Warum Windfirmen jetzt so wenig bieten
Bei einer Auktion gewinnt, wer am wenigsten verlangt. Bei Windparks verlangen gerade alle erstaunlich wenig.
Am 17. September hat die Bundesnetzagentur die Ergebnisse der jüngsten Ausschreibung für Windräder an Land veröffentlicht. Die Gewinner haben im Schnitt 4,79 Cent pro Kilowattstunde geboten. Seit Februar 2025 ist dieser Wert in jeder Runde gefallen. Damals lag er noch bei 7,00 Cent.
Dabei hat das Beratungshaus Deutsche WindGuard modelliert, was Windstrom aus neuen Anlagen an einem guten Standort kostet, über 20 Jahre gerechnet: 6,1 Cent.
4,79 Cent Zuschlag, 6,1 Cent Kosten. Und trotzdem gingen 461 Gebote mit 5.250 Megawatt ein, gut doppelt so viel, wie zu vergeben war.
Was ist da los?
Was die 4,79 Cent bedeuten
- Viermal im Jahr schreibt die Bundesnetzagentur neue Windkraft-Leistung aus, im August waren es 2.520 Megawatt. Mitbieten darf, wer für seinen Windpark schon Fläche und Genehmigung hat. Jeder Bieter nennt einen Wert in Cent pro Kilowattstunde: den Mindesterlös, den er sich für seinen Strom vom Staat absichern lassen will.
- Warum absichern? Weil ein Windpark den Großteil seines Geldes am Anfang kostet und es erst über Jahrzehnte wieder einspielt. Gebaut wird überwiegend auf Kredit, zurückgezahlt aus dem Stromverkauf, und niemand weiß, was Strom in zehn oder fünfzehn Jahren an der Börse bringt. Die Absicherung gilt 20 Jahre ab Inbetriebnahme.
- Bringt Windstrom am Markt im Jahresschnitt weniger als die gebotene Summe, füllt der Staat die Differenz auf (das ist die Marktprämie). Bringt der Strom am Markt mehr, zahlt der Staat nichts, und der Betreiber behält den höheren Erlös. Geboten wird also darum, wer mit der niedrigsten Absicherung auskommt.
- Ein Beispiel. Ist Windstrom an der Börse im Jahresschnitt nur 3 Cent wert, legt der Staat 1,79 Cent drauf, und der Betreiber kommt auf seine 4,79 Cent. Ist er 8 Cent wert, zahlt der Staat nichts, und der Betreiber nimmt 8 Cent ein. Der Staat sichert also nur nach unten ab, nach oben ist alles offen.
- Die Bundesnetzagentur sortiert die Gebote vom günstigsten zum teuersten und vergibt Zuschläge, bis die ausgeschriebene Menge erreicht ist. Die 237 erfolgreichen Gebote lagen dieses Mal zwischen 4,49 und 4,98 Cent; 4,79 ist ihr Durchschnitt.
- Wer 4,79 Cent bietet, muss seinen Strom deshalb nicht für 4,79 Cent verkaufen. Verdienen kann der Betreiber am Markt: Liegen die Preise dort oft genug über seinen Kosten, geht die Rechnung auf, auch wenn sein Strom in der Herstellung mehr als 4,79 Cent kostet.
- Eine Besonderheit: In Stunden, in denen der Börsenpreis negativ ist, zahlt der Staat gar nichts. Und gerechnet wird mit dem Durchschnittswert aller Windparks. Wer schlechter verkauft, hat Pech.
- An schwächeren Standorten wird der Zuschlag hochgerechnet: Bei 70 Prozent Standortgüte werden aus 4,79 Cent rund 6,18 Cent. Dafür erzeugt die Anlage dort weniger Strom.
Das Ganze erklärt an einem echten Windpark
Wohin das Geld in einem Windpark wirklich fließt, zeigt der Bürgerwindpark Haltern Moddefeld im Münsterland (neun Vestas-Anlagen, 54 Megawatt, Gesamtinvestition €82 Millionen, davon €68 Millionen Kredit), der für seine Anleger einen Verkaufsprospekt veröffentlicht.
Wichtig für die Einordnung: Der Park bekam seinen Zuschlag schon 2023, zu 7,35 Cent, und rechnet wegen seines schwächeren Standorts mit 9,32 Cent.
Er zeigt, wie eine Windpark-Rechnung prinzipiell aufgebaut ist.
Schau auf die dritte Zeile. Mehr als die Hälfte jedes eingenommenen Euros geht an die Bank, der laufende Betrieb kostet weniger als ein Drittel.
Ein Windpark ist vor allem ein abzuzahlender Kredit mit Rotorblättern.
Deshalb hängen an Baukosten und am Zins viel: Sie bestimmen den größten Posten der Rechnung für zwei Jahrzehnte.
Der Bürgerwindpark verkauft seinen Strom über einen Direktvermarkter an der Strombörse. Einen festen Abnahmevertrag nennt der Prospekt nur als Option für später.
Rechnet die Bank genauso?
Eine Bank, die vier Fünftel eines Windparks finanzieren soll, fragt:
- Welche Einnahmen sind vertraglich gesichert, wie lange, und mit wem?
- Welche beruhen auf einer Preisprognose?
- Was passiert im schlechten Windjahr, bei niedrigen Preisen oder wenn der Netzanschluss später kommt?
In der Haltern-Planung stehen 2027 für jeden Euro Zins und Tilgung €1,25 zur Verfügung – der Betreiber plant also einen Puffer über dem vertraglichen Mindestwert von 1,0 ein.
Aber der Fall Papenburg zeigt: Banken finanzieren Windprojekte auch mit einem privaten Abnahmevertrag neben der staatlichen Absicherung. LBBW und Helaba geben dort einem 140-Megawatt-Windpark einen Kredit in dreistelliger Millionenhöhe, dessen Strom zum Großteil Mercedes-Benz über einen langfristigen Abnahmevertrag (PPA) abnimmt.
Was die anstehende Reform an dieser Rechnung ändern würde
Bisher gilt für unseren Park: Fällt der Markt, hilft der Staat. Steigt der Markt, behält der Park den Mehrerlös.
Die anstehende EEG-Novelle das ändern: Wer bei niedrigen Preisen Geld bekommt, soll bei hohen Preisen Geld zurückzahlen. Der Entwurf nennt das “Refinanzierungsbeitrag”. Gemessen wird an einem gesetzlichen Vergleichswert fürs ganze Jahr, nicht am tatsächlichen Gewinn des einzelnen Parks.
Wer noch in diesem Jahr bietet, muss diesen Refinanzierungsbeitrag gemäß des aktuellen Entwurfs nicht zahlen.
Das liefert ein mögliches Motiv für die aktuell niedrigen Gebote: sich noch einen Zuschlag im alten System sichern. Bärbel Heidebroek, Präsidentin des Bundesverbands WindEnergie (BWE), spricht von „einer gewissen Torschlusspanik der Branche“.
Was ich denke
Am Windmarkt zeigt sich, worauf Deutschland seit 30 Jahren hinarbeitet: Firmen konkurrieren darum, mit weniger staatlicher Absicherung auszukommen. Genau das zeichnet eine erwachsene Industrie aus.
Deshalb planen Projektierer heute jeden neuen Windpark anders als vor 20 Jahren, als der Staat verhältnismäßig hoch absicherte. Der Schlüssel für die solide Planung: Strom verlässlich besser verkaufen.
Einen leichten Vorteil haben jene, die Windparks nicht nur für Dritte bauen, sondern auch betreiben: Sie beherrschen die ganze Wertschöpfungskette und können an jedem Schritt Kosten senken oder nach Fertigstellung die Margen erhöhen. Feste Abnahmeverträge und Co-Location mit Batteriespeichern und Solarparks verkomplizieren das Geschäft zunächst, stabilisieren es aber auf lange Sicht.
Darum werden viele Projektierer in den nächsten Wochen noch einmal in die Bücher schauen und rechnen. Auch die Dezember-Auktion dürfte so deutlich unter 5 Cent bleiben, damit die Projekte den etwaigen neuen EEG-Regeln noch entgehen.
Zum Mitnehmen:
- Der Zuschlag ist kein Preis. 4,79 Cent sagen nur, ab wann der Staat einspringt. Verdient wird am Markt, und nach oben ist alles offen.
- Ein Windpark ist ein Kredit mit Rotorblättern. Mehr als die Hälfte jedes eingenommenen Euros geht an die Bank. Deshalb zählt für sie, was vertraglich gesichert ist – nicht die Hoffnung auf gute Jahre.
- Einen Vorteil haben jene, die Windparks als Teil eines kleinen Energiesystems betrachten, das ihnen gehört und das sie flexibel einsetzen können.
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