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Donnerstag, 12. Juni 2025

BW verfehlt Klimaziele

hier  10.6.2025  SWR-Reporter und -Redakteur Henning Otte, 

BW-Landesregierung reagiert auf Klage von Umwelthilfe und Kritik an Kretschmann

Die grün-geführte Landesregierung in BW wird von einer Umweltorganisation verklagt. Es geht um verfehlte Klimaziele und ausbleibende Sofortmaßnahmen - und das nicht zum ersten Mal.

Mittwoch, 11. Juni 2025

Deutsche Umwelthilfe: Klimaklage gegen Baden-Württemberg

 hier  10.06.2025 / Solarserver 

Die Landesregierung von Baden-Württemberg setzt sich laut DUH über das geltende Klimaschutzgesetz hinweg.

Laut dem geltenden Landesklimaschutzgesetz ist Baden-Württemberg dazu verpflichtet, ein Klimaschutz-Sofortprogramm zu beschließen, denn es droht die Verfehlung der Klimaziele. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will dies auf dem Klageweg erreichen.

Mittwoch, 18. Januar 2023

Nach erfolgreicher Klimaklage gegen BW: Umwelthilfe setzt Land Frist und Kretschmann weicht aus

Eigentlich ist das doch eine klare Ansage, was bei der Klimaklage gegen Baden-Württemberg Recht gesprochen wurde. Welches Spiel wird  in Baden-Württemberg nun gespielt? Wann wird adäquater Klimaschutz  endlich umgesetzt? Selbst ich als Grüne Gemeinderätin bin verwundert über Kretschmann`s  etwas hämisch klingende Antwort unten. Und mir ist es wirklich egal unter welchem Namen Klimaschutz letztlich  umgesetzt wird, Hauptsache das geschieht bald und in ausreichendem Maße.

Ich möchte hier auch noch  auf das bisher ungeklärte Thema Flächenfraß verweisen (hier), das bei den Naturschutztagen hochploppte. Denn Flächenfraß hat sehr viel mit Klimaschutz zu tun, wie die Scientists4future aufgezeigt haben. Andrea Lindlohr von den Grünen, einstmals unsere Hoffnungsträgerin im Bezug auf den Regionalplan Bodensee-Oberschwaben, machte keine gute Figur . Sie zog sich auf die  altbekannten Parolen des "Weiter so!" und "Wirtschaft muss wachsen" zurück, während sie uns erzählte, dass "der Flächenfraß sehr ernst genommen würde."...

Können wir noch darauf hoffen, dass Baden-Württemberg sich auf seine Klimapflichten besinnt? Ich möchte es sehr gerne glauben, aber es fehlt nicht mehr viel um vom Glauben abzufallen.....Der BUND jedenfalls machte deutlich, dass auch er in der Startposition zu einer Klimaklage steht, sollte der Regionalplan unverändert genehmigt werden.


RTL hier   Jürgen Resch  Wolfgang Kumm/dpa/  17.1.23

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, beantwortet auf einer Pressekonferenz der Deutschen Umwelthilfe Fragen von Journalisten.

Nach ihrer erfolgreichen Klimaklage gegen das Land Baden-Württemberg fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sofortiges Handeln von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Wir fordern die Landesregierung auf, bis zum 28. Februar 2023 das seit 2020 überfällige, finale Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept vorzulegen, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch laut Mitteilung vom Montag.

Dienstag, 22. November 2022

Kommen wir zum Tempolimit

Mit einem ebenfalls vor dem baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof erzielten Grundsatzurteil gegen die völlig unzureichende Klimaschutzpolitik des Landes Baden-Württemberg haben wir zum allerersten Mal direkt eine Klimaklage gegen eine Regierung in Deutschland gewonnen! 

Damit können wir nun im Rahmen der Zwangsvollstreckung geeignete Klimaschutzmaßnahmen im Verkehrsbereich kurzfristig durchsetzen. Gerade für unsere Klage auf Bundesebene vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen das „Sofortprogramm Klimaschutz“ von Verkehrsminister Wissing rechnen wir uns nun allerbeste Chancen aus, diese gleichfalls zu gewinnen und damit als wichtigste Sofortmaßnahme ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen und 80 km/h außerorts sowie Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts durchzusetzen.

Wir rechnen nun erneut mit heftigem Gegenwind seitens der Automobilindustrie. Denn Daimler, VW und Co. und die von den Autokonzernen regelrecht gesteuerten Landes- wie Bundesminister und Regierungschefs sind offensichtlich nicht bereit, das Grundsatzurteil des EuGH zu akzeptieren. In einer Regierungspressekonferenz erklärte die Sprecherin des Verkehrsministeriums, ihr Haus sehe keine Veranlassung, seine Haltung zu verändern. Das betrifft auch das Thema Klimaschutz im Verkehrssektor und die Verkehrswende selbst – diese soll wohl im Keim erstickt werden.

Zu welchen brutalen Mitteln unsere Gegner greifen, habe ich Ihnen bereits in vorherigen Schreiben geschildert: In mehreren Facebook-Foren und -Gruppen wird systematisch zu Gewalt gegen meine Person und sogar zum Mord aufgerufen. Unsere aktuellen Erfolge wurden gleich mit einer Vielzahl neuer Bedrohungen begleitet.

Leitende Mitarbeiter des Automobilhandels betreiben zwei Facebook-Gruppen „Stoppt die Deutsche Umwelthilfe“ sowie „Stoppt die Deutsche Umwelthilfe Jetzt!“ mit zusammen über 63.000 Mitgliedern. Ganz ehrlich: Ich kann es kaum erwarten, bis im März nächsten Jahres endlich das Landgericht Berlin unsere Klage gegen den Facebook-Mutterkonzern META verhandelt. Wir fordern die Schließung von Facebook-Gruppen, in denen zu Gewalt und Mord aufgerufen wird.

Ich möchte Ihnen an dieser Stelle versichern, dass wir uns weder von diesem rechtslastigen Pöbel, noch von den in einem Betrugskartell verbundenen Dieselkonzernen unter Druck setzen lassen. Daher machen wir auch alle Bedrohungen sofort öffentlich. Wir kämpfen mit den Mitteln des Rechtsstaates für den Klimaschutz, die Saubere Luft und eine echte Verkehrswende. Ich verspreche Ihnen: Wir werden uns von unseren Gegnern nicht einschüchtern oder mundtot machen lassen! Aber dafür brauchen wir möglichst viele Menschen, die hinter uns stehen....

Wir werden auch in den kommenden Monaten alle unsere Kräfte bündeln und uns unnachgiebig für den Umwelt- und Klimaschutz einsetzen. Ich bin zuversichtlich, dass wir es schaffen, mit unseren Kampagnen und mit Klagen vor Gericht den Klimaschutz auch im Verkehrsbereich durchzusetzen! Für ein Tempolimit jetzt!, das pro Jahr über 9 Millionen Tonnen CO2 einspart. Für ein Ende der absurden Klimakiller-Dienstwagen-Kaufförderung mit bis zu 57 Prozent Übernahme des Kaufpreises durch Bundesfinanzminister Lindner (FDP). Und mit der Durchsetzung einer wirklichen Verkehrswende mit einer modernisierten Bahn und attraktivem Nahverkehr auch und gerade im ländlichen Raum nach Schweizer Vorbild.

Heute bitte ich Sie ganz herzlich: Stärken Sie uns den Rücken für unsere Arbeit für den Klimaschutz insbesondere im Verkehrsbereich durch Ihre Spende oder Klimaklagen-Patenschaft!

Jürgen Resch

Sonntag, 13. November 2022

Baden-Württembergische Landesregierung wegen Verstoß gegen eigenes Klimaschutzgesetz verurteilt

Pressemitteilung  hier  Freitag, 11.11.2022

Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe erfolgreich

• Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gibt DUH Recht: Landesregierung hätte bereits 2020 ein geeignetes Energie- und Klimaschutzkonzept vorlegen müssen

• Richter bestätigen zudem Klagebefugnis des Umweltverbands auf Aufstellung von Klimaschutzprogrammen

• Deutsche Umwelthilfe fordert vom Grünen Ministerpräsidenten Kretschmann effektive Sofortmaßnahmen, um die Klimaschutzvorgaben des Landes einzuhalten

Erinnerung: Weiterentwicklung des Energie- und Klimaschutzkonzeptes und „Bündnis klimaneutraler Landkreis Ravensburg 2035“

Hallo Zusammen,

das VGH -Urteil bestätigt, dass  Baden-Württemberg ein Energie-und Klimaschutzkonzept beschließen muss (hier). 

Wir KreistagsGRÜNEN aus Ravensburg haben dies im Januar 2022 bereits vom Landkreis gefordert. Leider  haben wir im Juli keine Mehrheit bekommen. Aber wir sind auf dem richtigen WEG.

Im Regionalverband, im Landkreis und Gemeinden  müssen wir dies Thema weiter einfordern, trotz aller anderen Krisen!!

  • Es reicht NICHT, wenn die Verwaltung ein „Energie- und Klimaschutzkonzept für die Landkreisverwaltung erstellen will“, wir brauchen eines für den ganzen Landkreis mit allen Gemeinden.!! 

  • Und jede Gemeinde braucht ein Energie- und Klimaschutzkonzept für die ganze Gemeinde bzw. Stadt (mit allen Einrichtung und  Unternehmen), und dazu gehört es,  die Potentiale und Handlungsmöglichkeiten  alle zwei Jahre fortzuschreiben. . 

Samstag, 12. November 2022

Gericht: BW muss integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept beschließen

SWR hier 11.11.2022

KLAGE DER DEUTSCHEN UMWELTHILFE

Gericht: BW muss integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept beschließen

Bislang hat Baden-Württemberg noch kein aktuelles Konzept erlassen, obwohl dies das Klimaschutzgesetz vorgibt. Nun hat ein Gericht das Land dazu verurteilt. Die Landesregierung prüft das Urteil.

Das Land Baden-Württemberg muss ein integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) beschließen. So hat der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim heute geurteilt. Das Klimaschutzgesetz des Landes sieht vor, dass alle fünf Jahre ein solches Konzept auf der Grundlage von Monitoring und Expertenanhörungen beschlossen werden muss. So sollen konkrete Ziele und Strategien gegen die Klimaerwärmung festgeschrieben werden. In Paragraph 6 sei darin festgehalten, dass 2020 und danach alle fünf Jahre ein IEKK beschlossen werden soll. Bislang gibt es im Land aber nur ein Konzept von 2014 nach den damaligen gesetzlichen Vorgaben.

Erfolg für Deutsche Umwelthilfe

Mittwoch, 4. Mai 2022

NRW: "Land unterliegt im Kiesstreit vor Gericht"

Wäre das bei uns auch möglich? Der uralte LEP stammt aus dem Jahr 2002 und die Abwägung bei der Regionalplan-Fortschreibung war alles andere als vertrauensbildend.... Die Wahrscheinlichkeit ist groß dass der Plan einer Klage nicht standhalten wird.
Der BUND hat diesbezüglich bereits Gutachten eingeholt und bereitet sich auf eine Klage vor.


RP Zeitung  hier  VON JULIA HAGENACKER, ANTJE HÖNING, UWE PLIEN UND MARTIN RÖSE

Das Oberverwaltungsgericht stoppt die Ausweitung des Abbaus.
Das Land NRW habe Rohstoff- und Umweltinteressen zu wenig abgewogen. Am Niederrhein herrscht Erleichterung, Minister und Unternehmen warnen vor Baustoffmangel.

Freitag, 25. März 2022

"Rechtsbruch für den Klimaschutz"

Für mich bleibt immer noch der wesentliche Aspekt unbeantwortet.
Es gibt  Gesetze für den Klimaschutz und jeder weiß, dass diese bisher nicht umgesetzt wurden (hier). Die letzte Regierung hat sich international auf die Einhaltung des 1,5° Zieles verpflichtet, hat jedoch nie den Willen gezeigt dieses verpflichtende Ziel wirklich zu erreichen.
Nun berufen sich Ministerin wie Richterin auf die Einhaltung von Gesetzen und Regeln - die doch eindeutig von der Regierung und der Justiz gebrochen wurden, weil nichts adäquat umgesetzt wurde. Das wurde sogar vom Bundesverfassungsgericht bestätigt, wonach die Gesetze in aller Schnelle nochmal nachjustiert wurden (wieder ohne entsprechende Umsetzung)

Und diejenigen die das zustehende Recht einfordern sind die bösen Rechtsbrecher, die persönliche Konsequenzen daraus tragen müssen?
Also hier läuft was gewaltig schief in der Rechts-Begründung, würde ich sagen.
Die Aktivisten haben es nicht "gut gemeint" - Sie fordern ihr gutes Recht ein, das ihnen zu Unrecht verweigert wird in unserem Rechtsstaat.


Schwäbische Zeitung  hier von Ulrich Mendelin

Im Kampf gegen die Erderwärmung klettern Aktivisten auf Bäume und kleben sich an Straßen fest - Das bewusste Brechen von Regeln beschert ihnen Aufmerksamkeit und Strafverfahren

Aus Neugier hat sich Wolfgang Ertel kürzlich in eine Gerichtsverhandlung gesetzt - um einen Eindruck davon zu bekommen, was demnächst auf ihn zukommt. Denn Angeklagter in einem Strafverfahren war der Professor für Künstliche Intelligenz der Hochschule Ravensburg-Weingarten in seinem Leben noch nicht. Jetzt aber schon. Ihm wird ein Verstoß gegen das Versammlungsrecht vorgeworfen. Grund ist eine Aktion im Mai vergangenen Jahres.

Donnerstag, 24. März 2022

"Alltag, dass der Staat Gesetze nicht einhält"

Ein sehr spannendes Interview mit Remo Klinger, dem erfolgreichen Umweltanwalt!

NTV hier  24.03.2022

Klimaklagen gegen die Regierung

Donnerstag, 9. Dezember 2021

Klimaklage gegen Baden-Württemberg: „Es muss verhindert werden, dass Klimaschutz in die Zukunft verschoben wird“

Update: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und mehrere junge Menschen - unter anderem eine Schülerin aus Weinstadt (Rems-Murr-Kreis) - wollten die Bundesländer zu mehr Klimaschutz verpflichten. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat ihre Anträge abgewiesen. Das Klimagesetz auf Bundesebene reiche aus, urteilte das BVerfG. Es lehnte damit die Klage ab, wonach unter anderem das Landes-Klimaschutzgesetz Baden-Württembergs ungenügend sein sollte.

SWR  hier


Stuttgarter Zeitung hier und hier

Das baden-württembergische Klimaschutzgesetz reicht fünf jungen Menschen nicht aus. Sie sehen ihre Zukunft und ihre Freiheitsrechte in Gefahr – und beschweren sich beim Bundesverfassungsgericht. Was das konkret bedeutet, erklärt der Anwalt Remo Klinger.

An diesem Donnerstag haben fünf junge Menschen aus Baden-Württemberg gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe ihre Klimaklage bekannt gegeben: Sie rügen die baden-württembergische Landesregierung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Was sie konkret fordern, wie in der Beschwerdeschrift argumentiert wird und wann das Gericht einen Beschluss fällen könnte, erklärt der Anwalt Remo Klinger, der das Verfahren juristisch leitet.

Die 14-jährige Judith Scheytt aus der Nähe von Stuttgart und vier weitere junge Menschen verklagen das Land Baden-Württemberg. Der Grund: Das Landes-Klimaschutzgesetz ist in ihren Augen ungenügend. Warum? Wir haben mit der Schülerin und Anwalt Remo Klinger gesprochen.


Auf den Seiten der Deutschen Umwelthilfe steht Folgendes:

In Baden-Württemberg wurde 2013 ein Landesklimaschutzgesetz erlassen, das im Oktober 2021 novelliert wurde. Demnach will Baden-Württemberg bis 2040 Treibhausgasneutralität erreichen, bis 2030 sollen die Emissionen um mindestens 65 Prozent sinken.
Das Problem: Bisher gibt es keine konkreten Maßnahmen und Konzepte zur Umsetzung.
Deshalb reichen insgesamt fünf Kinder und junge Erwachsene Verfassungsbeschwerde gegen die baden-württembergische Landesregierung ein.

Außerdem hat die Deutsche Umwelthilfe im November 2021 eine Verbandsklage vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim eingereicht. Ziel der Klage ist die Aufstellung des „Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts“ im Klimaschutzgesetz. Dieses Konzept sollte eigentlich bereits im Jahr 2020 aufgestellt werden. Das Konzept ist unerlässlich, um das Klimaschutzgesetz in konkrete Maßnahmen zu übersetzen und muss deshalb schnellstmöglich aufgestellt werden.


In welchen Bundesländern gibt es Klimaklagen und warum?