Presseinformation vom 7.1.2025
Bild links: der angesetzte 2. Prozess gegen Samuel wurde schließlich nach einigen seltsam anmutenden Anordnungen eingestellt. Bleibt die Frage: Was sollte das Ganze bewirken?Die 3 Kreise Ravensburg, Sigmaringen und Bodenseekreis haben trotz lauter Proteste keinen zukunftsfähigen Regionalplan bekommen. Wo steht Deutschland, Baden-Württemberg und seine Kommunen aktuell beim Klimaschutz? Welche Möglichkeiten gibt es und wo gibt es Anregungen, die übernommen werden könnten?
Dienstag, 7. Januar 2025
Augsburger Justiz-Krimi "Gefährliche Meinung" auf dem Chaos Communication Congress in Hamburg
Montag, 30. Dezember 2024
Eine Geschichte über den Kampf für Walderhalt in der Klimakrise, die unnötige Erweiterung eines klimaschädlichen Stahlwerks und einer vermutlich illegalen Genehmigung für eine vorgezogene Rodung
. Wie wir dafür ins Gefängnis kamen. Und wie das Bundesverfassungsgericht die Gefängnisleitung zwang, mich vorzeitig wieder zu entlassen.
Aktivistische Kritik buchstäblich an der zuständigen Bezirksregierung endete in einem Gerichtskrimi durch die AugsburgerJustiz, die sich nach wie vor entschlossen zeigt, die laut Bundesverfassungsgericht besonders geschützte Machtkritik der Aktivist*innen möglichst hart zu bestrafen.
Ein Vortrag über den kreativen Umgang mit Repressionen mit Einblicken hinter die Gefängnismauern. Vom Kampf der Augsburger Justiz gegen kreativen Protest für den Erhalt der Lebensgrundlagen. Memes inklusive. 🧮
Wenn Menschen den Vortrag von heute in Hamburg auf dem CCC nachhören möchten (ab 13:50) hier
Montag, 11. November 2024
Update: Fragwürdige Maßnahmen aufgrund des verletzten Stolzes eines Gerichtes?
Ob das mit der Entschädigung stimmt, muss sich erst noch zeigen. Samuel hat das in seinem Video anders dargestellt. Wir werden sehen. Trotzdem ein großer Erfolg!
Update vom Ravensburger Baumhausklimacamp
Pressemitteilung vom 11.11.2024
Nach Zurückweisung durch das Bundesverfassungsgericht: Augsburger Gericht gibt klein bei
Klimaaktivist*innen können sich auf Entschädigung in vierstelliger Höhe freuen
Die mehr als zwei Jahre andauernde Augsburger „Klimajustizblamage“ hat ein Ende: Unter Ausschluss der Öffentlichkeit (und auch der Presse) stellte heute das Augsburger Amtsgericht das Strafverfahren gegen Klimaaktivist Samuel Bosch (21) ohne Auflagen und auf Staatskosten ein.
Freitag, 8. November 2024
"Trick" von Amtsrichterin geht auf: Klimaaktivist muss ohne Anwalt vor Gericht erscheinen
++ Verhandlung: 11.11. 13 Uhr ++
Nachdem das Augsburger Amtsgericht am 31.10. einen bundesweiten Haftbefehl gegen Samuel Bosch erlassen hatte, weil das Gericht eine vorliegende Krankmeldung ignorierte, wird am kommenden Montag, 11.11.2024 tatsächlich ab 13 Uhr verhandelt. Obwohl bislang keine Ladung erfolgt ist, wird Bosch am Montag in Augsburg erscheinen. "Leider hat die systematische Behinderung der Verteidigung durch die Richterin geklappt. Ich bin gezwungen, ohne Anwalt und die zwei Verteidiger*innen zu erscheinen."
Aktivist*innen hatten im Oktober 2022 Kritik an einer Bannwaldrodung für ein klimaschädliches Stahlwerk an der Fassade der Regierung von Schwaben in Augsburg platziert. Daraufhin musste Bosch in Haft, die aber frühzeitig nach zwei der drei abzusitzenden Wochen in einer Eilentscheidung vom Bundesverfassungsgericht für rechtswidrig erklärt wurde. Dadurch ist das Augsburger Amtsgericht gezwungen, erneut zu verhandeln – mit dem Bundesverfassungsgericht im Nacken.
"Wir lassen uns nicht einschüchtern. An das Unrecht, das in Augsburg gesprochen wird, haben wir uns gewöhnt. Aber gegen das Unrecht der Klimazerstörung kämpfen wir an", so Bosch.
Sonntag, 27. Oktober 2024
Befangenheitsantrag und genervte Richterin
Befangenheitsantrag und genervte Richterin:
Sonntag, 20. Oktober 2024
Im Namen des Volkes: "Klimaschützen ist kein Verbrechen!!"
Komm am Donnerstag, 24.Oktober 8:15 Uhr zur Mahnwache und ab 9:00 Uhr zum öffentlichen Gerichtsprozess rund um die freche Rodung des Lohwaldes! Nach den rechtswidrigen Urteilen der Augsburger Gerichte und der Zurechtweisung durch das Bundesverfassungsgericht will sich das Augsburger Amtsgericht offenbar ein weiteres Mal blamieren
Nach der höchstrichterlich angeordneten, vorzeitigen Entlassung des Klimaaktivisten Samuel aus dem Jugendarrest, steht der Klimaprotest erneut auf der Anklagebank. Dagegen werden wir, zusammen mit Dir, ein Zeichen setzen.
Mittwoch, 17. April 2024
Klimaaktivist bekommt Recht: Höchstes Gericht ordnet Freilassung aus der Haft an
Südkurier hier Katy Cuko 17.4.24
Über Ostern sitzt der Ravensburger Samuel Bosch seine Strafe ab, wird aber vorzeitig entlassen. Warum das Bundesverfassungsgericht das Urteil zweier Gericht in Bayern gekippt hat.Drei Wochen Jugendarrest. So lautete das Urteil, das der Ravensburger Umweltaktivist Samuel Bosch vor dem Augsburger Amts- und Landgericht für „satirische Kritik“ kassiert hat, wie er selbst sagt. „Lohwald-Rodung trotz laufender Gerichtsverfahren? Frech!“, war auf einem Transparent zu lesen, das seine Mitstreiterin Laura „Charlie“ Kiehne an einem Regierungsgebäude angebracht hatte.
Dafür seilte sich die 20-Jährige aus einem Bürofenster ab und baumelte letztlich an der Fassade, mit dem Spruch „Lohwald verhökern für 250 Euro? Frech!“ um den Hals. Ähnliche Aussagen waren vor dem Gebäude mit Kreide auf die Straße gemalt.
Freitag, 12. April 2024
Mittwoch, 10. April 2024
Verfassungsgericht spricht Klimaaktivisten frei - Ein Urteil für die Meinungsfreiheit
Wegen eines Demoplakats musste Samuel Bosch ins Göppinger Gefängnis. Nun musste er über Nacht freigelassen werden. Der Klimaaktivist aus Ravensburg hat gegen seine bayerischen Richter einen formidablen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten.
Gemeinsam mit den Klimaaktivist:innen Charlie Kiehne (21) aus Ravensburg und Ingo Blechschmidt (35) aus Augsburg kämpft Samuel Bosch (21) seit Jahren gegen die Zerstörung der Umwelt. Sie besetzen Bäume, organisieren Demos, hängen Transparente auf, um auf ihr Anliegen aufmerksam zu machen. Vor Gericht standen sie bereits mehrmals. Zuletzt erst vor dem Augsburger Amts- und dann vor dem dortigen Landgericht.
Samstag, 6. April 2024
Meinungsfreiheit nicht ausreichend berücksichtigt - BVerfG kassiert Urteil gegen Klimaaktivisten Samuel Bosch
Samuel Bosch und weitere Klimaaktivisten besetzen den Altdorfer Wald, um dessen Rodung für den Kiesabbau zu stoppen. Foto: picture alliance/dpa | Felix Kästle.
....Eine seiner neueren Aktionen beschäftigte jetzt auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Er hatte die Regierung von Schwaben in Augsburg unter anderem als korrupt bezeichnet. Gegen seine diesbezügliche Verurteilung wegen übler Nachrede hatte er Verfassungsbeschwerde (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a Grundgesetz (GG)) eingereicht. Die Karlsruher Richter gaben Bosch am Donnerstag recht und ordneten eine neue Verhandlung am Amtsgericht (AG) Augsburg an (Beschl. v. 04.04.2024, Az. 1 BvR 820/24), weil das Gericht die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Grundgesetz (GG) nicht hinreichend berücksichtigt habe.
Protest gegen Regierung von Schwaben
Die Protestaktion, um die es hier ging, richtete sich gegen den damaligen Regierungspräsidenten Erwin Lohner. Bosch hatte mit weiteren Aktivisten im Oktober 2022 die Bezirksregierung von Schwaben in Augsburg besetzt und den damaligen Regierungspräsidenten als korrupt bezeichnet. Sie hatten auch ein Banner mit der Aufschrift "Lohwald-Rodung trotz laufender Gerichtsverfahren? Frech!" an der Fassade der Regierung angebracht. Außerdem hatten die Aktivisten Lohner vorgeworfen, den Lohwald zu "verhökern".
Hintergrund der Protestaktion war eine Genehmigung im Zusammenhang mit einer Waldrodung, die von den Aktivisten scharf kritisiert wurde. Zum Zeitpunkt der Rodung war der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit der Prüfung der Rechtswidrigkeit des Rodungsvorhabens beschäftigt. Der Lohwald wurde im Herbst 2022 – trotz der laufenden Klage – für die Erweiterung eines Stahlwerks vorzeitig gerodet.
Für diese Protestaktion war der damals 20 Jahre alte Klimaaktivist im Juni 2023 zusammen mit einer weiteren Angeklagten vom AG Augsburg wegen übler Nachrede gegen Personen des politischen Lebens (§ 188 Strafgesetzbuch (StGB)) sowie Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) verurteilt worden. Das Landgericht (LG) Augsburg bestätigte die Entscheidung. Verurteilt wurde er zu drei Wochen Jugendarrest (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 Jugendgerichtsgesetz (JGG)).
BVerfG: Äußerungen nicht ausreichend an Art. 5 GG gemessen
Vor dem BVerfG hat Bosch nun einen Erfolg erzielt. Das Gericht bemängelte, dass bei der Verurteilung wegen übler Nachrede aufgrund des Korruptionsvorwurfs das Recht auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) von den Augsburger Richtern unzureichend geprüft worden sei. Der Beschluss des Gerichts liegt noch nicht vor. Eigenen Angaben der Aktivisten zufolge soll das Gericht ausgeführt haben, dass die Begründung, mit der die Augsburger Gerichte vom Vorliegen einer Tatsachenbehauptung ausgingen – und damit § 188 StGB bejahten –, verfassungsrechtlichen Maßstäben nicht genüge und damit den grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit verkürze. Insbesondere hätten die Gerichte jeweils keinerlei Einordnung in den Kontext vorgenommen.
Das BVerfG hob die entsprechenden Urteile gegen den Klimaaktivisten deshalb auf (§ 95 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)). Jetzt ist das AG Augsburg wieder an der Reihe und muss erneut entscheiden. Die Karlsruher Richter betonten, dass damit nicht entschieden sei, ob die Aussage über den hohen Regierungsbeamten zulässig gewesen sei. Der Tatbestand der Beleidigung (§ 185 StGB) sei bislang auch nicht Teil des Verfahrens gewesen. Auf den Aspekt des Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB) gingen sie in der Entscheidung nicht im Detail ein.....
Nach Angaben der Klimaschützer musste der verurteilte Aktivist wegen der Verfassungsgerichtsentscheidung nun vorzeitig aus dem Arrest entlassen werden, den er gerade absaß. Seinen Aktivismus kann er daher jetzt wieder außerhalb der Göppinger Mauern fortführen.
Freitag, 5. April 2024
Eine Sensation für unsere Demokratie, für die Meinungsfreiheit und für den von der UN geforderten Schutz der Klimaaktivisten!
Bundesverfassungsgericht:
Regierung von Schwaben muss sich Kritik gefallen lassen,
Inhaftierung von Samuel Bosch grundgesetzwidrig,
Bosch musste sofort entlassen werden
Claire meint: Ist das nicht mehr als peinlich für ein Gericht, sich sagen lassen zu müssen, was erlaubte Meinungsäußerung ist?Und dann die Jugendlichen in den Knast stecken, obwohl noch eine Revision vor den höheren Gericht ansteht! Amigo-Söder geht in Bayern so gegen Klima-Demonstranten vor.
+++ Pressekonferenz am morgigen Freitag (5.4.) um 11:00 Uhr in der Ravensburger Innenstadt, Marienplatz +++
„Lohwald-Rodung trotz laufender Gerichtsverfahren? Frech!“ Ein Banner mit dieser Aufschrift hatten Aktivist*innen und Unterstützer*innen des Augsburger Klimacamps im Oktober 2022 an der Fassade der Regierung von Schwaben angebracht [1,2,3,4,5] – und wurden dafür vom Augsburger Amts- und Landgericht hart bestraft [27-33], die dpa berichtete mehrmals über den Vorgang: drei Wochen Haft für Samuel Bosch (21), eine Woche Haft für Charlie Kiehne (21) und ein halbes Jahresgehalt Geldstrafe für Ingo Blechschmidt (35).
Das Bundesverfassungsgericht beschloss nun: Die Augsburger Urteile waren rechtswidrig, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit wurde von den Gerichten missachtet. Damit musste die Jugendarrestanstalt Göppingen Bosch, in der er bis heute Abend inhaftiert war, sofort entlassen.
Donnerstag, 21. März 2024
Lücke im Terminplan entdeckt: Klimaaktivist Samuel Bosch kündigt selbstbestimmten Haftantritt an
Pressemitteilung vom 21.3.2024
Nachdem der Waldschützer der Haftvorladung aus Göppingen am vergangenen Donnerstag nicht nachgekommen war, kündigt er nun einen selbstbestimmten Haftantritt eine Woche später am 21.3.2024 an. "Ich hatte einige feste Termine für meinen Klimaaktivismus, daher wäre ein pünktlicher Haftantritt unsinnig gewesen. Da ich in drei Wochen, im April, weitere Termine habe, werde ich am Donnerstag gegen 13 Uhr meine Haft selbstbestimmt antreten", so Bosch.
Die Zeit seit dem 14.3., an dem Bosch ursprünglich die Haftstrafe hätte antreteten sollen, verbrachte er, trotz Festnahmerisiko, mit der Fortführung seines Aktivismus. "Wie normalerweise auch, bin ich mit Menschen über soziale und klimagerechte Transformation ins Gespräch gekommen, deshalb war ich bei einer öffentlichen Podiumsdiskussion, führte Interessierte im Rahmen des wöchentlichen Waldrundgangs durch die Besetzung im Altdorfer Wald und hörte mir eine Diskussion im "Denksalon" des neuen Ravensburger Kunstvereins mit Oberbürgermeister Rapp über Rechtsextremismus an."rechts: Waldrundgang am letzten Wochenende
Bei der Podiumsdiskussion am Ulmer Theater vergangenen Freitag, war es Bosch trotz Polizeiaufgebot vor dem Gebäude gelungen, sich unbemerkt zu entfernen. Auch im Altdorfer Wald konnte die Polizei ihn trotz deutlich erhöhter Präsenz am Wochenende nicht festsetzen. Zudem hängte er mit einigen anderen Aktivist*innen zwei Protestbanner vor die Jugendarrestanstalt in Göppingen: "Klimaschützen ist kein Verbrechen" war dort zu lesen, daneben das Banner von der Aktion, für die Bosch verurteilt wurde: "Lohwald-Rodung genehmigen trotz laufender Gerichtsverfahren? Frech!"
Dienstag, 19. März 2024
Anstatt Haftantritt: Klimaaktivist hängt Banner vor Jugendarrestanstalt
Pressemitteilung am 19.03.2024
Eine Gruppe Umweltaktivist*innen protestierte am frühen Dienstagmorgen mit einer gewitzten Kletteraktion hinter der Jugendarrestanstalt Göppingen gegen die Verurteilung von Umweltschützer und Stahlgegner Samuel Bosch und die klimaschädliche Stahlproduktion.
"Klimaschützen ist kein Verbrechen" und "Lohwald-Rodung genehmigen trotz laufender Gerichtsverfahren? Frech!" ist nun auf zwei gespannten Bannern zwischen den Bäumen des Schloßparks zu lesen.
Sonntag, 17. März 2024
News aus unserer Heimat: Klimaaktivist Samuel Bosch entrinnt Polizei
Was macht Aktivismus aus?
Mit dieser Frage beschäftigten sich gestern Abend im Theater Ulm, sowohl Theaterschaffende, als auch drei Aktivisti, einer von ihnen Samuel Bosch.
Obwohl Samuel eigentlich am Donnerstag seinen Jugendarrest hätte antreten sollen und das Gespräch öffentlich angekündigt war, ist er weiterhin auf freiem Fuß und plant weitere Aktionen.
Pressemitteilung am 17.03.2024
Bereits am Donnerstag (14.03.2024) hätte der im süddeutschen Raum bekannte Klimaaktivist Samuel Bosch (21) eigentlich seine dreiwöchige Haft (Jugendarrest) antreten sollen, hatte sich aber entschieden, der Ladung vorerst nicht nachzukommen.Stattdessen nahm er, gemeinsam mit zwei anderen Klimaaktivistinnen, am Freitagabend bei einer öffentlichen Podiumsdiskussion des Ulmer Theaters teil. Trotz hoher Polizeipräsenz vor dem Theater gelang es ihm danach, unbemerkt das Gebäude zu verlassen. Er kündigt weitere Klimaschutzaktionen an und wird sein soziales und politisches Engagement fortsetzen.
Donnerstag, 14. März 2024
Trotz Verurteilung: Klimaaktivist Samuel Bosch bleibt Gefängnis fern. Wer hat die Macht, Gesetze zu brechen?
Pressemitteilung am 14.3.2024
Wie der SWR berichtete (hier), hätte am heutigen Donnerstagmorgen (14.3.2024) der im Ulmer und Ravensburger Raum bekannte Klimaaktivist Samuel Bosch (21) eigentlich seine dreiwöchige Haft (Jugendarrest) antreten sollen. Er hatte im Rahmen einer Kletteraktion (hier) in Augsburg die Regierung von Schwaben wegen einer vorgezogenen Bannwaldrodung (hier und hier) rechtswidrigerweise als "frech" bezeichnet. Nun kündigte er an, der Ladung der Göppinger Jugendarrestanstalt vorerst nicht nachzukommen und sein soziales und politisches Engagement zu priorisieren, während das Bundesverfassungsgericht noch eine von ihm eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen die Haftpläne prüft.▸ Recht und unsere Ordnung sind in Gefahr, wenn Minister gegen das Klimaschutzgesetz verstoßen
Donnerstag, 7. März 2024
Montag, 19. Februar 2024
Bannwaldrohdung für Spender Nr.1
Max Aicher, einer der reichsten Menschen Deutschlands und zusammen mit seinem Lobbyverband VBM Spender Nr. 1 der CSU (https://www.lohwibleibt.de/), möchte den Lohwald roden, um das Grundstück seines Stahlwerks für Investor*innen attraktiver zu machen (hier). Irrwitzig, denn das Waldgesetz erlaubt Bannwaldrodung nur wenn "zwingende Gründe des öffentlichen Wohls es erfordern". Entsprechend reicht eine angrenzende Gemeinde Klage ein.
Die Regierung von Schwaben reagiert prompt – und stellt trotz laufender Rechtswidrigkeitsprüfung eine Ausnahmegenehmigung zur vorgezogenen Rodung (hier) aus. Dagegen gab's Protest. (hier) Der Richter hetzte in seiner mündlichen Urteilsbegründung sogar gegen FFF und verurteilte Charlie und Samuel zu Jugendarrest.
Samstag, 17. Februar 2024
Umweltaktivist*innen und Stahlgegner*innen treten Haftstrafe an
Pressemitteilung am 14.2.2024
Landgericht verhindert Rechtsmittel gegen HaftNach einer satirischen Protestaktion gegen die Rodung eines Bannwalds für Stahlproduktion [1-5] wurden die im süddeutschen Raum bekannten Klimaaktivist*innen Samuel Bosch (21) und Charlie Kiehne (21) im vergangenen Oktober vor dem Augsburger Landgericht zu Jugendarrest verurteilt. Nun soll der drei beziehungsweise eine Woche andauernde Arrest vollstreckt werden — allerdings liegt ein schriftliches Urteil weiterhin nicht vor. "Der Richter nimmt uns damit nicht nur unsere Freiheit, sondern auch unsere Rechtsmittel", so Bosch.
Mittwoch, 18. Oktober 2023
Vollstreckte Haftstrafe für satirische Kritik: Samuel Bosch und Charlie Kiehne rechtskräftig verurteilt
Ravensburger Baumhausklimacamp, Pressemitteilung vom 18.10.2023
Richter hätte noch strenger verurteilen wollen, kritisiert Fridays for Future
Am heutigen Mittwoch (18.10.2023) standen die Klimaaktivist*innen Samuel Bosch (20) und Charlie Kiehne (21) in Augsburg vor dem Landgericht. Sie hatten im Oktober 2022 gemeinsam mit dem ebenfalls Beschuldigten Ingo Blechschmidt (35) satirische Kritik an der Fassade der Regierung von Schwaben platziert (siehe Pressemitteilung vom 17.10.2023). Der Vorsitzende Richter bekräftigte nun das Urteil des Amtsgerichts aus dem Juni und verwarf die Berufung. In seiner Urteilsbegründung bedauerte er, dass er keine noch höhere Strafe verhängen könnte – das Verschlechterungsverbot verhinderte das, weil die Staatsanwaltschaft vor Prozessbeginn ihre Berufung zurückgezogen hatte. Weil das Jugendstrafrecht keine dritte Instanz vorsieht, sind Samuel Bosch und Charlie Kiehne damit rechtskräftig zu drei bzw. einer Woche Gefängnis (vollstreckt als Jugendarrest, nicht zur Bewährung ausgesetzt) verurteilt. Blechschmidt erwartet nun ebenfalls eine vollstreckte Haftstrafe, das Urteil dazu wird am 26.10.2023 fallen. Weil bei ihm Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt, werden es bei ihm voraussichtlich mehrere Monate.
Zentral ging es im Prozess um die Banneraufschriften "Lohwald-Rodung trotz laufender Gerichtsverfahren? Frech!" und "Lohwald verhökern für 250 €? Frech!", die zur Begründung des Straftatvorwurfs § 188 StGB (üble Nachrede bei Personen des politischen Lebens) herangezogen wurden.
Dienstag, 17. Oktober 2023
Nach satirischer Kritik wegen Sonder-Rodungsgenehmigung des Lohwalds: Klimaaktivist*innen sollen endgültiges Urteil erfahren
Pressemitteilung am 17.10.2023
Diesen Mittwoch (18.10.2023, 9:00 Uhr) stehen die Klimaaktivist*innen Samuel Bosch (20) und Charlie Kiehne (21) vor dem Augsburger Landgericht (Gögginger Str. 101). Zusammen mit dem ebenfalls angeklagten Augsburger Mathematiker Ingo Blechschmidt (35) sowie weiteren Mitstreiter*innen hatte das Team im Oktober 2022 satirische Kritik an der Regierung von Schwaben geübt [4,5,6,7,8]: Diese hatte den Lech-Stahlwerken eine Ausnahmegenehmigung erteilt und so der umstrittenen vorgezogenen Teilrodung des an das Konzerngelände angrenzenden Lohwalds Tür und Tor geöffnet [1,2,10]. "Frech", befand die Aktivistengruppe, denn Bayerns höchstes Verwaltungsgericht war zu diesem Zeitpunkt noch mit der rechtlichen Prüfung der Rodungsabsicht beschäftigt.
Für ihre satirische Kritik wirft ihnen die Staatsanwaltschaft Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) und gegen Personen des politischen Lebens gerichtete üble Nachrede (§ 188 StGB, Mindeststrafe drei Monate) vor. Da vermutlich wie schon in der ersten Instanz nach Jugendstrafrecht verurteilt wird, wird das Urteil vom Mittwoch endgültig sein, eine Revision zum Oberlandesgericht ist unmöglich (§ 55 JGG). Auf Grundlage der Parallelverhandlung von Blechschmidt (am 10.10.2023, [16,17]) ist eine vollstreckte Haftstrafe dabei ein wahrscheinlicher Ausgang des Prozesses.
Anders als Straßenblockaden wie etwa von der Letzten Generation tangierte der Protest keine Dritten, sondern nur die Regierung von Schwaben als unmittelbar verantwortliche Stelle: Ihre Kritik brachten die drei in einer Kletteraktion über Pappschilder mit Aufschriften wie "Lohwald-Rodung trotz laufender Gerichtsverfahren? Frech!" an der Fassade des Regierungsgebäudes an.





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