Süddeutsche Zeitung hier 19. April 2023, Von Ronen Steinke
rechts: Demo im Altdorfer Wald
Die Klimaziele, die Deutschland verfehlen wird, sind geltendes Recht - doch die Bundesregierung ignoriert ihre Verpflichtungen. Rechtsbrüche aus Protest sind aber nicht gestattet. Bislang.
Die Klima-Aktivisten aus ganz Deutschland, die in diesen Tagen Berlin "lahmlegen" wollen, unterscheiden sich von vielen anderen Demonstrierenden auf eine für den Rechtsstaat sehr interessante Weise. Sie protestieren nicht einfach dagegen, dass sie mit ihrer politischen Meinung nicht gehört werden. Oder dass die Bundesregierung aus ihrer Sicht schlecht regiert oder schlechte Gesetze produziert, was ja immer Ansichtssache ist. Das wäre alltäglich. Sondern: Diese Aktivisten protestieren dagegen, dass die Regierung gegen Recht verstößt, dessen Verbindlichkeit man kaum wegdiskutieren kann.
Das Klima-Abkommen von Paris, wonach die Erderwärmung auf deutlich unter zwei und möglichst auf 1,5 Grad begrenzt werden soll, ist nach seiner Ratifizierung durch den Bundestag gemäß Artikel 59 des Grundgesetzes unmittelbar geltendes Bundesrecht. Und die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts haben der Regierung, die dies nicht ganz ernst zu nehmen schien, in ihrem Klimabeschluss von März 2021 die Lage auch noch einmal deutlich auseinandergesetzt - Verfassungsrecht für Dummies, quasi: Das Abkommen ist verbindlich; dagegen zu verstoßen, ist verboten. Die Bundesregierung, die sogar laut ihrem eigenen Expertenrat für Klimafragen ihre bescheidenen, selbstgesteckten Ziele laufend verfehlt, bricht Recht.