Update: natürlich muss auch hier eine K. Reiche mitreden - manch einer würde sagen: sie hätte eigentlich Besseres zu tun, viel zu vieles unter ihrer Verantwortung bleibt liegen ...
Nur: in diesem Fall mischt sie sich wieder mal ein, wo sie gar nicht das Recht dazu hat...
Dr. Jasper Prigge, LinkedIn
Ministerielle Ressourcen für eine Kampagne gegen die Regierungsbeteiligung einer Partei zu nutzen, ist verfassungswidrig
Die CDU verliert die letzten Hemmungen bei ihrer Kampagne gegen die Regierungsbeteiligung der Linken.
Für den Landesverband Berlin der Partei Die Linke haben wir Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche aufgefordert, die Verbreitung eines Videos mit parteipolitischem Inhalt zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Das Video wurde nicht über ihren persönlichen Account veröffentlicht, sondern über den Kanal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Wer als Regierungsmitglied spricht und dafür staatliche Ressourcen nutzt, ist zur Neutralität verpflichtet.
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Grenze wiederholt gezogen.
Wir haben eine Frist bis Dienstag gesetzt und werden falls nötig den Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Bundesverfassungsgericht beantragen.
Katherina Reiche teilt ein Video über Enteignung – nun klagt die Linke dagegen
zur Idee des Vergesellschaftungsverbotes der CDU/CSU
Peter W. / LinkedIn
"Ein solches Gesetz wäre demokratisch fragwürdig und juristisch heikel."
"Man kann Vergesellschaftung für den falschen Hebel gegen hohe Mieten halten. Aber es lässt sich nicht leugnen, dass die Forderung große demokratische Legitimität hat. Die Berliner haben sich in einem Volksentscheid dafür entschieden."
"Sollte die Bundesregierung nun ein Verbot der Vergesellschaftung beschließen, könnte das die Reihen in Berlin schließen. Den Grünen etwa dürfte es dann noch schwerer fallen, trotz linker Mehrheit in der Stadt einen CDU-Mann zum Regierenden zu wählen. Die Berliner SPD würde es weiter von ihren Genossen im Bund entfremden."
TAZ hier Kommentar von Kersten Augustin 22.9.2026
Geplantes Vergesellschaftungsverbot: Friedrich Merz als Wahlhelfer für die Linke
Der Bundeskanzler will die Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen verbieten. Damit macht er nicht nur politisch, sondern auch strategisch einen Fehler.
Nach den Wahlniederlagen der CDU hat der Bundeskanzler einen Plan: Er will schnell ein Gesetz auf den Weg bringen, das die Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen verbietet, die die Linke nach ihrem Wahlsieg in Berlin umsetzen will. Auweia!
Die Erfahrung lehrt, wenn Friedrich Merz einen Plan hat, kann das nach hinten losgehen. Unabhängig davon, ob man Vergesellschaftung nun richtig findet, ob einen die Aussicht auf eine rot-grün-rote Regierung träumen oder schaudern lässt: Ein solches Gesetz wäre demokratisch fragwürdig und juristisch heikel. Und es wäre aus Sicht der Union auch ein strategischer Fehler.
Es gibt eine Floskel, die einem in den Sinn kommt: „Würden Wahlen etwas ändern, wären sie verboten.“ Der Satz ist zynisch und falsch, aber die Politikverdrossenheit, die aus ihm spricht, würde die Bundesregierung mit einem Verbot verstärken.
Man kann Vergesellschaftung für den falschen Hebel
gegen hohe Mieten halten.
Aber es lässt sich nicht leugnen,
dass die Forderung große demokratische Legitimität hat.
Die Berliner haben sich in einem Volksentscheid dafür entschieden.
Nun gibt es keinen demokratischen Anspruch darauf, dass ein unverbindlicher Volksentscheid umgesetzt wird. Aber es ist das eine, ihn zu ignorieren wie die amtierende Landesregierung. Gravierender ist es, die Umsetzung verbieten zu wollen, bevor ein Gesetz beschlossen wurde.
Ein pauschales Verbot ist kaum möglich
Noch ist unklar, wie Merz das Verbot konkret umsetzen will. Grundsätzlich kann der Bund den Ländern reinregieren, und das ist mit Blick auf Sachsen-Anhalt auch gut so. Juristisch dürfte ein pauschales Verbot der Vergesellschaftung kaum möglich sein. Möglich wäre, sie durch ein Bundesgesetz komplizierter und teurer zu machen. Das aber wäre juristisch und politisch umstritten.
Und deshalb macht Merz auch strategisch einen Fehler. Noch kann eine mögliche rot-grün-rote Regierung in Berlin an vielen Punkten scheitern: an linkem Antisemitismus und dem unsouveränen Umgang damit oder an einer Kampagne, die eine linke Regierung unbedingt verhindern will und gerade erst Fahrt aufnimmt.
Sollte die Bundesregierung nun ein Verbot der Vergesellschaftung beschließen, könnte das die Reihen in Berlin schließen. Den Grünen etwa dürfte es dann noch schwerer fallen, trotz linker Mehrheit in der Stadt einen CDU-Mann zum Regierenden zu wählen. Die Berliner SPD würde es weiter von ihren Genossen im Bund entfremden. Eine neue, rot-grün-rote Regierung könnte erst mal gegen das Verbot klagen, erhielte beim Streitthema Vergesellschaftung Aufschub bis zu einer juristischen Entscheidung und könnte bis dahin linke Mietenpolitik umsetzen.
Und Friedrich Merz? Der würde am Ende seiner politischen Karriere noch mal zum Wahlhelfer der Linken werden.
Ein
Tabubruch sind Enteignungen nicht
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Ein-Tabubruch-sind-Enteignungen-nicht-id31338648.html?utm_source=flipboard&utm_content=topic/de-nachrichten
„Extremistische
Politik“ nicht belohnen: Söder will Berlin wegen möglicher Linksregierung die
Gelder kürzen
https://www.tagesspiegel.de/politik/extremistische-politik-nicht-belohnen-soder-will-berlin-wegen-moglicher-linksregierung-die-gelder-kurzen-16084137.html?utm_source=flipboard&utm_content=topic%2Fde-politik
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