Südkurier hier
Behörde verbietet wegen Trockenheit die Entnahme von Wasser aus fast allen Gewässern
Ab Dienstag, 12. Juli gilt im Bodenseekreis ein generelles Verbot der Wasserentnahme aus allen Oberflächengewässern. Eine entsprechende Allgemeinverfügung des Landratsamts gilt bis einschließlich Montag, 8. August.
Bodensee derzeit noch ausgenommen
Das Entnahmeverbot betrifft laut Mitteilung der Behörde sowohl Wasserentnahmen für den Gemeingebrauch als auch für die Bewässerung von landwirtschaftlichen Flächen. Verboten ist auch die Entnahme aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen und Triebwerkskanälen sowie Weihern und Seen. Derzeit noch ausgenommen sind die Entnahmen aus dem Bodensee und dem Grundwasser im genehmigten Umfang sowie für das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen