§ 13b - das kommt dann auch noch dazu in den Kommunen

Auskunft von der Grünen Fraktion im Regionalverband:

In der Region Bodensee-Oberschwaben wurden durch § 13b mindestens 333 ha Fläche "zusätzlich" und völlig unspektakulär als Wohngebiet ausgewiesen! Im Zeitraum 2017-2020 !!!

Anmerkung: RV+Sig kommen auf 275 ha, 
Update: Im Bodenseekreis wurden 58 ha an überbaubaren Flächen ausgewiesen. Es gibt jedoch zahlreiche begonnene Verfahren bei denen das LRA nur von den Aufstellungsbeschlüssen Kenntnis erhalte hat.
Zum Vergleich: Der per Plausibilitätspapier errechnete Bedarf für die nächsten 15 -20  Jahre sind 503 ha

Hier eine Info des Aktionsbündnis Grünzug Salem, die Mitglied  im Bundesbündnis Bodenschutz ist. Darunter eine Übersicht, aus der hervorgeht dass Baden-Württemberg ganz besonders fleißig in dieser Hinsicht ist!


Liebe Mitglieder unseres Bündnisses, liebe BodenschützerInnen,

von unserem neuen Mitglied , dem BUND Saarbrücken, den wir willkommen heißen,  kam die Anregung , nochmals alle Kontakte zu Bundestagsabgeordneten zu mobilisieren, um gegen den geplanten § 13b BauGB (im Baulandmobilisierungsgesetz) erneut vorzugehen.
 


 

Gern gebe ich die Bitte weiter. Das beigefügte Schreiben des BUND Saar kann als Mustertext dienen. 




Interessant auch die beigefügte  Zusammenstellung der im beschleunigten Verfahren bereits bebauten Außenbereichsflächen. Die Wachstumswut scheint ungebrochen, wie lange noch?

 



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