Samstag, 2. Juli 2022

Strom vom Strassenrand

Schwäbische Zeitung hier  Philipp Richter

Im Kreis Ravensburg könnte es neue Solarparks geben

....Doch Potenzial für regenerative Energie gibt es auch in Form von ungenutzten Flächen entlang von Bundes- und Landesstraßen, die sich für Photovoltaikanlagen eignen könnten. Dazu gab die Landesregierung eine Marktanalyse in Auftrag, die das Interesse von Energieversorgern abfragen sollte. Teilergebnis: Auch im Landkreis Ravensburg könnte es entlang der Bundesstraßen in Zukunft großflächige Photovoltaikanlagen geben.

In Baden-Württemberg gibt es laut Angaben des Verkehrsministerium des Landes rund 4840 Kilometer Bundesstraßen und etwa 9650 Kilometer Landesstraßen. Im Februar hatte das Ministerium unter Führung von Minister Winfried Hermann (Grüne) Energieversorger aufgerufen, Angebote abzugeben, wenn sie sich vorstellen können, entlang einer Straße große Photovoltaikanlagen für die Stromgewinnung zu bauen. Maßgeblich sollten Böschungsflächen oder Lärmschutzbauwerke in Ost-Westrichtung geprüft werden.

Drei Flächen im Kreis Ravensburg interessant

Nach Ende der Ausschreibung der Marktanalyse Ende April ist nun klar, dass es auch im Landkreis Ravensburg solche Photovoltaikprojekte geben könnte. „Es wurden von drei Interessenten Flächen an Bundesstraßen im Landkreis Ravensburg bekundet. Hierbei liegt das überwiegende Interesse an Innenflächen von Ein- und Ausfahrtsbereichen von Bundesstraßen“, schreibt das Ministerium auf Nachfrage der „Schwäbischen Zeitung“. Wo konkret sich die Flächen befinden, wollte man in Stuttgart noch nicht mitteilen. Zunächst würden die gemeldeten Flächen geprüft. Konkrete Planungen oder Aussagen zu bestimmten Flächen könne man erst nach der Prüfung tätigen.

...Ob die Solaranlagen entlang der Straßen wirklich kommen, ist noch nicht sicher. Das Ministerium: „Im nächsten Schritt werden die gemeldeten Flächen hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse, der Ausbauplanungen, naturschutz- und artenschutzrechtlicher Belange, Verkehrssicherheitsbelange, derzeitige landwirtschaftlicher Nutzung beziehungsweise sonstiger Nutzung (zum Beispiel Parkanlagen, Regenklärbecken, Hochspannungsleitungen) und deren Eignung geprüft.“ .....

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