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Freitag, 12. Dezember 2025

Stellungnahme des Sachverständigenrates zu Klima-Verfassungsbeschwerden vom 15.10.25

‪Da ist sie ja: Die einzige fristgerecht abgegebene Stellungnahme der Bundesregierung.
Alle anderen werden noch bisschen geschoben, während man eifrig am schnellen Rollback der bereits erzielten Fortschritte arbeitet.

Ich sehe es ja ein: wie soll der Umweltminister ein Programm entwerfen, wenn ständig rückwärts gearbeitet wird? Wenn die Versäumnisse nicht weniger werden, sondern sich immer weiter auftürmen? Es macht ganz den Eindruck, als hätte die jetzige Koalition noch nie was von Klimaklagen gehört, vielleicht haben sie das auch nicht. Sie haben so viel zu tun mit Verbrenner-Aus und all den lästigen kleinen Dingen - und vor allem mit den lästigen NGO`s -  da kann man das Wichtigste schon mal aus den Augen verlieren.....

Sachverständigenrat für Umweltfragen‬  ‪@umweltrat.bsky.social‬

Das #Pariser #Klimaabkommen wurde vor 10 Jahren verabschiedet. Zwar war es ein bedeutsamer Fortschritt in der internationalen Klimapolitik, doch seine Umsetzung bleibt hinter dem Notwendigen zurück. Dies nehmen wir zum Anlass, um auf die Einhaltung globaler und nationaler CO2-Budgets zu drängen.

Der SRU plädiert dafür, am CO2-Budget als Maßstab festzuhalten, auch wenn es überschritten wird. Das schafft Transparenz und kann zukünftige Ambition fördern.

Mehr erfahren? 👉 Zu den SRU-Publikationen

➡️ Stellungnahme Klima-Verfassungsbeschwerden: kurzlinks.de/tuoc

➡️ Wo stehen wir beim CO₂-Budget? Eine Aktualisierung: kurzlinks.de/k2rn

➡️ CO₂ Budget Calculator: kurzlinks.de/b7fd

➡️ Wie viel CO2 darf Deutschland maximal noch ausstoßen? kurzlinks.de/oj08

Samstag, 2. August 2025

Energy Sharing, Mieterstrom & neues Gutachten zur Klimaklage

 

Klimarecht & Teilhabe

Liebe Freundinnen und Freunde der Sonne,
 
wer in Deutschland reist, erkennt schnell, wie unterschiedlich Solaranlagen regional verteilt sind. Während im Süden und Westen vor allem Solardächer auf Einfamilien- und Gewerbebauten dominieren, prägen in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern vor allem Freiflächenanlagen das Bild. Solar auf Mehrparteienhäusern findet man bundesweit generell selten.

Dabei können gemeinschaftliche Solarprojekte besonders in strukturschwachen Regionen neue Perspektiven eröffnen: In Zeiten schwindender demokratischer Beteiligung schaffen sie Zusammenhalt und Akzeptanz. Sie fördern soziale Integration und wirtschaftliche Teilhabe. In unserer Stellungnahme zum neuen EnWG-Gesetzesentwurf setzen wir genau hier den Fokus. Doch die Frage bleibt: Können wir von dieser Bundesregierung beim Energy Sharing und Mieterstrom Zukunftsweisendes erwarten? Aktuell gibt es jedenfalls beunruhigende Signale aus der Politik, die auf ein energiepolitisches Desaster hindeuten, vor denen auch der frühere Bundestagsabgeordnete Hans-Josef Fell eindringlich warnt.  

Wir sind davon überzeugt: Die aktuelle Energiewendepolitik braucht verfassungsrechtliche Klarheit. In unserem aktuellen SFV-Kurzgutachten zur Klimaklage zeigt Prof. Felix Ekardt, wie die derzeitige Situation einzuschätzen ist. Soviel vorab: Treibhausgasneutralität bis 2045 oder gar bis 2050 ist und bleibt verfassungswidrig! Letzte Woche urteilte der Internationale Gerichtshof für Menschenrechte in Den Haag: Wer die Menschheit nicht vor den Folgen der Erderhitzung schützt, verletzt Menschenrechte. Wie deutlich braucht es die deutsche Politik noch?

Viele Grüße vom SFV-Team

Samstag, 18. Mai 2024

DUH: Aufzeichnung des Klimaklagen Online-Live-Talk am 16. Mai 2024

  Die Aufzeichnung ist sehr zu empfehlen!


Unsere Klimaklagen vor dem Hintergrund der Entkernung des Klimaschutzgesetzes und Bericht über die Gerichtsverhandlung am OVG Berlin-Brandenburg

Schade, dass Sie nicht dabei sein konnten! Den Live-Talk können Sie sehr gerne unter folgendem Link nachträglich anschauen. Dabei wünsche ich Ihnen ganz viel Freude!

https://youtu.be/GkBjzLhGl30

Donnerstag, 7. März 2024

Berlin will Vorgaben für Klimaziele entschärfen




hier zum anschauen





Süddeutsche Zeitung hier  5. März 2024, Von Michael Bauchmüller, Berlin

Ein Gesetz legt fest, wie viele Emissionen Verkehr, Gebäude und Industrie ausstoßen dürfen. Bei Überschreitung der Grenzwerte müsste die Bundesregierung handeln. Tatsächlich versucht sie, die Regeln aufzuweichen.

Das deutsche Klimaschutzgesetz ist schlank, aber mächtig. Nur 15 Paragrafen hat es, sie greifen ineinander wie die Zahnräder eines Schweizer Uhrwerks. Jährlich muss der Bund demnach eine Klimabilanz aufstellen, haarklein geordnet nach den einzelnen Bereichen, in denen Emissionen anfallen. Für jeden dieser Bereiche, ob Verkehr, Gebäude oder Industrie, sind im Gesetz Klimaziele vorgegeben. Werden die Ziele verfehlt, muss der Bund handeln. Genauer: die zuständigen Ministerien. Doch damit hat die Bundesregierung nichts als Ärger.

Zwei Umweltverbände haben sie nämlich verklagt, die Deutsche Umwelthilfe und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Die Bilanzen habe die Regierung zwar aufgestellt, auch Ziele seien darin gerissen worden. Nur geschehen sei nichts. Die Verbände zogen damit vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - und bekamen recht. Ende November verurteilte es die Bundesregierung zum Handeln. Sofortprogramme für die Bereiche Verkehr und Gebäude müssten her, verlangten die Richterinnen - und mussten das gar nicht umständlich begründen. Genau so steht es im Gesetz, Paragraf 8. Für den Bund war die ganze Angelegenheit eher peinlich.

Freitag, 1. Dezember 2023

Die CDU sieht "Verpflichtung zu mehr Klimaschutz"

Irgendwie darf man das schon bisschen lustig finden, angesichts der bisherigen  Aussagen zum Klimaschutz des Parteivorsitzenden Merz. Nachdem er sich schon offen gegen die Demokratische Gesinnung von Umweltverbänden positioniert hat,  hofft er wahrscheinlich dass er deren Klagen unter seiner "Herrschaft" dann irgendwann unterbinden kann....

Wahlkampfhilfe für Bareiß in Bad Saulgau:

Nicht nur Bareiß, auch Hauptredner Friedrich Merz bekommt nach seinem Auftritt in Bad Saulgau Gegenwind. Er hatte in seiner Rede Umweltverbände als Organisationen bezeichnet, die „dieses System“ für ungeeignet hielten.

Namentlich erwähnte er Verbände wie Greenpeace und den Nabu. Ihre Vertreter fühlen sich nun als Gegner der Demokratie diskreditiert und fordern eine Entschuldigung. Darüber berichtete die Tageszeitung taz (hier)

Wobei anscheinend auch die Ampel-Koalition die Kläger vor Gericht nicht zulassen wollte. Auch dort ein wenig vertrauensbildendes Vorgehen  also, im Sinne der Zivilgesellschaft.....ich empfinde das als tief enttäuschend.
Aber egal - alles was in der Klimakrise hilft, ist willkommen.
Und der Trost bleibt: falls die CDU wieder in der nächsten Koalition sitzen sollte, die Gerichtsurteile sind auch für sie bindend. Hoffentlich erinnert sich Herr Jung dann auch noch.

RND  hier  Heinrich Jakunin  01.12.2023,

„Die Ampel will das Klimaschutzgesetz entkernen“: CDU fordert Neustart in Sachen Klimaschutz

Nach einem Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichts fordert CDU‑Vize Andreas Jung einen Neustart der deutschen Klimapolitik. Die Bundesregierung wolle das Klimaschutzgesetz „entkernen“. Grünen-Abgeordnete Julia Verlinden sieht ihre Koalitionspartner in Zugzwang. 

Donnerstag, 30. November 2023

Die Bundesregierung verliert vor Gericht. Denn eigentlich hätte sie im vorigen Jahr Sofortprogramme vorlegen müssen. Das tat sie nicht

Süddeutsche Zeitung  hier

Aktivisten mit Masken von Kabinettsmitgliedern vor einem Verhandlungstermin des Gerichts vergangene Woche.

© Sebastian Gollnow/dpa

Die Bundesregierung verliert vor Gericht. Denn eigentlich hätte sie im vorigen Jahr Sofortprogramme vorlegen müssen, um die Emissionen im Verkehr und bei Gebäuden zu senken. Das tat sie nicht. Nun muss sie nachbessern.

Zu mehr Klimaschutz verdonnert

Die Bundesregierung muss ihre nächste Schlappe vor Gericht einstecken, diesmal beim Klimaschutz. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gab am Donnerstag den Klagen zweier Umweltverbände statt, die auf einer Einhaltung des deutschen Klimaschutzgesetzes pochen. Die Bundesregierung sei verpflichtet, mit Sofortprogrammen die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Klimaziele zu gewährleisten, urteilten die Richterinnen. Umweltschützer bejubelten das Urteil. Die Bundesregierung kann noch Revision dagegen einlegen.

Geklagt hatten die Deutsche Umwelthilfe und der Bund für Umwelt und Naturschutz BUND. Sie fordern vom Bund den Erlass sogenannter Sofortprogramme, wie sie auch das Klimaschutzgesetz vorsieht - dann nämlich, wenn in einem Sektor die Klimaziele gerissen werden. 2021 und 2022 war dies in den Bereichen Verkehr und Gebäude der Fall. Für das Jahr 2021 legten die zuständigen Ministerien, also Bau- und Verkehrsministerium, auch einen Entwurf für ein Sofortprogramm vor. Doch der Expertenrat für Klimafragen, der vom Bund mit der Prüfung der Programme beauftragt wurde, befand sie für unzureichend. Danach wurden sie niemals nachgebessert - sie wurden schlicht nicht beschlossen. Das Gericht hat dieses Vorgehen nun für unzulässig erklärt. "Die Bundesregierung muss jetzt nachsteuern", sagte BUND-Chefin Antje von Broock nach der Urteilsverkündung. "Klimaziele sind nicht verhandelbar, sie sind einzuhalten."

Wir sind den Tränen nahe, und zwar vor Freude: Unsere Klima-Klage gegen die Bundesregierung war auf ganzer Linie erfolgreich!

 

Heute hat uns das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg recht gegeben: Die Bundesregierung wurde verpflichtet, wirksame Sofortprogramme vorzulegen, damit die Emissionen im Verkehr und bei Gebäuden endlich deutlich sinken.  

Das ist ein riesiger Erfolg – und den verdanken wir auch Ihnen! So sichtbar, handlungsfähig und durchsetzungsstark sind wir vor allem dank unserer Unterstützer*innen und Mitglieder. Für Ihre Unterstützung möchten wir uns hiermit aus vollstem Herzen bedanken!

In den Bereichen Verkehr und Gebäude wurden die jährlichen Klimaziele wiederholt gerissen. Das Klimaschutzgesetz schreibt für diesen Fall vor, dass die Bundesregierung den Kurs mit einem Sofortprogramm korrigieren muss. Das ist nicht geschehen – ein klarer Bruch des Gesetzes!

Das Gericht hat heute den Klimaschutz deutlich gestärkt. Das macht Mut und bekräftigt, wie wichtig unsere Arbeit ist. Dass wir die Klage eingereicht haben, liegt nun fast ein Jahr zurück. In dieser Zeit mussten wir einen langen Atem beweisen. Doch unser beharrlicher Einsatz hat sich gelohnt.

Gericht verpflichtet Regierung zu Sofortmaßnahmen gegen Klimagase

Zeit hier  30. November 2023, Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, Reuters

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Deutschland macht nicht genug, um schädliche Klimagase zu senken, sagen zwei Verbände. Vor Gericht bekamen sie recht. Die Regierung prüft aber nun, in Revision zu gehen.

Die Bundesregierung muss nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zusätzliche Sofortmaßnahmen beschließen, um die Klimagase aus Verkehr und Gebäuden zu senken.

 Das entschied das Gericht nach Klagen der Deutschen Umwelthilfe und des Umweltverbands BUND. Es ließ eine Revision zu. Die Regierung prüft nun, ob sie diesen Weg gehen wird.

Doppel-Wumms der Deutschen Umwelthilfe: Wir haben heute um 9 Uhr ein bahnbrechendes Klima-Urteil erreicht!

 

Wir haben heute um 9 Uhr ein bahnbrechendes Klima-Urteil erreicht! Mit Ihrer Hilfe können wir ein Tempolimit und das Ende von Diesel- und Kerosinsubventionen erreichen!

 
ich bin noch ganz überwältigt von der Urteilsverkündung, die wir gerade gehört haben. Unseren beiden Klagen vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen die Bundesregierung wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Klimaschutzgesetz wurde in vollem Umfang stattgegeben. Damit haben wir nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021 das nächste bahnbrechende Klima-Urteil erstritten: Die Richter haben heute Morgen auf unseren Antrag hin die Bundesregierung dazu verurteilt, schnellstmöglich wirksame Klimaschutz-Sofortprogramme für die Sektoren Verkehr und Gebäude vorzulegen. 
 
Dieses Urteil ist der richterliche Doppel-Wumms für den Klimaschutz und eine Ohrfeige für die Bundesregierung und ihre katastrophale Klimapolitik. Sie muss jetzt wirksame Sofortmaßnahmen ergreifen. Zuallererst muss das in dem Sektor geschehen, dessen Bilanz und Prognose am verheerendsten ist: dem Verkehrssektor. Denn gerade in der aktuell extrem angespannten Finanzlage muss die Regierung endlich die kostenlosen und gleichzeitig sofort wirksamen Maßnahmen in diesem Sektor ergreifen: Damit wird endlich ein Tempolimit 100/80/30 möglich, mit dem jedes Jahr über 11 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden können. Die Ampel-Koalition spart außerdem auf einen Schlag bis zu 6 Millionen Tonnen CO2. Außerdem haben wir nun eine realistische Chance, klimaschädliche Subventionen wie die Diesel- und Kerosinförderung sowie das Dienstwagenprivileg abzuschaffen.
 
Mit dem heutigen Urteil – vom Gericht sicher nicht aus Versehen zeitgleich auf den Start der Weltklimakonferenz gelegt – zwingen wir alle drei Ampelparteien, endlich die im geltenden Klimaschutzgesetz festgelegten Ziele einzuhalten. 
 
Ganz herzlich möchte ich mich heute bei allen bedanken, die uns bisher bei unseren Klimaklagen durch inhaltliche Zuarbeit und vor allem durch Spenden und Patenschaften geholfen haben! Sie haben den heutigen Erfolg erst möglich gemacht!
 
Ab jetzt geht es darum, die Regierung zu zwingen, das Urteil auch umzusetzen: Und ich möchte Sie sehr herzlich bitten, uns gerade dabei zu helfen! 
 
Wir rechnen mit einer massiven Reaktion der fossilen Konzerne. Diese werden nichts unversucht lassen, die Bundesregierung vom Tempolimit und dem Abbau klimaschädlicher Subventionen abzuhalten. Vor allem bitte ich Sie um finanzielle Unterstützung für die drei weiteren Klimaklagen gegen die Bundesregierung, die am 1. Februar und 29. Februar 2024 verhandelt werden. Bei diesen geht es darum, die Regierung zu weiteren Klimaschutzmaßnahmen nicht nur im Verkehrs- und Gebäude- sondern in allen Sektoren bis zum Jahr 2030 zu zwingen.
 
Unterstützen Sie uns dabei mit Ihrer Spende oder noch besser dauerhaft mit Ihrer Klimaklagen-Patenschaft!
 
Mit herzlichen Grüßen
 
Jürgen Resch,  Bundesgeschäftsführer  
   

PS: Sie können uns auch direkt per Banküberweisung spenden. Spendenkonto: SozialBank Köln, IBAN: DE45 3702 0500 0008 1900 02, BIC: BFSWDE33XXX, Stichwort: Klimaschutzprogramm
 


Freitag, 24. November 2023

Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin vom 22.11.2023

„Klimaklagen“ der DUH und des BUND - Verkündungstermin - 24/23  hier

In den Verfahren der Deutschen Umwelthilfe e.V. (OVG 11 A 11/22 und OVG 11 A 27/22) und des Bundes für Umwelt und Naturschutz e.V. (OVG 11 A 1/23) jeweils gegen die Bundesrepublik Deutschland, in denen am Donnerstag, den 23. November 2023 vor dem 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg verhandelt wird, ist nicht besichtigt, dass bereits im Anschluss an die Sitzung eine Entscheidung ergeht.

Vielmehr ist Termin zur Verkündung einer Entscheidung anberaumt auf

Donnerstag, den 30. November 2023, um 9.00 h

im Saal 301 (Plenarsaal), 3. Etage.

Klimaschutz unter Druck

hier Jörg Staude  22.11.2023

Verbände und Experten üben scharfe Kritik an der Klimapolitik der Ampel-Koalition

Umweltverbände klagen für wirksamere Maßnahmen gegen die CO2-Belastung.

Die Klimapolitik der Bundesregierung steht dieser Tage sowohl im Bundestag als auch vor deutschen Gerichten enorm unter Druck. Nach dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) vor einer Woche verhandelt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg diesen Donnerstag über eine Klimaklage des Umweltverbandes BUND und der Deutschen Umwelthilfe (DUH).

BUND: Unsere Klage gegen die Bundesregierung wurde in Berlin verhandelt.

  

Heute war es soweit

Im Januar hatten wir die Bundesregierung aufgefordert, wirksame Klimaschutz-Maßnahmen im Verkehrs- und Gebäudesektor umzusetzen. Heute setzte der BUND gleich zwei starke Zeichen: Eines vor dem Gerichtsgebäude und eines im Gerichtssaal.

Die Politik ist dabei, die vereinbarten Klimaziele über Bord zu werfen. Aktive verkleideten sich heute früh zu Beginn der Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg als Robert Habeck, Klara Geywitz, Olaf Scholz und Volker Wissing. Symbolisch warfen sie die Klimaziele der Bundesregierung in den Müll. 

Klimaziele in die Tonne? Nicht mit uns.

Während unsere Aktiven vor dem Gericht demonstrierten, fand der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt klare Worte, auch im Gerichtssaal.

"Die Klimakrise schreitet unerbittlich voran und die Bundesregierung verweigert sich dem nötigen Handeln. Der deutsche Beitrag zum globalen Klimaschutz ist in Form von klaren Zielen im Klimaschutzgesetz festgeschrieben.

Aber seit Jahren sind der Gebäude- und der Verkehrssektor nicht auf Kurs. Die Regierung ist gesetzlich verpflichtet, nachzusteuern. Aber wirksame Sofortprogramme bleibt sie schuldig. Deshalb haben wir geklagt. Wir sind als Verband die starke Stimme für das Klima und dazu zählt, wenn nötig, Klimaschutz auch vor Gericht durchzusetzen."

DUH: Gestern hatten wir einen unglaublichen Prozessauftakt unserer Klimaklagen

Helfen Sie uns jetzt, die Bundesregierung zu wirksamem Klimaschutz zu zwingen!

Über vier Stunden verhandelte gestern das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg unsere ersten beiden von insgesamt fünf Klimaklagen gegen die Bundesregierung. 

Ich bin noch völlig überwältigt vom Verlauf der Gerichtsverhandlung. Vier hochbezahlte Anwälte der Bundesregierung versuchten die Bedeutung und Verbindlichkeit des Klimaschutzgesetzes kleinzureden. Und vor allem unsere Klageberechtigung zu negieren.

Die Vorsitzende, Richterin Holle, war aber von unserer Argumentation und vom eindeutigen Wortlaut des Klimaschutzgesetzes ganz offensichtlich mehr überzeugt. Das ging bis zum „Nutella-Prinzip“, mit dem sie die Vertreter der Bundesregierung kritisierte: Wo Klimaschutz-Sofortprogramm draufsteht, müsse auch ein solches enthalten sein! 

Dienstag, 7. Februar 2023

Pläne von gestern für die Autobahnen von morgen

Ich frag mich immer noch: Wo bleibt  Cem Özdemir? Warum lässt er Steffi Lemke  bei diesem Thema im Stich? Die Landwirtschaft ist die größte Verliererin beim Neubau-Wahnsinn. Cem Özdemir wäre gefragt!

Spiegel  hier  Von Lukas Kissel  23.12.2022

Klimaeffekt neuer Straßen 


Die Ampelkoalition streitet, ob sie auch den Bau neuer Straßen beschleunigen soll. Etliche Milliardenvorhaben gehen auf den Bundesverkehrswegeplan aus der vorletzten Wahlperiode zurück. Wie passt der noch zu den Klimazielen?

Freitag, 3. Februar 2023

„Nächsten zwei bis drei Jahre entscheidend“: Verbände wollen Regierung zum Klimaschutz tragen

Frankfurter Rundschau  02.02.2023

Klimaschutzgesetz bringt die Bundesregierung auf die Anklagebank. Die FDP will trotzdem weiter Klima-Gesetze schwächen. 

Es braucht jetzt die politische Entscheidung, wirksame Maßnahmen für den Klimaschutz zu schaffen“, kritisierte Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND, in der vergangenen Woche. „Wenn die Regierung von Olaf Scholz dazu politisch nicht fähig oder willens ist, muss sie gerichtlich dazu verpflichtet werden“, so Bandt. Um zu erreichen, dass die Regierung endlich wirksame Sofortprogramme vorlegt, hat der Umweltverband nun Klage gegen die Bundesregierung eingereicht.

Donnerstag, 26. Januar 2023

Klimaschutz: Umweltverbände gegen schnelleren Bau von Autobahnen

Die Zeit  hier  26. Januar 2023

Die FDP will den Autobahnbau beschleunigen. Umweltaktivisten sehen darin einen Großangriff auf den Klimaschutz. Sie erwarten, dass die Grünen gegensteuern.

Vor einem Treffen der Koalitionsspitzen haben Umweltverbände vor einem schnelleren Bau von Autobahnen gewarnt. Die FDP dagegen betonte, mit der Sanierung und dem Ausbau der Verkehrswege dürfe nicht mehr länger gewartet werden. Die Spitzen der Ampel-Koalition kommen am Donnerstagabend im Kanzleramt zusammen.

Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) möchte, dass wie erneuerbare Energien auch der Neu- und Ausbau von Straßen künftig in einem überragenden öffentlichen Interesse liegt, um Planungsverfahren zu beschleunigen. Das lehnen die Grünen ab. Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) hatte gesagt, neue Autobahnen dienten nicht der Erreichung der Klimaziele, das Gegenteil sei der Fall.

FDP will Autobahnbau beschleunigen

Mittwoch, 25. Januar 2023

Es reicht! Wir klagen. Gegen die Bundesregierung. Für unsere Zukunft.

 

Vor wenigen Tagen sprach Kanzler Scholz beim Weltwirtschaftsforum in Davos. 

Er pries seine eigene Klimapolitik und versprach vor aller Welt, Deutschland werde bis 2045 klimaneutral sein. So steht es auch im Klimaschutzgesetz.

Diese Worthülsen haben wenig mit der Realität zu tun: In Lützerath demonstrierten Tausende gegen seine Klimapolitik und den weiteren Abbau klimaschädlicher Kohle. In einigen Bereichen verstößt die Regierung permanent gegen die gesetzlich festgelegten Reduktionsziele.

Im Verkehrssektor sind die Treibhausgas-Emissionen zuletzt angestiegen, statt gesunken.
Kein Sektor ist so weit vom Erreichen der Klimaziele entfernt wie der Verkehr. Und weitere Autobahnen sollen im Eilmodus durchgesetzt werden. Auch im Gebäudesektor werden zu wenige Emissionen gespart, die Ziele nicht erreicht. 

Die Bilanz der Ampel mit Blick auf den Klimaschutz ist niederschmetternd.

Es reicht! Wir klagen.

Gegen die Bundesregierung. Für unsere Zukunft.

Vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg fordern wir die Bundesregierung auf, wirksame Klimaschutz-Maßnahmen im Verkehrs- und Gebäudesektor umzusetzen. Wir fordern von der Ampelregierung, dass die Ziele des Klimaschutzgesetzes durch die weitere Einsparung von 3,1 Millionen Tonnen CO2 Äquivalenten im Verkehrs- und 2,5 Millionen Tonnen im Gebäudebereich erreicht werden. Wenn die Regierung um den selbst ernannten Klima-Kanzler dazu nicht von allein fähig oder willens ist, müssen wir sie gerichtlich dazu zwingen.

So sichtbar, handlungsfähig und durchsetzungsstark sind wir vor allem dank unserer Mitglieder. Je mehr wir sind, desto stärker ist unser Mandat, desto mehr können wir jenseits der Parlamente bewegen. Ich gebe Ihnen mein Wort: Der BUND wird nicht lockerlassen. Unsere schon erreichten Erfolge geben uns Kraft: So war es unsere Klage, die den Hambacher Wald vor der Rodung bewahrte.

Mit herzlichen und dankbaren Grüßen

Ihr  Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender


PS: Es geht hier um wirklich Großes: Denn wenn sich schon die Bundesregierung nicht an ihre eigenen Gesetze hält, werden es andere mit dem Verweis darauf auch nicht tun. Daher ist unsere Klage so wichtig. 


NDR  Audio zum Anhören hier

Dienstag, 24. Januar 2023

Klimaschutz: Umweltschützer verklagen Bundesregierung

Süddeutsche Zeitung hier  24. Januar 2023  Von Markus Balser und Michael Bauchmüller

Unternimmt die Ampelkoalition genug, um ihre Klimaziele einzuhalten? Die Umweltorganisation BUND bezweifelt das - und will dies nun vor Gericht erzwingen.

Wegen des Verstoßes gegen die gesetzlichen Klimaziele landet die Bundesregierung vor Gericht. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung hat die Umweltorganisation BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz in Deutschland) Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen die Regierung eingereicht. Darin werfen die Umweltschützer mehreren Ministerien Rechtsverstöße vor. Die Klage soll sie dazu zwingen, den Klimaschutz mit Sofortprogrammen zu verschärfen.

Solche Sofortprogramme stehen im Zentrum des deutschen Klimaschutzgesetzes. Werden in einem Bereich die zulässigen Emissionen überschritten, müssen die zuständigen Ministerien binnen drei Monaten ein solches Programm vorlegen; es soll die Emissionen rasch mindern. Im Jahr 2021 betraf dies das Bau- und das Verkehrsministerium. Vor allem Letzteres blieb eine wirksame Antwort allerdings schuldig. Zwar legte es einen Sechs-Punkte-Plan vor - doch ein von der Regierung eingesetzter Expertenrat wies ihn als unzureichend zurück. "Das ist kein Sofortprogramm im Sinne des Klimaschutzgesetzes", sagte die stellvertretende Vorsitzende des Expertenrats, Brigitte Knopf, der SZ. "Darauf warten wir bis heute." Auch die Klage des BUND setzt hier an.

In der Ampelkoalition könnte die Klage den Klimastreit befeuern. Die Verkehrs- und Klimapolitik soll auch Thema eines Koalitionsgipfels am Donnerstag werden. Statt den eigenen Klimakurs zu verschärfen, würde Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) allerdings lieber das Klimaschutzgesetz ändern - um dessen Anforderungen zu mildern. Die Grünen lehnen dies ab, sie pochen auf ein Sofortprogramm. Wissing müsse vorlegen, wie er die Emissionen "in seinem Bereich drastisch reduzieren kann", sagte Fraktionsvizechefin Julia Verlinden der SZ. Der Verkehrsbereich hinkt seit Langem beim Klimaschutz hinterher, die Emissionen sinken nur langsam. 2021 lag er um drei Millionen Tonnen Kohlendioxid jenseits der Zielmarke, für 2022 bahnt sich eine noch größere Verfehlung an.

Der BUND kritisiert dies scharf. "Uns rennt die Zeit davon." Kanzler Olaf Scholz, Verkehrsminister Wissing, aber auch Bauministerin Klara Geywitz (SPD) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) schafften es nicht, "das Land auf Klima-Kurs zu bringen". Während Klimaproteste in der Öffentlichkeit kriminalisiert würden, halte sich die Regierung selbst nicht an Gesetze, sagt Arne Fellermann, Abteilungsleiter Klimaschutz in dem Verband.

Das Verkehrsministerium wies die Kritik zurück. Die Lücke werde in den nächsten Jahren überkompensiert, kündigte eine Sprecherin an. Sprich: Einem Zuviel an Emissionen stünde in den nächsten Jahren eine Übererfüllung der Klimaziele gegenüber. Nur: Das Gesetz sieht derzeit keine Möglichkeit vor, den Ausgleich über Jahre zu strecken. "Wir sind sehr optimistisch, dass die Klage Erfolg hat", sagt BUND-Anwältin Franziska Heß. "Denn das Klimaschutzgesetz lässt der Bundesregierung keinen Ermessensspielraum. Sie muss liefern."