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Samstag, 12. Dezember 2020

Aktionsbündnis Grünzug Salem warnt: In der Diskussion um den Regionalplan werden Äpfel und Birnen verwechselt.

 Eine Pressemitteilung des Aktionsbündnis Grünzug Salem 

In einer der letzten Ausgabe des Salem aktuell (Ausgabe Nr. 46 vom 6.11.20) hat Herr Eglauer sich für die SPD-Fraktion positiv über den Regionalplan und die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes um 27,4 ha geäußert, weil damit dem heimischen Gewerbe der nötige Platz für Wachstum gesichert werde. Leider ist das nur die halbe Wahrheit. Die geplanten 27,4 ha gehören nämlich zu den „regionalbedeutsamen Gewerbeschwerpunkten“ und nicht zu den lokalen Gewerbeflächen. Von ersteren hat Salem fast ein Viertel der gesamt im Bodenseekreis ausgewiesenen Fläche erhalten, von dem zweiteren Null. Faktisch müssen sich damit auch regionale Unternehmen aus Salem auf Raum im regionalbedeutsamen Schwerpunkt bewerben – und konkurrieren hier auf Dauer sicher auch mit nicht ortsansässigen Bewerbern.

Damit aber nicht genug: wer die Neuauflage des Regionalplans genau liest, findet dort jetzt folgenden Grundsatz:

„(6) Im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung soll sichergestellt werden, dass innerhalb der Vorranggebiete für Industrie und Gewerbe in ausreichendem Umfang Industriebetriebe gemäß § 9 BauNVO ausgewiesen werden. Insbesondere für bereits an anderer Stelle vorhandene, störende Betriebe soll eine Verlagerung in regionalbedeutsame Schwerpunkte für Industrie und Gewerbe im jeweiligen Teilraum ermöglicht werden.“

Wenn Salem – wie im Regionalplan weiterhin vorgesehen – zum Schwerpunkt für Industrie und Gewerbe aufgestuft wird, wird es nicht lange dauern, bis Bedarfe der Nachbargemeinden aus dem Kreis auf Flächen in unserem Salemer Gewerbegebiet gedeckt werden müssen, weil Salem dann als Unterzentrum auch entsprechende Pflichten hat.

Salem verlöre dann nicht nur den klimatisch bedeutsamen Grünzug, sondern „gewänne“ im Gegenzug auch noch „störende“ Betriebe, d.h. solche mit vielen Emissionen hohem Lärmaufkommen u.ä.  – von dem zusätzlichen (Schwer-)Verkehrsaufkommen ganz zu schweigen. Sicher möchte ein Großteil der Salemer Bürgerschaft dies nicht.

 

Suzan Hahnemann für das Aktionsbündnis Grünzug Salem

Freitag, 27. November 2020

Wie sicher ist die kommunale Planungshoheit?

Eine Einschätzung von Ulrike Lenski, Mitglied des Regionalverbandes

Wer einen Blick in den Regionalplan wirft, stellt fest, dass dieser größtenteils aus Grundsätzen und Zielen besteht. Grundsätze geben die Richtung der geplanten Entwicklung vor, sind allgemein formuliert und nicht bindend. Zielen beinhalten präzise formulierte Anforderungen an den Raum und sind verbindlich.

Das bestehende Planungsgebot verpflichtet die Kommunen, sich an die, im Regionalplan festgelegten Ziele, zu halten. Aus diesem Grund ist entscheidend, welche Forderung in dem entsprechenden Ziel formuliert ist.

Betreffenden der Vorranggebiete für Industrie und Gewerbe ist zu lesen: „Zur Sicherung eines dezentralen Arbeitsplatzangebotes und für die Weiterentwicklung der Wirtschaft werden regional bedeutsame Schwerpunkte für Industrie und Gewerbe als Vorranggebiete festgelegt und in der Raumnutzungskarte gebietsscharf dargestellt. Diese Gebiete sind von Planungen und Maßnahmen frei zu halten, die die vorhergesehene Nutzung beeinträchtigen können…“

Da in dieser Zielvorgabe keine Verpflichtung zur Bebauung festgelegt ist, greift in dieser Frage die kommunale Planungshoheit. D.h. der Gemeinderat der betreffenden Kommune kannst selbst entscheiden, wann und wie er hier Fläche der Bebauung zuführen möchte.

So weit so gut. Das bedeutet, nur eine Zielformulierung, die eine Verpflichtung zu Bebauung beinhaltet, würde die kommunale Planungshoheit aushebeln.

Im Zuge der ersten Offenlage wurde auf Grund der Stellungnahme des Industrieverbands Steine und Erden BW, die wie folgt lautet:

 “Im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung soll sichergestellt werden, dass innerhalb der Schwerpunkte für Industrie und Gewerbe, sowie in sonstigen gewerblichen Baugebieten in ausreichendem Umfang Industriegebiete gem.§ 9 BauNVO festgelegt werden, um die planerischen Grundlagen für die Ansiedlung für die Ansiedlung neuer Bauschuttrecyclinganlagen und von Asphaltmischanlagen zu ermöglichen.“

ein neuer Grundsatz mit folgendem Inhalt in die Planung aufgenommen:
„Im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung soll sichergestellt werden, dass innerhalb der Schwerpunkte für Industrie und Gewerbe in ausreichendem Umfang Industriegebiete gem.§ 9 BauNVO ausgewiesen werden. Insbesondere für bereits an anderer Stelle vorhandene, störende Betreibe soll eine Verlagerung in regionalbedeutsame Schwerpunkte für Industrie und Gewerbe im jeweiligen Teilraum ermöglicht werden.“

Bemerkenswert hierbei:
Von den ca. 5000 Stellungnahmen bewirken nur wenige eine Änderung der Planung.
In der Hauptsache sind dies die Stellungnahmen des Wirtschaftsministeriums und des Regierungspräsidiums. Die Stellungnahme der ISTE wurde fast eins zu eins in den Regionalplan aufgenommen, was eine Dringlichkeit in diesem Bereich deutlich macht.

Der Bodenseekreis verfügt über zwei Standorte von Bauschuttrecyclinganlagen, diese sind Immenstaad und Salem. Ein Ausbau dieser wäre naheliegend. Bleibt es bei einem Grundsatz, würde hierrüber der Gemeinderat entscheiden. Würde der Grundsatz im weiteren Verlauf der Fortschreibung in eine Zielformulierung umgewandelt, wäre die Kommune an die Vorgabe gebunden.

Ulrike Lenski
Mitglied des Regionalverbandes  Bodensee-Oberschwaben