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Donnerstag, 29. April 2021

Nun also doch eine offizielle Dienstaufsichtsbeschwerde

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kugler, sehr geehrter Herr Franke,

 

Ende letzter Woche erreichten mich zwei, sich widersprechende Informationendie sich u.a. auf die Bevölkerungsprognosen und somit auf die Wohnbauflächenbedarfsberechnungen des RVBO beziehen.

 

Da diese Informationen aus meiner Sicht sehr brisant und von höchster Relevanz in Bezug auf das weitere Verfahren zur Fortschreibung des Regionalplans des RVBO sind, habe ich mich entschlossen bzw. genötigt gesehen, (doch noch) diese Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Verbandsdirektor Wilfried Franke

einzureichen (vgl. Anhang).

 

Wie Sie dem oben aufgeführten Verteiler entnehmen können, habe ich diese Dienstaufsichtsbeschwerde als „öffentliche Beschwerde“ ausgelegt, so dass man dieser nicht nachsagen kann, dass diese „hintenrum“ eingereicht bzw. betrieben worden wäre.

 

Vielmehr soll dieses offenen Vorgehen belegen, dass es sich allein aufgrund des großen öffentlichen und bürgerschaftlichen Interesses in Bezug auf die Fortschreibung des Regionalplanes des RVBO und

somit auch in Bezug auf diese Dienstaufsichtsbeschwerde jeweils um einen behördlichen Vorgang handelt,

den die Öffentlichkeit, d.h. die Bürgerschaft und die Presse, mit besonderem Interesse verfolgt und aus meiner Sicht ein Anrecht hat, alle relevanten Unterlagen zu erhalten.

 

So hoffe ich auch, dass Sie, Herr BM Kugler und auch Sie, Herr Franke, jeweils Ihre Stellungnahmen bzw. Antworten zu den vorgetragenen Sachverhalten öffentlich machend.h. der Öffentlichkeit wie der engagierten Bürgerschaft und der Presse, von sich aus zur Verfügung stellen werden.

 

So werde ich zumindest Ihr Antwortschreiben, Herr BM Kugler, wiederum der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.

Hierbei gehe ich ohne Ihre ausdrückliche, gegenteilige Mitteilung von Ihrer Zustimmung zu dieser offenen und das öffentliche Interesse respektierenden Vorgehensweise aus.

Danke.

 

Ich bin mir sicher, dass Sie, Herr BM Kugler, im Einklang mit dem höchsten Wohle Aller als zuständige Dienstaufsichtsbehörde meine Beschwerde bearbeiten und prüfen sowie sachlich mängelfrei noch bis zum Sommer beantworten werden.Hierfür bedanke ich mich bereits jetzt bei Ihnen.

 

 

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Alles Gute

Claus Raach

 


Sehr geehrter Herr Raach,

ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen unseren Verbandsdirektor Wilfried Franke.

Ich werde als Dienstvorgesetzter die Angelegenheit in der erforderlichen Sorgfalt prüfen und entscheide über die Dienstaufsichtsbeschwerde, wenn ich mit der Wertung des Vorganges fertig bin.

Thomas Kugler, Bürgermeister der Stadt Pfullendorf

Montag, 8. März 2021

SatireSenf: Faszinierende Machtfülle jenseits des Dienstrechts

Frau Burger hat sich wieder einmal intensiv mit dem Regionalverband beschäftigt und kommt zu erschütternden Erkenntnissen.

Und sie hat dabei auch unseren Blog gelobt ! 

Hier geht`s zum Artikel

Dienstag, 16. Februar 2021

SatireSenf: Rebellion gegen Regionalplan und eine irrlichternde Dienstaufsichtsbeschwerde

Sehr erfrischender Wind aus dem neuen SatireSenf-Werk:

Hier ein kleiner Auszug daraus:

Die antidemokratische Grundenergie des RVBO

Das jetzt gegründete „Aktionsbündnis für einen zukunftsfähigen Regionalplan Bodensee-Oberschwaben“ dokumentiert durch die schiere Anzahl der hier zusammengeschlossenen Akteure der Zivilgesellschaft nur noch einmal, was seit mindestens zwei Jahren offenkundig ist: Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (RVBO) unter Ägide von Verbandsdirektor Wilfried Franke und dem Verbandsvorsitzenden und Pfullendorfer Bürgermeister Thomas Kugler versuchen, einen Entwurf des Regionalplans gegen den offenkundigen Willen der Bürger durchzusetzen. Die endlose Anzahl von Zeitungsberichten aus den diversen Gemeinderäten, die sich gegen den RPBO wehren, belegt das.

Bezeichnend für die antidemokratische Grundenergie des RVBO ist ein insbesondere von Franke von Anfang an immer wieder öffentlich benutztes Diktum: Der Regionalplan sei „kein Wunschkonzert“ (hier). Franke bezieht sich dabei auf den „staatlichen Auftrag“ … und vergisst, dass dieser Staat die Bürger sind.

Der ganze Artikel kann  hier  gelesen werden. Es lohnt sich!

Update der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen RVBO-Verbandsdirektor Wilfried Franke vom 15.2.21

Vor einigen Tagen erhielten wir die Nachricht von einer offiziell eingereichten  Dienstaufsichtsbeschwerde gegen RVBO-Verbandsdirektor Wilfried Franke. Diese ging an das Wirtschaftsministerium und sicherheitshalber auch an das Regierungspräsidium TÜ.

Grund für diese Beschwerde waren u.a. nicht nachvollziehbare Flächenbedarfe, wie auch in unserem Blog bereits beschrieben.


Der Verfasser der Beschwerde hätte sich die ganze Arbeit  vermutlich gleich sparen können! 

Denn man höre und staune: Nicht das Regierungspräsidium ist zuständig für die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Regionaldirektor Franke, nein die Zuständigkeit liegt beim Verbandsvorsitzenden  Herrn Kugler, Bürgermeister aus Pfullendorf.

Wow - der Regionalverband darf sich selbst überwachen.........



Update: Ein weiteres Schreiben des Verfassers an das Regierungspräsidium

Wenn Herr W. Franke als Verbandsdirektor NICHT, wie ich offensichtlich bislang fälschlicherweise dachte, der "oberste Dienstvorgesetzter" des RVBO ist, d.h. umgangssprachlich nicht die oberste, rechtliche/juristische "Spitze" des RVBO ist, sondern Herr BM T. Kugler als Verbandsvesammlungsvorsitzender (vgl. Ihr dankenswerter Hinweis auf §39, Abs. 3 Landesplanungsgesetz),

dann könnte möglicherweise

 1. einerseits meine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die falsche Person bzw. gegen die "falsche Stelle" gerichtet sein,

da NICHT Herr Franke, SONDERN wahrscheinlich Herr Kugler verantwortlich/zuständig für die in Rede stehenden Mängel (gewesen) wäre und

 somit Herr Kugler die zu beschwerende Person für die in meiner bisherigen Dienstaufsichtsbeschwere aufgeführten und belegten Sachverhalte sein müsste

und/oder

 2. andererseits die Dienstaufsicht meiner Dienstaufsichtsbeschwerde befangen sein, da

2.1 Herr BW Kugler als DienstvorgesetzterHerrn Franke z.B. in besagter Sitzung in 2018 (vgl. 2.Punkt in meiner DAB), in der Herr Franke die Anfrage bzw. den Antrag von Herrn Ditzun (SPD) meines Erachtens in fälschlicher Weise zurückwies (sinngemäß) mit den Worten "Wir planen doch keinen Grünzug in einem Wohngebiet", in Verantwortung stand, Herrn Franke zurückzuweisen bzw. zu berichtigen, so das die Anfrage bzw. der Antrag des RVBO-Versammlungsmitgleides rechtlich korrekt beantwortet und behandelt worden wäre und

2.2 zudem Herr BM Kugler unter anderem in Bezug auf die beiden unter 1.10 meiner DAB aufgeführten scheinbaren Formfehler ebenfalls befangen wäre.

 Deshalb meine Rechtsfragen als Bürger und Verfasser besagter DAB an Sie:

 Ist Herr BM Kugler als Verbandsversammlungsvorsitzender des RVBO, insbesondere in oben genannter Weise,

verantwortlich/zuständig in Bezug auf zumindest einen oder mehrere in meiner Dienstaufsichtsbeschwerde aufgelisteten bzw. belegten Sachverhalte?

 Ist Herr BM Kugler als Verbandsversammlungsvorsitzender des RVBO, insbesondere in oben genannter Weise, 

befangen in Bezug auf zumindest einen oder mehrere in meiner Dienstaufsichtsbeschwerde aufgelisteten bzw. belegten Sachverhalte?