Sonntag, 2. August 2026

Ein voller Schluck aus der Subventionspulle für die neuen Gaskraftwerke

 

Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (bne)

Wer kennt sie nicht – die 41 % Lohnerhöhung zur Mitte des Jahres?

Statt 25 € die Stunde morgen 35 €.

Für uns klingt das absurd. Für Betreiber neuer Gaskraftwerke scheint genau das gerade Realität zu werden. Nun 244.000€/MW/a dürfen es werden.

Für den Stromkunden bedeutet das bei Erreichen des Höchstwertes eine Strompreisumlage von zusätzlich 0,54ct pro kWh (gleichverteilt auf 450TWh). 

Auch im Energiemarkt gilt: Der Staat ist selten der bessere Unternehmer. Bei staatlicher Beschaffung wird häufig zu wenig auf Kosten geachtet und zu selten ernsthaft geprüft, ob es günstigere oder bessere Alternativen gibt.

Und das Schlimmste: Staatliche Beschaffung fördert Rent Seeking – also den Versuch unternehmensseitig, Gewinne nicht durch bessere Leistungen, sondern durch politische Einflussnahme zu maximieren.

Ließe sich das vermeiden?  Natürlich.

Mit der Einführung einer umfassenden Absicherungspflicht am Strommarkt würden Stromlieferanten verpflichtet, ihre künftigen Lieferungen abzusichern. So entstünde ein freier Wettbewerb um Versorgungssicherheit und die besten Lösungen und Technologien würden sich am Markt durchsetzen.


Dr. Markus Schleuning

Wir hatten es befürchtet.

Nun ist es offiziell: Der Gebotshöchstwert für die neuen Gaskraftwerke wurde noch einmal kräftig angehoben – um 41 % auf märchenhafte 244.000 € pro MW und Jahr.

Ein voller Schluck aus der Subventionspulle. Die Zeche zahlt mal wieder der Stromkunde.

Gleichzeitig fallen die Kosten für Batteriespeicher immer weiter. Speicherzyklen kosten perspektivisch nur noch rund 1 Cent pro kWh. So heute Tim Meyer. 

Können wir bitte endlich einen marktwirtschaftlichen Mechanismus einführen, der die Bereitstellung steuerbarer Kapazitäten sicherstellt – statt einzelne Technologien mit immer höheren Subventionen zu alimentieren? 


Absolut lesenswert zum Thema: 

Katharina Johannsen hier /Reporterin bei Montel

Das Kraftwerksgesetz wurde nun beschlossen - mit den ersten Ausschreibungen klar auf Gaskraftwerke ausgerichtet. Und das Beihilferecht? Umstritten. 

Dabei zeigen interne Unterlagen des Wirtschaftsministeriums: die EU-Kommission zeigte sich bereits lange zuvor offen, Deutschland die Ausschreibungen nicht technologieoffen ausgestalten zu lassen. 

„Formal müssten die Ausschreibungen technologieoffen sein, KOM hatte aber signalisiert ausnahmsweise ein technisches Kriterium zu akzeptieren, das nur Gaskraftwerke erfüllen”, heißt es in einer Gesprächsvorbereitung für Ministerin Katherina Reiche (CDU), an die mein Kollege Isaac Bah und ich über eine IFG-Anfrage gekommen sind.

Was noch in den Unterlagen steht und wie eng die Kommunikation von Anfang an mit großen Energiekonzernen und potenziellen Gaskraftwerksbetreibern war, erfahrt ihr im Artikel: 


Montel hier  Bericht: Katharina Johannsen , Isaac Bah 10 Jul 2026

Berlin darf für Kraftwerkszubau offenbar EU-Regeln umgehen

(Montel) Offenbar hat die EU-Kommission Deutschland bereits vor einem Jahr signalisiert, mit den geplanten Gaskraftwerken formal gegen EU-Kriterien verstoßen zu dürfen. 

Dabei war sich das Wirtschaftsministerium selbst des Lobbydrucks und starken Eingriffs in den Strommarkt bewusst.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen