Ich weiß nicht wie es Ihnen geht, für mich ist dieses Vorgehen in der Kommune fast nicht auszuhalten:
Natürlich aus Sicht des Naturschutzes - es geht schließlich um 5,6 ha des in Baden-Württemberg ausdrücklich geschützten Streuobstbestandes !
Und aus Sicht des Flächenfraßes : ein beschleunigtes Verfahren, sprich unter bewusster Auskoppelung der Naturschutzverbände. (§13b) Auf den aller letzten Drücker verabschiedet, kurz vor Auslaufen des unseligen Gesetzes-§ Ende 2022.
Und dann bleibt da auch noch der kaum fassbare Schaden beim Demokratie-Verständnis der Bevölkerung: sofort nach der gesetzlichen Frist wird ein Ergebnis der Bürgerbeteiligung salopp unterlaufen.
Kein Ruhmesblatt für Langenargen, möchte ich behaupten.
Reaktion auf Kritik hier in der Schwäbischen Zeitung 19.04.2023 Tanja Poimer
Was mit der Streuobstwiese am Mooser Weg geschieht, entscheiden am 9. Juli die Bürger. Dafür müssen sie „umfassend und wahrheitsgemäß“ informiert werden, fordern die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens.
Es geht um die Zukunft einer Streuobstwiese. Jetzt reagieren die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens auf Kritik der Befürworter einer Bebauung.
Die einen sind gegen eine Bebauung, die anderen dafür: Was die Streuobstwiese am Mooser Weg betrifft, liegen die Meinungen naturgemäß weit auseinander.
Jetzt nimmt die Initiative, die ein Bürgerbegehren durchbrachte, Stellung zur Kritik, die vor Kurzem die Initiative „Pro Bebauung“ geäußert hat. Der Tenor: Die Bürger, die am Sonntag, 9. Juli, über die Zukunft der Grünfläche entscheiden, „müssen umfassend und wahrheitsgemäß informiert werden“.
Dies gelinge am besten mit einem sachlichen und fairen Umgang, schreiben die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens Bernd Wahl, Moritz Ott und Thomas Brugger, die aus Naturschutzgründen gegen eine Bebauung kämpfen.
Damit reagieren sie auf eine Pressemitteilung der Initiative „Pro Bebauung Mooser Weg“. In dieser hieß es unter anderem, Bernd Wahl habe mit einer „ideologisch gefassten Rede“ versucht, den Gemeinderat und damit die Bevölkerung zu überzeugen, dass es verwerflich sei, am Mooser Weg Wohnhäuser zu errichten.
Rederecht genutzt
Hintergrund: Die Fraktionen von Freier Wählervereinigung (FWV) und CDU setzten im November 2022 den Beschluss durch, für die Grünfläche am Mooser Weg einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufzustellen.
Daraufhin sammelte die Initiative, die diesen Beschluss kippen will, mehr als 900 Unterschriften und damit deutlich mehr als notwendig gewesen wären.
Der Gemeinderat erklärte Ende März das Bürgerbegehren einstimmig für zulässig und legte als Termin für den Bürgerentscheid den 9. Juli fest. In dieser Sitzung nutzte Bernd Wahl ein Rederecht, das ihm als Vertrauensperson zustand.
In der aktuellen Stellungnahme heißt es: Die vorgebrachten Darstellungen „von vier Mitbürgern, die sich ,Initiative Pro Bebauung Mooser Weg’ nennen“, würden von den Vertretern des Bürgerbegehrens nicht geteilt.
Bebauung im Außenbereich
So handle es sich bei einer Bebauung des Grünstreifens nicht um eine innerörtliche Verdichtung, sondern um eine Bebauung im Außenbereich. Eine Feststellung, die das Langenargener Ortsbauamt bestätigt.
Die Vertrauenspersonen kommen zu dem Schluss: „Da Bebauung bevorzugt im Innenbereich erfolgen soll, um den hohen Flächenverbrauch in der freien Landschaft zu senken, ist das Argument innerörtliche Verdichtung eigentlich ein Argument gegen die beabsichtigte Bebauung der Streuobstwiese am Mooser Weg.“
Die Behauptung, die Wiese sei erschlossen, sei ebenfalls nicht haltbar, da weder Versorgungsanschlüsse noch Zufahrten angelegt worden seien. Aus dem Ortsbauamt heißt es dazu, dass im Mooser Weg Versorgungsleitungen für Wasserversorgung sowie ein Schmutz– und ein Regenwasserkanal liegen. Das eventuelle Baugebiet könne an vorhandene Anlagen angeschlossen werden. Die innere Erschließung sei noch zu erstellen.
Bürgerentscheid Nummer zwei
Zur Alternativlosigkeit eines Baugebiets am Mooser Weg, die von der Initiative „Pro Bebauung“ wiederholt angeführt wurde, teilen die Vertrauenspersonen mit: Es gebe umfassende Planungen, wo Wohnraum und wo Naturraum erhalten werden soll, wie zum Beispiel im Flächennutzungsplan.
Und weiter: „Die Streuobstwiese und Ausgleichsfläche im Flurstück ,Höhe’ am Mooser Weg ist seit Langem für den Schutz von Natur und Landschaft vorgesehen.“ Ob das etwa 5600 Quadratmeter große Areal überhaupt bebaut werden kann, sei ungeklärt, weil diese als Streuobstwiese gesetzlich geschützt sei.
Die Entscheidung, wie es mit der gemeindeeigenen Fläche weitergeht, treffen am 9. Juli die Bürger. Erneut. Denn auf dem Grünstreifen sollten schon einmal Wohnhäuser errichtet werden, doch ein Bürgerentscheid verhinderte 2018 das Vorhaben. Nachdem der Entscheid mehr als drei Jahre zurückliegt, konnte laut Gemeindeordnung neu beraten werden.
Die Rede, die Bernd Wahl, Vertrauensperson des Bürgerbegehrens, in der Gemeinderatssitzung Ende März gehalten hat, ist im Internet nachzulesen unter www.mooserweg.de
PRESSEMITTEILUNG Langenargen, den 27.03.2023
anlässlich der Gemeinderatssitzung vom 27. März 2023 Tagesordnungspunkt Ö5:
Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens für den Erhalt des Naturraums “Höhe” am Mooser Weg als Grünbestand
Erneuter Bürgerentscheid über eine Bebauung im Grünbestand „Höhe“
In Langenargen wird es in diesem Jahr neben den zahlreichen Terminen rund um die 1250-Jahr-Feier des Ortes auch noch einen Bürgerentscheid geben – und zwar am 9. Juli. Sowurde es diesen Montag im Gemeinderat beschlossen*, nachdem festgestellt worden war,dass das Bürgerbegehren zum Erhalt des Naturraums „Höhe“ zulässig ist. Mit 903 gültigen Unterschriften wurde das Bürgerbegehren mit mehr als der doppelten Anzahl als die erforderlichen 446** Unterschriften unterstützt.
Obwohl die Bürgerschaft bereits 2018 gegen die Bebauung der Streuobstwiese und Ausgleichsfläche am Mooser Weg gestimmt hatte, streben zwei Fraktionen des Gemeinderats erneut eine Bebauung an, was vergangenen November zum Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan führte.
Auf Grund des Bürgerbegehrens können die Bürger nun erneut selbst entscheiden. Mit einem „Ja“ würden Sie sich für die Aufhebung des Bebauungsbeschlusses entscheiden und damit für den Erhalt der Wiese, welche als Ausgleichsfläche dem Schutz von Natur und Landschaft dient. Ob mit einem „Nein“ eine Bebauung kommt, kann jedoch gegenwärtig niemand versprechen. Denn die Frage, ob der besondere gesetzliche Schutz der Streuobstwiese nach §33a NatSchG überwunden werden kann, kann erst später behördlich oder gerichtlich geklärt werden.
Die Vertreter des Bürgerbegehrens betonen, dass Gemeinden sowohl Wohnraum als auch Naturraum benötigen. Um in der Ortsentwicklung beiden Belangen Raum zu geben, gibt es die Flächennutzungsplanung, welche für Langenargen 8,4 ha Wohnbaugebiet vorsieht – nicht jedoch auf der Streuobstwiese am Mooser Weg. Auch die im September vorgestellte Wohnraumbedarfsanalyse** empfiehlt andere Flächen und zeigt auf, dass 3,8 ha Baulücken im Innenbereich vorhanden sind.
Den Vertrauensleuten des Bürgerbegehrens ist es wichtig, dass die Bürger umfassend informiert werden und eine offene und faire Diskussion stattfindet. Sie werden die Bürger bis zum Bürgerentscheid weiterhin über die Sachverhalte und Argumente informieren, wie etwa auf ihrer Webseite www.mooserweg.de.
Bernd Wahl, Moritz Ott und Thomas Brugger - Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens.
Kontakt: kontakt@mooserweg.de
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