Ich frage mich: wieso kommt diese Forderung jetzt nach dieser Wahl, deren Ergebnis voraussehbar war. Wie viele Menschen haben sich für ein Prüfverfahren eingesetzt, wie viele den Aufruf unterschrieben, wie viele demonstriert. Und wie viele Analysen und Gutachten gibt es inzwischen - wie viele Verbände wurden bereits als gesichert rechtsextrem eingestuft.
Hört irgendeiner überhaupt noch der Zivilgesellschaft zu - oder dem Verfassungsschutz?
Oder muss man Schlimmeres befürchten, wird auf höchster Ebene die Zusammenarbeit gewünscht?
Kalle Pipoh / LinkedIn
Lieber Hendrik Wüst,
So sehr ich es auch begrüße, dass endlich mal jemand aus der ersten Reihe der CDU eine Prüfung der AfD auf Verfassungsfeindlichkeit anstoßen möchte, denke ich trotzdem, dass eine "Bund-Länder-Arbeitsgruppe" hier der falsche Weg ist.
Es ist nicht die Aufgabe der Politik, über die Verfassungsfeindlichkeit von Parteien zu entscheiden, sondern ausschließlich die des Bundesverfassungsgerichts.
Sie sollten sich also dafür einsetzen, dass endlich ein Prüfverfahren vor eben jenem Gericht eingeleitet wird und nicht mit einer "Arbeitsgruppe" wertvolle Zeit verschwenden.
Und bitte erklären Sie Ihren Kollegen aus Bayern, dass ein "Wegregieren" scheinbar nicht funktioniert. Zumindest nicht, wenn man in der Politik die berechtigten Ängste und Sorgen nicht zur Kenntnis oder nicht ernst nimmt. Mit den berechtigten Ängsten und Sorgen meine ich übrigens ausdrücklich nicht weitere Verschärfungen beim Thema Migration, sondern eine Politik, die nicht Arbeitnehmer:innen einseitig belastet, während Milliardäre und Großkonzerne weiter entlastet werden.
Wir brauchen eine Bildungsoffensive, Chancengleichheit, eine für die Bürger bezahlbare Energiewende, eine Stärkung des Binnenmarkts, Löhne, die die Lebenshaltungskosten decken, bezahlbare Wohnungen, einen funktionierenden ÖPNV, eine funktionierende Bahn, Steuergerechtigkeit und vor allem ein Programm gegen Armut in diesem Land.
Also Ärmel hochkrempeln, Prüfverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht einleiten und Politik für die Menschen in diesem Land machen! Dann klappt's auch mit der Demokratie.
Guido Kühn @guido-kuehn.bsky.social
Merz worthülst gegen die AfD und droht mit Art. 37GG, einem noch nie genutzten Paragraphen, für den jeder Einzelfall einer Verfassungsuntreue einzeln durchgesetzt werden müsste-er will die Nazis also weiter aussitzen.
Söder war da ehrlicher, indem er Naziverbotsgedanken umgehend eine Abfuhr erteilte
Da niemand den Art. 37 GG kennt, erläutere ich kurz:
Im Gegensatz zu einem Verbotsfahren, welches auf ein Verbot der Partei abzielt, gibt der 37GG im Einzelfall der Bundesregierung das Recht die Bündnistreue gegen ein Bundesland durchzusetzen. Dafür muss das Bundesland erstmal die Verfassung brechen und gegen Bundesrecht verstoßen. Das UND ist hier wichtig, da Untreue allein nicht reicht.
Dann muss man sich im Bundesrat einigen, dass dieser Verstoß vorliegt, wofür man wahrscheinlich, denn das ist ungeregelt, ein Gericht anruft welches ein Prüfverfahren einleitet. Um dann zu entscheiden, ob die Regierung berechtigt ist, den Bündniszwang anzuwenden, von dem wiederum völlig unklar ist, wie dieser überhaupt wirksam durchgesetzt werden kann, falls das betroffene Bundesland das zum Beispiel aussitzen will.
Etwa so wie alle Bundesregierungen die vom BverfG angeordnete Neuregelung der Vermögenssteuer aussitzen. Und das für jeden Einzelfall einer Verfassungsuntreue eines Bundeslandes, nachdem diese zu einem Verstoß führte und dieser vom Bundesrat als solcher erkannt wurde. Solche Rechtskonstrukte bringt man ins Spiel, wenn man Nazis Zeit geben will, sich zu entfalten.
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