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Donnerstag, 24. März 2022

"Alltag, dass der Staat Gesetze nicht einhält"

Ein sehr spannendes Interview mit Remo Klinger, dem erfolgreichen Umweltanwalt!

NTV hier  24.03.2022

Klimaklagen gegen die Regierung

Donnerstag, 27. Januar 2022

Klimagesetz: Karlsruhe muss erneut entscheiden

Heise  hier     

Junge Klimaschützer ziehen erneut vors Bundesverfassungsgericht, weil sie den Klimaschutz für unzureichend halten

Die Deutsche Umwelthilfe unterstützt eine erneute Verfassungsbeschwerde von neun Jugendlichen und jungen Erwachsene gegen das Bundesklimaschutzgesetz, wie die Organisation auf ihrer Webseite mitteilt. Auch in seiner novellierten Form reiche das Gesetz nicht, "um die nationalen Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaschutzabkommen einzuhalten".

Dienstag, 11. Mai 2021

 

vor knapp 10 Tagen urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung unzureichend ist, um die Freiheitsrechte junger und zukünftiger Generationen zu wahren. Gleichzeitig stockt der Antrieb beim Europäischen Green Deal.

Das deutsche Klimagesetz soll nun schnell nachgebessert werden. Wir diskutieren darüber, ob der neue Vorschlag der Bundesregierung ausreicht und wie es beim abgeschwächten  Europäischen Green Deal nun weitergehen soll.

Der 400 Milliarden schwere Topf für die Landwirtschaft blieb mehr oder weniger unangetastet und wurde lediglich um einige Eckpunkte erweitert. Die EU Taxonomie, also Europas Regeln für grüne Finanzprodukte, sollte Kurs auf 100 Prozent Erneuerbare nehmen. Jetzt drohen Investitionen in Erdgas und Atomkraft europaweit als “nachhaltig” erklärt zu werden. Und der Beschluss des EU-Parlamentes zum Klimagesetz endete mit einem schöngerechneten Klimaziel für 2030, das zur Erreichung des 1,5-Grad-Ziels nicht ausreicht.

Anderthalb Jahre nach der Ankündigung des Green Deals und einige Tage nach dem historischen Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts wollen wir ein erstes Fazit ziehen. Wie betrachtet die Wirtschaft diese Entwicklung? Was sagt die Klimabewegung Fridays For Future dazu? Welche Analyse hält die EU Kommission bereit und wie betrachtet die Wissenschaft diese Entwicklung?

Denn: neue Klimaziele, und damit neue Vorgaben für die Industrie und unsere Gesellschaft, sind unumgänglich. Wie schnell stellen wir die Produktion auf CO2-freien Stahl um? Wie schnell aus der Kohleverstromung? Anders gefragt: Wie schnell schaffen wir die E-Wende, neue Mobilitätsansätze und 100 Prozent Erneuerbare in der EU?

Im gemeinsamen Webinar wollen wir das mit Euch und unseren hochkarätigen Gästen diskutieren:

EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius 

Prof. Dr. Claudia Kemfert, Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) 

Erika Mink-Zaghloul, Head Governmental & Regulatory Affairs, thyssenkrupp 

Jakob Blasel, Bundestagskandidat Bündnis90/Die Grünen & Klimaaktivist / Green MP Candidate & Climate Activist 

Carla Reemtsma, Klimaaktivistin / Climate Activist, Fridays For Future

WANN: Mittwoch, 12.05 18-19:30 Uhr

SPRACHE: Deutsch/Englisch mit Simultandolmetschung

Gleich hier anmelden und andere einladen!

Wir freuen uns ein spannendes Webinar mit Euch. Ladet gerne auch andere dazu ein!

Mit europäischen Grüßen,

Michael Bloss, Jakob Blasel und Sven Giegold


Samstag, 8. Mai 2021

"Urteil ist schallende Ohrfeige"

Leserbrief in der Schwäbischen Zeitung zu „Klimaschutzgesetz ist verfassungswidrig“ (30. 4.):

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wertet Klimaschutz vom „nice to have“, von der Kür zum einklagbaren Pflichtprogramm politischen Handelns auf. Die Richter folgen damit nicht etwa einem vorübergehenden Zeitgeist, sondern tragen dem fortschreitenden Klimawandel, der insbesondere zukünftige Generationen bedroht, Rechnung. Das Urteil stärkt all jene Stimmen, die einen harten „Klima-Lockdown“, den die Natur in absehbarer Zeit der jüngeren Generation aufzwingen könnte, abwenden wollen und daher schon heute ambitionierte Maßnahmen einfordern.

Das wegweisende Urteil aus Karlsruhe ist auch eine schallende Ohrfeige für den Regionalverband Bodensee-Oberschwaben mit seinem vorliegenden Regionalplan-Entwurf. Seit Jahren ignorieren die Verantwortlichen die sachlich fundierten Einwände aus Wissenschaft, Umweltverbänden und breiten Teilen der Bevölkerung. Die Planungsvorgaben für die nächsten 20 Jahre spalten mittlerweile nicht nur die Region, sondern untergraben augenscheinlich und auf unerträgliche Art und Weise die nun aus Karlsruhe als unzureichend bewerteten Vorgaben aus Stuttgart und Berlin.
Mit dem Verfassungsgerichtsurteil sollte auch den letzten Befürwortern aus Politik und IHK klar werden, dass der vorliegende Entwurf obsolet ist und vor Gericht nicht länger Bestand haben wird.

Um nicht noch mehr Zeit im Kampf gegen den Klimawandel zu verlieren, erwarte ich als besorgter Vater und engagierter Bürger, dass der Regionalplan jetzt schnellstens unter Einbeziehung von Wissenschaft, Naturschutzverbänden und Vertreter*innen der Zivilgesellschaft deutlich nachgebessert wird. So könnte ein konstruktiver Klimakonsens mit der Bevölkerung eingeläutet werden, der die vorhandenen Potenziale in der Region zur Entfaltung bringt, statt sie weiter auszubremsen.

Martin Lang, Oberankenreute

Donnerstag, 6. Mai 2021

Schöne Ziele, aber keine Wege dorthin

 


Schöne Ziele, aber keine Wege dorthin
Im Eiltempo schrauben Union und SPD die deutschen Klimaziele hoch. Doch damit allein ist noch kein Gramm Kohlendioxid eingespart.

Artikel in der Süddeutschen hier

Auszüge:

"Wie sich mit Klimazielen Politik machen lässt, wusste schon Helmut Kohl. 1995, kurz vor einer UN-Klimakonferenz in Berlin, verblüffte er damit selbst Umweltschützer: Um ein Viertel wollte Kohl die Emissionen senken, bis 2005. Auf der Konferenz, geleitet von einer Umweltministerin namens Angela Merkel, machte das Versprechen viel Eindruck. Eingehalten wurde es nicht, aber das musste einen Helmut Kohl 2005 nicht mehr interessieren. Da war er längst Geschichte.

Wird es diesmal auch so laufen? Am Mittwoch, nur 147 Stunden nach einer kritischen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, hat die Bundesregierung mal eben alle Klimaziele heraufgeschraubt. Bis 2045 soll jetzt Deutschland bei netto null Emissionen stehen - statt 2050, wie die selbe Bundesregierung erst 2019 beschlossen hatte. Bis 2030 sollen die Emissionen nun um 65 Prozent unter das Niveau von 1990 sinken - statt um 55 Prozent, wie es bisher im Gesetz steht.

......Den Zahlen Taten folgen zu lassen wird ein Kraftakt, wie ihn das Land selten erlebt hat. Er kann Deutschland von Grund auf modernisieren, die Abhängigkeit von fossilen Importen vermindern und das Leben insgesamt gesünder machen. Er kann die Bundesrepublik international zu einem Leuchtturm machen und helfen, die schlimmsten Folgen der Klimakrise abzumildern. Aber wie das konkret gehen soll, überlässt auch diese Koalition mal lieber ihren Nachfolgern."

Dienstag, 4. Mai 2021

"Karlsruhe schützt unsere Kinder vor unserer Zaghaftigkeit" und "Der Preis des Zögerns"

Die Süddeutsche Zeitung berichtete inzwischen mehrmals in unterschiedlichen Aspekten vom Karlsruher Urteil und dessen Auswirkungen

"Karlsruhe schützt unsere Kinder vor unserer Zaghaftigkeit"
Süddeutsche Zeitung  hier

Auszüge:

Eigentlich hat sich der Superlativ längst abgenutzt, aber hier ist er einmal angebracht: Das Bundesverfassungsgericht hat eine historische Entscheidung zum Klimaschutz getroffen. Nicht, weil der Kampf gegen den Klimawandel damit schon gewonnen wäre. Sondern weil der fulminante Beschluss den Schutz künftiger Generationen vor den durch Erderwärmung verursachten Stürmen und Dürreperioden endlich zu einer verfassungsrechtlich verbindlichen Kategorie macht. Die Verteidigung der Grundrechte gegen die Versäumnisse beim Klimaschutz darf nicht mehr auf übermorgen verschoben werden, auch nicht auf morgen - sie muss heute beginnen. Das ist fortan die Leitlinie des Grundgesetzes.

...Letztlich setzt das Gericht genau dort an, wo Klimapolitik seit jeher ihr strukturelles Defizit hat. Eine Wahlperiode ist zu kurz, als dass man an ihrem Ende bereits die Fehler und Unterlassungen bei der Bekämpfung des Klimawandels spüren könnte. Dies hat Regierung um Regierung dazu verleitet, Probleme in die ferne Zukunft zu verschieben, um die mit dem Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft verbundenen Zumutungen gering zu halten. Eine Verfassung aber ist eben auch dazu da, die Langfristperspektive zur Geltung zu bringen. Das Gericht hat, wenn man so will, mit den Augen junger Menschen ins Grundgesetz geschaut und dabei festgestellt, dass sie mit ihren Grundrechten für die Zaghaftigkeit ihrer Elterngeneration werden bezahlen müssen. Man nennt das Generationengerechtigkeit. Woraus, wenn nicht aus dem Grundgesetz, sollte man dies ableiten?


"Der Preis des Zögerns"
Süddeutsche Zeitung   hier

Auszüge:

:

Wenn man die Aussagen mancher Politiker hört, wirkt es zwar manchmal so, als sei das Klimaproblem plötzlich über die Welt gekommen. Tatsächlich aber ist die Realität des Klimawandels nicht nur seit Jahrzehnten bekannt, sondern wird auch schon ähnlich lange politisch diskutiert. In seinem berühmten Text "Losing Earth" im New York Times Magazine hat der US-Autor Nathaniel Rich vor einigen Jahren beschrieben, wie es schon in den 1980er-Jahren fast zu einem internationalen Klimaabkommen gekommen wäre - und wie der Plan dann doch scheiterte. ..
Hätte man früh angefangen, die Emissionen zu bremsen und spätestens im Jahr 2000 das Maximum erreicht, so hätten langsame Reduktionen von wenigen Prozent pro Jahr ausgereicht, um die globale Erwärmung unter 1,5 Grad Celsius zu halten. Aus heutiger Sicht nahezu ein Spaziergang. "Fast nichts stand in unserem Weg", schreibt Rich. "Nichts außer uns selbst."

Seither sind Schwierigkeiten und Kosten dramatisch gestiegen. Laut einer 2020 in 
Scientific Reports erschienenen Studie haben sich die inflationsbereinigten Kosten dafür, das 1,5-Grad-Ziel noch zu erreichen, seit 1980 nahezu verdoppelt. Mit jedem Jahr der Untätigkeit geht die Summe, die für dieses Ziel nötig wäre, demnach momentan um mehrere Billionen Dollar nach oben. Und das sind nur die Kosten für die Verringerung der Emissionen. Nicht einberechnet sind durch Klimaschäden verursachte Kosten, etwa durch Hurrikans, Überflutungen, Dürren oder Hitzewellen....
Irgendwann ist es dann nicht mehr unwahrscheinlich, sondern schlichtweg unmöglich, Ziele wie die 1,5-Grad-Grenze noch zu erreichen. ....."

Samstag, 1. Mai 2021

Ein Paradigmenwechsel und ein RIESENERFOLG der Klimabewegung

Videoaufzeichnung des Eil-Webinars, moderiert vom Europapolitiker Michael Bloss:

Was bedeutet das Urteil in den Klima-Verfassungsbeschwerden für die deutsche und europäische Klimapolitik

hier zum Anschauen


Welch eine geniale Aufzeichnung! Man sitzt ungläubig grinsend vor dem Bildschirm und betrachtet lauter genauso ungläubig grinsende, strahlende Menschen. 
Am Donnerstag den 29.4.2021 wurde Geschichte geschrieben!
Ja wir alle hatten auf einen Klima-Fortschritt nach den Wahlen gehofft und dann nochmal nach den nächsten Wahlen - aber einen solchen grundlegenden Fortschritt aufgrund eines Gerichtsurteils, wer hatte daran geglaubt?

Es wurde auch gesagt: das Gericht hat so entschieden, weil der Zeitgeist einfließen musste.
Die Mehrheit der Deutschen ist bereit für mehr Klimaschutz, die Gesetzgebung hinkte in unverantwortlichem Maße hinterher. 

Danke an alle, die viel Lebenszeit und Lebensenergie dafür verwenden mussten, diese notwendige Korrektur herbei zu führen! Danke an alle Aktivisten, oft genug Minderjährige, die sich über so viele Jahre hinweg anfeinden lassen mussten!
Jetzt heißt es selbstbewusst vorwärts zu gehen und eine Korrektur auch dort einzufordern, wo die größten Widerstände zu erwarten sind, weil man bequemerweise im "Weiter so" verhaftet bleiben möchte: in den Kommunal-Gremien.

Das Urteil bedeutet: Nachhaltiger Klimaschutz muss Pflichtaufgabe für jede Kommune werden und ab sofort gilt ein Klimavorbehalt für jedes Vorhaben! Und für jede Gemeinde! Mit jedem weiteren Jahr wird das  Gewicht des Klimaschutzes ansteigen.

Und nun stehen wir da mit unserer ungeliebten Regionalplan-Fortschreibung.
Alle unsere  Klima-Einwände wurden vom Regionalverband großzügig verworfen - was im krassen Widerspruch zur jetzigen Rechtsprechung steht. Die wiederholte Aussage von  Hr. Franke, der Regionalverband müsse sich nicht an Aussagen aus "bloßen Hochglanzbroschüren" orientieren, wurde als Willkür entlarvt. 

Wie stellt sich der Regionalverband nun das weitere Vorgehen vor? Setzt er darauf, dass er das Werk nun besonders schnell verabschieden muss, um noch unterm Radar "durchzurutschen"? Das werden wir nicht zulassen. Der Klageweg hat sich nun weiter geöffnet für uns!

Eine Freiheit, die auch die Zukunft meint

Urteil des Bundesverfassungsgerichts

veröffentlicht bei RiffReporter hier zum Lesen

Bei Klima und Naturschutz geht es um Freiheitswerte, die grundlegender kaum sein könnten

Das Bundesverfassungsgericht hat am 29. April 2021 in einem weitreichenden Urteil festgestellt, dass die Klimakrise die Freiheit der jungen Generation gefährdet und der Staat deshalb dazu verpflichtet ist, sie innerhalb seiner Möglichkeiten mit klar definierten Schritten abzuwenden. Freiheit wurde bisher oft gegen den Klimaschutz ins Feld geführt – für freie Fahrt auf Autobahnen und unlimitierten Konsum. Das Bundesverfassungsgericht definiert Freiheit nun ganz anders. Was hinter einem Verständnis von Freiheit steckt, das die Zukunft mit einschließt, beleuchtet dieser Essay, der auf dem Buch „Menschenzeit“ beruht.

Freitag, 30. April 2021

Klimaschutz bekommt Verfassungsrang

 Das Urteil aus Karlsruhe ist ein Paradigmenwechsel

Das Verfassungsgericht zwingt die Politik zum Handeln – mit überraschend konservativen Argumenten. Für die Union ist das eine große Peinlichkeit. 

hier ganz zu lesen aus Der Tagesspiegel
Ausschnitte daraus:

Das Bundesverfassungsgericht hat Geschichte geschrieben – und dem Klimaschutz mit einem Schlag Verfassungsrang verliehen. Die Wirkung dieses Urteils ist daher enorm.....

Wer daran rüttelt, der vertritt ab jetzt nicht mehr lediglich eine Meinung – er stellt sich gegen die Verfassungsziele. Daraus ergibt sich eine Handlungsverpflichtung für die Politik. Sie muss die Klimagas-Emissionen begrenzen und letztlich auf Null zurückführen.

Für die Unionsparteien ist das Urteil eine große Peinlichkeit. Genau das, was jetzt zwingend eingefordert wird – ein festgeschriebener Klimaschutzweg nach 2030 – hatte die Union in den Verhandlungen mit der SPD 2019 abgelehnt. Zudem stärkt es die progressiven Kräfte in CDU und CSU, wie die neu gegründete Klima-Union.

Die Konflikte der Vergangenheit, ob es überhaupt einen Klimawandel gibt, sind erledigt. Es geht – höchstrichterlich bekundet – nur noch darum, wie wir ihn am effektivsten, am günstigsten, mit den geringsten sozialen Verwerfungen bekämpfen. 


Reaktionen auf das Klima-Urteil in der Tagesschau dargestellt hier

Aber haben es alle so richtig verstanden, um was es geht?

"Altmaier selbst sieht nach eigenen Angaben die Möglichkeit zu Nachbesserungen noch in der laufenden Legislaturperiode. "Da gibt's eine schmale Chance", sagte der CDU-Politiker am Abend im ZDF. Er sei dazu bereit, in der kommenden Woche auf die Parteien im Bundestag zuzugehen, auch auf Schulze. Dann könne man innerhalb weniger Tage feststellen, ob auch andere Parteien dazu bereit seien, das Thema aus dem Wahlkampf herauszuhalten, indem man jetzt eine gute Lösung beschließe, die die kommenden 20 oder 30 Jahre trage. "

Donnerstag, 29. April 2021

Bei uns herrscht riesengroße Freude !!!!

Das gestrige Urteil ist ein Meilenstein des Klimaschutzes in Deutschland!😍💪😍

hier  können Sie das  Video zur Pressekonferenz anschauen und an unsrer Freude teilnehmen!!!!

Lisa Göldner von Greenpeace moderiert das Video

Es handelt sich um 4 Verfassungsbeschwerden die beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe seit 2018 eingereicht wurden. Die 4 Klagen wurden gemeinsam behandelt.. Es ging darum, die Klimapolitik der Bundesregierung verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen.

Geklagt haben Jugendliche und Erwachsene aus dem Inland aber auch aus dem Ausland, unterstützt von mehreren Umweltorganisationen z.B. der BUND Deutschland, der Solarenergieförderverein Dtl., die deutsche Umwelthilfe, German Watch, Protect the Planet und Greenpeace.

Aus Sicht der Kläger:innen ist die Klimapolitik in Deutschland nicht dazu geeignet die dramatischsten Folgen des Klimawandels aufzuhalten und somit die Grundrechte der Kläger:innen zu schützen.

- den Start machen die 3 Rechtsanwält:innen mit ihren Statements

Felix Ekhardt: das ist heute die 1. Umweltklage, die vor dem Verfassungsgericht Erfolg hat und von daher ist das Urteil bahnbrechend!... Das Bundesverfassungsgericht hat der deutschen Politik eine schallende Ohrfeige verpasst, hat klargemacht das Paris-Ziel, die 1,5° Grenze... ist grundrechtlich und ist durch das Staatsziel Umweltrecht verbindlich!

Roda Verheyen: Die Zeit für politische Klimaziele ist vorbei! Klimaziele gehören nicht in den reinen Ermessensspielraum des Gesetzgebers, sie haben sich an der Wissenschaft zu orientieren und an den Grundrechten.... Klimaleugner haben ab heute keine Chance mehr!... Der Bestandschutz für Althergebrachtes ist auch vorbei... De facto dürfen heutige Generationen keinen zu großen Schluck aus der Pulle nehmen auf Kosten der weiteren Generationen! Das Grundgesetz wurde generationengerecht ausgelegt.... Der Bundesgesetzgeber muss einen schlüssigen Reduktionspfad vorgeben bis zur Treibhaus-Neutralität.

Remo Klinger: Klimaschutz ist Grundrechtschutz... Im Grunde hat das Bundesverfassungsgericht ein Grundrecht auf Zukunft, für künftige Generationen geschaffen und damit einen Meilenstein gesetzt wie wir ihn  so in der Geschichte des BVG noch nicht gehört haben.....Wenn wir so weitermachen bis 2030 wie`s bisher im Klimaschutzgesetz steht, dann brauchen wir für das 2° Ziel schon - und das ist nun das Mindeste das wir erreichen müssen - ab 2030 Null-Emission. Dann hätten die zukünftigen Generationen ab 2030 nichts mehr zur Verfügung....... dass Verteilungskämpfe vor uns stehen die unglaublich werden!... d.h. Die Ziele bis 2030 müssen deutlich verschärft werden damit danach noch irgendetwas übrigbleibt!

- dann kommen die 4 Kläger:innen zu Wort. 

Stellvertretend kommt hier Louisa Neubauer zu Wort:
Es ist ein unfassbar großer Tag für viele, aber an dieser Stelle auch insbesondere für hunderttausende von Menschen, die seit über 2 Jahren in Dtl aber auch darüber hinaus für ihre Zukunft streiten.
Wir wurden belächelt, wir wurden ausgelacht, wir wurden degradiert, wir wurden diskreditiert. man hat uns erklärt wir sollten Profis machen lassen.....wir haben uns über 2 Jahre anhören müssen, dass das was wir machen eigentlich eine Zumutung ist und alles andere als rechtens...
Und nun wurde uns heute Recht zugesprochen, und es wurde nicht nur gesagt, dass Klimaschutz unser Grundrecht ist sondern auch, dass der Staat die Pflicht hat uns zu schützen durch ausreichenden und vor allem durch generationsgerechten Klimaschutz.
Gerechter Klimaschutz ist nicht "nice to have" sondern er ist unser Grundrecht und das wissen wir ab heute offiziell...

 Eilmeldung aus der FAZ hier
Verfassungsgericht: Klimaschutzgesetz reicht nicht weit genug
Das Bundes-Klimaschutzgesetz greift aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts zu kurz. Die Karlsruher Richter verpflichteten den Gesetzgeber am Donnerstag, bis Ende kommenden Jahres die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln.



Im Spiegel hier wird etwas ausführlicher berichtet: 

Deutsches Klimaschutzgesetz ist in Teilen verfassungswidrig
»Fridays for Future« und andere Klimaschützer hatten gegen das Klimaschutzgesetz geklagt – es geht ihnen nicht weit genug. Nun hat Karlsruhe der Verfassungsbeschwerde teilweise recht gegeben: Die Regierung muss nachbessern.

und die Süddeutsche Zeitung schreibt  hier
Warum der Klimaschutz-Beschluss ein Sensationserfolg für die Kläger ist
Erstmals verpflichtet das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber dazu, beim Klimaschutz rechtzeitig Vorsorge zu treffen - und zwar auch für die Zeit nach 2030.
Der Schlüssel zum Erfolg der Klimaschützer liegt letztlich in einer Norm, die 1994 ins Grundgesetz gekommen war, unter der Regierung Kohl. "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen", so beginnt dieser Artikel 20a. In der Entscheidung heißt es dazu: "Artikel 20a ist eine justiziable Rechtsnorm, die den politischen Prozess zugunsten ökologischer Belange auch mit Blick auf die besonders betroffenen künftigen Generationen binden soll." 
.... Das Gericht rügt, dass das Problem auf die Zukunft verschoben worden ist, indem im Klimaschutzgesetz nur steht: Wie es mit der Reduzierung der Treibhausgase nach 2030 weitergeht, soll 2025 in einer Verordnung geregelt werden. Das ist zu wenig, findet Karlsruhe.
Und noch eine etwas skurrilere Klimameldung auf NTV: hier
Neue Rolle für Geheimdienst Britischer / MI6 nimmt Klimasünder ins Visier