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Mittwoch, 10. April 2024

Klares Urteil aus Straßburg: Klimaschutz ist Menschenrecht

     hier zum Anhören NDR 

Auszug von Dr. Roda Verheyen: "Heute ist ein ganz ganz wichtiger Tag und der europäische Menschenrechtsgerichtshof hat die Türen für weitere Klagen ganz weit aufgestoßen......
Es wurde hier nicht nur ganz klar gesagt, dass es eine Verbandsklage in Richtung Menschenrechtsschutz gibt, sondern es wurde auch gesagt, dass es Klimaschutzpflichten gibt, des Staates aus der europäische Menschenrechtskonvention.....
Die europäische Menschenrechtskonvention ist einzuhalten, sowohl in der EU als auch in Deutschland, das ist unbestritten.... Das bedeutet: die Rechtsgrundsätze, die heute festgestellt worden sind, sind überall in Europa verbindlich, über die EU-Grenzen hinaus.
......waren heute 33 Staaten quasi auf der Beklagten-Bank.... es geht darum dass die richtigen Signale auch in die politischen Chefetagen gesendet werden und in die Chefetagen von Unternehmen. Die Tatsache also, dass der europäische Menschenrechtsgerichtshof heute wieder gesagt hat, dass ein schlüssiges CO2-Budget Voraussetzung ist, dass man Klima ausreichend schützen kann, das hat aus meiner Sicht auch auf privatrechtlicher Ebene Bedeutung....

Sonntag, 11. Februar 2024

Deutsches Institut für Menschenrechte kritisiert den Umgang mit Klimaaktivisten deutlich

 Auf Seite 8 des aktuellen Berichts

Aus grund- und menschenrechtlicher Sicht sind Sitzblockaden Versammlungen und fallen unter den Schutz der Versammlungsfreiheit.

2020 hat der UN-Menschenrechtsausschuss das Recht auf Versammlungsfreiheit konkretisiert: Die Vertragsstaaten – also auch Deutschland – müssen friedliche Versammlungen schützen. Friedlich bedeutet, dass sie frei von „schwerwiegender Gewalt“ sind.

Störungen des Verkehrs seien keine Gewalt in diesem Sinn, so der Ausschuss. Der UN-Sonderberichterstatter zum Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit erklärte 2021, dass ein gewisses Maß an Beeinträchtigung des öffentlichen Lebens – einschließlich Verkehrsstörungen – hingenommen werden müsse. "