Zeit hier Ein Kommentar von Dr.Stefan Schmitt 17. August 2026
Wer wird denn da gleich handeln wollenKlimaanpassung ins Grundgesetz? Die Debatte darum legt offen, wie unverhältnismäßig die Bundesregierung auf diesen Hitzesommer reagiert. Gleich in dreierlei Hinsicht.
Historischer Hitzesommer und schweißmattes Schweigen – lange hat diese Republik auf die Reaktion ihrer Regierung gewartet. Inzwischen gibt es zumindest eine Diskussion. Sie folgt, wenngleich in Sommerzeitlupe, auf den Vorstoß von Carsten Schneider.
Der Bundesumweltminister hatte vorgeschlagen, die Anpassung an die Folgen des Klimawandels als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz festzuschreiben. Mitte Juli war das. Seit dem vergangenen Wochenende fordern das nun auch die übrigen SPD-Ministerinnen und -Minister der schwarz-roten-Koalition, Vizekanzler Lars Klingbeil inklusive.
Die Reaktionen der Union pendeln zwischen zwei Polen, einerseits: wird schwierig; andererseits: brauchen wir nicht. Und natürlich ärgern sich die Konservativen öffentlich über den Alleingang ihrer Mitregierenden – die sich umgekehrt auf den Koalitionsvertrag berufen, in dem dieses Anliegen zumindest zur Prüfung vorgesehen war.
Was das wert ist, wird die nächste Woche zeigen. Dann geht das Bundeskabinett auf Schloss Neuhardenberg im staubtrockenen Brandenburg in Klausur. Schon mal das Diskussionsklima vorbereitet hat in der vergangenen Woche die neue CDU-Generalsekretärin Franziska Hoppermann. Carsten Schneiders Idee »bringt nichts«, sagte sie, sei »wohlfeil« und »der falsche Weg«.
So weit, so sehr Groko-Folklore. Darüber hinaus zeigt die Debatte schon jetzt etwas: drei Unverhältnismäßigkeiten.
Wo bleibt der deutsche Hitzeschutzplan?
- Erstens, Deutschland ist zwei Jahrzehnte zu spät dran. Stichwort Hitzeschutz, da hatte nach 15.000 zusätzlichen Toten in den Hitzewellen des Sommers 2003 zum Beispiel Frankreich den plan canicule formuliert, ein landesweites Programm mit verbindlichen Maßnahmen von Senioren-Telefonketten bis zu öffentlichen Kühl-Treffpunkten.
Im Jahr 2026 sucht man Vergleichbares in vielen deutschen Gemeinden vergeblich. Und das, obwohl im Sommer 2023 der damalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) einen ersten deutschlandweiten »Hitzeschutzplan« vorgelegt hatte. Bloß darf im deutschen Föderalismus der Bund den Kommunen hier gar nichts vorschreiben, ja, sie nicht einmal dauerhaft unterstützen. Jedenfalls nicht – genau –, bis das als »Gemeinschaftsaufgabe« im Grundgesetz steht. - Zweitens wird gerade unverhältnismäßig eindimensional über die Anpassung an den Klimawandel diskutiert. Ja, Hitzewellen werden stärker und häufiger, Dürren auch, und der Rhein, man glaubt es kaum, der profitiert aktuell sogar noch von der Gletscherschmelze. Schrumpft das Eis der Alpen weiter, begünstigt bald noch ein weiterer Faktor häufigere Niedrigpegel. Da ist es beinahe niedlich, dass die bislang konkreteste Reaktion des Bundes auf die Sommerdürre war, eilig den sinkenden Flusspegeln hinterherzubaggern.
Ja, Hitzesommer, aber wer erinnert sich an die Überschwemmungen in Süd- und Ostdeutschland vom Juni 2024, die irritierenderweise als »Jahrhunderthochwasser« bezeichnet wurden? Und gerade fünf Jahre sind die Sturzfluten an Ahr und Erft her. Mit 180 Toten und 40 Milliarden Euro Schaden gelten sie als das teuerste Extremwetterereignis der Bundesrepublik – einstweilen. Ja, der Sommer 2026 mit seinen historischen Höchsttemperaturen und seiner ausgeprägten Dürre lässt uns eine Dimension der Klimazukunft durchleben. Aber er steht für mehr als das. Er ist eine generelle Mahnung, dass Extreme aller Arten sich häufen und verstärken werden. Adaption heißt da, sich an sie alle anzupassen.
Man würde ja so gerne, es geht nur leider nicht - Und dann legt die Diskussion über Hitzeschutz und Klimaanpassung, drittens, noch eine politische Selbstfesselung offen. Kommt doch für die Union in dieser Legislaturperiode gar keine Änderung des Grundgesetzes infrage. Dafür wäre im Deutschen Bundestag eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Die ist zwar auch diesseits des rechten Randes möglich, aber nur, sofern die Regierungsparteien auch um Stimmen von Abgeordneten der Grünen und der Linkspartei werben. Und eine Zusammenarbeit mit der Linken hat sich die CDU ja selbst verboten. Unvereinbarkeitsbeschluss heißt das.
Was für eine bequeme Lage! So kann die Union, wenn das Inhaltliche (nämlich Deutschlands Verwundbarkeit angesichts extremer Klimafolgen) allzu sehr nervt, ganz prinzipiell argumentieren: Pech auch, geht halt nicht!
Nun ist politisches Taktieren nicht prinzipiell illegitim. Aber bei Themen, die das Land etwas länger als eine Amtszeit lang beschäftigen werden, wäre man als Bürger ganz dankbar für mehr als Taktik – nämlich für eine Strategie.
Schließlich hat sich Deutschland seit Beginn der Messungen schon um durchschnittlich zweieinhalb Grad Celsius erwärmt, das ist doppelt so viel wie im globalen Durchschnitt. Beim aktuellen Klimaschutzniveau dürften es bis Ende des Jahrhunderts fünf bis sechs Grad mehr sein. Schon mit jedem Zehntelgrad mehr nehmen die Wetterextreme und ihre Auswirkungen überproportional zu.
Sich darauf vorzubereiten, schiene doch verhältnismäßig angebracht.
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