Ein Rückblick auf die wohl verheerendste Entscheidung der letzten Jahre, was den Flächenfraß anbelangt. Man hätte es besser wissen können. Und man hätte es besser machen können, statt diesen §13b am Leben zu erhalten.
Seit 2023 ist er nicht mehr gültig (meines Wissens), doch zahlreiche Bebauungspläne aus den letzten Jahren liegen immer noch in den Schubladen, bereit zur Umsetzung!
Und die AfD streckt schon wieder ihre Fühler aus, wie eine kleine Nachfrage aus dem Bundestag zeigt, unterschrieben von A. Weidel aus Überlingen.
hier 6. September 2022
Die Ende 2019 ausgelaufene und wieder neu eingeführte Norm des § 13b BauGB ist zeitlich bis Ende 2022 befristet. Mal schauen, was die momentane Regierung daraus macht. Deshalb hier eine kleine Erinnerung:
20.11.2019 von Chris Kühn MdB (Tübingen), Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag
Im Juli legte die „Baulandkommission“ der Bundesregierung ihre Empfehlung zur zukünftigen Bodenpolitik in Deutschland vor. Diese enthielt viele Impulse zur Unterstützung der Kommunen bei einer sozialen und gemeinnützigen Bodenpolitik. Dabei wurde auch die Erleichterung von Baugeboten oder die Verlängerung des kommunalen Vorkaufsrechtes als wichtiges Instrument gegen den Wohnraummangel hervorgehoben. Diese Punkte fordern wir Grüne seit langem von der Bundesregierung ein. Sie müssen in Zeiten von Wohnungsmangel und Bodenspekulation endlich umgesetzt werden.
Leider will die Baulandkommission aber auch eine fatale Fehlentwicklung fortsetzen: Die Ausweitung des Flächenfraß-Paragraphen 13b im Baugesetzbuch. Dieser soll um weitere drei Jahre bis Ende 2022 verlängert werden.
Dieser Flächenfraß-Paragraph läuft dem Prinzip “Innen- vor Außenentwicklung” diametral zuwider. Er wurde ursprünglich auf Druck der CSU ins Gesetz geschrieben und hebelt den Flächenschutz im Außenbereich der Dörfer und Städte aus. Umweltverträglichkeit und Öffentlichkeitsbeteiligung werden dabei im „Hau-Ruck“-Verfahren übergangen. Er steht im krassen Widerspruch zu allen Bemühungen und Absichten, vor allem die Innenentwicklung zu befördern. So nimmt die ungebremste Zersiedelung unserer Städte und Gemeinden weiter ihren Lauf.
Apropos CSU: Der noch von Ex-Verkehrsminister verantwortete Bundesverkehrswegeplan (BVWP) war und ist ein weiterer Haupttreiber des Flächenfraßes der letzten Jahre. Hier wurde bereits 2016 die Chance verpasst, die Rolle der klimafreundlichen Schiene auszubauen und Mobilität neu, und nicht mehr in Beton zu denken. Doch stattdessen wurden zu viele unsinnige, umweltzerstörerische und teure Prestigeprojekte und Ortsumgehungen priorisiert. Überproportional viele davon in bayerischen Landkreisen. Auch in und um Hüfingen kann man die Folgen einer verfehlten Flächenpolitik im Verkehrsbereich begutachten.
Das wichtige Ziel der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, den Flächenverbrauch bis 2030 auf dreißig Hektar am Tag abzubremsen wird so weiter konsequent hintertrieben. Täglich werden rund sechzig Hektar als Siedlungs- oder Verkehrsfläche versiegelt, was etwa neunzig Fußballfeldern entspricht. Allein aufgrund des Paragraphen 13b BauGB, der im Mai 2017 in Kraft trat, sind davon durchschnittlich zwei Hektar pro Tag an überplantem Gebiet der Natur und dem Umland verloren gegangen. Das hat eine Anfrage von mir an die Bundesregierung jetzt ans Licht gebracht. Dabei ist die Bodenversiegelung eines der zentralen ungelösten Umweltprobleme unserer Zeit. Deswegen hatte auch die Präsidentin des Umweltbundesamtes zu Recht angemahnt, den Flächenfraß-Paragraphen Ende 2019 auslaufen zu lassen.
Diesem krassen ökologischen Eingriff steht auf der anderen Seite kein angemessener Nutzen entgegen. Es werden nämlich überwiegend Ein- und Zweifamilienhäuser in 13b-Gebieten gebaut. Wenn schon Umwelt und Beteiligung – angeblich, um die Wohnungskrise zu bekämpfen – unter den Tisch fallen, dann muss wenigstens alles für konzentrierte, behutsame Flächeninanspruchnahme und verdichtetes Bauen getan werden. Doch Union und SPD forcieren das Bauen außerhalb der Städte und Gemeinden und schwächen damit Stadtzentren und Ortskerne. Das Ergebnis sind so genannte Donut-Dörfer und -Städte mit dicker Randbebauung aber ohne Mitte.
Wir Grüne möchten dagegen neuen Wohnraum schaffen, indem wir flächenschonendes Bauen in den Städten erleichtern. Unser Leitprinzip ist die lebenswerte Stadt der kurzen Wege, die Innenentwicklung Vorrang vor Außenentwicklung einräumt. Unbebaute, unzerschnittene und unzersiedelte Flächen sind wertvoll und werden immer seltener. Böden bilden die zentrale Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen. Bodenversiegelung bedeutet immer auch den Verlust an natürlichen Lebensräumen, trägt zum Artensterben bei und hat in der Klimakrise negative Folgen. Starkregenphänomene haben in den letzten Jahren auch in Baden-Württemberg erheblich zugenommen. Überflutungen sind keine Seltenheit mehr. Die letzten fünf Jahre sind unter den zehn heißesten, die Deutschland seit 1881, dem Beginn der Wetteraufzeichnungen erlebt hat. Das verändert unsere Städte und Landschaften dramatisch.
Deswegen müssen wir endlich weg von der Betonpolitik beim Wohnen und Verkehr und hin zu einer intelligenten Stadt- und Regionalplanung. Wir Grüne kämpfen für einen verantwortungsvollen und nachhaltigen Umgang mit unserem wertvollen Boden.
Dt. Bundestag Drucksache 20/5058
20. Wahlperiode 02.01.2023
Kleine Anfrage der Abgeordneten Marc Bernhard, Roger Beckamp, Sebastian Münzenmaier, Carolin Bachmann, René Bochmann und der Fraktion der AfD
Befristung des Paragraphen 13b des Baugesetzbuches
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