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Montag, 21. April 2025

„Brandgefährlich“ - Frontalangriff auf die zivilgesellschaftliche Kontrolle

 Wenn man noch Zweifel hat, ob die neue Koalition diesen Angriff starten wird, dann muss man vermutlich nur an die Diskussionen zum§ 13 a (hier) denken - der nach viel zu langer Laufzeit schließlich aufgrund des  Europarechts zurückgenommen werden musste. Trotzdem wurde jahrelang sehr viel zerstört damit.

In aller Kürze auf LinkedIn

"Umweltpolitik lebt davon, dass Informationen zur Verfügung gestellt werden, dass sie öffentlich und transparent sind. Ich bin in einem Land groß geworden, in dem es verboten war, Daten über die Umwelt zu publizieren. Dafür sind Leute in den Knast gegangen, von der Stasi verfolgt worden.

Ich halte es wirklich für fatal, wenn das Recht auf Umweltinformationen und auch das daraus resultierende Verbandsklagerecht in diesen Zeiten, da Umwelt und Natur immer stärker unter Druck kommen, geschliffen oder gar abgeschafft würden", sagt die Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) zu den Plänen der kommenden Merz-Regierung.


‪Christoph Bautz‬ ‪@christophbautz.bsky.social‬

Erst das Informationsfreiheitsgesetz, dann das Verbandsklagerecht – und jetzt soll auch noch das Bundeskartellamt geschwächt werden. Die Merz-Union setzt ihre Anti-Transparenz-Agenda fort. 

Mittwoch, 9. Februar 2022

Update: Regionalplan-Entscheidungen

Die Verbandsversammlung hat am 25. Juni 2021 die Fortschreibung des Regionalverbandes beschlossen. Sie tat dies trotz nicht abreißenden friedlichen Protesten im Regionalverbands-Land.



In der lokalen Schwäbischen Zeitung hieß es am 4.1.22:

 

"Einen solchen Widerstand und Proteste gegen die Fortschreibung eines Regionalplans wie im vergangenen Jahr hat es in der Region noch nicht gegeben. Vor allem Naturschützer, Klimaaktivisten und die Gegner der umstrittenen Kiesgrube in der Nähe des Vogter Teilorts Grund schlossen sich zu einem breiten Aktionsbündnis zusammen. Baumbesetzer machten sich im Altdorfer Wald breit, Diskussionsrunden und Demonstrationszüge hat es gegeben."



Ganz zum Schluß zogen dann die Mehrheitsfraktionen (CDU, Freie Wähler und SPD) einen recht seltsamen Antrag aus der Tasche (hier), der den Regionalplan selbst mit seiner "kommunalen Planungshoheit" ad Absurdum führte.


Fortschreibung und Antrag landeten mit deutlicher Verzögerung  beim neu gegründeten Ministerium von Frau Razavi (CDU, Landesentwicklung und Wohnen).
Am 26.10.21 lag die Fortschreibung jedenfalls noch nicht vor, dem Mehrheitsfraktionen-Antrag erteilte sie in einem Brief an uns  jedoch eine deutliche Absage (hier).
Seltsam dass ein  so schlauer Regionaldirektor  wie Hr. Franke hier nicht vorher Klartext mit seinen Fraktionen geredet hatte.


Auch die Petition des Aktionsbündnisses ist noch nicht beschieden. Aufgrund der Umgestaltung/Umbesetzung der Ministerien wusste lange Zeit keiner so genau, wer denn jetzt dafür zuständig ist, und ob die Petition eine aufschiebende Wirkung haben kann. Mittlerweile wissen wir, dass sich auch andere Ministerien damit beschäftigen. Genau das hatten wir uns gewünscht.


Die Scientists4future und der BUND befassen sich mittlerweile mit einer potentiellen Klage gegen die Fortschreibung   Gerade eben haben sie ein 2. Gutachten an das Ministerium geschickt, um vielleicht doch noch etwas auf diesem Wege zu bewirken (hier). Frau Razavis Antwortbrief  im Oktober hatte uns diesbezüglich eher wenig Hoffnung gemacht.


Wir bereiten uns auf eine Klage vor.


Dafür sind uns Spenden jederzeit herzlich willkommen und diese werden auch dringend benötigt!

AUFRUF: UNTERSTÜTZT DEN ZUKUNFTSFÄHIGEN REGIONALPLAN MIT EINER SPENDE!!! 

 

Spendenkonto BUND Bodensee-Oberschwaben

Betreff: Regionalplan Bodensee-Oberschwaben

IBAN: DE20 6509 3020 0376 7120 07

BIC: GENODES1SLG

Volksbank Bad Saulgau e.G. 


https://www.bund-bodensee-oberschwaben.net/spenden/



Donnerstag, 9. Dezember 2021

Klimaklage gegen Baden-Württemberg: „Es muss verhindert werden, dass Klimaschutz in die Zukunft verschoben wird“

Update: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und mehrere junge Menschen - unter anderem eine Schülerin aus Weinstadt (Rems-Murr-Kreis) - wollten die Bundesländer zu mehr Klimaschutz verpflichten. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat ihre Anträge abgewiesen. Das Klimagesetz auf Bundesebene reiche aus, urteilte das BVerfG. Es lehnte damit die Klage ab, wonach unter anderem das Landes-Klimaschutzgesetz Baden-Württembergs ungenügend sein sollte.

SWR  hier


Stuttgarter Zeitung hier und hier

Das baden-württembergische Klimaschutzgesetz reicht fünf jungen Menschen nicht aus. Sie sehen ihre Zukunft und ihre Freiheitsrechte in Gefahr – und beschweren sich beim Bundesverfassungsgericht. Was das konkret bedeutet, erklärt der Anwalt Remo Klinger.

An diesem Donnerstag haben fünf junge Menschen aus Baden-Württemberg gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe ihre Klimaklage bekannt gegeben: Sie rügen die baden-württembergische Landesregierung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Was sie konkret fordern, wie in der Beschwerdeschrift argumentiert wird und wann das Gericht einen Beschluss fällen könnte, erklärt der Anwalt Remo Klinger, der das Verfahren juristisch leitet.

Die 14-jährige Judith Scheytt aus der Nähe von Stuttgart und vier weitere junge Menschen verklagen das Land Baden-Württemberg. Der Grund: Das Landes-Klimaschutzgesetz ist in ihren Augen ungenügend. Warum? Wir haben mit der Schülerin und Anwalt Remo Klinger gesprochen.


Auf den Seiten der Deutschen Umwelthilfe steht Folgendes:

In Baden-Württemberg wurde 2013 ein Landesklimaschutzgesetz erlassen, das im Oktober 2021 novelliert wurde. Demnach will Baden-Württemberg bis 2040 Treibhausgasneutralität erreichen, bis 2030 sollen die Emissionen um mindestens 65 Prozent sinken.
Das Problem: Bisher gibt es keine konkreten Maßnahmen und Konzepte zur Umsetzung.
Deshalb reichen insgesamt fünf Kinder und junge Erwachsene Verfassungsbeschwerde gegen die baden-württembergische Landesregierung ein.

Außerdem hat die Deutsche Umwelthilfe im November 2021 eine Verbandsklage vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim eingereicht. Ziel der Klage ist die Aufstellung des „Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts“ im Klimaschutzgesetz. Dieses Konzept sollte eigentlich bereits im Jahr 2020 aufgestellt werden. Das Konzept ist unerlässlich, um das Klimaschutzgesetz in konkrete Maßnahmen zu übersetzen und muss deshalb schnellstmöglich aufgestellt werden.


In welchen Bundesländern gibt es Klimaklagen und warum?

Freitag, 3. Dezember 2021

BODENSEEKREIS: Kampfansage gegen B 31-Teilstrecke

Kurzmitteilung im Südkurier am 3.12.21

Mitglieder der Umwelt- und Naturschutzorganisationen BUND und Nabu erwägen, gegen einen geplanten Abschnitt der B 31-neu, es geht um die sogenannte Vorzugsvariante B1 zwischen Meersburg und Immenstaad, den Klageweg zu beschreiten. Laut Naturschützern würde die vorgesehene vierspurige B1 zu breit, sie sehen den Artenreichtum gefährdet. Allein im Weingartenwald bei Markdorf-Ittendorf soll es acht Bauwerke geben. (gan)


Südkurier  hier      VON JENNA SANTINI /JENNA.SANTINI@SUEDKURIER.DE

B 31: Naturschützer erwägen Klage

Donnerstag, 11. November 2021

Tempolimit – Wir machen Druck bei den Ampel-Gesprächen und bereiten uns auf die Klimaklage vor

unsere Kampagne zur Durchsetzung eines Tempolimits zeigt Wirkung! Beim letzten Deutschlandtrend der ARD ist der Anteil der Menschen auf 60 Prozent angewachsen, die unsere Forderung nach einem Tempolimit unterstützen. Kein Interview mit Ampelpolitikern zur Klimapolitik vergeht, ohne dass sie darauf angesprochen werden, warum sie die mit Abstand wirksamste und noch dazu kostenlose Maßnahme zum Klimaschutz bisher verweigern. Und die Zahl der Wissenschaftler und Institutionen, die mit uns ein Tempolimit einfordern, wächst täglich an.

Einmal mehr erleben wir, wie wirkmächtig die deutschen Autokonzerne und eine lautstarke Minderheit sind. Dies zeigt sich eindrucksvoll am Verhalten von SPD, Grünen und FDP, die sich im Rahmen der Sondierungsgespräche nur zu einer einzigen Maßnahme überhaupt klar äußerten: der Absage an ein generelles Tempolimit. Dieses hat nicht nur eine hohe symbolische Bedeutung – das Tempolimit ist entscheidend für das Erreichen des Klimaziels im Verkehrsbereich. Der anhaltende Widerstand gegen ein Tempolimit ist vergleichbar mit dem Widerstand in den Vereinigten Staaten gegenüber schärferen Waffengesetzen.
 
Ich verspreche Ihnen: Wir werden das Tempolimit durchsetzen – notfalls auf dem Rechtsweg über eine bereits seit einem Jahr anhängige Klage gegen die Bundesregierung auf verschärfte Maßnahmen zum Klimaschutz im Verkehrsbereich vor dem OVG Berlin-Brandenburg. Wir rechnen mit massiver Gegenwehr, mit Gegenangriffen, auf die wir schnell reagieren müssen, mit vor Gericht vorgebrachten neuen Schein-Argumenten für den Fortbestand der Raserei, die wir mit Gegengutachten entkräften müssen. Dafür brauchen wir Ihre/Eure Rückenstärkung sowie inhaltliche und moralische Unterstützung. Deshalb: Bitte helfen Sie uns dabei mit Ihrer Spende oder noch besser: Übernehmen Sie eine Klimaklagen-Patenschaft!

Meine Einladung: Ich lade Sie ein zu einem Zoom-Live Talk über unsere Tempolimit jetzt! Kampagne und weitere notwendige Maßnahmen für eine wirkliche Verkehrswende am 29.11.2021 ab 18 Uhr. Gemeinsam mit Dorothee Saar (Leiterin DUH-Verkehrspolitik) stelle ich Ihnen unsere nächsten Schritte vor und stehe Ihnen für Vorschläge und Fragen zur Verfügung. Eine Einladung mit den genauen Daten und Einwahl-Link folgt an alle Unterstützer und selbstverständlich auch an alle Fördermitglieder und Klimaklagen-Patinnen und -Paten.

Jürgen Resch   hier



Mittwoch, 18. August 2021

Laschet will Maulkorb für Öko-Aktivisten

Man kann viel gegen Laschet vorbringen, aber vor dieser Schicksals-Wahl scheint er verblüffend ehrlich. hier

Der Verdacht kommt auf: Versteht er womöglich gar nicht, um was es geht? Hat er noch nicht begriffen was der Klimawandel bedeutet? Was bedeutet unsere Demokratie für ihn, wenn er hart erkämpfte Umwelt-Standards einfach mal außer Kraft setzen möchte, sobald er mit "Superstar" Musk redet?
Das erinnert fatal an den Beton-§13b, den die CDU erst vor Kurzem gegen alle Widerstände durchgesetzt hat - Laschet steht mit seiner Ignoranz nicht alleine in der Partei.

Ja er kann sogar beim Thema Trinkwasser noch fröhlich über die Sorgen seiner Bürger lachen hier.
Vielleicht ist es das, was mich am Meisten entsetzt: Hier will einer Kanzler werden, der noch nicht kapiert hat, welche Krise auf uns alle zukommt. Ein Bundeskanzler mit Realitätsverweigerung - brauchen wir das wirklich?



Nach Klage-Flut gegen Tesla

von Franziska Albrecht am 16.08.2021 in EFAHRER, Auszüge in blau

Naturschützer haben erneut gegen US-Elektroautobauer Tesla und dessen Giga-Factory im brandenburgischen Grünheide geklagt. Nun schaltet sich Kanzlerkandidat Armin Laschet (CDU) in die Debatte ein und kritisiert das Verbandsklagerecht.

Vorige Woche besuchte Laschet Teslas Giga-Factory und sprach sich öffentlich für eine Veränderung des Klagerechts aus, EFAHRER.com berichtete.

Um die juristische Lage jedoch besser zu verstehen, lohnt sich ein kurzer Exkurs in die komplexe Welt der Verbandsklagen. Nach Angaben des Umweltbundesamtes gibt es bei Klagen, die in die Kategorie Umwelt- und Naturschutzrecht fallen, eine Besonderheit. Umweltverbände können vor Verwaltungsgerichten klagen, ohne in eigenen Rechten betroffen zu sein. In anderen Worten: Jeder kann klagen. Die einzige Voraussetzung ist, dass solche Organisationen als Umwelt- oder Naturschutzvereinigungen anerkannt sind.

Dagegen wehrt sich der Kanzlerkandidat nun. „Es ist nicht akzeptabel, dass jemand, der nicht als Anwohner hier betroffen ist, sondern an der Nordsee oder den Bayerischen Alpen lebt, eine Klage einreichen kann, um solche Projekte zu stoppen. Da müssen wir was ändern“, sagte er vorigen Freitag in Grünheide, wie das deutsches Wirtschaftsmagazin Handelsblatt berichtet. Unterstützung erhalte er dabei von der CDU, der FDP und dem Ökonomen Michael Hüther.

Die bestehenden Klagebefugnisse würden immer wieder „durch militante Interessenvertreter genutzt, um Zukunftsprojekte zur eigenen Profilierung zu boykottieren“, sagte Wirtschaftsrat-Generalsekretär Wolfgang Steiger gegenüber dem Handelsblatt. Das Verbandsklagerecht müsse Interessen direkt Betroffener Vorrang gegenüber Verbänden einräumen. Das verbriefte Recht von Anwohnern sei dadurch nicht beschnitten.


Diese Spielchen der größten Lobby-Parteien  kennen wir doch inzwischen nur zu gut!
Sobald Klima- und Naturschützer sich zu Wort melden, werden sie ganz schnell zu "militanten Intressenvertretern" abgestempelt. Irgendwas findet man immer, um vom eigentlich Wichtigen schnell abzulenken. Von unserem Trinkwasser zum Beispiel....

Die Wirtschaft funktioniert grenzenlos über Kontinente hinweg  - aber Trinkwasser, Naturschutz und Klima sollen sich gefälligst an enge Grenzen halten. Umso beengter, umso besser, dann dürfen schon nicht so viele Menschen klagen. Ja Herr Laschet - die Idee ist aus ihrer Sicht sicher  genial, wenn sie auch leider von völliger Inkompetenz getragen wird. Mir gruselt`s etwas bei dem Gedanken, dass sie die Wahl gewinnen könnten....