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Freitag, 25. März 2022

"Rechtsbruch für den Klimaschutz"

Für mich bleibt immer noch der wesentliche Aspekt unbeantwortet.
Es gibt  Gesetze für den Klimaschutz und jeder weiß, dass diese bisher nicht umgesetzt wurden (hier). Die letzte Regierung hat sich international auf die Einhaltung des 1,5° Zieles verpflichtet, hat jedoch nie den Willen gezeigt dieses verpflichtende Ziel wirklich zu erreichen.
Nun berufen sich Ministerin wie Richterin auf die Einhaltung von Gesetzen und Regeln - die doch eindeutig von der Regierung und der Justiz gebrochen wurden, weil nichts adäquat umgesetzt wurde. Das wurde sogar vom Bundesverfassungsgericht bestätigt, wonach die Gesetze in aller Schnelle nochmal nachjustiert wurden (wieder ohne entsprechende Umsetzung)

Und diejenigen die das zustehende Recht einfordern sind die bösen Rechtsbrecher, die persönliche Konsequenzen daraus tragen müssen?
Also hier läuft was gewaltig schief in der Rechts-Begründung, würde ich sagen.
Die Aktivisten haben es nicht "gut gemeint" - Sie fordern ihr gutes Recht ein, das ihnen zu Unrecht verweigert wird in unserem Rechtsstaat.


Schwäbische Zeitung  hier von Ulrich Mendelin

Im Kampf gegen die Erderwärmung klettern Aktivisten auf Bäume und kleben sich an Straßen fest - Das bewusste Brechen von Regeln beschert ihnen Aufmerksamkeit und Strafverfahren

Aus Neugier hat sich Wolfgang Ertel kürzlich in eine Gerichtsverhandlung gesetzt - um einen Eindruck davon zu bekommen, was demnächst auf ihn zukommt. Denn Angeklagter in einem Strafverfahren war der Professor für Künstliche Intelligenz der Hochschule Ravensburg-Weingarten in seinem Leben noch nicht. Jetzt aber schon. Ihm wird ein Verstoß gegen das Versammlungsrecht vorgeworfen. Grund ist eine Aktion im Mai vergangenen Jahres.

Sonntag, 6. Februar 2022

Wie erfolgreich sind Klimaklagen?

 

ZDF   Volle Kanne  hier

Volker Angres, Leiter der ZDF-Umweltredaktion, im Gespräch

Die Folgen des Klimawandels werden immer sichtbarer, die politischen Beschlüsse aber sind nach wie vor zögerlich. Gerichtsurteile könnten mehr Tempo in den Prozess bringen. Volker Angres, Leiter der ZDF-Umweltredaktion, im Gespräch über Klimaklagen.


Eine weitere Sendung  hier

Planet E: Klage, Urteil, Klimaschutz!

Wie Gerichte Politik vorantreiben

Videolänge:
a02.09.2021

Dienstag, 1. Februar 2022

Klimaklagen gegen Bundesländer gescheitert

Tagesschau  hier 01.02.2022

Bundesverfassungsgericht

Die Deutsche Unwelthilfe und mehrere junge Menschen wollten die Bundesländer zu mehr Klimaschutz verpflichten. Das Bundesverfassungsgericht hat ihre Anträge aber abgeschmettert. Das Klimagesetz auf Bundesebene reiche aus.

Donnerstag, 9. Dezember 2021

Klimaklage gegen Baden-Württemberg: „Es muss verhindert werden, dass Klimaschutz in die Zukunft verschoben wird“

Update: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und mehrere junge Menschen - unter anderem eine Schülerin aus Weinstadt (Rems-Murr-Kreis) - wollten die Bundesländer zu mehr Klimaschutz verpflichten. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat ihre Anträge abgewiesen. Das Klimagesetz auf Bundesebene reiche aus, urteilte das BVerfG. Es lehnte damit die Klage ab, wonach unter anderem das Landes-Klimaschutzgesetz Baden-Württembergs ungenügend sein sollte.

SWR  hier


Stuttgarter Zeitung hier und hier

Das baden-württembergische Klimaschutzgesetz reicht fünf jungen Menschen nicht aus. Sie sehen ihre Zukunft und ihre Freiheitsrechte in Gefahr – und beschweren sich beim Bundesverfassungsgericht. Was das konkret bedeutet, erklärt der Anwalt Remo Klinger.

An diesem Donnerstag haben fünf junge Menschen aus Baden-Württemberg gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe ihre Klimaklage bekannt gegeben: Sie rügen die baden-württembergische Landesregierung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Was sie konkret fordern, wie in der Beschwerdeschrift argumentiert wird und wann das Gericht einen Beschluss fällen könnte, erklärt der Anwalt Remo Klinger, der das Verfahren juristisch leitet.

Die 14-jährige Judith Scheytt aus der Nähe von Stuttgart und vier weitere junge Menschen verklagen das Land Baden-Württemberg. Der Grund: Das Landes-Klimaschutzgesetz ist in ihren Augen ungenügend. Warum? Wir haben mit der Schülerin und Anwalt Remo Klinger gesprochen.


Auf den Seiten der Deutschen Umwelthilfe steht Folgendes:

In Baden-Württemberg wurde 2013 ein Landesklimaschutzgesetz erlassen, das im Oktober 2021 novelliert wurde. Demnach will Baden-Württemberg bis 2040 Treibhausgasneutralität erreichen, bis 2030 sollen die Emissionen um mindestens 65 Prozent sinken.
Das Problem: Bisher gibt es keine konkreten Maßnahmen und Konzepte zur Umsetzung.
Deshalb reichen insgesamt fünf Kinder und junge Erwachsene Verfassungsbeschwerde gegen die baden-württembergische Landesregierung ein.

Außerdem hat die Deutsche Umwelthilfe im November 2021 eine Verbandsklage vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim eingereicht. Ziel der Klage ist die Aufstellung des „Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts“ im Klimaschutzgesetz. Dieses Konzept sollte eigentlich bereits im Jahr 2020 aufgestellt werden. Das Konzept ist unerlässlich, um das Klimaschutzgesetz in konkrete Maßnahmen zu übersetzen und muss deshalb schnellstmöglich aufgestellt werden.


In welchen Bundesländern gibt es Klimaklagen und warum?

Sonntag, 25. Juli 2021



hier zum Anschauen

Deutschland hat zwar dem Pariser Klimaschutzabkommen zugestimmt. Mit der bisherigen Klimaschutzpolitik der Bundesregierung ist dieses aber gar nicht einzuhalten. Teile des Klimaschutzgesetzes sind darum verfassungswidrig, urteilte jüngst das Bundesverfassungsgericht. Die Regierung besserte daraufhin hektisch nach. Aber ist das neue Klimaschutzgesetz jetzt verfassungskonform und was muss passieren, damit es auch eingehalten werden kann? Das Bundesverfassungsgericht gab im April 2021 bekannt, dass Teile des Klimaschutzgesetzes verfassungswidrig sind. Um das Thema aus dem Wahlkampf zu halten, besserte die Regierung das Gesetz hektisch nach. Wie kam es überhaupt zu der Klimaklage? Aber lässt sich mit dem neuen Gesetz das Pariser Klimaschutzabkommen einhalten? Welche Maßnahmen müssen jetzt beschlossen werden, damit die Vorgaben vom Klimaschutzgesetz eingehalten werden können und wie ist das erneute Ablehnen von Klimaschutzmaßnahmen einiger Parteien im Wahlkampf zu bewerten Bundesverfassungsgericht: Pressemitteilung vom 29.4.2021: https://www.bundesverfassungsgericht....) UBA: Tempolimit auf Autobahnen mindert CO2-Emissionen deutlich: https://www.umweltbundesamt.de/presse...

Samstag, 8. Mai 2021

Zum aktuellen „Klima-Aktivismus“ in Bodensee-Oberschwaben

PM der Organisator*innen der Initiative
Für einen "Zukunftsfähigen Regionalplan"!

Bundesverfassungsgericht legt Grundrecht auf Zukunft fest!

In der letzten Zeit sah die Regionalplan4Future-Inititive als breites Bündnis knapp 40 verschiedener Umwelt-, Future-, Landwirtschafts-, Verkehrswende- und Wandelgruppierungen sich vor die Frage gestellt, wie weit ziviler Ungehorsam gehen darf und ob er überhaupt akzeptabel ist. Ziviler Ungehorsam hat sich in Deutschland als fester Bestandteil von demokratischen Protesten etabliert. Gewalt ist selbstverständlich grundsätzlich abzulehnen.

Die jungen Menschen der unabhängig agierenden Gruppe von Klima-Aktivist*innen, die in den letzten Tagen Kieswerke im Altdorfer Wald blockiert hat, gingen mit ihrer zivil ungehorsamen Aktion ein hohes persönliches Risiko ein. Warum tun diese jungen Menschen das? Warum gefährden sie damit möglicherweise auch ihre berufliche Zukunft?

Warum wälzen wir Mitglieder der Initiative im Ehrenamt hunderte Seiten von Regionalplanungs- Unterlagen, werden „Expert*innen“ für Raumplanung, Bauwirtschaft oder Wasserschutz und Kiesabbau?
Nicht weil das Thema so spannend wäre und uns sonst nichts einfallen würde in unserer wohlverdienten Freizeit: Wir sehen es als unsere Bürgerpflicht an, auf die Nichteinhaltung des aktuellen Regionalplanentwurfs von Klima- und Nachhaltigkeitszielen (1,5°; 3 Hektar Flächenverbrauch täglich im Land) aufmerksam zu machen. 

Eigentlich ist es doch die originäre Aufgabe der Verantwortlichen in Politik und Verwaltung, unsere Lebensgrundlagen soweit möglich zu erhalten und zu schützen!

Das Ravensburger Klima-Camp, hier im Altdorfer Wald im März, ist schon seit Ende letzten Jahres Teil der Regionalplan4Future- Initiative (Fotos: Barbara Herzig)

Obwohl die Umweltverbände von Beginn der Planungen an eine Grenze von 1500 Hektar Flächenverbrauch für Wohn- und Gewerbebau sowie Ressourcenabbau in den Landkreisen Bodensee, Ravensburg und Sigmaringen angemahnt hatten, will der RVBO nach wie vor mehr als das Doppelte versiegeln bzw. verbrauchen, dabei sind sehr viele Flächen nach §13b noch nicht mit eingerechnet. Inzwischen haben 40 Wissenschaftler*innen der Region sogar ein Höchstmaß an 1250 Hektar Flächenverbrauch ausgerechnet, sollten die Planungen aus wissenschaftlicher Sicht tatsächlich dazu geeignet sein, die postulierten Ziele in Klimaschutz und Nachhaltigkeit abzubilden.

Schon beim Lesen der Petition (openpetition.de/!regionalplan) wird ersichtlich, dass es in der komplexen Raumplanung auch um Ressourcenschutz, Energie- und Bauwende, Verkehrswende, Erhalt der bäuerlich geprägten Landschaft, Biodiversität, schlichtweg Naturschutz geht oder zumindest gehen sollte und angesichts der existenziellen Krise unbedingt muss!
Gerade auch in der regionalen Raumplanung für die nächsten 15-20 Jahre stellt sich die Frage, wie wir angesichts der voranschreitenden Klima- und Umweltkrise unsere Lebensgrundlagen möglichst erhalten können, wenn es nicht ohnehin schon zu spät ist. Wir haben die Grenzen des Wachstums schon weit überschritten.

Für den 5. Mai berechnete das Global Footprint Network unseren "Erdüberlastungstag“. Deutschland hat in diesem Jahr schon mehr Ressourcen verbraucht, als in den restlichen Monaten auf der ganzen Erde nachwachsen können. Derzeit bewahrheiten sich leider die Worst-Case-Szenarien der wissenschaftlichen Berechnungen zur Klima- und Umweltkrise.
Wir steuern etwa auf 3-5° Erderwärmung und unvorhersehbare Kipppunkte zu.
Die Vereinten Nationen warnten im Dezember 2020 vor kommenden Kriegen um Ressourcen, große Fluchtbewegungen sind jetzt schon im Gange. Wir werden schon bald zu enormen Veränderungen und auch Einschränkungen gezwungen sein, deutlich gravierender als durch die Corona-Krise.

Was sollen die Jugendlichen angesichts dieser Situation denn tun? Das Bundesverfassungsgericht hat vor wenigen Tagen in einem bahnbrechenden Urteil gezeigt, dass „einer Generation nicht zugestanden werden darf, große Teile des CO2-Budjets zu verbrauchen, wenn damit das Leben der nachfolgenden Generationen umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde“ (Bundesverfassungsgericht, PM Nr. 31, leicht gekürzt).
Eine Gesellschaft darf nicht die Freiheit ihrer künftigen Mitglieder beschneiden, indem sie deren Lebensgrundlagen zerstört.

Aber die Zeit drängt, und allerorten lassen die nötigen Veränderungen auf sich warten. Jetzt muss gehandelt werden, nicht morgen. Es gäbe Lösungen in der Raumplanung: Nachhaltiges Bauen mit Innenverdichtung und Aufstockung, zeitgemäße Wohnkonzepte mit kurzen Wegen per modernem ÖPNV zu Arbeit und Einkauf, neue „Dorfstrukturen“ mit sozialen Zentren statt Vereinzelung, bezahlbaren Wohnraum schaffen, usw. und so fort.

Wir fühlen deshalb mit den Jugendlichen, die schlichtweg um ihre Zukunft kämpfen, um den Erhalt ihrer und unserer Lebensgrundlagen.


Barbara Herzig für die Initiative Zukunftsfähiger Regionalplan

Freitag, 7. Mai 2021

Darum schweigt die Bundesregierung zur wichtigsten Zahl beim Klimaschutz

Emissionsbudget :Ein Artikel im Spiegel  vom 20.10.19, er wurde also noch zum "alten" Klimaschutzgesetz geschrieben. Dennoch zeigt er genau auf, auf was es jetzt ankommt!

hier zum vollständig lesen

Auszüge:
"Wollen wir die Klimaziele einhalten, bleibt uns eine klar definierte Restmenge an CO2, die wir noch ausstoßen dürfen. Doch zur wichtigsten Zahl der Klimapolitik bleibt die Regierung erstaunlich stumm.
Es war der wohl peinlichste Moment in der Debatte der vergangenen Wochen über die deutsche Klimapolitik: Vor laufender Kamera wird die Umweltministerin gefragt, von welchem Emissionsbudget die Regierung bei ihren Planungen ausgeht. Erst versucht Svenja Schulze (SPD) der Frage auszuweichen, indem sie auf das Ziel verweist, 2050 treibhausgasneutral zu sein. Auf mehrfache Nachfragen (siehe Video im unten verlinkten Tweet) sagt sie schließlich: "Unter diesen ganzen Tonnen kann sich doch keiner was vorstellen!"

Doch genau auf "diese ganzen Tonnen" kommt es an, wie in den Berichten des Weltklimarats IPCC nachzulesen ist: Das Ausmaß der globalen Erwärmung steigt proportional zur Gesamtmenge der CO2-Emissionen an. Wollen wir die Erderhitzung auf eine bestimmte Temperatur begrenzen, folgt daraus eine noch erlaubte Restmenge an CO2-Emissionen für die Menschheit: das Emissionsbudget. Die Zahlen kann jeder in einer 
Tabelle im IPCC-Bericht vom vergangenen Jahr nachschauen.

Auch die 
Forderungen von "Fridays for Future"- Deutschland beruhen auf diesen wissenschaftlich fundierten Zahlen. Wie viele unserer Regierungsmitglieder, unserer Abgeordneten kennen und verstehen sie? Wer von ihnen hat wenigstens die Zusammenfassung für Entscheidungsträger der letzten Berichte des IPCC gelesen? Die Schüler haben recht: Wer von der Regierung sich damit nicht ernsthaft auseinandersetzt, betreibt Arbeitsverweigerung.

Der Menschheit bleiben 580 Milliarden Tonnen CO2
Die der Tabelle zugrunde liegende Rechnung ist brutal einfach: Um etwa 1,5 Grad Erderwärmung nicht zu überschreiten (1,1 Grad haben wir bereits erreicht), kann die Menschheit seit Anfang 2018 noch 580 Milliarden Tonnen CO2 ausstoßen. Da wir inzwischen jährlich mehr als 40 Milliarden Tonnen davon in die Luft blasen, bleiben uns nur noch knapp 500 Gigatonnen. Damit könnten wir noch zwölf Jahre so weiterwirtschaften wie bislang - eher kürzer, weil die globalen Emissionen ja noch steigen.
Auch deshalb ist es so absurd, dass das Klimapaket der Bundesregierung zumindest in den nächsten sechs Jahren keine nennenswerte Wirkung haben wird (eine ausführliche Analyse, wie Wissenschaftler das Klimapaket bewerten, lesen Sie hier). Die Zeit, um "die Menschen mitzunehmen" und langsam auf die notwendigen Maßnahmen vorzubereiten, hat die Regierung viele Jahre lang gehabt - und verspielt. Jetzt ist sie weg......"

Aktionsbündnis Grünzug Salem begrüßt das BGH-Urteil zum Klimaschutz

 Eine Pressemitteilung des Aktionsbündnis Grünzug Salem

 Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag entschieden, dass die Klimaziele von Paris und das 1,5°-Ziel für die Politik verbindlich sind. An diesen Vorgaben muss sich nun auch der Regionalplan messen lassen und darf sich nicht weiterhin einseitig auf Bedarfe der Wirtschaft fokussieren.

Nimmt man Baden-Württembergs Ziel, nur mehr max. 3 Hektar täglich an Fläche zu verbrauchen, so entfallen auf Salem bis 2035 insgesamt etwa 22 Hektar. Wohlgemerkt 22 Hektar für Wohnen, Verkehr, Infrastrukturmaßnahmen und Gewerbe zusammengenommen. Rechnet man den Verbrauch für bspw. das zweite Gleis der Bahn, Radwege und den Wohnungsbau heraus, verbleiben für das Gewerbe noch etwa fünf bis acht Hektar. Das sind nur ca. 20-30 Prozent, der 27,1 Hektar, wie sie in der aktuellen Planung ausgewiesen werden.

Wie soll das nun gehen?

Interessanterweise entsprechen acht Hektar den wahrscheinlichen lokalen Bedarfen. Denn längst ist auch beim Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (RVBO) bekannt, dass für den lokalen Bedarf in Salem maximal zehn Hektar benötigt werden. Dies ergeben Berechnungen aus der Acocella-Studie, die der Planung des RVBO zugrunde liegen. Davon wird ein Teil durch Verlagerungen gedeckt, ein weiterer Teil durch konsequente Flächensparmaßnahmen, bleiben noch etwa siebeneinhalb Hektar. Rechnet man Baulücken und Freiflächen im bestehenden Gewerbegebiet zusammen, hat Salem allein dort noch eine Reserve von sechs Hektar, ohne an die Ortsränder ausweichen zu müssen.
D.h. Salem ist als eine der wenigen Gemeinden im Planungsgebiet in der privilegierten Situation, die örtlichen Bedarfe der nächsten 15 Jahre im Einklang mit den nationalen Klimazielen decken zu können und benötigt das geplante Vorranggebiet für Industrie und Gewerbe, das sämtlichen Klima-, Natur- und Umweltschutzzielen entgegensteht, nicht.

Sonntag, 2. Mai 2021

Wo stehen wir denn nun eigentlich mit unseren Forderungen?

Der Regionalverband will sich nicht bewegen, aber es hat sich was Grundlegendes verändert!
Inzwischen ist die 2. Anhörungsrunde (fast) abgeschlossen. Wiederum waren über 2700 Einwendungen beim Regionalverband eingegangen. hier

Dass es mit der Abgabefrist nicht ganz so ernst gemeint sein konnte, erfuhren wir anlässlich der seltsamen 2. Abstimmungsrunde in Kressbronn, die dann weit nach der Frist, endlich das gewünschte Ergebnis im Sinne des Regionalverband brachte......hier

Trotzdem bestand das Gremium unter Hr. Frankes Leitung auf dem finalen Termin im Sommer: dann sollten alle Einwände "abgewogen" sein, damit der Regionalplan endgültig verabschiedet werden könnte. Und Hr. Franke endlich in Rente entlassen werden könnte, ohne dass das ganze unter seiner Aufsicht  zusammengebastelte Konstrukt zusammenbrechen würde......
Denn schließlich ist es den wenigen kritischen Mitgliedern des Gremiums bis heute nicht gelungen, Einsicht i
n die Datenbasis der Bedarfe zu erhalten. Das zeigt immerhin, dass das Fachwissen nicht  in den Köpfen des absegnenden Gremiums steckt, sondern mehr ein Wille zum "Weiter so, egal wie".

Doch egal: die Rahmenbedingungen haben sich verschoben!
Unsere Hoffnungen waren an die Wahlen 2021 geknüpft. hier
Die Landtagswahl führte wenigstens zur Aussage von Ministerpräsident Kretschmann, dass er den Klimaschutz nun als vordringliches Ziel ansehe.
Es gibt zwar weiterhin Zweifel, ob dies ausgerechnet in einer Koalition mit der sich stets sperrenden CDU umgesetzt werden kann, schließlich erleben wir die breite Basis der Partei (es mag Ausnahmen geben) tagtäglich eher als  massiven Bremsklotz beim Klimaschutz....

Wie passt das beim Regionalplan:  Klimaschutz als vordringliches Ziel und dann ein Regionalplan-Entwurf für  die nächsten 15-20 Jahre, der den Klimaschutz zwar irgendwo als Ziel benennt, aber nirgendwo umsetzt?
Zusätzlich die bekannten Aussagen von Hr. Franke als Regionaldirektor, der sich nicht an "Aussagen in Hochglanzbroschüren" gebunden fühlt, wie er den Klimaschutz mehrmals betitelt hat.
Es ist ja auch nicht so, dass Klimaschutz bisher verboten gewesen wäre.....was hat ihn und sein Gremium bisher davon abgehalten verantwortungsvoll mit den gegebenen Möglichkeiten umzugehen?

Inwieweit die neuen Koalitionsvereinbarungen unsere Forderungen unterstützen werden, ist noch nicht so ganz klar. Aus den Koalitionsverhandlungen wissen wir, dass das Biosphärengebiet Altdorfer Wald gesetzt ist. Das ist sicherlich Grund zur Freude, aber noch lange kein Grund zur Entwarnung. Auch hier sind in erster Linie die Kommunen verantwortlich, die bisher nicht durch Liebe zu Landschaft und Natur aufgefallen sind. 
Ohne zusätzlichen Schutz wird im Altdorfer Wald trotzdem Kies abgebaut werden und die Kommunen werden weiterhin Flächen fressen, vorzugsweise mit dem Lieblingsparagraph der CDU: §13b.
Ein anderer Ansatz ist die angekündigte PKW-Maut, die hoffentlich  zu einer Entlastung der Verkehrssituation beitragen kann. Indem unnötiger LKW-Verkehr (Kies-Exporte) so teuer wird, dass man Alternativen bedenkt.
Leider wissen wir immer noch nicht ob und in welcher Form dem Flächenfraß begegnet werden soll.

Aber nun kommt etwas völlig Unerwartetes dazu, ein Paradigmenwechsel und ein Riesen Erfolg für die Klimabewegung!
Das  Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag den 29.4.2021 wirkliche Geschichte geschrieben. hier
Es hat in seinem Urteil den Zeitgeist aufgegriffen und damit eine längst überfällige Korrektur eingeleitet. Denn d
ie Mehrheit der Deutschen ist bereit für mehr Klimaschutz, die Gesetzgebung der CDU/SPD Koalition hinkte in unverantwortlichem Maße hinterher. 
Wofür tausende von Menschen über 2 Jahre lang auf die Straßen gehen mussten , wofür man sich in jedem Kommunalparlament schlagen lassen musste - Klimaschutz wurde nun als tragendes Staatsziel benannt, Bürger haben ein Recht auf Klimaschutz!  Die Forderung nach einer  Generationen-Gerechtigkeit wurde endlich ernst genommen.

Was sich für unseren Regionalplan daraus ergibt? Wir werden sehen.
Mit Sicherheit sind unsere Kämpfe noch nicht zu Ende. Manche Kommunen, manche ewig gestrigen Bürgermeister werden weiterhin versuchen, gültiges Recht zu unterlaufen, wenn sie hoffen können damit durchzukommen. 
Es wird also weiterhin bei uns liegen, genau hinzuschauen und zu protestieren.
Doch die Gesetzeslage ist nun eine andere. Sollte der Regionalverband hoffen, dass er mit einem schnellen Beschluss des vorgelegten Regionalplans gerade noch so unterm Radar durchrutschen kann, dann werden wir das zu verhindern wissen.
Unsere Chancen auf einen erfolgreichen Klageweg haben sich durch das Urteil massiv erhöht. Der Regionalverband täte gut daran, den Entwurf sofort und grundlegend zu überarbeiten.