hier im Südkurier von Sven Frommhold
Stand Ende September 2022 waren es damit genau 187 Wohneinheiten seit der Einführung des Zweckentfremdungsverbotes, wie Benedikt Brüne von der Stadtverwaltung mitteilte. Ende September 2021 lag die Zahl noch bei 170.
Regelung ist nicht völlig neu
... Sie soll verhindern, dass vorhandene Wohnräume ohne Genehmigung dem Wohnungsmarkt entzogen werden.
Zudem beschlossen die Konstanzer Stadträte im Mai 2022, die bereits bestehende Auskunftspflicht für die Wohnungsbesitzer auszudehnen: auf Verwalter und Vermittler sowie auf Betreiber von Ferienwohnungsportalen im Internet. Zugleich wurde eine Registrierungspflicht für Ferienwohnungen eingeführt. Eigentümer sind seitdem verpflichtet, eine Registrierungsnummer bei der Stadt Konstanz zu beantragen.
Obwohl die Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen, Ferienwohnungen und ähnliche Räume laut Brüne bereits seit 30. Juni 2022 besteht, wurden bisher nur 32 Nummern erteilt. Etwa 80 eingegangene Anträge seien in der Bearbeitung.
Mit 300 bis 400 weiteren rechnet das Baurechts- und Denkmalamt. Anhand der bezahlten Kurtaxe und eigenen Schätzungen gehen die Verantwortlichen von 400 bis 480 solcher Wohnungen in Konstanz und den Teilorten aus – darunter auch welche, deren Eigentümer bisher keine Kurtaxe entrichten.
Wohnraum gilt nach der Konstanzer Satzung als zweckentfremdet, wenn er ohne Genehmigung überwiegend für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet oder länger als zehn Wochen im Jahr an zahlende Reisende vermietet wird, wenn er durch Umbaumaßnahmen für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist und länger als sechs Monate leer steht oder sogar einem Abriss zum Opfer fällt.....
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