Donnerstag, 9. Februar 2023

Wichtiges Urteil: „Notfallzulassungen“ für Bienengifte rechtswidrig

heute haben wir großartige Neuigkeiten für Bienen und Co zu berichten: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass mit bestimmten Neonicotinoiden behandeltes Saatgut in der EU nicht mehr verwendet werden darf. Diese Pestizide sind besonders gefährlich für Bestäuber und bereits seit einiger Zeit EU-weit verboten. 

Doch leider umgehen bisher viele Mitgliedstaaten das Verbot durch die Erteilung sogenannter Notfallzulassungen, sodass unsere Bestäuber weiter den Gefahren dieser Gifte ausgesetzt sind. Angesichts des dramatischen Insektensterbens ist dieses Vorgehen absolut unverantwortlich. 

Doch damit ist jetzt Schluss: Der EuGH hat klargestellt, dass diese Praxis rechtswidrig ist. Mit seinem Urteil schließt das Gericht das Schlupfloch der Notfallzulassungen für Saatgut, das mit Neonicotinoiden behandelt wurde.

Das Umweltinstitut hat sich über viele Jahre hinweg dafür eingesetzt, Neonicotinoide zu verbieten. Wir fordern von den Mitgliedstaaten, das Verbot nun konsequent umzusetzen. Bereits erteilte Notfallzulassungen müssen zurückgenommen werden. Stoffe, die gefährlich für Umwelt und Gesundheit sind, gehören nicht auf die Äcker!


Erfahren Sie mehr über das Urteil und die Hintergründe in unserer aktuellen Meldung  hier



 



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