Fortsetzung des Essen-Retten-Prozesses in Ravensburg: Wird jetzt doch verurteilt?
Bei der Gerichtsverhandlung am 7.7.2022 zeigte sich, dass Staatsanwaltschaft und Gericht noch nicht beweisen konnten, dass die Essensretter*innen tatsächlich containert haben. Darum wird am 28.7. ab 11 Uhr der Prozess fortgesetzt.
"Ich finde es unnötig, dass diese Verhandlung überhaupt angesetzt wurde, wir hätten in dieser Zeit so viele Lebensmittel Retten und verteilen können" so Samuel Bosch (19).
Die zwei Angeklagten Charlie Kiehne (20) und Samuel Bosch (19)
verteidigen sich vor Gericht selbst. Gegen Ende der Verhandlung am 7.7. legten
sie dem Amtsgericht eine Reihe von Beweisanträgen vor.
“Wir möchten unter anderem aufzeigen, dass man uns nichts nachweisen kann, gleichzeitig versuchen wir allen Anwesenden und der Öffentlichkeit klar zu machen, dass die Lebensmittelverschwendung durch solche gezielten grenzüberschreitenden Aktionen gestoppt werden kann”, so Charlie Kiehne (20).
"Es sieht jetzt doch nach einer Verurteilung aus"
Beim ersten Prozesstag forderten die Angeklagten, dass nur verurteilt wird, wenn genügend eindeutige Beweise vorgelegt werden. Jetzt sieht es aber so aus, als würden in der nächsten Verhandlung die geforderten Beweise vorgelegt werden.
Bei dem neuen Prozess ist eine Mitaktivist*in als Zeug*in
geladen, die kein Aussageverweigerungsrecht mehr hat, da sie einen
vorausgegangenen Strafbefehl annahm.
"Aus Verteidigungssicht hätten wir
das verhindern müssen. Wir können in Sachen Verteidigung noch einiges lernen
und sind im offenen Lernprozess", so Bosch. "Um unserer Mitaktivistin
zu ersparen, uns zu belasten, werden wir nun einräumen, dass wir die
Lebensmittel tatsächlich gerettet haben, um uns nun der viel spannenderen Frage
zu widmen, warum es rechtlich möglich ist, Weggeworfenes zu stehlen."
”Es gibt eben nicht zu wenig Essen auf der Welt, es muss nur umverteilt werden. Im globalen Norden wird verschwendet, während im globalen Süden Menschen hungern" ergänzt Charlie Kiehne.
Es wird vor und während des Prozesses einen Verteilaktion mit containerten Lebensmitteln vor dem Amtsgericht geben.
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