Samstag, 16. Juli 2022

So wird Stimmung gegen Erneuerbare gemacht

Der Artikel gefällt mir, nicht zuletzt weil klare Zahlen kommuniziert werden.
Was ich allerdings seltsam finde ist die undifferenzierte Klatsche gegen die großen Umweltverbände. 
Greenpeace hatte sich dazu geäußert  hier
Der BUND hat sich dazu geäußert  hier
Selbst der NABU, von Haus aus natürlich besonders mit Vögeln verbunden, hat sich auf den Weg gemacht  hier
Von einer grundlegenden Ablehnung kann meines Erachtens keinesfalls die Rede sein. 

Und natürlich ist nicht alles plötzlich ganz toll, nur weil es dem Klima dient und wir in einer Extremsituation feststecken. Niemand möchte die erschlagene Vögel und Fledermäuse unter den Anlagen zählen. Es ist vollkommen legitim darauf hinzuweisen und Abhilfe zu fordern wenn man gleichzeitig das übergeordnete Klimaziel im Auge hat und wirklich daraufhin arbeitet.
Klimaziele und Natur- und Artenschutz müssen gemeinsam gedacht werden!

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Telepolis  hier in Auszügen   

Windkraft-Mythenmacher

Rainer Doemen sagt: Windräder beanspruchen relativ wenig Fläche und sind keine Gefahr für Vogelarten. Doch die Windkraft-Mythenmacher schüren Ängste, während die Regierung nur zögerlich die Energiewende-Bremse löst. (Teil 1)

Im Telepolis-Interview erklärt Energieexperte Rainer Doemen vom Runden Tisch Erneuerbare Energien, warum wir keine Angst vor Windrädern haben müssen. Sie seien nicht bedrohlich für Vögel und stellten auch sonst keine außergewöhnliche Umweltbelastung dar. Im Gegenteil: Wir brauchen die Energie von Windrädern, um das Schlimmste in der eskalierenden Klimakrise noch zu verhindern. Die Bundesregierung müsse jetzt beim Zubau von Windrädern noch nachlegen, sagt Doemen, um das Paris-Ziel von 1,5 bis 2 Grad Celsius Temperaturobergrenze halten zu können.

Das Interview führte David Goeßmann. Teil 2 über die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung und zum SolAhrtal-Projekt, das einen Plan entworfen hat, das im letzten Jahr von verheerenden Überschwemmungen betroffene Ahrtal auf 100 Prozent Erneuerbare Energieversorgung umzustellen, folgt in wenigen Tagen.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat einen Plan für den Ausbau der Windenenergie vorgelegt. Danach sollen Flächenziele für Windräder festgeschrieben werden. Bis 2026 sollen es 1,4 Prozent, bis 2032 dann zwei Prozent der Bundesfläche sein. Werden diese Ziele von einzelnen Bundesländern nicht eingehalten, sollen Abstandsregeln zwischen Wohngebieten und Windkraftanlagen fallen. Was halten Sie von dem Plan?
Rainer Doemen: Vorstandsmitglied des Solarenergie-Förderverein Deutschland e. V. und Impulsgeber des Runden Tisch Erneuerbare Energien
Rainer Doemen: Fakt ist: Bereits der unzureichende Zubau an Windkraft wirkt dem menschengemachten Klimawandel entgegen. Ich begrüße daher diesen Plan von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck für den Ausbau der Windenenergie.
Die Länderregelungen zeigen: Der unterschiedliche, schwer durchdringbare "Regelungswust" erschwert es der Windkraft-Branche erheblich, die Anzahl von Windkraftanlagen im Bundesgebiet zügig zu vermehren oder alte Windkraftanlagen gegen leistungsfähigere neue Windkraftanlagen zu ersetzen (Repowering).
Faktisch entziehen sich einige Länder mit ihrem Verhalten ihrer grundlegenden Verpflichtung, die nationale Einhaltung der 1,5-Grad-Celsius-Grenze mitzugestalten. Bliebe das Recht zur Festlegung von Flächen für den Windkraftausbau unverändert in Länderhand, könnte die Bundesregierung selbst ihre unzureichenden Zubauziele bis 2030 nicht erreichen.
Daher ist es nachvollziehbar, dass die Bundesregierung den Ländern ihr Recht auf die Festlegung von Flächen(zielen) für den Windkraftausbau einschränken möchte.
Die Absicht des Bundeswirtschaftsministeriums führt jedoch bereits zu Gegenbewegungen in Ländern, beispielsweise sollen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg Aktivitäten im Gange sein, kurzfristig (neue) landeseigene Abstandsregelungen für Windkraftanlagen zur Bebauung zu regeln. Bestehende Abstandsregelungen in Ländern darf der Bund nicht aushebeln.
Solches Länderverhalten mag zwar legal sein. Es zeigt aber ein völlig verfehltes Verständnis der dortigen Entscheider:innen für die zwingend gebotene Transformation des Energiesystems auf Erneuerbare Energien. Es ist daher für mich nicht nachvollziehbar, dass heute noch Länder nicht schnellstmöglich wirksamen Klimaschutz durch Energiewende betreiben, damit verheerende, selten rechtzeitig vorhersehbare Klimakatastrophen nicht dauerhafte tragische Folge werden.
Über die Festlegung von Flächen für Windräder hinausgehend müssen die seit Jahrzehnten bestehenden massiven Hemmnisse im Genehmigungsverfahren abgebaut werden.
Die Vergütung für Kommunen von 0,2 Cent pro Kilowattstunde sollte angehoben werden, um Anreize zu schaffen. Auch im Baugesetzbuch braucht es Änderungen.
Windkraft ist ein wichtiger Baustein der notwendigen Energiewende, daher muss der Ausbau gefördert werden. Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion vom 1. April 2022 zu Onshore- und Offshore-Windkraftanlagen zeigt eindeutig, dass die Windkraft in Deutschland im Jahr 2020 den Ausstoß von Treibhausgasen erheblich reduziert hat.
Für Windkraftanlagen an Land waren es für das Jahr 2020 CO2-Einsparungen in Höhe von circa 81 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente, bei Windenergieanlagen auf See circa 21 Millionen Tonnen.
... hier habe ich den oben bemängelten Teil ausgelassen....
....Ich möchte die in der Frage genannten Aussagen mithilfe von nachprüfbaren Argumenten zum deutschlandweit medial befeuerten Thema "Windkraft im Wirtschaftswald" widerlegen.
Faustformel ist: Ein Hektar Wald "speichert" über alle Altersklassen hinweg ca. sechs Tonnen CO2. Eine Windkraftanlage erspart der Umwelt ca. 6.000 Tonnen CO2 pro Jahr. Betrachten wir die Klima-Bilanz, dann stehen pro Hektar Fläche 6 Tonnen CO2-Absorbierung durch intakten Baumbestand (maximale Menge) 6.000 Tonnen Kohlendioxid-Vermeidung durch eine Windkraftanlage gegenüber.
Allerdings fallen diese 6.000 Tonnen Einsparungen in jedem Betriebsjahr der Windkraftanlage an und müssen somit Betriebsjahr für Betriebsjahr aufaddiert werden. Zudem werden Windkraftstandorte im Wirtschaftswald regelmäßig durch Ersatzaufforstung aufgewertet.
Wird hingegen im Wirtschaftswald gefälltes Holz nicht als Baustoff, sondern als Brennstoff verwendet, wird die im Brennstoff Holz gespeicherte Menge CO2 Klima-schädigend freigesetzt. Und typischerweise wird jedes Holz irgendwann Brennstoff oder es verrottet und setzt dabei das gespeicherte CO2 ebenfalls frei.
Umweltschützer:innen warnen, dass die geplanten Regelungen gegen EU-Recht verstoßen oder gar Rechtsunsicherheit schaffen. Regelungen zur Windenergie durchlaufen alle Ressorts, auch das auf Umwelt- und Artenschutz spezialisierte Bundesumweltministerium. Die Bundesregierung achtet darauf, dass fachlich anerkannte Schutzmaßnahmen zur Vermeidung der Tötung europäischer Vogelarten beachtet werden müssen.
Übliche Genehmigungsauflagen sind z. B.: Antikollisions-Systeme – automatisierte kamera- und/oder radarbasierte Entdecker – die bei Annäherung gefährdeter Vogelarten reagieren; vorübergehende Abschaltungen bei Erntebetrieb; die Verpflichtung, attraktive Ausweich-Nahrungshabitate in ausreichend großem Umfang anzulegen.....

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