Ab 2029 kostet jedes Kilowatt Einspeiseleistung Geld.
Wir haben für einen Beispielbetrieb ausgerechnet, wie viel eine 500-kWp-Anlage davon wirklich braucht.
Mit AgNes zahlen PV-Anlagen über 30 kW erstmals ein Einspeiseentgelt. Die Modellrechnung im Festlegungsentwurf nennt 3,20 bis 6,10 Euro pro Kilowatt und Jahr.
Wer jetzt rechnet, 500 kWp mal 5 Euro sind 2.500 Euro extra im Jahr, kann beruhigt werden. So kommt es nicht.
Bemessen wird das Entgelt nämlich nicht an der Modulleistung, sondern an der im Netzanschlussvertrag vereinbarten Einspeisekapazität. Überbauung ist ausdrücklich erlaubt: Module und Wechselrichter dürfen größer sein, solange am Netzverknüpfungspunkt das vereinbarte Limit eingehalten wird.
Damit wird die Einspeisekapazität zur Planungsgröße. Unsere Simulation an einem Werkzeugbetrieb mit 500 MWh Jahresverbrauch und einer 500-kWp-Solaranlage:
- Mehr als 368 kW erreichen den Netzverknüpfungspunkt nie, dafür sorgt schon der Eigenverbrauch. Das allein spart 660 Euro gegenüber den vollen 500 kW.
- Das wirtschaftliche Optimum liegt bei 253 kW, also gut der Hälfte der Modulleistung. Auf die zusätzlichen 115 kW zu verzichten kostet unter 1 Prozent der Jahreserzeugung und rund 190 Euro Vergütung, spart aber rund 575 Euro Entgelt.
- Unterm Strich rund 1.265 statt 2.500 Euro im Jahr.
Der Grund liegt in der Dauerlinie: Die Einspeisespitze tritt nur eine Handvoll Stunden im Jahr auf, und rund 40 Prozent der gekappten Strommenge fiel in Stunden mit negativen Börsenpreisen. Dort gibt es nach dem Solarspitzengesetz ohnehin keine Vergütung, das Kappen kostet dort also nichts.
Und wer noch 2026 in Betrieb geht, zahlt nach dem Entwurf 20 Jahre lang gar kein Einspeiseentgelt. Maßgeblich ist die Inbetriebnahme vor der Bekanntgabe des Beschlusses, der nach aktueller Planung Ende 2026 fällt.
Die ganze Rechnung mit Dauerlinien und Sensitivität über die gesamte Preisspanne steht im Blogpost von Green Energy Tools
Link hier
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