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Samstag, 2. September 2023

Baden-Württemberg:Klimaneutral bis 2040 – aber wie?

 Architektenkammer BW hier

Dienstag, 25. Juli 2023

Unterstützung im Kommunalen Klimaschutz

KEA-BW <kommunaler-klimaschutz@kea-bw.de>  hier

Klimaschutz-Infos für Gemeinde- und Kreisratsmitglieder | Juli 2023

die KEA-BW und ihre Aufgaben wachsen. Daher leiten wir seit Juli gemeinsam das 50-köpfige Team von Klimaschutzengagierten, die die Kommunen im Land bei konkreten Projekten und in strategischen Fragen mit allen Kräften unterstützen.

Unser Ziel ist es, langfristig eine klimafreundliche und sichere Energieversorgung zu erreichen. Dafür müssen wir deutlich energieeffizienter werden und den Umstieg auf erneuerbare Energien so schnell wie möglich schaffen. Viele Städte, Gemeinden und Landkreise wappnen sich bereits für die Zukunft. Sie stellen Personal ein und setzen konkrete Klimaschutzprojekte vor Ort um. Der neu geschaffene Bereich Erneuerbare BW bringt Kommunen, Fachleute und Unternehmen zusammen und berät sie, um den Ausbau der erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg zu beschleunigen.

Denn nur gemeinsam können wir die Energiewende in den Kommunen vorantreiben und eine lebenswerte Umwelt für kommende Generationen schaffen.

 Dr.-Ing. Volker Kienzlen und Ihre Prof. Dr.-Ing. Martina Hofmann
Geschäftsführung KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH


 




Montag, 3. April 2023

Thekla Walker: gültige Sektorenziele für Baden-Württemberg

Vor Kurzem gab es einen Video-Chat mit der Umweltministerin von BW, Thekla Walker

In Baden-Württemberg gibt es die Sektorenziele offensichtlich noch, auch wenn das Klimaschutzgesetz geändert wurde, und die werden folgendermaßen beschrieben:




Dienstag, 28. März 2023

Beteiligungsportal BW als Möglichkeit der Mitsprache beim Klimaschutzgesetz

 Beteiligungsportal BW  hier

Klima-Maßnahmenregister 2023

Das Klima-Maßnahmen-Register (KMR) enthält aktuell 252 dezentrale Maßnahmen, die den Ausstoß von Treibhausgasen (vor allem Kohlenstoffdioxid) senken sollen. Das KMR ist jederzeit erweiterbar, wird kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt. Ein Klima-Sachverständigenrat bewertet den Stand der Zielerreichung einmal jährlich. Bürgerinnen und Bürger können online weitere Maßnahmen vorschlagen.

Alle Maßnahmen sind in dem neuen Register aufgeführt und zwischen den berührten Ministerien abgestimmt. Sie sind nach den unten aufgeführten Sektoren sortiert. Wir erweitern und ergänzen die Liste künftig permanent. Die aufgeführten Maßnahmen befinden sich bereits in der Umsetzung.

Mittwoch, 15. Februar 2023

Kommentar: Zu kleine Maßnahmen für großen Klimaschutz

KLIMANEUTRALITÄT BIS 2040

SWR  hier 14.2.2023  HENNING OTTE

Die Landesregierung hat ein Maßnahmenregister erarbeitet, das BW bis 2040 klimaneutral machen soll. SWR-Redakteur Henning Otte hält das für Etikettenschwindel.

Drei Pedelecs für den Klimaschutz - das klingt wie drei Nüsse für Aschenbrödel. Allerdings ist es kein Märchen, dass das Kultusministerium seine drei Elektrofahrräder im Klima-Katalog der Regierung erwähnt. Das zu erwähnen, ist peinlich. Und leider kein Einzelfall. Das Klimamaßnahmen-Register - wie es offiziell heißt - ist eine Ansammlung längst bekannter und laufender Maßnahmen.

Grüne brüsten sich mit Klimaschutzgesetz in BW

Also: Grüne und CDU haben quasi nur ein neues Etikett draufgeklebt. Ein großer Wurf sieht anders aus. Das sagen sogar die Berater der Regierung. Die Maßnahmen sind so kleinteilig, dass man sich fragt: Wie wollen Grüne und CDU damit ihre großteiligen Klimaziele erreichen? Vor allem die Grünen rühmen das Klimaschutzgesetz immer als das ehrgeizigste, das weitreichendste und das umfassendste in ganz Deutschland.

KRITIK NOCH VOR DER VERÖFFENTLICHUNG: Klima-Maßnahmen der Landesregierung reichen nicht

Es war zu befürchten: Die Deutsche Umwelthilfe hat mit ihrer Klimaklage gegen das Land gewonnen aber Kretschmann wiegelte ab, mit Hinweis auf das Klima-Maßnahmen-Register, das kommen sollte. 

Und jetzt? Monate später stehen wir genauso da wie vorher, ohne ausreichende Maßnahmen.
Nachdem sich bereits die Regierung selbst in den Klima- Himmel gelobt hatte (hier). Nachdem schon dieses unzureichende  Register hart umkämpft war - wo soll der Konsens für mehr herkommen? 

Es wäre schön wenn das Drumrum-Gerede endlich mal aufhören würde und man mit ernsthaften Maßnahmen beginnen würde! 
Auch in Baden-Württemberg.

Update:
Nach massiver Kritik: BW-Landesregierung verteidigt Klimaregister

Samstag, 4. Februar 2023

Das neue Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg

hier

Am 1. Februar 2023 hat der Landtag von Baden-Württemberg das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg verabschiedet. 

Mit diesem Gesetz wird das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg aus dem Jahr 2013, das in den Jahren 2020 und 2021 novelliert wurde, fortentwickelt. 

Mit der Fortentwicklung wird unterstrichen, dass mit voranschreitendem Klimawandel die ambitionierten Bemühungen beim Klimaschutz stärker als bislang auch noch um Maßnahmen zur Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels ergänzt werden müssen („Klimawandelanpassung“). 

Mit dem Gesetz entspricht das Land dabei den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Staatsziel Umweltschutz im Grundgesetz neben dem Bund auch die Länder zum Klimaschutz verpflichtet und „die Klimaschutzziele des Bundes ohne Durchführungsmaßnahmen und eigene Gesetzgebung in den Bundesländern gar nicht zu erreichen“ sind. Ergänzend zum Klimaschutz ist nach dem Gericht die Klimawandelanpassung sicherzustellen.

Zentrales Element des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes sind die Klimaschutzziele für die Jahre 2030 und 2040. Sie geben die Richtung für die Klimapolitik des Landes vor. Das 2030-Ziel wird nun auch für einzelne Sektoren wie zum Beispiel die Energiewirtschaft, die Industrie oder den Verkehr durch „Sektor-Ziele“, also konkrete Einsparvorgaben beim Treibhausgasausstoß, handhabbar gemacht. Um diese Ziele zu erreichen, wurde das Instrument des „Klima-Maßnahmen-Registers“ entwickelt, in dem die Maßnahmen der Landesregierung zum Schutz des Klimas einheitlich, übergeordnet und fortlaufend geführt werden.

Mit einem regelmäßigen Monitoring überprüft die Landesregierung die Erreichung der Klimaschutzziele. Falls sich abzeichnet, dass diese nicht erreicht werden, beschließt die Landesregierung zusätzliche Maßnahmen.
Daneben enthält das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz auch konkrete Maßnahmen. Dazu zählen insbesondere die kommunale Wärmeplanung und die Pflicht, auf neugebauten Gebäuden und bei grundlegenden Dachsanierungen Photovoltaikanlagen zu installieren.

Klimaschutz erfordert die Unterstützung und Mitgestaltung aller. Das Gesetz richtet sich daher mit einer allgemeinen Verpflichtung zum Klimaschutz an alle Bürgerinnen und Bürger sowie mit besonderen Regelungen an das Land, die Kommunen und die Wirtschaft.

Die wichtigsten Inhalte des Klimaschutzgesetzes: hier

Mittwoch, 1. Februar 2023

Klimaschutz BW: Grün-Schwarz einigt sich auf Register

Erstmal eine große Enttäuschung: Kein fertiges Register kommt am 7. Februar auf den Tisch, sondern lediglich eine Ankündigung, dass vielleicht irgendwann doch mal was passieren könnte??. ("In der Novelle, die im Landtag als «Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz» beschlossen werden soll, wird das Maßnahmenregister bereits angekündigt"). Was ist daran fortschrittlich, das kennen wir seit Jahren? Wie sollte das eine Antwort auf die Klage der deutschen Umwelthilfe sein?
Wo bleiben die konkreten Maßnahmen zur Eindämmung des Flächenfraßes, die in unserer Region dringend notwendig wären?

Zeit hier   31. Januar 2023,  Quelle: dpa Baden-Württemberg

Nach langem Ringen hat sich die grün-schwarze Koalition auf ein sogenanntes Maßnahmenregister für den Klimaschutz geeinigt. Es soll am 7. Februar im Kabinett beschlossen und einen Tag später vorgestellt werden. Das Register ist auch Teil des neuen Klimaschutzgesetzes, das der baden-württembergische Landtag am Mittwoch (1. Februar) beschließen will.

Mit der Novelle wäre Baden-Württemberg das erste Bundesland, das konkrete Ziele für die Reduzierung von Kohlendioxid (CO2) für Verkehr, Gebäude und Wirtschaft gesetzlich verankert. Zuerst hatte der SWR über die Einigung in den Fraktionen berichtet.

Das Register soll wie eine Art Hausaufgabenheft nach Sektoren gegliedert die Maßnahmen enthalten, die Ministerien ergreifen müssen, um ihre hochgesteckten Klimaziele zu erreichen. Dazu gehören neben CO2-senkenden Entscheidungen auch Anschaffungen, Umbauten oder Reformen, die im Detail aufgeführt und fortgeschrieben werden müssen. Es sollte bereits im vergangenen Herbst vorliegen, das Vorhaben verzögerte sich aber.

Das Land hat sich zum Ziel gesetzt, seinen Treibhausgasausstoß bis 2030 um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren und bis 2040 klimaneutral zu werden - fünf Jahre früher, als es der Bund für Deutschland beschlossen hat.

In der Novelle, die im Landtag als «Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz» beschlossen werden soll, wird das Maßnahmenregister bereits angekündigt. Zweifel gibt es vor allem daran, ob der Verkehrssektor die Ziele erreichen kann. Nach den vom Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung (ZSW) errechneten Zwischenzielen müsste der motorisierte Individualverkehr «durch Verlagerung und Vermeidung» bis 2040 um 38 Prozent gegenüber 2019 reduziert werden.

© dpa-infocom, dpa:230131-99-427961/3


Donnerstag, 26. Januar 2023

Sachverständige warnen: Klimaerwärmung in Baden-Württemberg besonders spürbar

Ich habe seit geraumer Zeit leider nicht mehr den Eindruck, dass BW bei den Klimazielen führend wäre. Wie könnte eine Klage der Umwelthilfe ansonsten erfolgreich sein? (hier) Klar wird darauf verwiesen, dass man an einer anderen Strategie arbeite  - trotzdem wird seit geraumer Zeit  (und wie lange denn noch?) gegen das Klimaschutzgesetz verstoßen.  Immer wieder wird betont, dass das höchst klimarelevante Thema "Flächenfraß" als Problem erkannt sei - trotzdem werden heute 6 ha täglich statt der anvisierten 3 ha überbaut (hier) und ein Ende ist nicht erkennbar. Und nicht zuletzt: immer noch müssen wir befürchten, dass ein völlig überzogener Regionalplan von einem BW Ministerium genehmigt wird. So funktioniert erfolgreicher Klimaschutz nicht!

DRINGEND RASCHERE MASSNAHMEN GEFORDERT

SWR hier  24.1.2023,  HENNING OTTE auch zum Anhören

Ohne einen "Doppelwumms" seien die Ziele des geplanten Klimaschutzgesetzes in BW nicht erreichbar. Es brauche mehr und vor allem schnellere Maßnahmen, sagen Fachleute und der BUND.

Die baden-württembergische Landesregierung hat es sich auf die Agenda geschrieben, mehr für den Klimaschutz zu tun. Doch das geht vielen nicht schnell genug. Der Klima-Sachverständigenrat forderte das Land und seine Kommunen dringend auf, entsprechende Maßnahmen schneller umzusetzen. Die Vorsitzende des Rats, Maike Schmidt, wies am Dienstag bei einer Anhörung im Umweltausschuss des Landtags in Stuttgart darauf hin, dass der Klimawandel gerade in Baden-Württemberg schneller voranschreite.

Freitag, 16. September 2022

Klimaschutz mit sanftem Zwang

Stuttgarter Zeitung hier  15.09.2022  Von Eberhard Wein

Einigung von Grün-Schwarz

Grüne und CDU haben sich auf ein neues Klimaschutzgesetz geeinigt. Ist es der große Wurf, den sich der Ministerpräsident Winfried Kretschmann erhofft hat?    

Nach wochenlangen und offenbar äußerst schwierigen Verhandlungen haben sich Grüne und CDU im Land auf ein neues Klimaschutzgesetz geeinigt. Es soll Baden-Württemberg bis zum Jahr 2040 den Weg zur Klimaneutralität ebnen. Für Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) ist es das erklärtermaßen wichtigste Vorhaben seiner dritten Amtszeit: An den Erfolgen beim Klimaschutz wolle er sich messen lassen, hatte er bei der Vorstellung der grün-schwarzen Koalitionsvereinbarung vor einem Jahr erklärt.

Bei ihrer Klausur in Berlin stimmten die Landesgrünen dem Kompromiss am Donnerstag einstimmig zu, einen Tag zuvor hatte schon die CDU-Fraktion bei ihrer Tagung in Freudenstadt den Weg frei gemacht. Zuvor hatten sich die Vertreter der Fraktionen intensiv in die Abstimmungen zwischen den Ressorts eingeschaltet. Dies ist im Gesetzgebungsverfahren zu diesem frühen Zeitpunkt unüblich. „Es geht hier nur noch um die Frage, was hilft“, sagte der CDU-Umweltpolitiker Raimund Haser.

Donnerstag, 15. September 2022

BW: Grüne und CDU einigen sich auf neues Klimaschutzgesetz

Das ist ein Fortschritt, ganz klar.
Man erinnere sich: Erst im Dezember 2021 reichte die Deutsche Umwelthilfe eine Klage gegen das Land Baden-Württemberg ein, die damals abgewiesen wurde hier.
Begründung: Ein Klimaschutzgesetz auf Bundesebene reiche vollkommen aus.
Nun hat sich Baden-Württemberg trotzdem auf den Weg gemacht, was sehr zu begrüßen ist.

Schauen wir mal, was das für unseren "Zukunftsfähigen Regionalplan" bringt - der ist ja noch ohne Zweifel nach ganz alten Maßstäben gestrickt, nach einem Zeitmuster, in dem der Klimaschutz nicht mehr als eine nette Option für radikale Aktivisten war hier
Wie wird die Landesregierung also jetzt damit umgehen, wird er tatsächlich noch so genehmigt werden, wie er aufgestellt ist?
Viele Klimaaktivisten aus dem Regionalgebiet  befürchten das, schönes neues Klimaschutzgesetz hin oder her. "Irgendeine Ausrede wird man finden" ist der Tenor bei den Klimaschützern, schließlich stehen  "die Bürgermeister" mit ihrer Kommunalen Selbstverwaltung (sprich ihren eigenen Interessen)  dahinter.  
Und was nützt uns dann das ganze Eigenlob aus den Regierungsparteien?


 Schwäbische Zeitung hier  14.09.2022  Deutsche Presse-Agentur

Parteien machen Haken dran

Nach langem Hin und Her haben sich die Spitzen der grün-schwarzen Koalition auf den Entwurf für das neue Klimaschutzgesetz geeinigt. Die CDU-Fraktion habe dem Papier am Mittwoch bei ihrer Klausur in Freudenstadt bereits einstimmig zugestimmt, sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage. Die Grünen-Fraktion wollte sich an diesem Donnerstag bei ihrer Klausurtagung in Berlin mit dem Kompromiss beschäftigen. Ein Fraktionssprecher sagte dazu:

Wir machen an das Klimaschutzgesetz einen Haken dran.

Mit der Novelle will Baden-Württemberg das erste Bundesland sein, das konkrete Ziele für die Einsparung von Treibhausgasen für die unterschiedlichen Bereiche gesetzlich verankert. Nach einem Gutachten im Auftrag des Umweltministeriums muss etwa die Landwirtschaft den Ausstoß bis 2030 um 39 Prozent gegenüber 1990 senken — die Energiewirtschaft um 75 Prozent, die Industrie um 62 Prozent, der Verkehr um 55 Prozent und der Gebäudesektor um 49 Prozent.

Das Land nimmt sich selbst in die Pflicht

Der CDU-Umweltpolitiker Raimund Haser sagte der dpa, es sei ein „tragbarer Kompromiss“ nach intensiven Wochen der Verhandlungen. Er ergänzte: „Die jetzige Weiterentwicklung stärkt und konkretisiert die Klimaziele, ohne Private und Unternehmen angesichts der ohnehin großen Herausforderungen zu überfordern. Wir verpflichten nicht, wir nehmen uns selbst in die Pflicht und gehen endlich auch technisch neue Wege.“ Über Details des Kompromisses wollte er zunächst noch nichts sagen.

Klar ist: Die Regierung will als Zwischenziel bis 2030 den Ausstoß von Treibhausgasen gegenüber dem Jahr 1990 um mindestens 65 Prozent senken. Bis 2040 soll das Land klimaneutral werden. Klimaneutralität bedeutet, dass nur noch so viele Treibhausgase ausgestoßen werden dürfen, wie wieder gebunden werden können.

Landwirtschaft im Fokus

Zuletzt hatte Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) auch von der Gesellschaft mehr Tempo und Engagement beim Klimaschutz angemahnt. So müssten etwa die Erneuerbaren Energien stark ausgebaut werden, um die selbstgesteckten Ziele zu erreichen. Im Bereich der Landwirtschaft sei unter anderem eine Verringerung des Tierbestands und ein geringerer Konsum von Fleisch ein zentraler Hebel zur Senkung der Emissionen.

Dienstag, 17. Mai 2022

Kretschmann: „Jeder muss jetzt einfach aufwachen“ - dann können wir als Gesellschaft gewinnen

 16.05.2022  hier im Südkurier, Auszüge

.....Kommen wir zur Landespolitik. Sie haben dieser Tage gesagt, dass Sie als Ministerpräsident mit Ihrer Bilanz nicht zufrieden sind, was die aktuelle Legislatur betrifft. Warum eigentlich nicht?

Das habe ich nur in Bezug auf die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren bei der Windkraft gesagt – das ist ein dickes Brett. Ansonsten bin ich zufrieden.
Wir haben
das ehrgeizigste Klimaschutzgesetz der Republik beschlossen.
Im Land kommt auf jeden Neubau eine Solaranlage .
(Anmerkung:l eider mit zu vielen Ausnahmen wird allgemein bemängelt, z.B. beim Neubau Hymer in Bad Waldsee)
Wir treiben systematisch Schlüsseltechnologien wie Künstliche Intelligenz, Wasserstoff- und Batterietechnologien voran, um unseren Wohlstand und Arbeitsplätze zu sichern. Und nie zuvor wurde im Land so viel in die Förderung von bezahlbarem Wohnraum investiert.

Welche Ziele haben Sie sich für den Rest Ihrer Amtszeit denn vorgenommen?

Das Wichtigste ist, dass wir die Energiewende und den ökologischen Umbau der Wirtschaft hinbekommen. Das ist das prioritäre Ziel – aus Gründen des Klimaschutzes, aber auch, um unsere Abhängigkeiten zu verringern. Darum kümmere ich mich zur Zeit hauptsächlich, nachdem Corona gerade zum Glück in den Hintergrund gerät. Wir machen das mit unglaublich viel Dampf und Energie, um schneller voranzukommen.

Mittwoch, 13. April 2022

Emissionsziele für alle Sektoren

 Schwäbische Zeitung hier  Kara Ballarin  12.4.22

Grün-Schwarz will Klimaschutz konkret machen

Die großen Ziele stehen: Bis 2030 will Baden-Württemberg seinen Ausstoß an Treibhausgasen im Vergleich zu 1990 um 65 Prozent reduzieren. Spätestens 2040 – fünf Jahre früher als der Bund – will das Land klimaneutral sein. Wie soll das gehen? Dazu hat sich die Regierung ein neues System ausgedacht. Erstmals bekommt auch jeder Bereich eigene CO2-Einsparziele.....

Donnerstag, 9. Dezember 2021

Klimaklage gegen Baden-Württemberg: „Es muss verhindert werden, dass Klimaschutz in die Zukunft verschoben wird“

Update: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und mehrere junge Menschen - unter anderem eine Schülerin aus Weinstadt (Rems-Murr-Kreis) - wollten die Bundesländer zu mehr Klimaschutz verpflichten. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat ihre Anträge abgewiesen. Das Klimagesetz auf Bundesebene reiche aus, urteilte das BVerfG. Es lehnte damit die Klage ab, wonach unter anderem das Landes-Klimaschutzgesetz Baden-Württembergs ungenügend sein sollte.

SWR  hier


Stuttgarter Zeitung hier und hier

Das baden-württembergische Klimaschutzgesetz reicht fünf jungen Menschen nicht aus. Sie sehen ihre Zukunft und ihre Freiheitsrechte in Gefahr – und beschweren sich beim Bundesverfassungsgericht. Was das konkret bedeutet, erklärt der Anwalt Remo Klinger.

An diesem Donnerstag haben fünf junge Menschen aus Baden-Württemberg gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe ihre Klimaklage bekannt gegeben: Sie rügen die baden-württembergische Landesregierung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Was sie konkret fordern, wie in der Beschwerdeschrift argumentiert wird und wann das Gericht einen Beschluss fällen könnte, erklärt der Anwalt Remo Klinger, der das Verfahren juristisch leitet.

Die 14-jährige Judith Scheytt aus der Nähe von Stuttgart und vier weitere junge Menschen verklagen das Land Baden-Württemberg. Der Grund: Das Landes-Klimaschutzgesetz ist in ihren Augen ungenügend. Warum? Wir haben mit der Schülerin und Anwalt Remo Klinger gesprochen.


Auf den Seiten der Deutschen Umwelthilfe steht Folgendes:

In Baden-Württemberg wurde 2013 ein Landesklimaschutzgesetz erlassen, das im Oktober 2021 novelliert wurde. Demnach will Baden-Württemberg bis 2040 Treibhausgasneutralität erreichen, bis 2030 sollen die Emissionen um mindestens 65 Prozent sinken.
Das Problem: Bisher gibt es keine konkreten Maßnahmen und Konzepte zur Umsetzung.
Deshalb reichen insgesamt fünf Kinder und junge Erwachsene Verfassungsbeschwerde gegen die baden-württembergische Landesregierung ein.

Außerdem hat die Deutsche Umwelthilfe im November 2021 eine Verbandsklage vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim eingereicht. Ziel der Klage ist die Aufstellung des „Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts“ im Klimaschutzgesetz. Dieses Konzept sollte eigentlich bereits im Jahr 2020 aufgestellt werden. Das Konzept ist unerlässlich, um das Klimaschutzgesetz in konkrete Maßnahmen zu übersetzen und muss deshalb schnellstmöglich aufgestellt werden.


In welchen Bundesländern gibt es Klimaklagen und warum?

Donnerstag, 7. Oktober 2021

Novellierung des Klimaschutzgesetzes in BW

Südkurier  hier  und hier

Grünes Licht für Klimaschutzgesetz

Stuttgart (dpa) Wer ein neues Haus bauen will, muss ab 1. Mai 2022 eine Solaranlage auf dem Dach installieren lassen. Das sieht das Klimaschutzgesetz vor, das in Stuttgart im Landtag beschlossen wurde. Neben der Koalition aus Grünen und CDU stimmte auch die SPD dafür, FDP und AfD votierten dagegen. Das Gesetz sieht auch vor, dass Hausbesitzer vom 1. Januar 2023 an bei einer grundlegenden Dachsanierung eine Photovoltaikanlage einbauen lassen müssen. Es ist das erste große Gesetzesprojekt in dieser Wahlperiode.

Seite 2: Kommentar von Ulrike Bäuerlein Seite 9: Welche ehrgeizigen Ziele außerdem im neuen Klimaschutzgesetz verankert sind 


06.10.2021  |  VON ULRIKE BÄUERLEIN, STUTTGART

KLIMASCHUTZ Zeit der Zumutungen

Klimaschutz? Viel zu teuer! Das bringt doch viel zu wenig! Baden-Württemberg ist viel zu klein, um allein etwas ausrichten zu können! Solche Sätze fallen immer dann, wenn es um die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen geht. Dabei wissen die Menschen inzwischen sehr gut, um was es geht. Sie sehen es nicht mehr in TV-Berichten aus entlegenen Regionen, sondern beim Blick in den eigenen Garten. Die Bilder von Menschen, Autos und Häusern, die in Fluten versinken, kommen nicht mehr aus Bangladesch. Sie kommen aus Rheinland-Pfalz.

Seit Jahrzehnten warnen Experten weltweit und mahnen an, was getan werden muss, um die Erderwärmung abzubremsen. Es ist alles bekannt. CO2-Ausstoß und andere Treibhausgasemissionen durch Verkehr, Industrie und Privathaushalte müssen rapide sinken, Dreckschleudern wie Kohlekraftwerke vom Netz. Wer dabei die vermeintlich billige, saubere Atomkraft wieder ins Spiel bringt, muss die ungeklärte Entsorgung des Atommülls und auch die Risiken einpreisen. Viel, viel mehr Strom muss aus regenerativen Energien kommen, jede Fläche, jeder Windstoß, Wasserkraft und Erdwärme müssen genutzt werden. Und weil es bei weitem nicht reicht, was im Land produziert werden kann, und Wind und Sonne eben keine konstanten Größen sind, braucht es zur Netzsicherheit Leitungen und Speicher, um verlässlich Strom zu importieren.

Aber bislang war es immer das gleiche Lied: Sobald es konkret werden sollte mit dem Klimaschutz, ging es nicht mehr darum, was er bewirken soll – sondern nur darum, was er kostet. 

Baden-Württemberg hat sich mit der an diesem Mittwoch vom Landtag beschlossenen Novellierung des Klimaschutzgesetzes dazu entschlossen, diese Debatte nun konsequenter hinter sich zu lassen als in den vergangenen zehn Jahren grün geführter Landesregierung. Auch weil der Bund bremste und im Land viel zu wenig voranging, blieben die Grünen in Baden-Württemberg weit hinter den eigenen Ansprüchen zurück. Das neue, von Grünen, CDU und SPD gemeinsam beschlossene Klimaschutzgesetz soll nun endlich Wirkung zeigen, Baden-Württemberg bundesweit zum Vorreiter machen, andere mit sich ziehen. Und seien es nur kleine Tropfen auf den heißen Stein bei der globalen Aufgabe.

Statt „Was kostet das? Und was spricht dagegen?“ soll nun als Erstes gefragt werden: „Wie geht es? Und wie geht es schneller?“ Das ist ein Paradigmenwechsel, auch für die Landesverwaltung. Diese soll schon 2030, das gesamte Land 2040 klimaneutral werden. Das ist – in Verwaltungsprozessen gedacht – praktisch schon morgen und übermorgen. Möglich, dass das zu ambitioniert ist. Aber das ist kein Grund, es deshalb zu unterlassen.

Bürger und Unternehmen, Kommunen und Land müssen Solaranlagen auf ihre Dächer und über ihre Parkplätze bauen, es müssen Windkraftflächen bereitgestellt werden, die Menschen sich mit Windrädern arrangieren. Teile der Wirtschaft immerhin sind längst unterwegs und verstehen Klimaschutz nicht mehr nur als Last, sondern als Chance und neues Geschäftsmodell. Das Land muss hier die Türen weit aufreißen und auch endlich privates Kapital ins Spiel holen. Photovoltaik- und Windkraftanlagen sind heute weit leistungsfähiger als noch vor wenigen Jahren, Investitionen fließen zurück. Klimaschutz wird marktfähiger. Dennoch: Es wird viel Bürokratie geben und reichlich Zumutungen. Vor allem für den Bürger, für den es nur im Einzelfall Härtefallregelungen geben dürfte. Die Politik muss auch bei Gegenwind den Mut haben, dies auszusprechen und für ihre Maßnahmen einzustehen. Ja, es wird teuer.

Aber was heißt schon teuer. Auf sieben Milliarden Euro taxieren die Versicherer und Kommunen allein die Schäden in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen in den Flutgebieten vom Juli. Und das war nur ein einzelnes Extremwetterereignis. Weitere dürften folgen. Und das sind dann Zumutungen ganz anderer Dimension.

ulrike.baeuerlein@suedkurier.de 

Mittwoch, 14. Juli 2021

"Land will bis 2040 klimaneutral sein"

Südkurier Auszüge  hier

Mit der Überarbeitung des bisherigen Klimaschutzgesetzes legen Grüne und CDU die Messlatte deutlich höher als bisher: So soll Baden-Württemberg bis 2040 klimaneutral werden. Das heißt, ab dann sollen keine Treibhausgase in die Atmosphäre abgegeben oder alternativ CO2-Emissionen vollständig kompensiert werden. Im bisherigen Gesetz war lediglich bis 2050 eine CO2-Reduktion um 90 Prozent gegenüber 1990 vorgesehen. Auch beim Zwischenschritt bis 2030 wurden die Schrauben fester angezogen. In neun Jahren sollen nicht 42 Prozent, sondern 65 Prozent weniger Treibhausgase emittiert werden. „Dass wir die Gesetzesvorlage mit vielen wichtigen Zielen und Maßnahmen so schnell erarbeitet haben, ist ein starkes Signal“, erklärte die baden-württembergische Umweltministerin Thekla Walker (Grüne). Das Land selbst will mit seinen eigenen Gebäuden sogar schon 2030 klimaneutral sein. ...

SPD-Landtagsfraktionschef Andreas Stoch vermisst die Konzepte, mit denen die Klimaziele umgesetzt werden sollen: „Richtig handfest erscheint die Gesetzesnovellierung bislang nur bei der Einführung einer Solaranlagenpflicht für Neubauten im Wohnungsbau. Das aber ist nur eine Korrektur dessen, was man vor einem Jahr versäumt hat.“

"Südwesten wird früher Klimaneutral"- Regionalplan nach veralteter Rechtslage

aus der Schwäbischen Zeitung  hier  Auszüge in blau


Was treibt die Regierung an?
„Klimaschutz ist die Aufgabe des 21. Jahrhunderts“, sagte Kretschmann bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs. Durch die Bank verwiesen die Politiker von Grünen und CDU dabei auf die Zunahme von Wetterextremen als Zeichen des Klimawandels. Das übergeordnete Ziel der Landesregierung ist es, Baden-Württemberg bis 2040 klimaneutral zu machen. Das heißt, dass nur so viel Treibhausgase ausgestoßen werden sollen, wie auch gebunden werden.

Welche Neuerungen sind sonst noch geplant?
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, bekommen die zwölf Regionen im Land die Vorgabe, mindestens zwei Prozent ihrer Fläche für Erneuerbare Energieanlagen zu sichern – etwa für Freiflächen-Photovoltaik, oder für Windräder. „Aktuell sind wir bei 0,3 Prozent“, erklärte Walker. Als Grundsatz dabei gilt laut Walker: Wenn ein Regionalverband seinen Regionalplan neu aufsetzt, muss das Zwei-Prozent-Ziel in der Raumordnung verankert werden.

Das könnte auch den Regionalplan Bodensee-Oberschwaben betreffen, der weitgehend steht. Der sei noch nach alter Rechtslage umgesetzt worden, so Walker. „Es ist aber nicht so, als ob man einen Plan nicht noch mal anpacken kann“, sagte sie. Mit der Neuregelung soll zudem ein Klima-Sachverständigenrat aus sechs Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern geschaffen werden.

Dieses Gremium soll zum einen der Regierung auf die Finger schauen und bewerten, ob die Maßnahmen reichen, um die selbst gesteckten Ziele zu erfüllen. „Sie sollen aber auch selbst Vorschläge machen“, so Walker.

 Wie geht es jetzt weiter?
Auch wenn der Entwurf aus dem Umweltministerium stammt, bringen ihn die Fraktionen von Grünen und CDU gemeinsam in den Landtag ein. Das spart Zeit. Kommende Woche soll sich das Abgeordnetenhaus erstmals mit den Neuerungen beschäftigen. Über den Sommer folgen dann die Anhörungen zum Gesetz, die Verabschiedung im Landtag ist für Oktober geplant.

 

Anmerkung. Und wo bleibt der natürliche Klimaschutz? Weniger Flächenverbrauch? Einsparpotentiale?


Dienstag, 13. Juli 2021

BW: Grün-Schwarz will Klimaschutzgesetz vorstellen

Die Spitzen der grün-schwarzen Koalition in Baden-Württemberg wollen heute das neue Klimaschutzgesetz vorstellen. Es ist das erste große Projekt der Regierung in der neuen Legislaturperiode. Zu der Novelle gehört unter anderem die Solarpflicht für Menschen, die ein neues Haus bauen wollen. Die Pflicht soll zum 1. Juli 2022 in Kraft treten. In dem Gesetz sollen auch ehrgeizigere Ziele zur Reduzierung der klimaschädlichen Treibhausgase verankert werden. So soll das Land bis 2040 so schnell wie möglich klimaneutral werden - bisher war 2050 das Ziel.

Kurznotiz in der Schwäbischen Zeitung hier

Dienstag, 26. Januar 2021

Dr. Max Peters: Kommunale Wärmeplanung als zentrales Standbein der Energiewende

Vortrag und Diskussion am Donnerstag, 11. Februar 2021, 18 Uhr


Im baden-württembergischen Klimaschutzgesetz wurde 2020 die kommunale Wärmeplanung verankert. Die 103 größten Gemeinden sind nun verpflichtet, den Wärmeverbrauch und mögliche Wärmequellen auf ihrem Gebiet zu erfassen und einen Plan zu entwickeln, wie eine klimaneutrale Wärmeversorgung aussehen kann. Dr. Peters von der Klimaschutz- und Energieagentur zeigt auf, wie die Wärmewende Fahrt aufnehmen kann und welche Handlungsspielräume Kommunen haben.
Zugang: https://us02web.zoom.us/j/89134971698?pwd=RkFuUVpRZFFpUUxlVkN0WTQxd2hrUT09

 

Betroffen sind die Stadtkreise und großen Kreisstädte in Baden-Württemberg, also Aalen, Achern, Albstadt, Backnang, Bad Mergentheim, Bad Rappenau, Bad Waldsee, Baden-Baden, Balingen, Biberach an der Riß, Bietigheim-Bissingen, Böblingen, Bretten, Bruchsal, Bühl, Calw, Crailsheim, Ditzingen, Donaueschingen, Ehingen, Eislingen/Fils, Ellwangen (Jagst), Emmendingen, Eppingen, Esslingen am Neckar, Ettlingen, Fellbach, Filderstadt, Freiburg im Breisgau, Freudenstadt, Friedrichshafen, Gaggenau, Geislingen an der Steige, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim an der Brenz, Heilbronn, Herrenberg, Hockenheim, Horb am Neckar, Karlsruhe, Kehl, Kirchheim unter Teck, Konstanz, Kornwestheim, Lahr/Schwarzwald, Laupheim, Leimen, Leinfelden-Echterdingen, Leonberg, Leutkirch im Allgäu, Lörrach, Ludwigsburg, Mannheim, Metzingen, Mosbach, Mössingen, Mühlacker, Nagold, Neckarsulm, Nürtingen, Oberkirch, Offenburg, Öhringen, Ostfildern, Pforzheim, Radolfzell am Bodensee, Rastatt, Ravensburg, Remseck am Neckar, Reutlingen, Rheinfelden (Baden), Rheinstetten, Rottenburg am Neckar, Rottweil, Schorndorf, Schramberg, Schwäbisch Gmünd, Schwäbisch Hall, Schwetzingen, Sindelfingen, Singen (Hohentwiel), Sinsheim, Stutensee, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Überlingen, Ulm, Vaihingen an der Enz, Villingen-Schwenningen, Waghäusel, Waiblingen, Waldkirch, Waldshut-Tiengen, Wangen im Allgäu, Weil am Rhein, Weingarten, Weinheim, Weinstadt, Wertheim, Wiesloch und Winnenden.

 

Fritz Mielert

Referent für Umweltschutz

 

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)