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Sonntag, 2. April 2023

Sven Giegold: Durchbruch in Brüssel für die Erneuerbaren Energien in der EU

Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Interessierte,

heute in den frühen Morgenstunden wurde nach einer Nachtsitzung im Trilogverfahren zwischen Europäischer Kommission, Europaparlament und Rat der Durchbruch bei der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) erreicht. Vorausgegangen waren fast zwei Jahre intensive Verhandlungen zwischen den EU-Institutionen.
Die Trilogeinigung ist eine informelle Einigung, die jetzt noch von EP und Rat formell angenommen werden muss.

Die Beschlüsse zur EU-Richtlinie für erneuerbare Energien sind ein Durchbruch für Europa. Das Tempo des Ausbaus der Erneuerbaren wird europaweit verdoppelt. Die Ziele des Koalitionsvertrags für die Erneuerbaren werden damit rechtsverbindlich - und zwar nicht nur für Deutschland sondern für alle Mitgliedsstaaten. Wir machen Tempo bei der Energiewende und um schneller unabhängig von russischem Gas zu werden. Erst 2018 wurde die Erneuerbaren-Energien-Richtlinie während der Großen Koalition in Deutschland reformiert. Das Hauptziel für den Erneuerbaren-Ausbau wurde auf 32,5% am gesamten Energieverbrauch europaweit in 2030 angehoben. Heute haben wir lediglich rund 20% erreicht. Ursprünglich hatte die EU-Kommission nach den Klimaprotesten und der Europawahl 2019 im Rahmen des Green Deals 40% vorgeschlagen. Nach dem Angriff auf die Ukraine erhöhte die EU-Kommission ihren Vorschlag auf 45%.

Was nun herausgekommen ist:

  • Die EU hebt ihr bisheriges Erneuerbaren-Ziel von 32,5% auf 45% an. 42,5% Prozent werden wie bisher durch Mitgliedstaaten erbracht; 2,5% werden durch weitergehende freiwillige Beiträge der Mitgliedstaaten oder EU-Maßnahmen. Daneben sind viele verbindliche Sektorziele vereinbart worden, damit neben dem Stromsektor auch in den anderen Sektoren der Umstieg auf Erneuerbare Fahrt aufnimmt. 
  • Beim Erneuerbare-Wärme-Ziel: Das bisher unverbindliche Ziel für den Wärmebereich wird verbindlich und auf 1,1 Prozentpunkte Steigerung pro Jahr festgelegt. Hinzu kommt ein neues, indikatives Gebäudeziel von 49% Erneuerbare Energien am Wärmebedarf in Gebäuden.
  • Im Verkehrssektor erhöht sich das bereits verbindliche Ziel von 14% auf 29%.
  • In der Industrie muss verbindlich bis 2030 42% des eingesetzten Wasserstoffes aus Erneuerbaren Energien kommen, und dann 60% in 2035. Der Anteil von EE am Energieverbrauch der Industrie insgesamt soll jedes Jahr um 1,6% steigen.
  • Wir beschleunigen die Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien und Netze. Die Regelung aus der Notfallverordnung, die wir letztes Jahr im Zuge der Krise vereinbart haben, werden zukunftsfest gemacht und dauerhaft fortgeschrieben. Auch in der EU sind jetzt Erneuerbare und Netzausbau von überragendem öffentlichen Interesse. Damit kann z.B., wenn es schon bei der Ausweisung der Flächen eine Umwelt- und Artenschutzprüfung stattgefunden hat auf deine weitere Prüfung für die einzelne Anlage verzichtet werden, aber nur, wenn angemessene Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnamen getroffen wurden, das Naturschutzniveau also hoch bleibt. Dies war im ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission so nicht vorgesehen, sondern kommt nun auf deutsche Initiative hin in verstärkter Form.
  • Neuer Schwung für grenzüberschreitende Projekte: jeder Mitgliedstaat muss mindestens 1 grenzüberschreitendes Projekt für die Erneuerbaren angehen. Damit wird die gemeinsame Zusammenarbeit gestärkt, bspw. bei gemeinsamen Offshore-Projekten.