Liebe Freundinnen
und Freunde, liebe Interessierte, ein dreistelliger
Milliardenbetrag fließt durch öffentliche Aufträge an private Unternehmen und
schafft so Beschäftigung und öffentliche Güter. Damit sind die
Vergabeentscheidungen des Staates eine riesige Chance für Innovationen,
soziale Standards und die Ökologisierung der Wirtschaft. Gleichzeitig sind
schon heute die bürokratischen Anforderungen an die öffentliche Vergabe hoch.
Angesichts von Personalknappheit in öffentlichen Verwaltungen und zu
langsamen Entscheidungen benötigen wir auch eine Minderung der bürokratischen
Lasten. Gleichzeitig gilt es ein Hoflieferantentum zu verhindern, das neue
Wettbewerber und vor allem kleineren Unternehmen die Chancen auf einen
Zuschlag nimmt. Im Koalitionsvertrag der Ampel wird an vielen Stellen auf die Bedeutung der öffentlichen Beschaffung hingewiesen. Dieses dicke Brett einer weiteren Modernisierung des Vergaberechts wollen wir nun bohren und dabei Hinweise aus Unternehmen, Zivilgesellschaft, Wissenschaften und Praxis der Vergabe in der öffentlichen Verwaltung aufnehmen. Um diesen Prozess werde ich mich in den nächsten Jahren weiter kümmern. Das Vergaberecht
ist 2016 mit dem Vergaberechtsmodernisierungsgesetz zur Umsetzung der
EU-Vergaberichtlinien aus 2014 umfassend geändert worden. Das neue
Vergaberecht hat sich seitdem in weitem Umfang bewährt. Die Komplexität
dieses Rechtsbereichs ist jedoch ungewöhnlich hoch geblieben und seit 2016
sind auch viele Herausforderungen noch deutlicher zu Tage getreten. Im Lichte
der vielfältigen Herausforderungen und drängenden Zukunftsfragen soll daher
auch das Vergaberecht praxisgerecht, aber ambitioniert weiter modernisiert
werden. Die öffentliche Beschaffung soll dabei Innovationen stärken und ihre
Vorbildrolle für eine sozial-ökologische und digitale Transformation der
Wirtschaft nutzen. Die Reform soll aber auch zum Bürokratieabbau beitragen. Betroffenen
Organisationen, Unternehmen und Verbänden sowie interessierten Bürgerinnen
und Bürgern wird im Rahmen eines digitalen öffentlichen
Konsultationsverfahrens die Möglichkeit gegeben, ihre Einschätzungen und
Ideen zur Vergabetransformation frühzeitig, transparent und bürokratiearm als
Antworten auf die in
fünf Aktionsfeldern aufgeworfenen Fragen
einzubringen:
Auch die
öffentlichen Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber als
wesentliche Stakeholder im Vergabeverfahren sind eingeladen, ihre Ideen und
Vorschläge zu den Fragekomplexen über diesen Konsultationsprozess
einzubringen. Die Ziele ergänzen
und verstärken sich in vielen Fällen, stehen teilweise aber auch in
Zielkonflikten zueinander. Unser Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz erhofft sich, durch das Konsultationsverfahren tiefe und breite
Einblicke in die Bedürfnisse und Meinungen unterschiedlicher Akteure zu
gewinnen. Die Praktiker*innen und Stakeholder erhalten dabei die Möglichkeit,
ihr Wissen, ihre Erfahrungen und ihre Erwartungen zu teilen und dazu
beizutragen, dass die Ziele effektiv erreicht werden und den Bedürfnissen der
Praxis dabei hinreichend Rechnung getragen werden. Die eingereichten Antworten
fließen in die Vorbereitung von Stakeholder-Fachgesprächen und der
Erarbeitung eines Gesetzentwurfs durch das federführende Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz ein. An der Konsultation
haben sich schon über 150 Akteure beteiligt. Weitere Stellungnahmen können
auch jetzt noch eingereicht werden.
Die aufgeworfenen Fragen aus fünf Themenkomplexen finden Sie und Ihr in einem
PDF-Dokument hier: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/fragebogen-stakeholder-vergabetransformationspaket.html Wenn Sie eine
Stellungnahme im Rahmen der Konsultation abgeben möchten, senden Sie diese
bitte als Antwort auf die aufgeworfenen Fragen per E-Mail an das Postfach vergabetransformation@bmwk.bund.de. VIele Grüße Sven Giegold ------------------- “Packungsbeilage”: Bitte beachten: Die
eingereichten Stellungnahmen werden auf der Internetseite des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz publiziert. Dies umfasst
auch Namen und sonstige personenbezogene Daten, die im Dokument enthalten
sind. Mit der Übersendung der Stellungnahme willigen Sie ein, dass diese und
die in ihr enthaltenen personenbezogenen Daten veröffentlicht werden.
Angaben, mit deren Veröffentlichung Sie nicht einverstanden sind, bitten wir,
aus dem Dokument zu entfernen. Falls Sie der Publikation im Internet
insgesamt widersprechen wollen, weisen Sie auf diesen Umstand bitte
ausdrücklich bei der Übersendung Ihrer Stellungnahme hin. Unterbleibt dieser
Hinweis, gehen wir von Ihrem Einverständnis zur Veröffentlichung aus. Es wird zudem
darauf hingewiesen, dass Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im
Sinne des § 1 Absatz 4 Lobbyregistergesetz nach Maßgabe des
Lobbyregistergesetzes registrierungspflichtig sind. Verstöße gegen die
Eintragungspflicht sind bußgeldbewehrt. Gemäß § 6 Absatz 3
Lobbyregistergesetz gilt für die Beteiligung bei der Gesetzgebung nach § 47
der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, dass eingetragene
Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter nicht beteiligt werden
sollen, wenn die Eintragung unvollständig ist, nicht aktualisiert wurde oder
bei der Interessenvertretung gegen Verhaltenspflichten verstoßen wurde, und
dies jeweils im Register vermerkt ist. ------------------- Informationen zur
Konsultation:
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