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Donnerstag, 4. August 2022

Antrag in Salem: Photovoltaik auf die Dächer!

 Dieser Antrag wurde am 2.8.22  im Gemeinderat beraten und daraufhin einstimmig angenommen.

Antrag der Fraktion GoL vom 27.6.22

 

1.   Beauftragung der Verwaltung zur Überprüfung der Photovoltaik-Potentialflächen auf kommunalen Dächern in Salem

2.   Anhand der Ergebnisse zunächst eine Beratung im Gemeinderat herbeiführen, wie diese Photovoltaikflächen möglichst schnell umgesetzt werden können.

3.   Öffentliche Diskussion in der Gemeinde mit Leitfunktion

Im Landkreis Konstanz rufen der Landkreis, Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer (HWK) und der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV) gemeinsam zum verstärkten Ausbau von Photovoltaikanlagen auf allen Dachflächen im Landkreis auf. Der Landrat sagt:

 

„Gerade die Dachflächen bieten sich an: Hier hat man keinen zusätzlichen Flächenverbrauch und keinen hohen Planungsaufwand. Ziel ist es, bis Ende 2024 alle Kreis-Liegenschaften weitestge­hend mit Photovoltaikanlagen ausgestattet zu haben" (Wochenblatt KN)

 

Auch wenn ein entsprechender Aufruf bei uns noch fehlt, sind auch unsere Kommunen im Kreis, ebenso wie der Bodenseekreis selbst, in der Pflicht, eine deutlich sichtbare Vorreiterrolle zu einzunehmen.

Es ist wichtig, dass der Platz auf Dächern und an Fassaden gut ausgenutzt wird, um landwirtschaftliche Flächen zu schonen. Wir wollen den Energie-Ausbau vorrangig auf den Dächern und nicht auf dem Acker vorantreiben!

Montag, 7. Juni 2021

Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung in RV diesen Mittwoch um 16 Uhr . 

Bei der Sitzung soll die Baumschutzsatzung aufgeweicht werden. Es sollen dann nur noch Bäume mit über 100cm Umfang statt bsiher 80cm Umfang geschützt werden

Am Dienstag wird über  die Aufweichung der Baumschutzsatzung im Ortschaftsrat Eschach u. am Mittwoch im TA entschieden.
Über den Antrag, dass die Ausweitung des Geltungsbereichs übernommen, aber die Kriterien der im Sept. 19 beschlossenen Satzung beibehalten werden, wird als erweiterter Antrag  vor der Verwaltungsvorlage abgestimmt.

Die Sitzung beginnt am Mi um 16 Uhr (für die Ausschussmitglieder online, Öffentlichkeit im Rathaus). Der TO  steht  am Schluss der Sitzung

Mittwoch, 24. März 2021

Kommunalaufsicht: Salems Entscheidung ist vollkommen stimmig!

 Unser Lokalreporter Schober setzte kürzlich diesen Aufreißer in den Südkurier:

"Widersprüchlicher Beschluss im Gemeinderat erfordert nochmalige Behandlung des Themas" und zitierte Regionaldirektor Franke mit den Worten: "Jetzt müssen die Freien Wähler und die Grünen schauen, wie sie aus der Sache herauskommen".....

Auch Katy Cuko schrieb in ihrem ansonsten wirklich vorzüglichen Südkurier -Bericht "Flächenfraß auf Basis falscher Zahlen?" in Bezug auf Salem: "Was soll der Regionalverband mit solch einer Stellungnahme anfangen?"

All das vermittelt den völlig unzutreffenden Eindruck,  die Fraktionen der GOL und FWF  hätten da etwas falsch gemacht. Die Fraktionen verweisen auf Folgendes: 

"Am 03. Februar reichten wir unseren gemeinsamen Antrag mit Anschreiben fristgerecht zur Behandlung am 23.02. ein. Dieser nahm Bezug zu Änderungen, welche in der 2. Offenlage im Vergleich zum 1. Entwurf entstanden waren.

Dem hierdurch erhöhten Druck auf den Standort Salem konnte nach unserer Auffassung nur durch die Rücknahme des Begriffs „Vorranggebiet für Industrie und Gewerbe“ entgegengewirkt werden. Wir verstanden unseren Antrag, insbesondere durch die Beschränkung auf diesen Aspekt, als sehr weitreichenden und daher konsensfähigen Kompromiss.

Eng verknüpft mit unserem Antrag war die ausdrückliche Bitte an Herrn Härle, im Falle eines eigenen Beschlussantrages der Verwaltung, diesen dem Gemeinderat ebenfalls im Rahmen der Veröffentlichung der Sitzungsunterlagen zur Verfügung zu stellen, wie es das Verfahren vorsieht. Dies erfolgte nicht, so dass der Gemeinderat davon ausgehen musste, dass kein fertiger Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung gebracht werden würde.

Warum wurde uns der Antrag der Verwaltung nicht rechtzeitig vorher zugestellt, zumal es sich ja nicht um einen spontanen Antrag gehandelt hat, welcher aus dem Sitzungsverlauf heraus entstanden ist? Warum wurde dieser Antrag, nach Abstimmung des weitergehenden Antrags, nicht zurückgenommen? Als Sitzungsleiter sollte einem Bürgermeister daran gelegen sein, widersprüchliche Situationen zu vermeiden, nicht, sie zu provozieren."

Um die Rechtmäßigkeit der Abstimmung zu hinter leuchten, mussten wir uns an die Kommunalaufsicht wenden. Diese gibt Auskunft zu rechtlichen Fragen. Moralische Fragen, etwa  die der Fairness gegeneinander, bleiben bei ihr unbeantwortet, auch wenn das manchmal fast die größere Rolle spielt, da Bürgermeister eine äußerst weitreichende Macht in der Kommune ausüben.

Die Antwort ist klar und deutlich ausgefallen, wie die Schlußzeilen erkennen lassen, die von einem stimmigen Gesamtergebnis sprechen.


Auch das  Aktionsbündnis Grünzug Salem  sieht in seiner Pressemitteilung keinen Widerspruch beim Gemeinderatsbeschluss vom 23.Februar

Am 23.Februar hat sich der Salemer Gemeinderat in seiner Sitzung gegen die Ausweisung eines Vorranggebietes für Industrie und Gewerbe ausgesprochen und für eine bedarfsgerechte, mit plausibilisierten Fakten belegte Entwicklung des Gewerbegebietes für die Salemer Betriebe.

Außerdem wurde u.a. der der Antrag des Bürgermeisters zur Fortschreibung des Regionalplanes und zur Rücknahme des Grünzuges abgelehnt.

In diesen beiden Entscheidungen sehen die Verwaltung und der Regionalverband einen Widerspruch, weil damit für Punkt 1 nicht ausreichend Flächen ausgewiesen werden können. Dem widerspricht das Aktionsbündnis Grünzug Salem ausdrücklich.

Der wesentliche Punkt des Gemeinderatsbeschlusses vom 23.2. ist die Reduzierung des Flächenbedarfs auf die nachvollziehbaren, lokalen Bedürfnisse. Damit ändert sich die Berechnungsgrundlage für den Bedarf im Regionalplan. Denn die im Regionalplan vorgesehenen 27,2 ha neuer Gewerbefläche basieren tatsächlich gar nicht auf dem lokalen Bedarf, sondern waren von Anfang an deutlich überdimensioniert und für den gesamten Bodenseekreis gedacht.

Folgt man nämlich der Berechnungsmethodik des Acocella-Gutachtens, das als Grundlage für die Bedarfszahlen des Regionalplanentwurfs verwendet wurde, ergibt sich ein ganz anderes Bild. Tatsächlich benötigt Salem durch die Beschränkung auf den lokalen Bedarf nur noch ca. 9,5 ha neuer Gewerbeflächen, also ca. ein Drittel des im Regionalplan prognostizierten Bedarf! Und das ist eine Fläche, die mit etwas gutem Willen auch ohne die Rücknahme des Grünzuges mit den noch freien Flächen und sonstigen Restflächen auf dem Gemeindegebiet realisierbar sein sollte.


Die Frage die sowohl das Aktionsbündnis, die GOL als auch die FWF nun beschäftigt ist, wie der Regionalverband darauf reagieren wird. 
Bürgermeister Härle beruft sich auf sein "nicht-imperatives Mandat" und hat bereits angekündigt, dass er auf Ebene des Regionalverbandes gegen den offiziellen Gemeinderatsbeschluss von Salem kämpfen wird. Es wird spannend!



Dienstag, 23. März 2021

Dieser Antrag wurde ganz knapp 13:12 abgelehnt

 Weingarten, den 17.3.2021

 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Ewald,

sehr geehrte Damen und Herren der Stadtverwaltung,
liebe Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat,

für die unterzeichnenden Gemeinderäte möchte ich folgende Anträge stellen:

1.                  bei Tagesordnungspunkt Ö5 „Gemeindeverband Mittleres Schussental - Weisungsbeschluss zur Verbandsversammlung am 25. März 2021“, den Antrag die Beschlussvorlage Pkt 1 wie folgt zu ändern:

Die Stadt Weingarten fühlt sich weiterhin dem Pariser Abkommen verpflichtet und steht vollumfänglich hinter dem Klimaschutzplan 2050 der Bundesrepublik Deutschland. Die Nachhaltigkeitsstrategie des Klimaschutzplans enthält unter anderem das Ziel, bis zum Jahr 2030 die Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungen und Verkehr auf unter 30 Hektar pro Tag zu verringern. Die Umsetzung dieser Ziele sind im Regionalplan nicht erkennbar.
Die Vertreter der Stadt Weingarten werden beauftragt in der Verbandsversammlung am 25. März 2021 dem Beschlussvorschlag zu TOP 1 „Beteiligungsverfahren zum zweiten Anhörungsentwurf zur Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben - Beschluss über die Stellungnahme im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gem. § 10 (1) ROG i.V.m. § 12 (2) LplG“ NICHT zuzustimmen.

 2.                  bei Tagesordnung Ö6 „Fortschreibung Regionalplan; Stellungnahme der Stadt Weingarten zur 2. Offenlage des Entwurfes des Regionalplanes“ folgenden Antrag:

Der Gemeinderat möge folgende Stellungnahme gegenüber dem Regionalverband beschließen:

(1)               Das Verfahren zur Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben soll solange unterbrochen werden, bis

a.                  die der Fortschreibung zugrundeliegenden Zahlen zum Bevölkerungswachstum von einer unabhängigen, wissenschaftlichen Stelle überprüft worden sind, und

b.                 im Hinblick auf den Kiesabbau für die Region Bodensee-Oberschwaben ein Recycling-Konzept zur größtmöglichen Vermeidung des weiteren Verbrauchs des Rohstoffs Kies erstellt wurde und geeignete Konzepte vorliegen, um den überdurchschnittlichen Abfluss des Rohstoffs Kies aus der Region Bodensee-Oberschaben in andere Regionen und das Ausland deutlich zu begrenzen.

(2)               In der Fortschreibung des Regionalplans sind die Themen „Energie“ und „Klima“ neben den bisherigen Themen gleichwertig aufzunehmen und zu behandeln.

(3)               Die Baugebiete nach § 13 b BauGB sind in die Flächenbedarfe mit einzubeziehen.

Begründung:

Mittlerweile liegen ernst zu nehmende Untersuchungen hinsichtlich der Fortschreibung des Regionalverband Bodensee-Oberschwaben zugrunde gelegten Zahlen hinsichtlich der Bevölkerungsentwicklung vor, welche zu einem deutlich geringeren Bevölkerungswachstum kommen.

Auf den Zahlen zur Bevölkerungsentwicklung bauen jedoch die weiteren Berechnungen hinsichtlich dem sich aus dieser Entwicklung ergebenden Bedarfs an Wohnbau- und Gewerbeflächen. Bei deutlich geringerem Bevölkerungszuwachs als bislang in der Fortschreibung zugrunde gelegt, ergäbe sich auch ein wesentlich geringerer Flächenverbrauch mit allen weiteren Konsequenzen.

Es ist bei uns der Eindruck entstanden, dass bei der Bevölkerungsentwicklung solche Referenzwerte der letzten Jahre herangezogen wurden, die zu keinem realistischen, sondern einem größtmöglichen Wachstum führen würden. Damit würde eine Wachstumsspirale festgeschrieben mit allen weiteren nachteiligen Konsequenzen hinsichtlich Flächenverbrauch und -versiegelung, Wasser, Verkehr, Umwelt, Natur und Klima.

Die von uns zitierten Untersuchungen hinsichtlich der Bevölkerungsentwicklung liegen derzeit dem Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg zur Überprüfung und Bewertung vor, welches letztlich die Fortschreibung zu genehmigen hat.

Wir bemängeln die Fortsetzung bzw. Ausdehnung des Kiesabbaus in unserer Region und fordern, dass vermehrt auf Recycling gesetzt werden sollte, anstatt wertvollen natürlichen Rohstoff zu verbrauchen. Nach wie vor liegt im Regionalverband Bodensee-Oberschwaben jedoch kein Recycling-Konzept hierzu vor. Die Erstellung eines solchen halten wir für dringend geboten, ehe weitere Flächen und Mengen für den Kiesabbau für die nächsten 15 – 25 Jahr festgeschrieben werden.

Nachdem das Land Baden-Württemberg ein Klimaschutzgesetz verabschiedet hat, sollten die Themen Energie und Klima auch bereits in den Bauleitplänen Eingang finden, um nicht nachgelagert Auswirkungen, die durch Nicht-Berücksichtigung der Themen entstehen, bekämpfen zu müssen. Hier gilt es, schon frühzeitig mögliche Auswirkungen auf die Energieversorgung und das Klima zu berücksichtigen.

Hinsichtlich einer Mobilitätswende enthält der Entwurf für die Fortschreibung des Regionalplans aus unserer Sicht nur sehr vage Absichtserklärungen, konkrete Maßnahmen fehlen. Bei weiterem Wachstum der Bevölkerung muss verstärkt auf eine Veränderung hinsichtlich der Mobilitätswende hingearbeitet werden.

Wir legen unserem Antrag eine Datei mit dem Gutachten der Gruppe „Scientists 4 Future“ S4F Ravensburg“ bei, in welchem ausführlich insbesondere auf die Zahlen der Bevölkerungsentwicklung eingegangen wird.

Um den von der Bundesrepublik Deutschland vorgeschriebenen 30 ha/Tag Flächenverbrauch bis 2030 sowie 0 ha/Tag Flächenverbrauch bis 2050 umzusetzen fordern wir die Einbeziehung der § 13 b BauGB Flächen in den Flächenbedarf.

Hermine Städele     Grüne

Claus Kessel          Grüne

Susanne Münz       Grüne

Ferdinand Ganter   Grüne

Barbara Bauer         Grüne

Roman Muth            Grüne

Claudius Richter     Grüne

Michael Müller         Grüne

Udo Mann                SPD  

Doris Spies               SPD  

Birgit Ewert               SPD

David Roth               FWW

 

 


Mittwoch, 3. Februar 2021

Gerade eben ging ein gemeinsamer Antrag von der FWV und der GOL im Salemer Rathaus ein: Regionalplan 2. Fortschreibung

 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Härle,

 In Ihrer Mail vom 05.01.2021 stellten Sie die Frage, ob eine erneute Behandlung des Regionalplans gewünscht ist. Die GOL beantragte diesen Tagesordnungspunkt zur Behandlung formal und fristgerecht am 30.01.2021.

Die gewünschte Antragsbegründung geht Ihnen nun mit einem gemeinsamen Antrag der FWV und der GOL ebenfalls rechtzeitig zu.

Sollten Sie seitens der Verwaltung eine eigene Stellungnahme oder Beschlussvorlage respektive einen Vorschlag zur Stellungnahme einbringen, so gehen wir davon aus, dass wir diese nicht erst in der Sitzung , sondern ebenfalls im Rahmen der vorbereitenden Sitzungsunterlagen erhalten.

 

Mit freundlichen Grüßen für die Fraktionen GOL und FWV

 


Hier zum Nachlesen: 

Gemeinsamer Antrag von  FWV und GOL vom 3.2.21

Anlagen