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Mittwoch, 13. September 2023

Der Sicherung der Trinkwasserressourcen, dem Hochwasserschutz, dem Stopp des Moorabbaus .... eine weitaus höhere Priorität als bisher einräumen

Pressemitteilung 

Bündnis 90/Die Grünen | ödp,

Fraktion der Regionalverbandsversammlung
am 13.9.23

Genehmigung der Regionalplanung sowie Ablehnung der Zielabweichungsverfahren

Nach gut zwei Jahren Prüfung wurde der Regionalplans Bodensee-Oberschwaben vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen genehmigt.

Ausgenommen von der Genehmigung sind die vier Vorranggebiete für Industrie und Gewerbe Friedrichshafen Hirschlatt, Kißlegg-Waltershofen, Leutkirch-Riedlings und Pfullendorf-Wattenreute mit einer Gesamtfläche von ca. 120 ha, für welche ein separates Zielabweichungsverfahren beantragt wurde, da sie gegen das geltende Anbindegebot verstoßen.

Die Fraktion Bündnis 90/ die Grünen/ ödp begrüßt die Ablehnung durch das Ministerium.
Oberste Prämisse für unsere Fraktion bei der Entwicklung eines zukunftsfähigen Regionalplans war und ist die absolut sparsame Flächeninanspruchnahme!

Aus diesem Grund stellten wir bereits 2020 innerhalb der Verbandsversammlung den Antrag, die vier Gebiete aus der Fortschreibung heraus zu nehmen.

Wir sahen uns in großer Übereinstimmung mit dem Regierungspräsidium Tübingen, welches in seiner Stellungnahme zur Offenlage schrieb: „Speziell bei den Schwerpunkten für Industrie und Gewerbe fällt der hohe Flächenansatz auf, der im Regionalplan festgelegt werden soll. Da weiterhin auch lokale gewerbliche Bauflächenmöglich sein sollen (und müssen), erscheint der Flächenansatz insgesamt zu hoch, selbst unter Berücksichtigung der sehr dynamischen wirtschaftlichen Entwicklung der vergangenen Jahre. Insbesondere bei der Flächeninanspruchnahme für gewerbliche Bauflächen bedarf es einer ambitionierteren Zielsetzung für den sparsamen Umgang mit Grund und Boden.“

Für unseren Antrag gab es damals keine Mehrheit. Mit einer Flächeninanspruchnahme von 1000 ha für Wohnbebauung, 1200 ha für gewerbliche Entwicklung und 300 ha für Straßenbau verfehlt der Regionalplan auch ohne diese Gebiete klar die gesetzlich verankerten Nachhaltigkeitsziele von Land, Bund und EU.

Auf über 2500 ha geht die Kohlenstoffbindung des Bodens verloren. Dadurch werden bei vorsichtiger Schätzung 350.000 t CO2 freigesetzt.

Herr Martin Buck Präsident der IHK Bodensee-Oberschwaben spricht im Hinblick auf die Ablehnung von einer „künstlich extremen Flächenverknappung“. Unserer Ansicht nach verkennt er damit die Realität, denn „künstlich“ würde bedeuten, dass genügend Fläche zur Verfügung steht, die lediglich verteilt werden muss. Dies trifft auf unsere Region nicht zu. 

Allen, die sich mit der Flächeninanspruchnahme und deren Aspekten wie den Schutz von Trinkwasserressourcen, der Nahrungsmittelproduktion oder Biotopvernetzung auseinandersetzen ist dies bewusst. Dass die Ablehnung den wirtschaftlichen Standort vor nie dagewesenen Herausforderungen stellt ist unbestritten. In einer physikalisch begrenzten Welt jedoch von einem „immer weiter so“ aus zu gehen, bedeutet, die Augen vor der Wirklichkeit zu verschließen.
Unsere Gesellschaft steht am Scheideweg. Wir können weiterhing versuchen, die Natur unseren wirtschaftlichen Interessen unter zu ordnen. Dass dies nicht gelingt, zeigen uns weltweite Trockenheit, Überschwemmungen und Brände. Eine verantwortungsvolle Politik muss leisten, wirtschaftliches Interesse mit den Belangen des Umweltschutzes in Einklang zu bringen.

Im Hinblick auf die Entwicklung eines zukunftsfähigen Regionalplans wurden von unserer Fraktion weitere Anträge gestellt. Nennen möchten wir an dieser Stelle unsere Anträge zur Sicherung von Wasservorkommen, zum Schutz vor Hochwasser, zum Moorschutz und zu den oberflächennahen Rohstoffen. Unser Ziel ist es, der Sicherung der Trinkwasserressourcen, dem Hochwasserschutz, dem Stopp des Moorabbaus und dem teilweisen Stopp von Neuaufschlüssen bei oberflächennahen Rohstoffen eine weitaus höhere Priorität als bisher einzuräumen. Konsequent wäre es unseres Erachtens gewesen, die anvisierte Menge an Kiesabbau um die entfallenen 120 ha Bebauung zu reduzieren. Mit Blick in die Zukunft halten wir die bisher gefällten Entscheidungen für fatal und werden aus diesem Grund auch nicht den Beitrittbeschluss fassen.


Fraktion im Regionalverband Bodensee-Oberschwaben

Ulrike Lenski & Dr. Ulrich Walz, Fraktionsvorsitzende

Samstag, 27. Mai 2023

Statement der Fraktion im Regionalverband Teil 2: zum Teilregionalplan Energie

Bündnis 90 / Die Grünen | ödp Fraktion im Regionalverband Bodensee-Oberschwaben
Bearbeiter:innen: U. Lenski; U. Walz, J Übelhör 24.4.23

Liebe Grüne Räte und Rätinnen in der Region RVBO,
in den Ortsverbänden und Kreisverbänden BO, RV, SIG.
Liebe Räte und Rätinnen der Gemeinderatsfraktionen,
liebe Abgeordnete.

Wir, die Fraktion im Regionalverband wollen euch mit diesem Rundbrief über den Stand der Fortschreibung des Regionalplans 2021 und über die Planungen zum 2% Ziel in unserer Raumschaft informieren.


2. Teilregionalplan Energie

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 26.10.2021 die Task Force Erneuerbare Energien zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien eingerichtet. Die Regionale Planungsoffensive zum Ausbau Erneuerbarer Energien bestehend aus den 12 Regionalverbänden in Ba-Wü startete im März 2022.

Dadurch soll die schnelle Umsetzung des 2 % Flächenziels (§ 4b KSG) gewährleisten werden. Insbesondere sollen stabile Rahmenbedingungen für den Planungsprozess und eine akzeptanzstiftende Bürgerbeteiligung die Planungszeit halbieren. Gemeinsames Ziel ist, die (Teil)Fortschreibungen der Regionalpläne zur Umsetzung von § 4b KSG im Jahr 2025 als Satzung zu beschließen.

Gesetzliche Grundlagen:

§ 20 Klimaschutzgesetz schreibt die besondere Bedeutung der Energieeinsparung, Energieeffizienz und der Erneuerbaren Energien sowie der Verteilnetze als im überragenden öffentlichen Interesse und der öffentlichen Sicherheit liegende Maßnahmen vor.

Das 2% Flächenziel bedeutet für den RVBO 1,8% für Windkraftanlagen und 0,2 % für FFS (Freiflächensolar) 2 %
sind 7002 ha; 1,8 % = 6302 ha, 0,2 % = 700 ha. Der RVBO hat insgesamt 350.000 ha Fläche.

Zeitliche Rahmenbedingungen: Sehr ambitionierte zeitliche Vorgaben. Januar 2024 muss die erste Offenlage der Planungen und bis 30.9.2025 der Satzungsbeschluss erfolgen. Zur Öffentlichkeitsbeteiligungen sind zwei Veranstaltungen bis Mitte 2023 geplant.

Statement der Fraktion im Regionalverband Teil 1: zur Fortschreibung des Regionalplans 2021

Liebe Grüne Räte und Rätinnen in der Region RVBO,
in den Ortsverbänden und Kreisverbänden BO, RV, SIG
Liebe Räte und Rätinnen der Gemeinderatsfraktionen,
liebe Abgeordnete.

Wir, die Fraktion im Regionalverband wollen euch mit diesem Rundbrief über den Stand der Fortschreibung des Regionalplans 2021 und über die Planungen zum 2% Ziel in unserer Raumschaft informieren.

1. Die Fortschreibung des Regionalplans 2021

Der „alte“ Regionalplan stammt aus 1996. Die Fortschreibung wurde 2003 beschlossen und in den Folgejahren unternommen. Der Entwurf des „neuen“ Regionalplans wurde in der Verbandsversammlung an 25.6.2021 beschlossen.

Es gab 10 Gegenstimmen (8 von uns Grünen und 2 von der SPD). Ein Novum waren die Gegenstimmen, da bis 2019 alle Entscheidungen einstimmig erfolgten.
Unsere Fraktion war nach der der Kommunalwahl 2019 neu zusammengetreten. Sie umfasst 14 von 56 Mitgliedern in der Verbandsversammlung. 

Wir begleiteten die Fortschreibung des Regionalplans des RVBO fortan konstruktiv kritisch. Bereits im April 2020 wurde von uns ein 10-seitiges Positionspapier der Verbandsverwaltung und der Verbandsversammlung vorgelegt und in den Medien veröffentlicht.

Hauptkritikpunkte (zusammengefasst):

  • Der Plan widerspricht Zielen und Grundsätzen der Raumordnungsbehörden (LEP, ROG, LPlG)*.
  • Der erforderliche Landschaftsrahmenplan fehlt bisher.
  • Forderung nach konsequenter und konkreter Umsetzung aller geltenden gesetzlichen Bestimmungen des LEP, des ROG und des LplG, sowie des Koalitionsvertrags 2016.
  • Flächenverbrauch viel zu hoch, Bevölkerungsprognose auf Zuwachs ausgerichtet, nicht nach den Daten des Statistisches Landesamtes (StaLa) oder des Bundesamtes für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR); s. Abb 9: 27.000 bzw. 29.000 statt 65.000. 
  • Zu hoher Flächenbedarf für Industrie und Gewerbe (zusätzlich 1000 ha); zudem Zielabweichungsverfahren gegenüber Anbindegebot in vier Fällen.
  • Vorranggebiete für Landwirtschaft und Hochwasserschutz gehen im Freiraumkonzept unter
  • Abbau von Rohstoffen für 2 x 20 Jahre viel zu hoch, Unzureichende(s) Kreislaufwirtschaft, Recycling von Boden, Steine und Bauschutt, Neuaufschluss in Grund im Altdorfer Wald, 
  • Verlängerung des Moorabbaus im Reicher Moos 2 x 20 Jahre bis 2070 (Waldburg, Vogt).
  • Ungenügender Schutz der Grundwasservorkommen (Interessenkonflikt im Zusammenhang mit dem Abbau oberflächennaher Rohstoffe (Kies, Sand) 
  • Mobilitätsplanung „weiter so“. Notwendiger Richtungswechsel in der Verkehrsplanung fehlt.
  • Überdimensionierter Querschnitt für den Neu- und Umbau der B 31 zwischen Meersburg West und Immenstaad

Samstag, 22. April 2023

„Den Amazonas vor der Haustür erhalten“

Ortsverband Bad Wurzach – Kißlegg von Bündnis 90/Die Grünen spricht sich gegen eine
Verlängerung zum Torfabbau im Reicher Moos bei Vogt aus

In Kißlegg verhinderte in den 70er Jahren eine Bürgerinitiative die Zerstörung des Arrisrieder
Moos’
, dessen Torf in Blumenkübeln oder Gartenbeeten landen sollte. Inzwischen greifen
Wiedervernässungsmaßnahmen, damit das Moor wieder wachsen kann. Ebensolche Maßnahmen
fanden unter Einbeziehung des BUND auch im Burgermoos und im Gründlenried statt. Das
Wurzacher Ried schließlich schmückt sich mit einem Europadiplom. 

Und das Reicher Moos? Das soll nach dem noch nicht genehmigten neuen Regionalplan auch für weitere 40 Jahre abgetorft werden, damit die Bäderkurorte Wurzach und Waldsee auch weiterhin Moorpackungen verabreichen können. 

Dienstag, 17. November 2020

Bündnis90/Die Grünen und ÖDP untersuchen die Schwerpunkte für Industrie und Gewerbe am 23.10.20





 

Politische Mahnung: Positionspapier der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen und ÖDP im RVBO vom 23.4.2020

Stellungnahmen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und ÖDP im RVBO zur Fortschreibung Regionalplan Bodensee-Oberschwaben 2020 bis 2035

Der seit 1996 gültige Regionalplan soll mit der sich im Verfahren befindlichen Fortschreibung 2020 bis zum Jahr 2035 abgelöst werden. Der bisher vorliegende Entwurf hat nach der 1. Offenlegung im Jahr 2019 zu mehreren Tausend Stellungnahmen und Einwendungen geführt. Er enthält also erhebliches Konfliktpotential, das mit Respekt und Verantwortung für den Planungszeitraum behandelt werden muss.

Auf Grund der Tragweite dieser Planung, die den aktuellen Zielen der Landesplanung Rechnung tragen muss, haben wir uns sehr intensiv nach der letzten konstituierenden Sitzung des Gremiums Ende 2019 mit den Inhalten beschäftigt. Wir haben auch die wichtigsten Stellungnahmen angefordert und vor wenigen Tagen erhalten.

Die neugebildete Fraktion Bündnis 90/Die Grünen-ÖDP schließt sich der massiven Kritik der uns vorliegenden Stellungnahmen, insbesondere der Landesnaturschutzverbände und des RP Tübingen  am zu hohen Flächenverbrauch der Planung an, welcher im klaren Widerspruch zu den im LEP und im Koalitionsvertrag postulierten Zielen steht. Des Weiteren teilen wir die hier formulierte kritische Bewertung der angewandten Methodik zur Ermittlung der Flächenbedarfswerten für Siedlung und Gewerbe/Industrie.

 

Nach eingehendem Studium der Fortschreibungsunterlagen kommen wir zu vorläufigem Ergebnis

Zusammenfassung:

·         Der momentan vorliegende Entwurf der Fortschreibung des Regionalplans 2020 bis 2035 ist für uns nicht genehmigungsfähig.

·         Er widerspricht eigenen Zielen und Grundsätzen und verwirklicht nicht die vorgegebenen Ziele der Raumordnungsbehörden (LEG,ROG,LPlG).

·         Es sind vielseitige Einwendungen und Bedenken eingegangen, die wir für sehr berechtigt halten.

·         Wir fordern die konsequente und konkrete Umsetzung aller geltenden gesetzlichen Bestimmungen des LEP, des ROG und des LplG, sowie des im Mai 2016 vereinbarten Koalitionsvertrags.

·         Es fehlt der Landschaftsrahmenplan und damit die Formulierung und Konkretisierung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Gesamtfortschreibung.

·         Es sollte sichergestellt werden, dass die nach Verabschiedung geltenden Vorgaben des Regionalplans 2020 bis 2035 von allen Kommunen der Region verbindlich in deren Bauleitplanungen aufgenommen und beachtet werden müssen

·         Wir fordern ein permanentes Monitoring, das die Aktivitäten der Kommunen erfasst, deren Kompensationsmaßnahmen einfordert und die Verbandsversammlung regelmäßig darüber informiert wird.


Grüne Fraktion kritisiert fehlende Nachhaltigkeit in der derzeit vorgelegten Fortschreibung des Regionalplans

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen und ödp im Regionalverband Bodensee-Oberschwaben und ihre neugewählte Fraktionsspitze (Ulrike Lenski aus Salem und Dr. Ulrich Walz aus Bad Wurzach) üben massive Kritik am Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans 2020.


Pressemitteilung hierzu

Schreiben an den Regionalverband