vorplanung Stand Ende März, meines Erachtens ist er dadurch auf dem aktuellen Stand.
Hier werden viele Fragen ganz konkret beantwortet.

hier  im WDR  31.03.2023  Von Claudia Wiggenbröker 

Wann Sie Ihre Heizung wirklich ersetzen müssen

Die Bundesregierung hat sich auf ein Verbot für Öl- und Gasheizungen ab 2024 geeinigt. Das bedeutet aber nicht, dass funktionierende Heizungen ausgebaut werden müssen.

Nach langen Diskussionen hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt, dass der Einbau von neuen Gas- und Ölheizungen ab 2024 verboten wird. Stattdessen sollen neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Wie geplant soll es Ausnahmen, Übergangsfristen und Förderungen geben.

Aus dem Bundeswirtschafts- und dem Bundesbauministerium hieß es, es liege ein fertiger und von allen drei Regierungsparteien getragener Gesetzesentwurf vor. Er soll zeitnah in die Länder- und Verbändeanhörung und anschließend ins Kabinett gehen.

Generell war das vieldiskutierte Vorhaben gar nicht neu, es stand ganz ähnlich schon im Koalitionsvertrag. Darin hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, dass fossilbetriebene Heizungen ersetzt werden sollen. ...

Vorlage zum Gesetzesentwurf zur Wärmewende | bmwk.de

Was bedeutet das anstehende Gesetz nun für Verbraucher? Müssen Vermieter und Eigenheimbesitzer bis 2024 ihre Öl- und Gasheizungen aus dem Haus schaffen?

Im Original-Text  hier finden Sie folgende Szenarien:

Ich bin Vermieter und habe eine alte Gas- oder Ölheizung. Was muss ich tun?

Ich bin Vermieter und habe eine relativ neue Gas- oder Ölheizung. Was muss ich tun?

Ich bin Vermieter und habe schon eine Wärmepumpe. Muss ich noch etwas tun?

Ich bin Eigenheimbesitzer auf dem Land und habe eine alte Öl- oder Gasheizung. Was muss ich tun?

Ich bin Eigenheimbesitzer in der Stadt und habe eine alte Öl- oder Gasheizung. Was muss ich tun?

Ich wohne zur Miete. Kommen nun Kosten auf mich zu?

Das gilt generell für Eigenheimbesitzer und Vermietende

Eins vorweg: Die Änderungen stehen unter Vorbehalt. Noch gibt es das Gesetz nicht.

Falls der jetzige Entwurf in Kraft tritt, gilt generell: Kein Eigenheimbesitzer oder Vermieter muss seine funktionierende Heizung ausbauen.
Wenn die Öl- oder Gasheizung noch ordnungsgemäß läuft, kann sie weiterhin betrieben werden.

Auch Reparaturen sind möglich. Ist die Heizung also nur defekt und kann repariert werden, darf sie weiterhin laufen.

Allerdings: Sobald eine Heizung 30 Jahre in Betrieb ist, sind viele Immobilienbesitzer zur Modernisierung verpflichtet. Diese Regelung ist aber nicht neu, sie besteht schon lange. Ausnahmen bestehen für Niedertemperatur- und Brennwertkessel und für selbstnutzende Eigentümer, die seit Februar 2002 in ihrem Eigentum wohnen.

Ferner soll es laut der Vorlage eine allgemeine Härtefallregelung geben. Sie greift, wenn der Einbau einer Heizung, welche die Erneuerbaren-Vorgaben erfüllt, "aus besonderen Gründen wirtschaftlich unzumutbar ist".

Die 65-Prozent-Vorgabe gilt auch nicht für Hausbesitzer, die über 80 Jahre alt sind und eine neue Heizung einbauen lassen. Erst wenn deren Haus vererbt oder verkauft wird, greift das neue Recht - mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren.

Gibt es Übergangsfristen?

Wenn es zum Tausch kommen muss, gibt es verschiedene Übergangsfristen. Welche konkreten Fristen für welche Heizungsanlagen gelten, können Fachleute prüfen. "Das kann man kaum selbstständig herausfinden", sagt Julian Schwark. Er leitet das Ressort Energie beim Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks. "Auch wir müssen dafür Tabellen wälzen."

Unter anderem auch für den Ausfall einer Heizung oder den absehbaren Anschluss an ein Wärmenetz gelten bestimmte Fristen. Mehr dazu hier.

Wie kann man denn überhaupt die 65-Prozent-Vorgabe erreichen?

"Ich kann aus einem Blumenstrauß von Möglichkeiten wählen, um den Anteil von 65 Prozent Erneuerbare Energien zu erreichen", sagt Julian Schwark vom Schornsteinfegerverband. Beispiele sind Solarenergie, eine Stromdirektheizung oder Wärmepumpen. Auch hier empfiehlt es sich, mit Fachleuten zu sprechen, was im individuellen Fall die beste Lösung ist.

Für ganz konkrete Fragen ist es ratsam, einen seriösen Energieberater hinzuzuziehen. Diese lassen sich über die Expertenliste der dena finden. Sie können prüfen, welche Energie-Maßnahmen für das Heim am besten sind und welche Fristen für konkrete Heizungsanlagen gelten. Dies sei kaum selbstständig herauzufinden, sagt Julian Schwark vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks.

Auch, wenn die alte Heizung noch bleiben kann, ist es sinnvoll, sich bereits Gedanken zum Thema Modernisierung zu machen. "Zum Beispiel, wenn die Heizung schon das ein oder andere Mal ausgefallen ist", sagt Ramona Mittag von der Verbraucherzentrale. Zumal der Umstieg auf Erneuerbare jetzt noch gefördert wird.


"Man sollte nicht so lange warten, bis die Lösungen zum Standard geworden sind."

Ramona Mittag, Verbraucherzentrale

Die Förderbedingungen für energetische Sanierungen seien derzeit noch üppig, meint Mittag. Derzeit wird der Einbau von klimafreundlichen Wärmepumpen mit einem Bundeszuschuss in Höhe von bis zu 40 Prozent der Investitionskosten gefördert - unabhängig vom Einkommen. "....

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen