Die 3 Kreise Ravensburg, Sigmaringen und Bodenseekreis haben trotz lauter Proteste keinen zukunftsfähigen Regionalplan bekommen. Wo steht Deutschland, Baden-Württemberg und seine Kommunen aktuell beim Klimaschutz? Welche Möglichkeiten gibt es und wo gibt es Anregungen, die übernommen werden könnten?
Mittwoch, 10. April 2024
Klares Urteil aus Straßburg: Klimaschutz ist Menschenrecht
Sonntag, 11. Februar 2024
Deutsches Institut für Menschenrechte kritisiert den Umgang mit Klimaaktivisten deutlich
Aus grund- und menschenrechtlicher Sicht sind Sitzblockaden Versammlungen und fallen unter den Schutz der Versammlungsfreiheit.
2020 hat der UN-Menschenrechtsausschuss das Recht auf Versammlungsfreiheit konkretisiert: Die Vertragsstaaten – also auch Deutschland – müssen friedliche Versammlungen schützen. Friedlich bedeutet, dass sie frei von „schwerwiegender Gewalt“ sind.
Störungen des Verkehrs seien keine Gewalt in diesem Sinn, so der Ausschuss. Der UN-Sonderberichterstatter zum Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit erklärte 2021, dass ein gewisses Maß an Beeinträchtigung des öffentlichen Lebens – einschließlich Verkehrsstörungen – hingenommen werden müsse. "

