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Montag, 20. Juni 2022

„Wie sollen oder wie können wir in Zukunft heizen?“

 Aktionsbündnis Salem und BUND Salem laden ein zur Veranstaltung


Das Aktionsbündnis Salem und der BUND Salem laden zu ihrer Veranstaltung ein:

am 28.06.2022, um 19:00 Uhr im Prinz Max

 

Im ersten Teil der Veranstaltung stellen drei Referenten Möglichkeiten zum klimaneutralen und kostengünstigen Heizen vor, Stichwort: erneuerbare Energien.

Zugesagt haben:

Herr Michael Maucher von der Energieagentur Ravensburg

Herr Bernd Alber von der Fa. TGA Salem

Herr Dr. Marius Wöhler von der Fa. Schellinger Weingarten

Alle drei sind Spezialisten für ökologisches und nachhaltiges Heizen.

 

Freitag, 11. Februar 2022

Salem: Ein Brief an Herrn Habeck

Aktionsbündnis Grünzug Salem ,  Salem, 10.02.2022

An  Herrn Dr. Robert Habeck

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

11019 Berlin



Betreff: Salem braucht Ihre Unterstützung

Sehr geehrte Herr Dr. Habeck,

Claus Kleber, der jahrelange Anchorman des Heute-Journals, sagte anlässlich seiner Verabschiedung, jetzt habe er mehr Zeit für einen der schönsten Flecken Deutschlands – den Bodensee. Die Bodenseeregion ist bekannt für ihre einmalige Natur- und Kulturlandschaft. (siehe dazu den eindrücklichen Film von 2004 hier)

Salem, die Gemeinde, aus der wir Ihnen schreiben, beherbergt von den Top Ten Sehenswürdigkeiten am Bodensee drei und ist nicht nur deutschlandweit, sondern international bekannt. Salem ist eine Flächengemeinde und ein staatlich anerkannter Erholungsort. Geprägt durch eine jahrhundert-alte Natur- und Kulturlandschaft, einst geschaffen von den Mönchen des Klosters Salem, welches sich heute in Landesbesitz befindet.

Dienstag, 15. Juni 2021

Aktionsbündnis Grünzug Salem schreibt einen offenen Brief an die Mitglieder des Regionalverbandes

 

Rechtzeitig zur Ausschusssitzung des Regionalverbandes am Mittwoch hat das Aktionsbündnis Grünzug Salem einen offenen Brief an die Mitglieder des RVBO geschickt. Darin zeigen die Aktiven auf, welche Konsequenzen das geplante Vorranggebiet für den Klimaschutz und die Landwirtschaft haben. Die im neuen grün-schwarzen Koalitionsvertrag festgeschrieben Klimaziele sind nicht erreichbar, wenn ausgerechnet der geschützte Grünzug, der ein zentrale Funktion für die Belüftung des Salemer Tals hat, dem Gewerbegebiet zum Opfer fällt, erläutert Fritz Vogel. Zudem verlören die Landwirte beste Böden und würden durch die notwendigen Ausgleichsflächen ein zweites Mal belastet, für Silke Ortmann hinzu. Das Aktionsbündnis Grünzug Salem ist für eine Diskussion mit den Mitgliedern offen und hofft auf einen sachlichen Austausch. Erste Rückmeldungen einzelner Verbandsmitglieder stimmen optimistisch.

Der offene Brief ist hier zu finden



Freitag, 4. Juni 2021

Welt-Umwelt-Tag am 5. Juni

Pressemitteilung des BUND Salem

Der BUND-Salem hat in den letzten Wochen einen Info-Pfad erstellt und zwischen Neufrach und Buggensegel aufgebaut ( im Bereich des vom Regionalverband geplanten Schwerpunktes für Industrie und Gewerbe)

 

Anlässlich des Weltumwelttags am 5. Juni stellt der BUND Salem Lebensräume und deren Bedrohung mit einer besonderen Aktion vor: Ein Info-Pfad lädt dazu ein, sich in den nächsten Wochen während eines Spaziergangs oder einer Radtour mit der Natur zu beschäftigen

Entlang der landwirtschaftlichen Wege zwischen dem Neufracher Gewerbegebiet und Buggensegel wurden Infotafeln mit verschiedenen Themen aufgestellt. Es wird z.B. vorgestellt, warum ein Graben am Wegesrand wichtig für Pflanzen und Tiere ist, obwohl es auf den ersten Blick nicht danach aussieht. Ein anderes Schild informiert über den Boden als CO2-Speicher. Streuobstwiesen stehen unter besonderem Schutz, sie können mehr als 5.000 Tier- und Pflanzenarten eine Heimat bieten. Auch kann man erfahren, wie Salem in 45 Jahren aussähe, wenn weiter so gebaut wird wie in den letzten 15 Jahren.  …

Der BUND Salem arbeitet mit anderen Verbänden und engagierten Salemer Bürger*innen im Aktionsbündnis Salem. Ein zukunftsfähiger Regionalplan berücksichtigt die Bedürfnisse der folgenden Generationen und ergreift Maßnahmen, um das 1,5°-Ziel für den Klimaschutz nicht zu überschreiten. Aktuell hat sich die EU auf eine Reduktion des Kohlendioxidausstoßes um 55% bis zum Jahr 2030 ausgesprochen. Erst langsam begreifen Entscheider*innen in Politik und Wirtschaft vor Ort, dass es Ernst ist in Sachen Klimaschutz. Dieses Ziel ist nur zu verwirklichen, wenn alle daran mitarbeiten.

Auf dem Tafeln wird auf die laufende Petition für einen zukunftsfähigen Regionalplan hingewiesen. Diese richtet sich an den Landtag Baden-Württemberg und fordert eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs zur Umsetzung von Klima und Nachhaltigkeitszielen …. Der QR-Code ermöglicht die Einsicht in den Petitionstext und eine Unterschrift vor Ort.

Der BUND Salem stellt die Infotafeln auch auf seiner Website www.bund.salem.de zur Verfügung. Die Schilder werden noch einige Wochen nach der Abstimmung zum Regionalplan in der Regionalversammlung im Gebiet stehen. Wir freuen uns auf einen regen Austausch mit Ihnen und hoffen, dass Sie manches Erstaunliches oder Neues beim Spaziergang entdecken.

 Viel Spaß bei einem Spaziergang über die Felder!

Als kleiner "Vorgeschmack" hier die Tafel 1:



Mittwoch, 2. Juni 2021

Salem: Sichtachse vom Rathaus

 


Anmerkung: das Aktionsbündnis Salem hatte erst vor Kurzem noch einmal seine Bedenken für den Gemeinderat zusammengestellt, die als Präsentation verfügbar ist.

Präsentation hier
Pläne, Übersichten  usw. hier

Mittwoch, 19. Mai 2021

Ein offener Brief an Hr. Bürgermeister Härle aus Salem

Salem, den 19.05.2021


Sehr geehrter Herr Härle,

am 11.5.2021 haben Sie die Salemer Bürgerschaft zu einer Fragestunde in den Prinz Max-Saal
eingeladen. Vom Aktionsbündnis Grünzug Salem sind einige Mitglieder dieser Einladung gefolgt. Da
es eine reine Fragestunde war, konnten nicht alles Aspekte besprochen werden, weshalb wir uns
heute noch einmal an Sie wenden, um unsere Fragen zu klären.

Ein großer Teil der Bevölkerung, ebenso wie die Parteispitze der Bundes-CDU sowie die grünschwarze
Koalition in Baden-Württemberg haben die Dringlichkeit erkannt, Maßnahmen zum
Klimaschutz zu beschleunigen, diese in ihre Aufgabenliste übernommen und nach dem Urteil des
BVG begonnen, quantitativ messbare Ergebnisse festzulegen. 
Der Generationengerechtigkeit soll entsprochen werden, indem der Zeitraum bis zur CO2-Neutralität um fünf Jahre nach vorne auf 2045 verschoben wurde. Dieser Zeitraum entspricht in etwa der voraussichtlichen Laufzeit des neuen Regionalplans.

Als Bürgermeister bekleiden Sie ein Amt, das diese Vorgaben in Zukunft auf kommunaler Ebene
umsetzen muss.
Ihre Aufgabe ist es, unsere Gemeinde zu ertüchtigen, CO2-Emissionen zu reduzieren.

Dies wird Ihnen nicht gelingen, wenn Sie wie in der Bürgerfragestunde auf die LED-Straßenbeleuchtung und eine Hackschnitzelanlage verweisen, beides Errungenschaften, die andernorts
längst Standard sind. 

Auch dürften die hier eingesparten Verbrauche nur ein Teil dessen sein, was der Rathausbau in seiner Bausubstanz (Beton) bereits gekostet hat und was sein Unterhalt in der künftigen CO2-Bilanz ausmachen wird.
Bitte informieren Sie uns über die CO2-Bilanz der Gemeinde Salem in den letzten fünf Jahren und weisen Sie den Anteil des neuen Rathauses daran separat aus.
Lassen Sie uns wissen, welchen Beitrag die Gemeinde Salem zu den Anforderungen des kürzlich
erneuerten Klimaschutzgesetzes des Landes in Zukunft leisten will.

Wie Sie wissen, setzt sich das Aktionsbündnis für den Erhalt des geschützten Grünzugs zwischen
Neufrach und Buggensegel ein, u.a. weil er ein wichtiger CO2-Speicher ist. Wie möchten Sie, das bei
einer Bebauung zwangsweise freigesetzte CO2 anderweitig binden und kompensieren?

Aufgrund des Klimawandels werden fruchtbare Böden immer wertvoller. Salem verfügt über sehr
gute landwirtschaftliche Böden, die von Familienbetrieben teilweise seit Generationen bewirtschaftet
werden. Wie möchten Sie angesichts des geplanten Flächenverbrauchs unsere bäuerlichen
Existenzen und die Nahrungsmittelversorgung in der Region sichern?


Mit Datum vom 7.5.2021 haben wir den Gemeinderäten und Ihnen ein Schreiben mit einer
Berechnung basierend auf Informationen aus dem Ministerium sowie entsprechend des Acocella-
Gutachtens, das den Planungen des RVBO zugrunde liegt, präsentiert. Diese Berechnungen ergeben
einen lokalen Bedarf von deutlich unter 10 Hektar statt der geplanten 27 Hektar 

Sie haben diese konkreten Zahlen in der Bürgerfragestunde als „Kaffeesatz-Leserei“ abgetan. Bitte teilen Sie uns mit, auf welcher Grundlage Sie die Berechnungen für lokale Bedarfe erstellen und auf welchen Wert Sie dabei kommen.
Wir würden uns über einen konstruktiven und auf Konsens angelegten Meinungsaustausch hierzu
freuen.


Sonntag, 9. Mai 2021

Auch das Aktionsbündnis Grünzug  Salem war wieder einmal ziemlich fleißig.  hier

In Salem lehnt es die Gemeinderatsmehrheit ab, ein "Schwerpunkt für Industrie und Gewerbe" zu werden. Im Sinne eines Kompromisses wäre man allerdings bereit, für den "lokalen Bedarf" Erweiterungs- Flächen in weit geringerem Umfang zur Verfügung zu stellen.

Das Aktionsbündnis hat sich nun Gedanken dazu gemacht, wie ein klimaverträglicher Flächenansatz für die Gemeinde Salem aussehen müsste.....darüber müsste sich inzwischen jede Kommune Gedanken machen!

Freitag, 7. Mai 2021

Aktionsbündnis Grünzug Salem begrüßt das BGH-Urteil zum Klimaschutz

 Eine Pressemitteilung des Aktionsbündnis Grünzug Salem

 Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag entschieden, dass die Klimaziele von Paris und das 1,5°-Ziel für die Politik verbindlich sind. An diesen Vorgaben muss sich nun auch der Regionalplan messen lassen und darf sich nicht weiterhin einseitig auf Bedarfe der Wirtschaft fokussieren.

Nimmt man Baden-Württembergs Ziel, nur mehr max. 3 Hektar täglich an Fläche zu verbrauchen, so entfallen auf Salem bis 2035 insgesamt etwa 22 Hektar. Wohlgemerkt 22 Hektar für Wohnen, Verkehr, Infrastrukturmaßnahmen und Gewerbe zusammengenommen. Rechnet man den Verbrauch für bspw. das zweite Gleis der Bahn, Radwege und den Wohnungsbau heraus, verbleiben für das Gewerbe noch etwa fünf bis acht Hektar. Das sind nur ca. 20-30 Prozent, der 27,1 Hektar, wie sie in der aktuellen Planung ausgewiesen werden.

Wie soll das nun gehen?

Interessanterweise entsprechen acht Hektar den wahrscheinlichen lokalen Bedarfen. Denn längst ist auch beim Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (RVBO) bekannt, dass für den lokalen Bedarf in Salem maximal zehn Hektar benötigt werden. Dies ergeben Berechnungen aus der Acocella-Studie, die der Planung des RVBO zugrunde liegen. Davon wird ein Teil durch Verlagerungen gedeckt, ein weiterer Teil durch konsequente Flächensparmaßnahmen, bleiben noch etwa siebeneinhalb Hektar. Rechnet man Baulücken und Freiflächen im bestehenden Gewerbegebiet zusammen, hat Salem allein dort noch eine Reserve von sechs Hektar, ohne an die Ortsränder ausweichen zu müssen.
D.h. Salem ist als eine der wenigen Gemeinden im Planungsgebiet in der privilegierten Situation, die örtlichen Bedarfe der nächsten 15 Jahre im Einklang mit den nationalen Klimazielen decken zu können und benötigt das geplante Vorranggebiet für Industrie und Gewerbe, das sämtlichen Klima-, Natur- und Umweltschutzzielen entgegensteht, nicht.

Dienstag, 13. April 2021

In Salem weitet sich der Streit zwischen Bürgermeister und Gemeinderat weiter aus

Mehr dazu auf der Seite des Aktionsbündnis Grünzug Salem

Das Ganze wurde auch schon besenft auf SatireSenf

Donnerstag, 1. April 2021

Salemer Tauziehen - die Sache mit dem Bürgermeister im Kreistag und Regionalverband

Wie vielleicht der ein oder andere mitbekommen hat, geht`s im Salemer Gemeinderat drunter und drüber. Grund dafür: natürlich der Regionalplan.
Bürgermeister Härle sitzt für die CDU im Kreistag und im Planungsausschuß des Regionalverbandes. Und er besteht auf seinem nicht- imperativen Mandat. Sprich: er fühlt sich nicht weisungsgebunden an das Mandat seines Gemeinderates und will persönlich frei entscheiden wie er abstimmt.

Das muss der "Salemer Bürger" natürlich erst mal wissen, dann kann er sich wundern.
Wenn z.B. der Salemer Gemeinderat mit deutlicher Mehrheit (15:8) den Schwerpunkt für Industrie und Gewerbe ablehnt und der Bürger dann dazu im anschließenden Zeitungsbericht des Südkuriers  lesen kann: 

"BM Härle will als Mitglied des Planungsausschusses Überzeugungsarbeit dafür leisten, dass die Regionalverbandsversammlung am Ende für das Salemer Vorranggebiet für Industrie und Gewerbegebiet und die Herausnahme des Grünzuges stimmt."

Einer der sich darüber gewundert hat, hat bei den Fraktionen des Gemeinderates nachgefragt, wie sie das denn finden... und direkte Antwort vom Bürgermeister bekommen. Die aber wollte er so nicht einfach stehen lassen.......


 Sehr geehrter Herr Härle,

vielen Dank für ihr Schreiben und ihre angenehmen Wünsche. Habe die Sonne genossen und den Tag genutzt. In der Hoffnung, es mögen die Informationen und Argumente nicht gänzlich an Ihrer Meinungsbildung vorbeiziehen, schreibe ich Ihnen auf ihre Antwort.

Wie Sie mitgeteilt haben wurde die Beschlussfassung versendet. Die Beschlüsse sind kommuniziert und dokumentiert. Wenn ich das richtig deute, ist damit der grundsätzlichen Pflicht des Bürgermeisters, die vom Gemeinderat gefassten Beschlüsse zu vollziehen, genüge getan.
Formell mag das in Ordnung sein, im Hinblick auf die Wahrung des Salemer Bürgerwillens ist eine Beschränkung darauf unbefriedigend.

Hierzu muss man wissen, dass die Besetzung des Kreistages und Planungsausschusses durch Bürgermeister umstritten ist, da unter anderem Interessenskonflikte naheliegen. Deshalb ist in den meisten Bundesländern die Rechtslage dahingehend anders als in Baden Württemberg.

Das bedeutet aus meiner Sicht nicht, das Bürgermeister grundsätzlich nicht im Kreistag vertreten sein sollten. Vielmehr sollten sie angemessen und verantwortungsvoll handeln, die Interessen der Gemeinde gegenüber denen des Kreises/Regionalverbandes nicht komplett aus den Augen verlieren.
Gleiches gilt für die Interessen der übergeordneten Ebenen.
Im aktuellen Fall könnten diese Anforderungen an Sie als Bürgermeister, Kreisrat und Mitglied des Planungsausschußes und der Verbandsversammlung umgesetzt werden, ohne gegen die Salemer Gemeinderatsbeschlüsse zu handeln - unten komme ich darauf zurück.
Ein Verhalten, wie Sie es derzeit bevorzugen, fördert die schon berechtigten Kritiken an der gängigen Praxis und Bestrebungen Bürgermeister in Kreistagen nicht mehr zu platzieren.

Sich ausschließlich auf das freie Mandat zu berufen, trifft den Sachverhalt nicht vollumfänglich. Gerade auch angesichts der Tragweite der richtungsweisenden Gemeinderatsbeschlüsse im Zusammenhang mit der Regionalplanung, die einen Zeitraum abdecken soll, der sich über 15 bis 20 Jahre erstreckt.

Reflexartig wird oft auf das Recht des Bürgermeisters verwiesen. Sie hätten auch das Recht sich anders zu entscheiden. Es würde dem Amt des Bürgermeisters sicher gerechter werden, sich an dieser Stelle ein Stück weit zurückzunehmen, anstatt in anderer Funktion gegen den Gemeinderatsbeschluß vorzugehen.
Sie könnten zeigen, "daß die Parole  nicht Konfrontation sondern Zusammenarbeit lauten sollte. Das entsprach und entspricht dem Geist der Gemeindeordnung… " (Aus den Erinnerungen von Manfred Rommel – ehemaliger Stuttgarter Oberbürgermeister). Zumindest ein neutrales Verhalten in Verbindung mit einer Stimmenthaltung stünde Ihnen als Bürgermeister, der alle Belange im Blick haben sollte, gut.

Wie schon erwähnt: die Bürger von Salem wählen den Gemeinderat, im Vertrauen, das der Gemeinderat als solches respektiert wird und dessen Entscheidungen umgesetzt werden. 

Aus welchem Grund beharren Sie auf ihre Sichtweise und fixieren sich auf die Einrichtung eines neuen Schwerpunktes für Industrie und Wirtschaft zwischen Überlingen und Friedrichshafen: Salem als Vorranggebiet für Industrie und Gewerbe? Dafür wollen Sie einen bedeutsamen Grünzug opfern. Der Grünzug ist, dort wo er derzeit gesetzt ist, ein wirksames Gegenmittel gegen die stattfindende Klimaveränderung. Ein verändertes Klima trifft alle, vor allem aber gerade die Land- und Forstwirtschaft, für dessen Bedürfnisse Sie auch stehen sollten. Natürlich spreche ich damit auch die Gemeinderäte an, die sich immer wieder dafür stark machen, die Belange der Landwirte im Blick zu haben.  

Des weiteren forcieren Sie so weiteren Straßenneubau. Dies obwohl diese Straßen parallel zum schon geplanten Bundesstraßenaus- und Neubau entstehen würden. Landwirtschaft und Forstwirtschaft, auf die wir für eine regionale Versorgung angewiesen sind, sind auch hier die Leidtragenden. Zudem: die durch Straßen zerrissenen/zerschnittenen Erholungs- und Urlaubsflächen, würden so weiter an Attraktivität einbüßen. Gerade dem inländischen Tourismus, der mit Blick auf die aktuellen Geschehnisse weiter an Bedeutung gewinnen sollte, und hoffentlich wird, ist so kein Gefallen getan. Vorsichtig ausgedrückt.

Zudem ist es nicht damit getan, Straßen neu zu bauen. Nach der Errichtung, folgt Instandhaltung welche dauerhaft Kapazitäten verschlingt. Dies ist nur ein Beispiel, wie somit der permanente Zwang vorangetrieben wird, weitere Gelder in Form von Steuern und Abgaben zu generieren. Was zu Folge hat, ein permanentes Wachstum zu propagieren und anzutreiben, welches in der Intensität nicht erforderlich wäre. Angesichts der Herausforderungen die sich durch die Pandemie und den Klimawandel in finanzieller Hinsicht abzeichnen, ist es angebracht gerade hier umzudenken.

Seit Monaten ablaufende Veränderungen zeigen auf, dass die vielfältigen Argumente gegen ein „weiter so“ angebracht sind. Es wird erkenntlich und nachvollziehbar vor Augen geführt, welche Umwälzungen stattfinden. Unter anderem beschleunigt durch die Pandemie.

Hierzu nur einige Beispiele:

Ø  Die MTU richtet sich dahingehend ein, ihren Raumbedarf massiv zu beschränken. Ziele: Büroflächen werden um ca. 40% reduziert – dementsprechend einhergehend der Rückgang der entsprechenden Parkfläche.

Ø  ZF Friedrichshafen zentralisiert ihren Entwicklungsstandort in Friedrichshafen – der Standort in Kressbronn wird dazu nach Friedrichshafen umgezogen und generiert freiwerdende Gewerbefläche.

Ø  Raumbedarf für Prüfstände für die Erprobung von Motoren, Getrieben, Maschinen können reduziert werden, aufgrund fortschreitender Technik – wie digitalisierter Simulationen.

Ø  Die Nachfrage nach Bürofläche (einhergehend mit Parkplatzfläche) ist in Deutschland im Schnitt um 30% gesunken – in Stuttgart um 56%.

Sie können davon ausgehen, dass diese Umwälzungen grundsätzlich auf die Industrie und das Gewerbe zutreffen und zutreffen werden.

Diese Veränderungen finden nicht vorwiegend durch weniger Bedarf an Arbeitskapazität statt, sondern aufgrund einer sich im Wandel befindenden Arbeitswelt. Beispielhaft sind die oben genannten Auswirkungen von Homeoffice, was in weiterer Folge auch ein erheblich reduzierten Pendelverkehr bedeutet.

Daraus ist erkennbar, wohin die Reise geht – nicht ein Mehr an Industrie- und Gewerbeflächen, sowie Straßenneubau ist erforderlich. Fördern der Digitalisierung und so ressourcenschonende Techniken und Arbeitswelten antreiben ist sinnvoll.

Ich kann nicht ganz nachvollziehen, wie sie aus meiner Nachricht schlussfolgern, dass darin der Wunsch  enthalten wäre, die Zuständen des19ten Jahrhunderts herbeizuführen. Da Sie aber den geschichtlichen Hintergrund aufgreifen: die Richtlinien auf die Sie sich beziehen basieren auf dem 20sten Jahrhundert.  Reformieren/modernisieren wäre von Nöten, um so an die Bedürfnisse der Zeit angepasst zu agieren – gerade im Hinblick auf mehr Demokratie und einer politischen und gesellschaftlichen Entwicklung.

Auch hier ein Beispiel:  Weshalb wird bei fehlender Anwesenheit von Gemeinderäten, wie beispielsweise durch Urlaub und Krankheit, nicht dafür gesorgt, dass die Stimmen auf eine andere Art und Weise gehört und erfasst werden? Etwa durch  Vertreterregelungen oder der Einrichtung/ Ermöglichung einer Sitzungsteilnahme per Skype.  So könnten sie ihren Auftrag der Bürgerschaft verbessert wahrnehmen. Stattdessen wird die Zusammensetzung des Gemeinderates durch fehlende Teilnahme verzerrt und die demokratisch gewählte Gewichtung/Verteilung unterlaufen. Somit entsteht kein korrektes Abbild des Wählerwillens.    

Abschließend wünsche ich ihnen Energie, Zeit und Raum, ihre Ämter unter Einbindung aller relevanten  Belange und Entwicklungen wahrzunehmen.

Mittwoch, 24. März 2021

Kommunalaufsicht: Salems Entscheidung ist vollkommen stimmig!

 Unser Lokalreporter Schober setzte kürzlich diesen Aufreißer in den Südkurier:

"Widersprüchlicher Beschluss im Gemeinderat erfordert nochmalige Behandlung des Themas" und zitierte Regionaldirektor Franke mit den Worten: "Jetzt müssen die Freien Wähler und die Grünen schauen, wie sie aus der Sache herauskommen".....

Auch Katy Cuko schrieb in ihrem ansonsten wirklich vorzüglichen Südkurier -Bericht "Flächenfraß auf Basis falscher Zahlen?" in Bezug auf Salem: "Was soll der Regionalverband mit solch einer Stellungnahme anfangen?"

All das vermittelt den völlig unzutreffenden Eindruck,  die Fraktionen der GOL und FWF  hätten da etwas falsch gemacht. Die Fraktionen verweisen auf Folgendes: 

"Am 03. Februar reichten wir unseren gemeinsamen Antrag mit Anschreiben fristgerecht zur Behandlung am 23.02. ein. Dieser nahm Bezug zu Änderungen, welche in der 2. Offenlage im Vergleich zum 1. Entwurf entstanden waren.

Dem hierdurch erhöhten Druck auf den Standort Salem konnte nach unserer Auffassung nur durch die Rücknahme des Begriffs „Vorranggebiet für Industrie und Gewerbe“ entgegengewirkt werden. Wir verstanden unseren Antrag, insbesondere durch die Beschränkung auf diesen Aspekt, als sehr weitreichenden und daher konsensfähigen Kompromiss.

Eng verknüpft mit unserem Antrag war die ausdrückliche Bitte an Herrn Härle, im Falle eines eigenen Beschlussantrages der Verwaltung, diesen dem Gemeinderat ebenfalls im Rahmen der Veröffentlichung der Sitzungsunterlagen zur Verfügung zu stellen, wie es das Verfahren vorsieht. Dies erfolgte nicht, so dass der Gemeinderat davon ausgehen musste, dass kein fertiger Beschlussantrag der Verwaltung zur Abstimmung gebracht werden würde.

Warum wurde uns der Antrag der Verwaltung nicht rechtzeitig vorher zugestellt, zumal es sich ja nicht um einen spontanen Antrag gehandelt hat, welcher aus dem Sitzungsverlauf heraus entstanden ist? Warum wurde dieser Antrag, nach Abstimmung des weitergehenden Antrags, nicht zurückgenommen? Als Sitzungsleiter sollte einem Bürgermeister daran gelegen sein, widersprüchliche Situationen zu vermeiden, nicht, sie zu provozieren."

Um die Rechtmäßigkeit der Abstimmung zu hinter leuchten, mussten wir uns an die Kommunalaufsicht wenden. Diese gibt Auskunft zu rechtlichen Fragen. Moralische Fragen, etwa  die der Fairness gegeneinander, bleiben bei ihr unbeantwortet, auch wenn das manchmal fast die größere Rolle spielt, da Bürgermeister eine äußerst weitreichende Macht in der Kommune ausüben.

Die Antwort ist klar und deutlich ausgefallen, wie die Schlußzeilen erkennen lassen, die von einem stimmigen Gesamtergebnis sprechen.


Auch das  Aktionsbündnis Grünzug Salem  sieht in seiner Pressemitteilung keinen Widerspruch beim Gemeinderatsbeschluss vom 23.Februar

Am 23.Februar hat sich der Salemer Gemeinderat in seiner Sitzung gegen die Ausweisung eines Vorranggebietes für Industrie und Gewerbe ausgesprochen und für eine bedarfsgerechte, mit plausibilisierten Fakten belegte Entwicklung des Gewerbegebietes für die Salemer Betriebe.

Außerdem wurde u.a. der der Antrag des Bürgermeisters zur Fortschreibung des Regionalplanes und zur Rücknahme des Grünzuges abgelehnt.

In diesen beiden Entscheidungen sehen die Verwaltung und der Regionalverband einen Widerspruch, weil damit für Punkt 1 nicht ausreichend Flächen ausgewiesen werden können. Dem widerspricht das Aktionsbündnis Grünzug Salem ausdrücklich.

Der wesentliche Punkt des Gemeinderatsbeschlusses vom 23.2. ist die Reduzierung des Flächenbedarfs auf die nachvollziehbaren, lokalen Bedürfnisse. Damit ändert sich die Berechnungsgrundlage für den Bedarf im Regionalplan. Denn die im Regionalplan vorgesehenen 27,2 ha neuer Gewerbefläche basieren tatsächlich gar nicht auf dem lokalen Bedarf, sondern waren von Anfang an deutlich überdimensioniert und für den gesamten Bodenseekreis gedacht.

Folgt man nämlich der Berechnungsmethodik des Acocella-Gutachtens, das als Grundlage für die Bedarfszahlen des Regionalplanentwurfs verwendet wurde, ergibt sich ein ganz anderes Bild. Tatsächlich benötigt Salem durch die Beschränkung auf den lokalen Bedarf nur noch ca. 9,5 ha neuer Gewerbeflächen, also ca. ein Drittel des im Regionalplan prognostizierten Bedarf! Und das ist eine Fläche, die mit etwas gutem Willen auch ohne die Rücknahme des Grünzuges mit den noch freien Flächen und sonstigen Restflächen auf dem Gemeindegebiet realisierbar sein sollte.


Die Frage die sowohl das Aktionsbündnis, die GOL als auch die FWF nun beschäftigt ist, wie der Regionalverband darauf reagieren wird. 
Bürgermeister Härle beruft sich auf sein "nicht-imperatives Mandat" und hat bereits angekündigt, dass er auf Ebene des Regionalverbandes gegen den offiziellen Gemeinderatsbeschluss von Salem kämpfen wird. Es wird spannend!



Montag, 22. März 2021

Aktionsbündnis Grünzug Salem sieht keinen Widerspruch beim Gemeinderatsbeschluss vom 23.Februar

Am 23.Februar hat sich der Salemer Gemeinderat in seiner Sitzung gegen die Ausweisung eines Vorranggebietes für Industrie und Gewerbe ausgesprochen und für eine bedarfsgerechte, mit plausibilisierten Fakten belegte Entwicklung des Gewerbegebietes für die Salemer Betriebe.

Außerdem wurde u.a. der der Antrag des Bürgermeisters zur Fortschreibung des Regionalplanes und zur Rücknahme des Grünzuges abgelehnt.

In diesen beiden Entscheidungen sehen die Verwaltung und der Regionalverband einen Widerspruch, weil damit für Punkt 1 nicht ausreichend Flächen ausgewiesen werden können. Dem widerspricht das Aktionsbündnis Grünzug Salem ausdrücklich.

Der wesentliche Punkt des Gemeinderatsbeschlusses vom 23.2. ist die Reduzierung des Flächenbedarfs auf die nachvollziehbaren, lokalen Bedürfnisse. Damit ändert sich die Berechnungsgrundlage für den Bedarf im Regionalplan. Denn die im Regionalplan vorgesehenen 27,2 ha neuer Gewerbefläche basieren tatsächlich gar nicht auf dem lokalen Bedarf, sondern waren von Anfang an deutlich überdimensioniert und für den gesamten Bodenseekreis gedacht.

Folgt man nämlich der Berechnungsmethodik des Acocella-Gutachtens, das als Grundlage für die Bedarfszahlen des Regionalplanentwurfs verwendet wurde, ergibt sich ein ganz anderes Bild. Tatsächlich benötigt Salem durch die Beschränkung auf den lokalen Bedarf nur noch ca. 9,5 ha neuer Gewerbeflächen, also ca. ein Drittel des im Regionalplan prognostizierten Bedarf! Und das ist eine Fläche, die mit etwas gutem Willen auch ohne die Rücknahme des Grünzuges mit den noch freien Flächen und sonstigen Restflächen auf dem Gemeindegebiet realisierbar sein sollte.


Dienstag, 23. Februar 2021

 Auf die Schnelle - Neuigkeiten von Gestern abend: 

In Salem wurde der Schwerpunkt für Industrie und Gewerbe im Gemeinderat abgelehnt!





Montag, 22. Februar 2021

 


Aktionsbündnis Grünzug Salem

Das  Vollständige Dokument mit übersichtlichen Bildinformationen kann hier eingesehen werden.





Bitte denken Sie daran: Die Abgabefrist für Einwendungen läuft nur noch bis zum 26.2,21. Bis dahin müssen die schriftliche Einwendungen beim Regionalverband eingegangen sein!

In diesem Blog finden sie Muster-Einwendungen die sie auch ohne vertieftes Vorwissen verwenden können. Unterstützen Sie uns in unserem Protest gegen den Flächenfraß!


Freitag, 12. Februar 2021

Wie ist das mit den Grünzügen im bestehenden Regionalplan, dürfen die jetzt einfach raus genommen werden?

Die aktuelle Antwort vom 12.2.21 vom Regierungspräsidium Tübingen:

"Die Regionalverbände sind die Träger der Regionalplanung. In dieser Funktion legt der Regionalverband die anzustrebende räumliche Entwicklung und Ordnung der Region in beschreibender und zeichnerischer Darstellung als Ziele und Grundsätze der Raumordnung in seinem Regionalplan fest1. Er konkretisiert die Grundsätze des Raumordnungsgesetzes und formt die Ziele und Grundsätze des Landesentwick-lungsplans räumlich und sachlich für die Region aus. Dabei legt er verbindliche Ziele und abwägungsrelevante Grundsätze zur zukünftig anzustrebenden Siedlungsstruk-tur, zur Freiraumstruktur und zur regionalen Infrastruktur fest.

Mit der derzeit laufenden Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben wird ein neues Planwerk aufgestellt, welches nach seiner Verbindlichkeit den Plan aus 1996 und zumindest teilweise die zeitlich nachfolgenden Teilregionalpläne ersetzt. Diese sind dann nicht mehr anwendbar.

Bezogen auf Ihre konkreten Fragen heißt das, dass sich nach Verbindlichkeit des „neuen“ Regionalplans die Beurteilung von Planungen und Maßnahmen ausschließlich nach diesem Plan richten.

Da es originäre Aufgabe des Regionalverbands als Träger der Regionalplanung ist, z.B. Regionale Grünzüge, Grünzäsuren und andere Freiraumnutzungen verbindlich festzulegen, kann er auch – sofern keine zwingenden Rechtsvorschriften dies untersagt – andere Festlegungen treffen, als im vorhergehenden Plan. Diese Festlegungen sind unabhängig davon, ob die Bauleitplanung einer Gemeinde diese Bereiche tatsächlich nutzt. Umgekehrt ist die Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung bzw. des Regionalplans anzupassen, darf diesen also nicht widersprechen.


1 § 11 Abs. 1 Landesplanungsgesetz


Das obige Schreiben ging an das Aktionsbündnis Grünzug Salem.

Dienstag, 9. Februar 2021

Ravensburger Spectrum: Wer kriegt da kalte Füße?

Spannend: ein Bericht im Ravensburger Spectrum weist auf eine "Kleine Anfrage" des FDP- Landtagsabgeordneten  Hoher aus Salem.

Wenn ein Salemer MDL wegen der Baumhaus-Aktion in Ravensburg tätig werden muss - was ist da los?
Wer hat denn ein Interesse an so einer Anfrage, bei dem der "strafrechtliche Hintergrund" Jugendlicher beleuchtet werden soll, wie das Ravensburger Spectrum darstellt.......Ganz schön schräg!

Was kommt als nächstes Herr Hoher? Eine Anfrage zum kriminellen Hintergrund des Aktionsbündnisses?

 Ravensburger Spectrum

Dienstag, 2. Februar 2021

Welche Auswirkungen bringt die zweite Auflage des Regionalplans für Salem?


Das Aktionsbündnis Grünzug Salem diskutierte mit Gemeinderäten

 

Für Montag, 1.2.21, hatte das Aktionsbündnis Grünzug Salem alle Gemeinderäte zu einer virtuellen Diskussionsveranstaltung über die Auswirkungen des überarbeiteten Regionalplans eingeladen. Immerhin 12 Personen aus dem Salemer Rat waren der Einladung gefolgt. 

Gleich zu Anfang stellte Hans Hinderer, der die Veranstaltung professionell moderierte, klar, dass man nur einen Meinungsaustausch unter sich wolle und keine Meinungsäußerungen der einzelnen Gemeinderäte veröffentlicht würde. Es folgten drei Impulsreferate zu den Themen: „Was bedeutet der Schwerpunkt für Industrie und Gewerbe?“, „Wie kommt der RVBO zu seiner Bevölkerungsprognose?“ und „Wieviel zusätzlicher (Schwerlast-)Verkehr wird künftig durch die Teilorte rollen?“ 

Die ganze Pressemitteilung können Sie hier lesen:  Pressemitteilung des ABÜ Grünzug Salem

Die Impulsvorträge können hier angesehen werden: Impulsvorträge
Es lohnt sich reinzuschauen!

Dienstag, 19. Januar 2021

Auch eine Idee vom Aktionsbündnis Grünzug Salem 
Einladung zum Gespräch ging an die Gemeinderäte von Salem

2019 war das Thema Regionalplan sehr akut in Salem. 
Es gab bezüglich der Stellungnahme der Gemeinde (für die 1. Fortschreibung) eine richtige Kampfabstimmung im Gemeinderat.
Damals fehlten 2 Mitglieder des Gemeinderats bei der Abstimmung und folglich konnte Salems Bürgermeister Härle (Mitglied im RV + Planungsausschuß) mit seiner Stimme den Ausschlag für die Zustimmung zum Schwerpunkt für Industrie und Gewerbe geben.

Präsentation hier
Pläne, Übersichten  usw. hier


 Sehr geehrte Gemeinderät*innen

 der nachgebesserte Regionalplan steht zur Offenlegung aus:  https://www.rvbo.de/Planung/Fortschreibung-Regionalplan  

Für den Bodenseekreis haben sich nicht unerhebliche Veränderungen ergeben. So ist die Fläche für Voranggebiete für Industrie und Gewerbe von 159,8 ha auf 118,2 ha reduziert worden, während das VRG in Neufrach immer noch 27,1 h umfasst. Neu ist auch der Verlauf einer geplanten Umgehungsstraße Bermatingen/Neufrach und ebenfalls neu ist die Vorgabe für die Wohndichte in Neubaugebieten. Stark betont wird die Ausrichtung der Entwicklungsachse von Friedrichshafen über Salem nach Überlingen und Stockach. Bis 2035 rechnet der Regionalverband mit einem Bevölkerungszuwachs (als Rechengröße für die Flächenbemessung)  für Salem von über 800 Einwohnern.

All dies wird in den nächsten Jahren deutlich spürbare Veränderungen für die Salemer Bevölkerung mit sich bringen.

Das Aktionsbündnis Grünzug Salem hat sich mit  dem Regionalplanentwurf und mit der aktualisierten Fassung auseinandergesetzt und würde gerne seine Position darstellen  und mit Ihnen  diskutieren.

Dazu  laden wir Sie zu einer Zoom Konferenz ein...

 

Mit freundlichen Grüßen

Für das Aktionsbündnis

Silke Ortmann, Antje Möller, Hans-Georg Hinderer, Birger Hetzinger, Suzan Hahnemann, Fritz Vogel

Sonntag, 17. Januar 2021

Aktionsbündnis Grünzug Salem: Brief an das Regierungspräsidium

Update 21.1.21: Die Antwort ist inzwischen eingegangen und in voller Länge im Blog des Aktionsbündnis Grünzug Salem einsehbar. 
Etwas befremdlich scheint die Antwort angesichts der Tatsache, dass das Umweltministerium uns mitgeteilt hatte, dass das Regierungspräsidium ihre Anliegen vertrete.....



An das Umweltdezernat Regierungspräsidium Tübingen
Referat 21 – Raumordnung,Baurecht, Denkmalschutz /Frau Andrea Gamerdinger
per Mail: Andrea.Gamerdinger@rpt.bwl.de

Salem, den 17.01.2021
Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans für die Region Bodensee-Oberschwaben,
zweite Offenlegung – hier: rechtliche Würdigung; Ihr Schreiben vom 30.04.2020

Sehr geehrte Frau Gamerdinger,
vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben, das wir im vergangenen Jahr mit Interesse gelesen haben.
Inzwischen befindet sich der obige Entwurf in der zweiten Offenlegung.

Wir schreiben Ihnen hierzu wiederum als Mitglieder des „Aktionsbündnisses Grünzug
Salem“, einem breiten Bündnis aus Salemer Bürgerinnen und Bürgern sowie diversen
Organisationen u. a. dem Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverband BLHV Salem, dem
Bund für Umwelt und Naturschutz BUND Salem und der Gemeinderatsfraktion „Grüne
offene Liste“, das sich gegen die Ausweisung des Schwerpunkts für Industrie und Gewerbe
mit 27,1 ha in Salem –Neufrach ausspricht.

Leider hat auch die überarbeitete Version der Planung nach unserer Auffassung diverse
Mängel. Wir möchten Sie bitten, uns hierzu jeweils mitzuteilen, inwieweit diese „Fehler“
justiziabel sind:
1. Landschaftsrahmenplan
Es fehlt weiterhin der vom Gesetzgeber geforderte Landschaftsrahmenplan. Ist dieser
Formfehler justiziabel?
2. Klimatische Situation
Laut Klimafibel und Klimagutachten des RVBO handelt es sich bei genanntem Gebiet um
eine Frischluftschneise. Daher wurde das Gebiet seinerzeit auch als schützenswerter Grünzug
ausgewiesen. Dürfen Grünzüge aufgehoben werden, ohne dass neuere Gutachten plausibel
belegen, warum der Schutzstatus entfallen kann?
3. Verkehrssituation
Salem verfügt weder über ein leistungsfähiges Schienen- noch Straßennetz.
Wiederspricht es nicht der Zielvorgabe des LEP, Siedlung und Gewerbe an der vorhandenen Infrastruktur auszurichten, wenn jetzt die Entwicklungsachse Ravensburg – Überlingen über Salem geführt werden soll?
4. Landwirtschaftliche Situation
Im Gegensatz zum Regionalplanentwurf von 1996 weist die nun vorliegende Gesamtfortschreibung
keine gesondert ausgewiesenen Vorranggebiete für die Landwirtschaft aus- Ist
dies rechtskonform in der Abwägung aller Schutzgüter?
Zusammenfassend sind wir der Meinung, dass insbesondere die mangelnde Verkehrsanbindung,
die klimatischen Bedingungen sowie die Situation unserer Landwirte eine Ausweisung
Salems als VRG für Industrie und Gewerbe der Zielsetzung des LEP zuwiderläuft und nicht
weiterverfolgt werden sollte. Auch im überarbeiteten Regionalplanentwurf vermissen wir –
nicht nur im Hinblick auf Salem – einen zukunftsweisenden, nachhaltigen Umgang mit
unseren Lebensgrundlagen.


Über eine Beantwortung der rechtlich kritischen Punkte Ihrerseits würden wir uns sehr freuen,
Mit freundlichen Grüßen
Das Aktionsbündnis Grünzug Salem


Samstag, 12. Dezember 2020

Aktionsbündnis Grünzug Salem warnt: In der Diskussion um den Regionalplan werden Äpfel und Birnen verwechselt.

 Eine Pressemitteilung des Aktionsbündnis Grünzug Salem 

In einer der letzten Ausgabe des Salem aktuell (Ausgabe Nr. 46 vom 6.11.20) hat Herr Eglauer sich für die SPD-Fraktion positiv über den Regionalplan und die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes um 27,4 ha geäußert, weil damit dem heimischen Gewerbe der nötige Platz für Wachstum gesichert werde. Leider ist das nur die halbe Wahrheit. Die geplanten 27,4 ha gehören nämlich zu den „regionalbedeutsamen Gewerbeschwerpunkten“ und nicht zu den lokalen Gewerbeflächen. Von ersteren hat Salem fast ein Viertel der gesamt im Bodenseekreis ausgewiesenen Fläche erhalten, von dem zweiteren Null. Faktisch müssen sich damit auch regionale Unternehmen aus Salem auf Raum im regionalbedeutsamen Schwerpunkt bewerben – und konkurrieren hier auf Dauer sicher auch mit nicht ortsansässigen Bewerbern.

Damit aber nicht genug: wer die Neuauflage des Regionalplans genau liest, findet dort jetzt folgenden Grundsatz:

„(6) Im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung soll sichergestellt werden, dass innerhalb der Vorranggebiete für Industrie und Gewerbe in ausreichendem Umfang Industriebetriebe gemäß § 9 BauNVO ausgewiesen werden. Insbesondere für bereits an anderer Stelle vorhandene, störende Betriebe soll eine Verlagerung in regionalbedeutsame Schwerpunkte für Industrie und Gewerbe im jeweiligen Teilraum ermöglicht werden.“

Wenn Salem – wie im Regionalplan weiterhin vorgesehen – zum Schwerpunkt für Industrie und Gewerbe aufgestuft wird, wird es nicht lange dauern, bis Bedarfe der Nachbargemeinden aus dem Kreis auf Flächen in unserem Salemer Gewerbegebiet gedeckt werden müssen, weil Salem dann als Unterzentrum auch entsprechende Pflichten hat.

Salem verlöre dann nicht nur den klimatisch bedeutsamen Grünzug, sondern „gewänne“ im Gegenzug auch noch „störende“ Betriebe, d.h. solche mit vielen Emissionen hohem Lärmaufkommen u.ä.  – von dem zusätzlichen (Schwer-)Verkehrsaufkommen ganz zu schweigen. Sicher möchte ein Großteil der Salemer Bürgerschaft dies nicht.

 

Suzan Hahnemann für das Aktionsbündnis Grünzug Salem