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Mittwoch, 13. November 2024

LNV-Stellungnahme zum Landesmobilitätsgesetz: CO2-Reduktionsziele im Straßenverkehr fehlen

Infobrief Nr. 11 vom 08. 11. 2024

Download-Link auf pdf:
LNV-Infobrief November 2024  hier

Der LNV begrüßt ein Landesmobilitätsgesetz als Rahmengesetz für eine nachhaltige Mobilität in BW. 

Er kritisiert aber die fehlenden Reduktionsziele und -maßnahmen für den Straßenverkehrssektor, um die Treibhausgas-Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 55 % zu senken. Der Straßenverkehr sei ein verwöhntes Sorgenkind, das zunehmend zum Kostgänger und Nutznießer der teils erfolgreichen Maßnahmen in anderen Sektoren (Wirtschaft, Gewerbe, Gebäude) wird. Der LNV hält den derzeitigen Entwurf für ein Mobilitätsgesetz für nicht geeignet, einen wesentlichen Beitrag des Verkehrssektors zum Klimaschutz zu leisten. Tr

LNV-Stellungnahme Landesmobilitätsgesetz  hier

Infobrief des Landesnaturschutzverband BW vom 8.11.24


Infobrief Nr. 11 vom 08. 11. 2024

Download-Link auf pdf: LNV-Infobrief November 2024  hier


Im Blickpunkt: Gesamtkonzeption Waldnaturschutz 2024 steht

Ausführlichere Information zur Gesamtkonzeption Waldnaturschutz

Samstag, 2. Dezember 2023

Verbände fordern Stopp des Kiesabbaus im Altdorfer Wald

Schwäbische Zeitung hier 30.11.2023

Waldburgrücken soll Landschaftsschutzgebiet werden

Eine aktuelle Veröffentlichung zeigt eindrücklich: Der Waldburger Rücken zwischen Vogt-Grund und der Waldburg ist Teil eines einzigartiges Archivs der würmeiszeitlichen Naturgeschichte Oberschwabens. 

Eine deutsch-holländische Arbeitsgruppe um Mat De Jong kommt in einer aktuellen Studie zur Erkenntnis, dass dieser Teil des Altorfer Waldes eine beim ersten Rückschmelzen des Rheingletschers gebildeten Anhäufung von Schmelzwasserablagerungen mit zahlreichen Toteislöchern und Schmelzwasserrinnen ist. In dieser Form und Erhaltungszustand ist sie in Südwest-Deutschland und weit darüber hinaus einzigartig. Die bekannten Schmelzwasserrinnen, wie etwa die Urbachrinne bei Bad Waldsee, beginnen im Waldburgrücken, sie verraten die Lage der Schussen- und Argen-Eisfächer des Rheingletschers im jeweiligen Zeitraum. Der Waldburgrücken ist damit auch Landschaft gewordene Klimageschichte.

Für die Naturschutzverbände BUND, NABU, AG Fledermausschutz BW und den Landesnatur-schutzverband (LNV) sind hier weitere Eingriffe durch Kiesabbau undenkbar.

Freitag, 21. April 2023

Position der Naturschutzverbände zur Windenergie im Altdorfer Wald

Pressemitteilung vom 12. April 2023 von NABU, AGF, BUND und LNV

Der Altdorfer Wald ist der größte zusammenhängende Wald Oberschwabens und von zentraler Bedeutung als Erholungsgebiet. Er ist ein Refugium für waldbewohnende Tierarten der Region, denn er umfasst eine hohe Vielfalt verschiedenster Lebensräume mit unterschiedlich strukturierten Waldbereichen, Mooren, Gewässern und Wiesen. Damit stellt er einen sehr wertvollen ”Hotspot” der Biodiversität von überregionaler Bedeutung dar. Weiterhin ist er durch seine Wasservorkommen bester Qualität für die Trinkwasserversorgung der Region unverzichtbar. Das sind drei wichtige Gründe neben weiteren, warum wir sehr sorgsam mit dem Altdorfer Wald umgehen und jeglichen Eingriff sehr sorgfältig abwägen müssen.

Aufgrund der Windhöffigkeit, der Eigentumsverhältnisse, sowie einzuhaltender Siedlungsabstände ist der Altdorfer Wald in den Fokus der Windenergieplanungen in Baden-Württemberg gerückt.
Die aktuellen Planungen für den Windpark Altdorfer Wald (WAW) stellen selbstverständlich einen erheblichen Eingriff in den Lebensraum dar.

Die Auswirkungen des WAW für Bevölkerung, Umwelt und Natur werden durch die bereits begonnene immissionsschutzrechtliche Umweltverträglichkeitsprüfung erfasst. Hierbei spielen Arten-, Boden- und Grundwasserschutz wie auch die zu erwartende Geräuschbelastung im Betrieb eine wesentliche Rolle. Bei ausreichender Berücksichtigung dieser Belange in Verbindung mit einem wegweisenden lokalen Ausgleichskonzept schließen BUND, NABU, LNV und die Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz BW eine Windenergienutzung im Altdorfer Wald nicht grundsätzlich aus.