Freitag, 21. April 2023

Position der Naturschutzverbände zur Windenergie im Altdorfer Wald

Pressemitteilung vom 12. April 2023 von NABU, AGF, BUND und LNV

Der Altdorfer Wald ist der größte zusammenhängende Wald Oberschwabens und von zentraler Bedeutung als Erholungsgebiet. Er ist ein Refugium für waldbewohnende Tierarten der Region, denn er umfasst eine hohe Vielfalt verschiedenster Lebensräume mit unterschiedlich strukturierten Waldbereichen, Mooren, Gewässern und Wiesen. Damit stellt er einen sehr wertvollen ”Hotspot” der Biodiversität von überregionaler Bedeutung dar. Weiterhin ist er durch seine Wasservorkommen bester Qualität für die Trinkwasserversorgung der Region unverzichtbar. Das sind drei wichtige Gründe neben weiteren, warum wir sehr sorgsam mit dem Altdorfer Wald umgehen und jeglichen Eingriff sehr sorgfältig abwägen müssen.

Aufgrund der Windhöffigkeit, der Eigentumsverhältnisse, sowie einzuhaltender Siedlungsabstände ist der Altdorfer Wald in den Fokus der Windenergieplanungen in Baden-Württemberg gerückt.
Die aktuellen Planungen für den Windpark Altdorfer Wald (WAW) stellen selbstverständlich einen erheblichen Eingriff in den Lebensraum dar.

Die Auswirkungen des WAW für Bevölkerung, Umwelt und Natur werden durch die bereits begonnene immissionsschutzrechtliche Umweltverträglichkeitsprüfung erfasst. Hierbei spielen Arten-, Boden- und Grundwasserschutz wie auch die zu erwartende Geräuschbelastung im Betrieb eine wesentliche Rolle. Bei ausreichender Berücksichtigung dieser Belange in Verbindung mit einem wegweisenden lokalen Ausgleichskonzept schließen BUND, NABU, LNV und die Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz BW eine Windenergienutzung im Altdorfer Wald nicht grundsätzlich aus.

Eine abschließende Bewertung der WAW-Planung durch die Naturschutzverbände kann erst erfolgen, wenn der Umweltverträglichkeitsbericht, alle damit zusammenhängende Fakten und eigene Untersuchungsergebnisse vollständig vorliegen. Dies wird erst im nächsten Jahr der Fall sein. Die Gutachten, Daten und schließlich der Genehmigungsantrag werden von den Naturschutzverbänden kritisch und sehr genau geprüft. Dies betrifft auch die gesetzlichen Grundlagen einschließlich des EU-Rechts, die einzuhalten sind.

Bereits zum jetzigen Zeitpunkt der Planung setzen sich die Naturschutzverbände im regelmäßigen Austausch mit Vertretern der WAW-Betreibergesellschaften Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm und iTerra energy GmbH für wichtige Aspekte ein. Die Naturschutzverbände fordern die Schaffung einer großen, zusammenhängenden Ausgleichsfläche, die frei von Windenergieanlagen (WEA) bleibt und dauerhaft dem Waldnaturschutz dient. Bereits vorhandene Schutzgebiete, wie Naturschutzgebiete und Natura 2000-Flächen, sind tabu. Diese Forderungen bedingen die räumliche Konzentration der Windenergieanlagen auf konfliktarmen Standorten mittels einer Reduktion der geplanten Anlagenzahl. Zusätzlich setzen wir uns im Zuge des Windkraftausbaus für den Verzicht auf weiteren Kies- und Torfabbau im Altdorfer Wald ein. Hier sind der Regionalverband und die Landesregierung gefragt.

Über die vorhandenen Schutzgebiete hinaus sollen auf zusätzlichen, von Eingriffen freizuhaltenden Flächen, ambitionierte Maßnahmen für den Waldnaturschutz, Arten- und Wasserschutz erfolgen. Dazu gehört beispielsweise die großflächige Entwicklung von Bann- und Schonwäldern, sowie anderer Schutzgebietskategorien unter Berücksichtigung des Biotopverbunds. Die Umsetzungen hierzu müssen zumindest teilweise bereits vor dem Bau des Windparks als „vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen“ erfolgen.

Die Größe und Bedeutung des geplanten Windparks im Altdorfer Wald erfordern einen vorbildlichen Umgang mit den Aspekten des Bevölkerungs-, Natur- und Umweltschutzes. Das Vorhaben, sollte es realisiert werden, muss ein Leuchtturmprojekt für die Berücksichtigung des regionalen Artenschutzes beim Ausbau regenerativer Energiegewinnung werden.

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