Die Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben hatte in Horgenzell Kritik ausgelöst. Große Teile des Gemeindegebiets sind mit einem regionalen Grünzug überplant.
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Die 3 Kreise Ravensburg, Sigmaringen und Bodenseekreis haben trotz lauter Proteste keinen zukunftsfähigen Regionalplan bekommen. Wo steht Deutschland, Baden-Württemberg und seine Kommunen aktuell beim Klimaschutz? Welche Möglichkeiten gibt es und wo gibt es Anregungen, die übernommen werden könnten?
Die Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben hatte in Horgenzell Kritik ausgelöst. Große Teile des Gemeindegebiets sind mit einem regionalen Grünzug überplant.
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Die aktuelle Antwort vom 12.2.21 vom Regierungspräsidium Tübingen:
"Die Regionalverbände sind die Träger der Regionalplanung. In dieser Funktion legt der Regionalverband die anzustrebende räumliche Entwicklung und Ordnung der Region in beschreibender und zeichnerischer Darstellung als Ziele und Grundsätze der Raumordnung in seinem Regionalplan fest1. Er konkretisiert die Grundsätze des Raumordnungsgesetzes und formt die Ziele und Grundsätze des Landesentwick-lungsplans räumlich und sachlich für die Region aus. Dabei legt er verbindliche Ziele und abwägungsrelevante Grundsätze zur zukünftig anzustrebenden Siedlungsstruk-tur, zur Freiraumstruktur und zur regionalen Infrastruktur fest.
Mit der derzeit laufenden Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben wird ein neues Planwerk aufgestellt, welches nach seiner Verbindlichkeit den Plan aus 1996 und zumindest teilweise die zeitlich nachfolgenden Teilregionalpläne ersetzt. Diese sind dann nicht mehr anwendbar.
Bezogen auf Ihre konkreten Fragen heißt das, dass sich nach Verbindlichkeit des „neuen“ Regionalplans die Beurteilung von Planungen und Maßnahmen ausschließlich nach diesem Plan richten.
Da es originäre Aufgabe des Regionalverbands als Träger der Regionalplanung ist, z.B. Regionale Grünzüge, Grünzäsuren und andere Freiraumnutzungen verbindlich festzulegen, kann er auch – sofern keine zwingenden Rechtsvorschriften dies untersagt – andere Festlegungen treffen, als im vorhergehenden Plan. Diese Festlegungen sind unabhängig davon, ob die Bauleitplanung einer Gemeinde diese Bereiche tatsächlich nutzt. Umgekehrt ist die Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung bzw. des Regionalplans anzupassen, darf diesen also nicht widersprechen.
1 § 11 Abs. 1 Landesplanungsgesetz
Das obige Schreiben ging an das Aktionsbündnis Grünzug Salem.
In Meckenbeuren wurde ein Vorranggebiet für Wohnbau durch die Gemeinde vorgeschlagen und vom Regionalverband abgelehnt. Auch ohne ausgewiesenes Vorranggebiet eröffnen sich für die Gemeinde Optionen von 36 ha, vor allem da Teile des Grünzuges zurück genommen wurden (????).
Die Aussage von Hr. Franke: Sie haben alle Optionen, vorausgesetzt dass die Bedarfe nachgewiesen werden.
Zudem war Hirschlatt in Friedrichshafen ein Thema, das trotz Ablehnung durch den Gemeinderat als "Option" im Plan verankert bleiben soll. Auch hier befürchtet die Gemeinde Nachteile durch den Verkehr der Nachbargemeinde.
Ebenfalls angesprochen: die nicht nachvollziehbare Herausnahme der Vorranggebiete für die Landwirtschaft.....
KlimaCamp Ravensburg übernimmt Forderungen des Aktionsbündnisses für einen zukunftsfähigen Regionalplan
Bodenseekreis, Kreis Ravensburg und Kreis Sigmaringen betreffend für die nächsten 15 Jahre
Raumplanung zeigt, wo in Zukunft welche Nutzung an Flächen stattfinden soll. Für die Region Bodensee-Oberschwaben macht das der Regionalplan. Der aktuelle Entwurf soll bis 2035 gelten, die zweite Offenlegung erfolgte im Dezember 2020, bis 26.02.2021 können Stellungnahmen eingereicht werden, bis Sommer 2021 soll der aktuelle Plan abgeschlossen sein.
Politische Grundlagen:
· Verlautbartes Klimaziel der Bundesregierung im Pariser Abkommen 2015, bestätigt beim EU-Gipfel im Dezember: 1,5 Grad, entspricht Einsparung von 55 Prozent CO2 bis 2030
· Verlangsamung des Flächenverbrauchs bis 2030 auf 30 Hektar pro Tag bundesweit
Zukunftsfähige Klima- und Nachhaltigkeitsziele statt unverantwortlichem Wirtschaftswachstum!
Adäquate Bevölkerungsvorausberechnung des statistischen Landesamtes als Grundlage der Berechnungen: 3% statt 10%!
· Maximal 1.500 Hektar für neue Bau (Wohnbau und Gewerbebau) und Verkehrsflächen sowie Rohstoffabbauflächen statt aktuell 2.730 Hektar
o bereits ausgewieseneFlächenreserven (145 ha allein für Kreis Sigmaringen) sowie Planungen nach §13b BauG (110 ha Kreis Sigmaringen) müssen mit einberechnet werden!
o Beton-Paragraph 13b abschaffen!
o Bau und Betrieb von Gebäuden verursachen in Deutschland ca. 40 % des CO2-Ausstoßes --> Bauwende dringend nötig!
o Durch den geplanten Flächenverbrauch wird in unserer Region etwa eine halbe Million t CO2 freigesetzt werden!
· Echte Verkehrswende mit mehr ÖPNV regional wie überregional und mehr Fahrradverkehr, Schwerlastverkehr auf die Schiene à klimaschädlichen Individualverkehr reduzieren!
o Nein zur B311/313neu (Nordtrasse zwischen Mengen und Meßkirch) wegen Durchschneidung großer, teilweise geschützter Waldgebiete,
o stattdessen Modernisierung der Bahnlinie Freiburg-Ulm
o Elektrifizierung und Reaktivierung bestehender Schienenstrecken wie Zollernbahn, Ablachtalbahn, Räuberbahn, Donautalbahn….
· Mehr Vorrangflächen für Natur-, Boden- und Wasserschutz und nachhaltige Landwirtschaft à C02-Speicher und CO2-Produktion
o Erhalt und Erweiterung der Grünzüge (Altdorfer Wald, Schussen- und Argenauen, Salemer Grünzug…)
· Klimafreundliche Bauleitplanung festschreiben, ausreichende Flächen für klimafreundliche, erneuerbare Energien planen!
Was genau hat der Regionalplan mit Klimaschutz zu tun?
1. Die Raumplanung kann die Senken für klimawirksame Gase schützen. Senken sind die Flächen, die CO2 binden können – im Humus, in Moorböden, in Holz usw. Allein die Flächen, die der neue Regionalplan bebauen will, speichern zur Zeit bei vorsichtiger Schätzung eine knappe halbe Million to CO2, die Flächen für den Straßenbau noch gar nicht mitgerechnet. Wenn diese Flächen bebaut werden, müssen wir das freigesetzte CO2 zusätzlich noch einsparen.
2. Im Regionalplan werden Verkehrsprojekte festgelegt. Dabei gibt es bisher einen deutlichen Überhang an Straßenbauprojekten. Der motorisierte Individualverkehr ist sehr stark klimaschädlich.
3. Regionalplanung steuert die Siedlungsstruktur. Die kann z.B. die Kfz-Fahrleistung minimieren. Sie kann aufgrund ihrer Dichte den Energieverbrauch senken. Die Siedlungsstruktur kann einen möglichst geringen Aufwand für Infrastruktur pro Gebäude bzw. Bewohner erzeugen. Wenn möglichst dicht gebaut wird.
4. Die Raumplanung legt die Flächen fest, die für erneuerbare Energien genutzt werden können: Windräder, Photovoltaik, Wasserkraft und Energie aus Biomasse.
Regionalplanung basiert auf angenommenem Wachstum der Bevölkerung
Die Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Landesamtes kommt für die Region auf ein Wachstum von knapp 3% (das sind ca. + 17.000 EW). Sie rechnet nur mit den demographischen Fakten: Geburten und Sterbefälle aufgrund der Alterszusammensetzung, Zu- und Abwanderung im Mittel der vergangenen Jahre.
Der Regionalplan kommt in seiner Bevölkerungsprognose auf ein Wachstum von gut 10 % (ca. + 65.000 EW). Er begründet die Prognose mit den sozio-ökonomischen Zahlen und Fakten der letzten Jahre: Wohnungsmarkt, Pendlerzahlen, wirtschaftliche Entwicklung usw. Das ist nicht falsch. Aber es ist etwas völlig anderes. Und genau das ist das Problem. Der Regionalplan zeigt einen unbedingten Willen zum Wachstum.
Was zeigt uns das? Es
zeigt, dass in den Köpfen der Mehrheit unserer Bürgermeister, Landräte und
Lokalpolitiker das wirtschaftliche Wachstum immer noch das zentrale Leitbild
ist. Und dass sie im Moment beim Klimaschutz über Lippenbekenntnisse nicht
wesentlich hinauskommen.
Barbara Herzig, Aktionsbündnis für einen zukunftsfähigen Regionalplan, barbara.herzig@t-online.de
Manches war widersprüchlich, manches erschien uns nicht ganz so seriös oder schlüssig.
Wir haben einen Faktencheck versprochen
Bild rechts: Veranstaltung des Aktionsbündnisses am 6.4.19 von Petra Karg
Aussage: „Der Regionalverband arbeitet abgelöst von Interessen und ist völlig unpolitisch“
BM Härle sagte in Beuren:
Aussage zum Thema “ Bedarfe und Flächenfraß“
Hr. Franke sagte: Der Regionalplan sei ein klarer staatlicher Auftrag nach Landesplanungsgesetz und verbindlich im Sinne von: es müssen genügend Flächen zur Verfügung gestellt werden ….. Es sei geprüft worden, welche Fläche brauchen wir wo. Zudem: „Wir gehen an untere Grenze des Bedarfs.“
AB: Wie wird „genügend“ definiert?
Denn das hat eine ungeheure Auswirkung auf unsere Region: Genügend Fläche heißt in diesem Fall: weit über 3000 ha Bodenversieglung… (über 100 Landwirtschaftlichen Betrieben die zu 100% überbaut werden)
Zur Bedarfsermittlung für Industrie und Gewerbe wurde das Vorgehen in der Sitzung des RV genauer erläutert:
Aussage: „Wir müssen Erweiterungsflächen für die örtlichen Betriebe zur Verfügung stellen“
Hr. Härle verweist oft und gerne auf den großen Bedarf an Gewerbe- Erweiterungsflächen für Salemer Betriebe und Salemer Handwerker Aktionsbündnis: 28 ha sollen für die Erweiterung örtlicher Betriebe bereitgestellt werden in 15 Jahren – das erscheint nun doch sehr hoch gegriffen.
Der konkrete Flächenbedarf der in Salem ansässigen Betriebe wurde gar nicht erhoben – die Bedarfe beruhen auf Schätzungen und einer allgemeinen Stimmungsumfrage der IHK.
Herr Eglauer von der SPD relativierte die Aussage des BM dann auch wieder, indem er fragte: „Wer ist ein Salemer Betrieb?“ Einem aus Immenstaad nach Salem zugewanderten Betrieb bestätigte er: „Fühlen Sie sich jetzt als Salemer Betrieb? … Das zeigt uns doch: Es kommt nicht auf die Vergangenheit an, sondern auf die Zukunft!“
Herr König von der FDP war dann in der Gemeinderatssitzung vom 21.5.2019 ausgesprochen ehrlich : Er meinte, dass Salem doch die Pflicht hätte, Anwärter aus anderen Gemeinden aufzunehmen…. Überlingen und Markdorf hätten nun ja keine Flächen mehr zu vergeben… Er befürwortet ganz offen eine großzügige Vergabe auch an Nicht-Salemer.
Hr. Härle fügte hinzu, die Planungshoheit sei der Kommune gegeben, wenn die Fläche nicht gebraucht würde in den nächsten 15 Jahren, dann werde sie nicht bebaut.
Aktionsbündnis: Wir haben in den letzten Jahren stets äußerst großzügig gewirtschaftet und alle Möglichkeiten der Flächeninanspruchnahme ausgenutzt – daher sind wir sicher, dass auch diese Flächen bald gebraucht werden.
Aussagen zum Thema Verkehr allgemein
AB: Wenn Salem mit 28 ha zusätzlicher Fläche zum Schwerpunkt für Industrie und Gewerbe wird – wo werden die zusätzlichen Verkehrsströme – LKWs und neu hinzukommende Einpendler – durchgeleitet werden? Die Umfahrung von Neufrach wird schon lange gefordert – und nun ist plötzlich zusätzlicher Verkehr in dieser Größenordnung kein Problem?????
Auch Bermatingen, Mimmenhausen, vor allem aber Buggensegel und Ahausen müssen mit einer drastischen Verkehrserhöhung leben – kein Problem???
Herr Franke meinte dazu: „In Planung ist nur das, was nachweislich verkehrlich bewältigbar ist – wir gehen nicht über die Belastungsgrenze hinaus.“
Dann der entscheidende Zusatz: „… Im Zuge der „B 31 neu „Meersburg-Immenstaad muss über Trassen nachgedacht werden, sicher gibt es da die Möglichkeit einer Anbindung an Salem…“
AB: Nun wissen wir, warum die Landesentwicklungsachse über Salem geführt werden soll: Selbstverständlich wäre damit eine perfekte „Anbindung“ gewährleistet, wenn die zukünftige Trasse über Salem geführt würde.
So hängen die verschiedenen Dinge untrennbar zusammen und müssen daher in ihrer gesamten Tragweite betrachtet werden.
Aussagen zum Thema Grünzug:
Auf die Frage, ob es denn neue (wissenschaftliche) Erkenntnisse gäbe, warum ein bestehender, geschützter Grünzug zurückgenommen werden soll (Dieser war in der RP-Fortschreibung 1996 schließlich explizit deshalb ausgewiesen worden, um an dieser Stelle eine weitere Bebauung auszuschließen), antwortete Herr Franke ehrlicherweise, es gebe keine neuen Erkenntnisse – aber es gebe andere Bedarfe.
Er behauptete – wohlgemerkt eine persönliche Einschätzung ohne Datenbasis, die Änderung läge im Promille-Bereich und habe keine Bedeutung für den Gesamtplan.
Zur Begründung verriet er, dass die Ausweisung von Grünzügen im neuen Plan mindestens im gleichen Umfang erfolge, wie wir ihn im Bestand hätten.
Die Mehrzahl der ausgewiesenen Orte seien keine weißen Flecken mehr. Um Flächen (für Bebauung) zu bekommen, müsse man „…in die Flächen reingehen die geschützt sind“.
ABü: Also da kann man tatsächlich nur noch staunen.1996 wurden ausführliche Gutachten nach gesetzlichen Vorgaben erstellt und aufgrund derer dann geschützte Grünzüge ausgewiesen, die nicht bebaut werden durften.
Nun „benötigt“ man also mehr Flächen zur Erfüllung der Bedarfe, als zur Verfügung stehen – und beschließt daher in einem „Abwägungsprozess“, dass der Schutz bester Böden und der Landwirtschaft (Vorgabe Landesentwicklungsplan), des Regional -Klimas (Vorgabe Landesentwicklungsplan), des Wasserhaushaltes (Vorgabe Landesentwicklungsplan), der Kulturlandschaft etc. etc. problemlos geopfert werden können.
Wir fragen uns: Welche Bedeutung soll denn die Ausweisung anderer Schutzflächen haben – die offensichtlich 1996 noch nicht so schutzbedürftig waren, dass sie da auch ausgewiesen werden mussten? Und die Tatsache, dass ein bestehender Schutz offensichtlich jederzeit aufgehoben werden kann, wenn die Bedarfe zunehmen (was sie ja stetig tun…) obwohl der Schutzzweck dringender denn je ist – soll uns das wirklich überzeugen??
Aussage, Salem habe deutlich mehr Auspendler als Einpendler:
Natürlich hat Salem mehr Auspendler als Einpendler. Die Arbeitswelt ist allerdings wesentlich differenzierter. Salem war und ist schließlich für viele Menschen, die in den Großfirmen von Friedrichshafen arbeiten, der selbst gewählte Wohnort – es war die ausdrückliche Entscheidung dieser Menschen, nicht in Immenstaad oder Friedrichshafen zu wohnen.
Eben weil sie mehr Natur wollten oder die ländlichere Umgebung Salems wertschätzen. Nicht umsonst wurden vor vielen Jahren Werksbusse mit Ziel Friedrichshafen eingeführt.
Und wir fragen uns: Die Krankenschwester, der Berufsschullehrer, der Zugführer, die Angestellte an der Tankstelle, der Mitarbeiter im Maschinenring Deggenhausertal, … man könnte diese Liste beliebig weiterführen: Sie sollen alle im Gewerbegebiet Neufrach Arbeit finden?
Salem hat im Haushaltsplan 2019 7,8 Mio € Einnahmen durch Einkommensteuer verbucht – dem stehen 3,5 Mio € Einnahmen durch Gewerbesteuer entgegen.
Möglicherweise wäre mancher Neu-Einwohner nicht nach Salem gezogen, mit dem überzogenen Gewerbegebiet vor Augen.
Was der Tourismus finanziell für Salem bedeutet, das wird nirgendwo genau erfasst, da er sich in viele Teilbereiche aufgliedert. Dies wäre in einer Gegend wie unserer aber doch sehr wichtig!
Immerhin haben wir 3 Attraktionen der Top 10 im Bodenseeraum auf der Gemeindefläche: Der Affenberg (sogar unter den Top 5), Schloss Salem und der Schlosssee!
Die Touristen besuchen die Attraktionen, ein Teil wohnt auch in Salem in Hotels, Pensionen, vermieteten Zimmern oder im Campinghof. Viele essen etwas im Rahmen ihrer Ausflüge, Handwerker bekommen Arbeit durch Bau- und Sanierungsarbeiten.
Immer mehr Ausflügler sind mit dem Fahrrad unterwegs und wollen eine schöne Landschaft erleben!
Auch im Salemer Gewerbegebiet bestehen Zeitarbeitsstellen mit wenig attraktiver Bezahlung.Für diejenigen, die ihren Beruf nicht am Wohnort ausüben können, muss der ÖPNV deutlich attraktiver werden, das ist eine sinnvolle Forderung die sich daraus ergibt!
Aussagen zum Thema Schutz unserer Böden und der Landwirtschaft:
Auf die Frage, warum beste landwirtschaftliche Böden der Vorrangstufe nicht geschützt würden, antwortete Hr. Franke: „Wir können in verantwortungsvoller Abwägung nicht jeden Acker schützen“. Diese Aussage erscheint uns angesichts der sehr beschränkt vorkommenden Böden der Vorrangstufe im Regionalgebiet fast schon als zynisch.
Hr. Eglauer/ SPD schob nach: „Guter Boden heißt noch lange nicht nachhaltige Landwirtschaft“.
ABÜ: Natürlich heißt es das nicht, aber eine nicht nachhaltige oder zu wenig nachhaltige Landwirtschaft kann jederzeit verbessert werden. Ein zerstörter, überbauter Boden ist für immer verloren.
Herr Heine von der IHK ließ sich zu der Aussage hinreißen, nirgendwo in Baden-Württemberg sei der Vorwurf von Flächenfraß so deplaziert wie in diesem Raum, was von uns allen mit großem Staunen registriert wurde.
Hr. Eglauer/SPD ergänzte, wir belegten den ersten Platz in der Flächenausweisung weil in der Vergangenheit zu viel gespart worden sei.
ABü: Zu viel gespart – das ist eine sehr subjektive Bewertung. Das Gewerbegebiet in Salem ist innerhalb kürzester Zeit stark angewachsen. Angesichts des drohenden Klima-Kollapses könnte man ebenso gut sagen: Gottseidank ist nicht noch mehr versiegelt worden!
Tatsache ist jedenfalls, dass Salem seine Möglichkeiten bis zum Ende der Laufzeit des bisherigen Regionalplans vollumfänglich ausgeschöpft hat. – Wer kommt da auf die Idee, dass es in der kommenden Periode bis 2035 plötzlich anders laufen sollte?
Aussagen zum Thema Schutz unseres Klimas:
Frage ABü: Warum wurde die Forderung aus der „Klimafibel“ (erstellt zum Regionalplan 1996) bezüglich der freizuhaltenden Frischluftschneise „Markdorf- Salemer Tal“ nicht berücksichtigt?
Antwort Hr. Franke: „Wenn es eine Frischluftschneise wäre, dann kommt`s immer noch auf die Qualität an! Wir haben die wesentlichen Frischluftachsen freigehalten.“
AB: In der Klimafibel wurde das Salemer Tal im gleichen Atemzug mit dem Schussental genannt, das laut Hr. Franke auf jeden Fall schützenswert sei. Nach seiner eigenen Aussage gibt es hierzu keine neuen Erkenntnisse.
Hr.König / FDP + Hr. Heine von der IHK forderten eine noch weitergehende Ausweisung von Industrie- und Gewerbegebieten, um Geld zur Erreichung der teuren Klimaschutzziele zu erwirtschaften.
ABü: Ach so! Noch eine Runde kräftig weiterzerstören, damit der Wiederaufbau noch teurer wird?? Das verstehe wer will.
Aussage zum Thema Tourismus:
Unsere Frage: „Es gibt eine interessante Broschüre Des VTWB Bodensee: Wirtschaftsfaktor Tourismus in der Region Bodensee, bei der die IHK vorne auf dem Titelblatt mehrmals auftaucht. Wäre es angesichts der Tatsache, dass Salem in der Bodenseeregion liegt und zudem ein anerkannter Erholungsort ist, nicht äußerst sinnvoll, auch mal die Auswirkung einer so massiven Gewerbebebauung auf Tourismus und Erholung zu untersuchen und thematisieren?“
Herr Heine von der IHK ließ uns wissen, dass dies keine Einschränkung mehr wäre, sondern ein k.o.-Kriterium. Er fügte hinzu: „Wenn wir mit diesem Hinweis an die Sache herangehen, dann können wir es gleich sein lassen!“
ABü: Wir haben verstanden: Wenn man die Auswirkungen auf den Wirtschaftsfaktor Tourismus ernsthaft untersuchen würde, dann wäre die angestrebte gewerbliche Entwicklung in diesem Ausmaß überhaupt nicht mehr möglich!
Da wir jedoch auch mit dem Tourismus und mit unserer Erholungslandschaft Geld verdienen, stellen wir noch einmal die Frage: Sollte man solche wesentlichen Aspekte nicht vor einer derartig einschneidenden Veränderung bedenken und abwägen?
auch Karin Burger von SatireSenf hat fleißig dazu besenftet
Flächenfraß stoppen - Kulturlandschaft bewahren
Das "Aktionsbündnis Grünzug Salem" ist ein Zusammenschluss von verschiedenen Vereinen, Verbänden und Einzelpersonen, die sich für den Erhalt des geschützten Grünzugs in Salem einsetzen. Salem ist überregional und international bekannt für seine einmalige Kultur- und Naturlandschaft.
Der Regionalplan für Bodensee-Oberschwaben sieht für Salem vor, dass
- 27,1 Hektar für ein neues Gewerbegebiet im geschützten Grünzug ausgewiesen werden - das ist die zweitgrößte Zuweisung im Bodenseekreis und bedeutet einen Anstieg der Gewerbeflächen um über 60 %.
- Salem ein Vorranggebiet für Industrie und Gewerbe wird und
- zum Unterzentrum aufgestuft wird.
Dies hat wegen der dadurch steigenden Belastung vor allem mit Schwerlastverkehr auch erhebliche Auswirkungen auf die umliegenden Gemeinden und Salem als Erholungsort für Touristen aus der ganzen Welt
Wir fordern den Erhalt des geschützten Grünzugs in Salem, den Erhalt Salems als kulturelles Kleinod und als anerkannten Erholungsort.

P.S.: Das Bild zeigt das geplante Kiesabbaugebiet
Vogt-Grund als Panorama mit Skizzierung des Waldburger Rückens,
Wasserschutzgebieten gem. Gutachten und Kiesgrubenneuerschließung
Der Altdorfer Wald ist mit einer Fläche von ca. 9.000 ha das größte zusammenhängende Waldgebiet Oberschwabens.
a) Etwa 1/3 der Fläche des Altdorfer Waldes steht bereits unter besonderem Schutz. Diese Schutzflächen bestehen aus einzelnen, bisher nicht zusammenhängenden Flächen. Dies sind verschiedene nicht zusammenhängende FFH-Gebiete (FFH-Gebiete sind spezielle europäische Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz, welche nach Fauna – Flora –Habitat – Richtlinie ausgewiesen werden), Naturschutzflächen, Landschafts- und Waldschutzgebiete und mehrere kleine Biotopflächen. Die bisher festgesetzten Wasserschutzgebiete bei Vogt und Weissenbronnen kommen noch dazu.
b) Der neu zu erstellende Regionalplan des RVBO (Regionalverband Bodensee-Oberschwaben) sieht vor, im Altdorfer Wald in Vogt – Grund auf einer Fläche von ca. 11 ha und bei Oberankenreute von ca.16 ha als weitere Kiesabbaugebiete auszuweisen. Alternativen für Standorte sowie Maßnahmen zur Reduzierung von Kiesabbau und Kiesexport wurden vom Regionalverband und den zuständigen Landesbehörden nicht ausreichend geprüft.
a) Die ökologische Verknüpfung dieser vielen, kleinen und verstreuten Schutzgebiete ( hoher Anteil an FFH-Gebieten ) wird durch die Schaffung von großräumigen, verbindenden Landschaftselementen in Form eines gesamtheitlichen Landschaftsschutzgebietes „Altdorfer Wald“ erhalten, aufgewertet und wesentlich verbessert.
b) Eine Durchführung der Kiesabbaupläne im Altdorfer Wald würde bedeuten:
Lasst uns das Naturjuwel „Altdorfer Wald“ - die grüne Lunge Oberschwabens - gemeinsam für unsere Kinder und Enkel erhalten !
Um unsere Forderung durchsetzen zu können, benötigen wir Ihre Mithilfe für diese Petition. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V.
Großen Auftrieb hat uns und unserer Petition die
Unterstützung durch den Gemeinderatsbeschluss der Gemeinde Bergatreute am
23.4.2020 gegeben, ebenfalls beim Landratsamt den Antrag zu stellen, den
Altdorfer Wald unter Landschaftsschutz zu stellen. Wir hoffen natürlich, dass
sich jetzt noch weitere Gemeinden unserer Petition anschließen. Auch beim
Landratsamt Ravensburg scheint nun Bewegung in die Angelegenheit zu kommen.
Plötzlich erscheinen auf der Webseite des Landkreises längst bekannte Karten
mit Ausweisung der Schutzgebiete im Kreis Ravensburg und im Altdorfer Wald
(Link zu diesen Karten: www.rv.de/Umwelt_+Landwirtschaft+_+Forst/gebietsschutzkategorien+_+altdorfer+wald
)
Aus diesen Schutzkarten ist einer unserer Gründe für die
Petition deutlich erkennbar: Die ökologische Verknüpfung von vielen kleinen und
verstreuten Schutzgebiete ( hoher Anteil an FFH-Gebieten ) soll durch die
Schaffung von großräumigen, verbindenden Landschaftselementen in Form eines
gesamtheitlichen Landschaftsschutzgebietes „Altdorfer Wald“ erhalten,
aufgewertet und wesentlich verbessert werden. Kiesgrubenneuerschließungen wie
z.B. in Vogt-Grund, Schlier und Baindt bewirken genau das Gegenteil und
beeinflussen diese Schutzgebiete negativ.
Unser Filmemacher Alex Knor hat einen neuen Video
zusammengestellt, der uns von der Notwendigkeit des Schutzes des Altdorfer
Waldes überzeugt. Vielen Dank an Alex. Hier der Link zum Video: youtu.be/Mmp8FEuKCsc . Lassen
Sie sich von den Eindrücken des Waldes und von den Gründen zu dessen Schutz
überzeugen.
Schauen Sie doch mal auf unsere Webseite altdorferwald.org/ . Hier
finden Sie aktuelle Informationen zum Thema Altdorfer Wald, Petitionsunterlagen
und Unterschriftenlisten.