Dienstag, 29. September 2026

Verfassungsbeschwerde: Umwelthilfe klagt gegen Heizungsgesetz

 

hier Deutschlandfunk 29.09.2026

Die Deutsche Umwelthilfe hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Heizungsgesetz eingereicht.

Das Gesetz verstoße gegen die im Grundgesetz festgelegte Verpflichtung zum Klimaschutz und der Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, teilte die Organisation mit. Wer neue Öl- und Gasheizungen ermögliche, fessele Menschen für Jahrzehnte an fossile Energien und unkalkulierbare Kosten.

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz sieht vor, dass weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können. Voraussetzung ist, dass diese ab 2029 einen schrittweise zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Der Kern des von der Ampel-Regierung beschlossenen früheren Gesetzes, wonach jede neue Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden sollte, fiel weg. 2045 will Deutschland klimaneutral sein.

Sebastian Breer / LinkedIn

Ein Gesetz, das den Einbau fossiler Heizungen grundsätzlich wieder erlaubt, in Zeiten zu verabschieden, wo doch die Klimakrise in Deutschland so spürbar war wie selten zuvor, klingt absurd. Ist es auch.

Seit Verabschiedung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) steht eine zentrale Frage im Raum: Ist dieses Gesetz überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar?

Die Kritik am GModG war bereits im Gesetzgebungsverfahren breit und kam aus unterschiedlichen Richtungen. Auch verfassungsrechtlich wurden erhebliche Zweifel geäußert. Selbst vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages wurden erhebliche Zweifel geäußert. Nun ziehen junge Menschen gemeinsam mit der Deutsche Umwelthilfe vor das Bundesverfassungsgericht. 

Im Mittelpunkt stehen unter anderem fünf Punkte:

1️⃣ Widerspruch zur verfassungsrechtlichen Klimaschutzpflicht

2️⃣ Überschreitung des verbleibenden CO₂-Budgets 

3️⃣ Gefährdung der intertemporalen Freiheitssicherung

4️⃣ Fehlender verlässlicher Orientierungsrahmen

5️⃣ Formelle Verfassungswidrigkeit des Gesetzes

Die Verfassungsbeschwerde bringt damit auch die Politik der fossilen Rückschritte dieser Bundesregierung auf den Prüfstand. 

Der Kern der Kritik: Das GModG ermöglicht weiterhin den Einbau fossiler Heizungen und kann damit die Nutzung fossiler Energien über Jahrzehnte verfestigen. Gleichzeitig wird das verbleibende CO₂-Budget immer kleiner. Die Folge wäre, dass notwendige Emissionsminderungen weiter in die Zukunft verschoben werden – und damit der Handlungsspielraum künftiger Generationen schrumpft. 

 Wie die Verfassungshüter die Argumente der Beschwerdeführer*innen bewerten werden, bleibt natürlich abzuwarten. Damit bleibt auch die Zukunft des Gesetzes abzuwarten. Wo es jedoch heute schon Klarheit und Sicherheit gibt: im Klimaschutz. Beim Heizungstausch auf klimafreundliche Heizungen zu setzen, ist so oder so der richtige Weg und dürfte von diesem Verfahren unangetastet sein.

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