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Mittwoch, 17. Juni 2026

Erst mal abschaffen bevor man sich irgendwann mal Gedanken dazu machen muss, wie es weitergeht

Daniel Mautz LinkedIn

Ein CSU-Minister schafft Umweltschutz per Federstrich ab. Der Bundestag erfährt davon aus der Zeitung.

Nitrat im Grundwasser ist ein dokumentiertes Problem. Die EU mahnt Deutschland seit Jahren, die Belastung von Böden und Gewässern zu reduzieren. 

Mittwoch, 25. Februar 2026

Klimapolitik der Bundesregierung: Bundesregierung ignoriert das Verfassungsgericht

Ich glaube, das ist einer der wichtigsten Artikel der letzten Zeit, denn er fasst zusammen was bei uns gerade so fatal schief läuft: Obwohl in Leipzig gerade aufgrund der Klage der Deutschen Umwelthilfe bestätigt wurde, dass das Klimaschutzprogramm zwingend nachgebessert werden muss, sucht die aktuelle Regierung ständig nach neuen Wegen, die erreichten Fortschritte weiter zu verwässern. 

Dem Umweltminister Schneider aus der SPD kommt die zweifelhafte "Ehre" zu, das Programm fortzuschreiben, das von CDU/CSU nach Kräften sabotiert wird. Genau aus diesem Grund hatte die vorletzte Umweltministerin Schulze auf  die Sektorenlösung gedrungen, die dann wieder von der Ampel gelöst wurde. Ein fataler Fehler!


Riffreporter  hier von Christian Schwägerl  25.02.2026

Klimapolitik: 
Auf dem Weg zu ökologischen Rekordschulden

Kommentar: Wärmewende aufgeweicht, Verkehrswende abgesagt, Energiewende gebremst, Emissionshandel infrage gestellt – die Regierung Merz setzt sich beim Klimaschutz über das Gesetz und das Bundesverfassungsgericht hinweg. Der Schaden ist immens.

Sonntag, 26. Mai 2024

Gerade erst gefunden: Leitsätze Bundesverfassungsgericht zum wegweisenden Klimaurteil 24. März 2021

Kennen die Herren Lindner, Merz und Söder dieses Urteil? Vermutlich nicht, wie sonst wären ihre Entgleisungen zu erklären?

Bundesverfassungsgericht  hier

Leitsätze  zum Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021

- 1 BvR 2656/18 -

- 1 BvR 78/20 -

- 1 BvR 96/20 -

- 1 BvR 288/20 -

(Klimaschutz)

1. Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen ein, gleich von wem und durch welche Umstände sie drohen. Die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen. Sie kann eine objektivrechtliche Schutzverpflichtung auch in Bezug auf künftige Generationen begründen.

2. Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz. Dies zielt auch auf die Herstellung von Klimaneutralität.

Freitag, 21. April 2023

Genialer Artikel zum Zivilen Ungehorsam: "Protestieren erlaubt, Selbstjustiz noch nicht"

Süddeutsche Zeitung hier  19. April 2023, Von Ronen Steinke

rechts: Demo im Altdorfer Wald

Die Klimaziele, die Deutschland verfehlen wird, sind geltendes Recht - doch die Bundesregierung ignoriert ihre Verpflichtungen. Rechtsbrüche aus Protest sind aber nicht gestattet. Bislang.

Die Klima-Aktivisten aus ganz Deutschland, die in diesen Tagen Berlin "lahmlegen" wollen, unterscheiden sich von vielen anderen Demonstrierenden auf eine für den Rechtsstaat sehr interessante Weise. Sie protestieren nicht einfach dagegen, dass sie mit ihrer politischen Meinung nicht gehört werden. Oder dass die Bundesregierung aus ihrer Sicht schlecht regiert oder schlechte Gesetze produziert, was ja immer Ansichtssache ist. Das wäre alltäglich. Sondern: Diese Aktivisten protestieren dagegen, dass die Regierung gegen Recht verstößt, dessen Verbindlichkeit man kaum wegdiskutieren kann.

Das Klima-Abkommen von Paris, wonach die Erderwärmung auf deutlich unter zwei und möglichst auf 1,5 Grad begrenzt werden soll, ist nach seiner Ratifizierung durch den Bundestag gemäß Artikel 59 des Grundgesetzes unmittelbar geltendes Bundesrecht. Und die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts haben der Regierung, die dies nicht ganz ernst zu nehmen schien, in ihrem Klimabeschluss von März 2021 die Lage auch noch einmal deutlich auseinandergesetzt - Verfassungsrecht für Dummies, quasi: Das Abkommen ist verbindlich; dagegen zu verstoßen, ist verboten. Die Bundesregierung, die sogar laut ihrem eigenen Expertenrat für Klimafragen ihre bescheidenen, selbstgesteckten Ziele laufend verfehlt, bricht Recht.

Dienstag, 1. Februar 2022

Klimaklagen gegen Bundesländer gescheitert

Tagesschau  hier 01.02.2022

Bundesverfassungsgericht

Die Deutsche Unwelthilfe und mehrere junge Menschen wollten die Bundesländer zu mehr Klimaschutz verpflichten. Das Bundesverfassungsgericht hat ihre Anträge aber abgeschmettert. Das Klimagesetz auf Bundesebene reiche aus.

Donnerstag, 9. Dezember 2021

Klimaklage gegen Baden-Württemberg: „Es muss verhindert werden, dass Klimaschutz in die Zukunft verschoben wird“

Update: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und mehrere junge Menschen - unter anderem eine Schülerin aus Weinstadt (Rems-Murr-Kreis) - wollten die Bundesländer zu mehr Klimaschutz verpflichten. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat ihre Anträge abgewiesen. Das Klimagesetz auf Bundesebene reiche aus, urteilte das BVerfG. Es lehnte damit die Klage ab, wonach unter anderem das Landes-Klimaschutzgesetz Baden-Württembergs ungenügend sein sollte.

SWR  hier


Stuttgarter Zeitung hier und hier

Das baden-württembergische Klimaschutzgesetz reicht fünf jungen Menschen nicht aus. Sie sehen ihre Zukunft und ihre Freiheitsrechte in Gefahr – und beschweren sich beim Bundesverfassungsgericht. Was das konkret bedeutet, erklärt der Anwalt Remo Klinger.

An diesem Donnerstag haben fünf junge Menschen aus Baden-Württemberg gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe ihre Klimaklage bekannt gegeben: Sie rügen die baden-württembergische Landesregierung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Was sie konkret fordern, wie in der Beschwerdeschrift argumentiert wird und wann das Gericht einen Beschluss fällen könnte, erklärt der Anwalt Remo Klinger, der das Verfahren juristisch leitet.

Die 14-jährige Judith Scheytt aus der Nähe von Stuttgart und vier weitere junge Menschen verklagen das Land Baden-Württemberg. Der Grund: Das Landes-Klimaschutzgesetz ist in ihren Augen ungenügend. Warum? Wir haben mit der Schülerin und Anwalt Remo Klinger gesprochen.


Auf den Seiten der Deutschen Umwelthilfe steht Folgendes:

In Baden-Württemberg wurde 2013 ein Landesklimaschutzgesetz erlassen, das im Oktober 2021 novelliert wurde. Demnach will Baden-Württemberg bis 2040 Treibhausgasneutralität erreichen, bis 2030 sollen die Emissionen um mindestens 65 Prozent sinken.
Das Problem: Bisher gibt es keine konkreten Maßnahmen und Konzepte zur Umsetzung.
Deshalb reichen insgesamt fünf Kinder und junge Erwachsene Verfassungsbeschwerde gegen die baden-württembergische Landesregierung ein.

Außerdem hat die Deutsche Umwelthilfe im November 2021 eine Verbandsklage vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim eingereicht. Ziel der Klage ist die Aufstellung des „Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts“ im Klimaschutzgesetz. Dieses Konzept sollte eigentlich bereits im Jahr 2020 aufgestellt werden. Das Konzept ist unerlässlich, um das Klimaschutzgesetz in konkrete Maßnahmen zu übersetzen und muss deshalb schnellstmöglich aufgestellt werden.


In welchen Bundesländern gibt es Klimaklagen und warum?