Frech, frecher - welch ein Hohn! Wir wissen doch alle, dass diese Konzerne seit den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts es besser wissen. Dass sie wissentlich und vorsätzlich gegen die Menschheit und den Planeten handeln. Zeit dass es zu Ende geht mit den Fossilen.
Umweltinstitut München
ExxonMobil geht gegen EU-Klimaschutzvorgaben vor – und bringt damit den umstrittenen Energiecharta-Vertrag erneut ins Spiel.
Nach einem Bericht des Fachmediums IAReporter haben zwei europäische Tochtergesellschaften von ExxonMobil der Europäischen Union eine formelle Streitmitteilung auf Grundlage des Energiecharta-Vertrags übermittelt. Betroffen sind ExxonMobil Producing Netherlands und die deutsche Mobil Erdgas-Erdöl GmbH.
Hintergrund ist der Net-Zero Industry Act der EU. Er verpflichtet große Öl- und Gaskonzerne, sich am Aufbau von CO₂-Speicherinfrastruktur (CCS) zu beteiligen. Ausgerechnet Exxon, das sich seit Jahren als Unterstützer von CCS und der Energiewende präsentiert, wehrt sich nun gegen diese Verpflichtung.
Noch wurde kein Schiedsverfahren eingeleitet. Die formelle Streitmitteilung könnte jedoch der erste Schritt auf dem Weg zu einem internationalen Investitionsschutzverfahren nach dem Energiecharta-Vertrag darstellen. Solche Verfahren ermöglichen es Unternehmen, staatliche Entscheidungen außerhalb der regulären Gerichtsbarkeit anzugreifen – mit potenziell milliardenschweren Entschädigungsforderungen.
Dabei ist rechtlich vieles ungeklärt: Die EU ist inzwischen aus dem Energiecharta-Vertrag ausgetreten. Zudem hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der Vertrag grundsätzlich keine Grundlage für Investitionsschiedsverfahren innerhalb der EU bietet.
Da hinter dem möglichen Verfahren eine niederländische und eine deutsche Gesellschaft stehen, ist bereits fraglich, ob ein Schiedsgericht überhaupt zuständig wäre.
Hinzu kommt die sogenannte Sunset-Klausel des Energiecharta-Vertrags. Sie soll Investitionen, die bereits zum Zeitpunkt des Austritts bestanden, grundsätzlich noch bis zu 20 Jahre schützen. Ob und in welchem Umfang diese Klausel bei einem Verfahren europäischer Unternehmen gegen die EU anwendbar wäre, ist jedoch ebenfalls umstritten.
Der Fall wirft deshalb eine grundsätzliche Frage auf: Wie viel Handlungsspielraum bleibt demokratisch gewählten Regierungen, wenn neue Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen mit dem Risiko milliardenschwerer Investitionsklagen verbunden sind?
Am Ende geht es nicht nur darum, wie wir unsere Klimaziele erreichen. Es geht auch um die Frage, wer künftig die Regeln setzt: demokratisch legitimierte Institutionen oder wirtschaftlich besonders mächtige Akteure.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen