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Freitag, 27. Februar 2026

Unter diesen Schulden werden noch Generationen leiden – so wie unter fehlendem Klimaschutz


Lisa Nienhaus • 

Da ist sie: die erste Kolumne von Frauke Brosius-Gersdorf in der Süddeutsche Zeitung.

Und ich würde sagen, sie bricht mit einigen falschen Erwartungen an ihre Person.

Ihr Thema: das Verfassungsgerichtsurteil zum Klimaschutz und künftigen Generationen vor fünf Jahren. 

Sie stellt die berechtigte Frage, ob das mit den benachteiligten künftigen Generationen nicht auch die Finanzen betrifft - angesichts der aktuell hohen Verschuldung, die für Verteidigung sogar unbegrenzt möglich ist.

Montag, 12. Januar 2026

Sie wollen den gesamten Klimaschutz am liebsten ganz verhindern. Klimawissenschaft und Physik werden zur Verhandlungssache degradiert und wirtschaftliche Erfolge vom Tisch gewischt

 

Susanne Jung Solarenergie Förderverein   LinkedIn

Liebe Freundinnen und Freunde der Solarenergie,

unsere zweite Klimaklage ist seit 2024 auf dem Weg. Vieles spricht dafür, dass sie vom Bundesverfassungsgericht angenommen wird. Dass wir diesen wichtigen Schritt gehen konnten, verdanken wir der großen Unterstützung unserer Spenderinnen und Spender. Ihnen allen gilt unser herzlicher Dank. Besonders danken wir der GLS Treuhand, die mit einer Spende von 20.000 Euro maßgeblich dazu beigetragen hat, die Klage bis hierhin zu finanzieren.

ES fehlt nicht der Verweis auf das Klimaschutzprogramm 2026: Mit diesem würden die Maßnahmen verabschiedet, um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen..

Volker Quaschning   LinkedIn

Umweltverbände haben 2024 eine Verfassungsbeschwerde gegen die unzureichende Hashtag#Klimaschutzpolitik der Bundesregierung eingereicht. 

In einer Stellungnahme lässt die Regierung wenig Interesse an wirksamen Klimaschutzmaßnahmen erkennen. Es bleibt spannend, wie das Bundesverfassungsgericht in dem Fall urteilen wird.  Möglicherweise wird Friedrich Merz wider Willen doch noch zum Klimaschutzkanzler. 


Klimareporter hier  Jörg Staude  24.12.25

Stellungnahme für Karlsruhe: Regierung stellt sich lustlos lästiger Klima-Klage

Mit zweimonatiger Verspätung nimmt die Bundesregierung zur Verfassungsklage gegen das abgeschwächte Klimaschutzgesetz Stellung. Sie hält die Klage teilweise für unzulässig – und Klimaschutz ohnehin eher für eine Angelegenheit globaler Politik.

Donnerstag, 8. August 2024

Tagesspiegel hier 07.08.2024

Mangelhafte Klimaschutzpolitik: Umwelthilfe klagt erneut gegen Bundesregierung

Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe ergreift die Bundesregierung keine ausreichenden Maßnahmen, um die Klimaziele zu erreichen. Nun klagt die Organisation ein weiteres Mal gegen die Regierung.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat erneut zwei Klagen wegen mangelhafter Klimaschutzpolitik gegen die Bundesregierung eingereicht. Die Regierung verstoße gegen geltende EU-Verordnungen, die unter anderem die Bereiche Landnutzung, Verkehr und Gebäude betreffen, kritisierte der Umweltverband am Mittwoch in Berlin. Die Klagen wurden vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben.

Freitag, 26. Juli 2024

Am Ende geht es um die richtige Fragestellung: "Schaffen wir das überhaupt noch?" – oder fragen wir: "Wie können wir das schaffen?"

 hier  Klimareporter  25.07.2024  von  David Zauner

Ich hoffe, dass wir Systemsprenger werden 

Zur Klimaklage: Die deutsche Klimapolitik ist nicht erst mit dem neuen Klimaschutzgesetz verfassungswidrig, sagen Einzelklägerin Kerstin Lopau und Susanne Jung vom Solarenergie-Förderverein. Im Interview diskutieren sie auch die Grenzen des juristischen Weges und der Macht der Gerichte.

Donnerstag, 25. Juli 2024

Kommentar zur Klimaklage gegen die Bundesregierung: Wie fossile Politik die Populisten stärkt

hier  Von Ralf Julke  22. Juli 2024

In einer Pressekonferenz hat am 27. Juni ein Klagebündnis, bestehend aus Fridays for Future und den fünf Klima- und Umweltverbänden Deutsche Umwelthilfe (DUH), Greenpeace, Germanwatch, dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und dem Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV), angekündigt, Verfassungsbeschwerde gegen das neue Klimaschutzgesetz der Bundesregierung einzureichen.

Freitag, 28. Juni 2024

Neue Klimaschutz-Verfassungsbeschwerde: Warten auf die Reaktion von Bundespräsident Steinmeier

Ich brauche Ihre Hilfe bei unserer neuen Klimaschutz-Verfassungsbeschwerde! – Bitte unterstützen Sie uns, gegen FDP-Minister Wissing endgültig ein Tempolimit und einen Stopp der Klimakiller-Dienstwagenförderung durchzusetzen!

Zeitgleich mit diesem Hilferuf an Sie stellen wir in der Berliner Bundespressekonferenz unsere neue Klimaschutz-Verfassungsbeschwerde vor. Monatelang haben wir unter absoluter Geheimhaltung daran gearbeitet – nun sind die 200 Seiten fachliche Bestandsaufnahme und juristische Begründung fertig, mit der wir gemeinsam mit elf Jugendlichen und jungen Erwachsenen vor das Bundesverfassungsgericht ziehen werden – sollte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Entkernung des Klimaschutzgesetzes tatsächlich unterschreiben.

Allerdings: Wir sind uns nicht sicher, ob er dies tatsächlich tun wird. Nachdem der Bundesrat am 17. Mai 2024 die zuvor vom Bundestag beschlossene Novelle des Klimaschutzgesetzes bestätigt hatte, rechnete die Bundesregierung mit einer Unterschrift durch das Staatsoberhaupt binnen weniger Tage. 

Mittwoch, 26. Juni 2024

Diese Klimaklagen sollte die Bundesregierung ernst nehmen

Wirtschaftswoche WiWo  hier  von Cordula Tutt  26. Juni 2024

Ein breites Bündnis an Umweltverbänden will Verfassungsbeschwerden gegen die Bundesregierung und das Klimaschutzgesetz einlegen. Schon einmal hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig entschieden. 

Das Bündnis ist sehr breit, die Anwältinnen und Anwälte sind in Klimaklagen erfahren – und das Bundesverfassungsgericht hat schon einmal eindeutig in einem ähnlichen Zusammenhang entschieden. Die Ampelkoalition sollte die Klimaklagen also sehr ernst nehmen, die heute angekündigt wurden und vor dem obersten deutschen Gericht eingereicht werden sollen.

Insgesamt drei Verfassungsbeschwerden will ein Bündnis aus großen Umweltverbänden wie Greenpeace, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Deutscher Umwelthilfe (DUH) und Germanwatch einbringen. Zusammen mit Einzelklägerinnen richten sie sich gegen das Klimaschutzgesetz, vor allem gegen dessen Novelle, die im Mai vom Bundestag verabschiedet worden war. 

Noch aber hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das neue Gesetz nicht unterzeichnet und damit rechtskräftig gemacht. Sein Amt prüft bei allen Gesetzen formell die Verfassungsmäßigkeit. Zwei der Klimaklagen sollen allerdings auch nach Karlsruhe gebracht werden, sollte die Novelle womöglich nicht in Kraft gesetzt werden.

Klimaklage: Jetzt erst recht!


Eine Umfrage der UN bestätigte vor wenigen Tagen: Noch nie war weltweit die Sorge über die Klimakrise so hoch. 

Der BUND handelt und zieht vor Gericht: Gegen die Bundesregierung. Für unsere Zukunft. Gemeinsam mit Ihnen?

Der Juni 2024 hatte es in sich: Das dritte katastrophale Hochwasser in Deutschland in kurzer Folge. Hitzewellen mit Temperaturen um die 50 Grad Celsius und Waldbrände in anderen Teilen der Welt. Der Juni 2024 zeigt uns, wie real die Bedrohungen durch die Klimakrise sind.

Zukunftskläger:in werden!

 


Wen würden Sie verklagen, damit es endlich besseren Klimaschutz gibt? Wir hätten einen Vorschlag: Warum verklagen Sie nicht gleich Bundestag und Bundesregierung für wirksame Gesetze zum Schutz unserer Lebensgrundlagen und unserer Zukunft? Schließen Sie sich der gemeinsamen Verfassungsbeschwerde von Greenpeace, Germanwatch und vielen Kläger:innen an – ohne Kosten oder persönliche Risiken.

Alle können mitmachen, damit die Politik endlich handelt!

Bereits vor drei Jahren haben Greenpeace und Germanwatch mit jungen Kläger:innen und Familien in einem wegweisenden Urteil erreicht, dass das Bundesverfassungsgericht dem Recht auf Klimaschutz Verfassungsrang einräumt. Mit der ersten Klimaklage, an der sich alle beteiligen können, fordern wir jetzt ehrgeizige Klimaziele, ein verfassungskonformes Klimaschutzgesetz und schnelle, effektive Maßnahmen, damit mehr Tempo in den Klimaschutz kommt. Schließen Sie sich uns an: 

Jetzt Zukunftskläger:in werden  hier