Donnerstag, 13. August 2026

Gemeinschaftsaufgabe Hitzeschutz im Grundgesetz verankern: Städte fordern 20 Millionen

 


Deutschlandfunk hier  13.08.2026

Skepsis aus der Union nach Vorschlag von Bundesumweltminister Schneider zu Grundgesetzänderung zu Klimaanpassung

Der Vorstoß von Bundesumweltminister Schneider, die Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe des Staates in das Grundgesetz aufzunehmen, sorgt für unterschiedliche Reaktionen. Kritik kommt aus der Union.

Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Krings, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, eine allgemeine Klimaschutzkompetenz des Bundes nehme den Ländern ihre Gesetzgebungskompetenz in den Bereichen Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsrecht. Dagegen zeigte sich Grünen-Fraktionschefin Dröge offen für den Vorschlag und betonte, ihre Partei fordere eine solche Neuregelung schon lange.

Umweltminister Schneider hatte gestern angekündigt, eine Änderung des Grundgesetzes vorzuschlagen, damit der Bund Maßnahmen für die Klimaanpassung und den Klimaschutz finanzieren und selbst umsetzen könne. Bisher ist dies Kernaufgabe von Ländern und Kommunen.

Städte fordern 20 Millionen für Hitzeschutz

Angesichts der vermehrten Hitzewellen fordert der Deutsche Städte- und Gemeindebund einen besseren Hitzeschutz für Krankenhäuser und Altenheime. Städtebund-Präsident Spiegler sprach in der „Rheinischen Post“ auf der Grundlage von Schätzungen von einem Investitionsbedarf in Höhe von mindestens 20 Milliarden Euro.

„Krankenhäuser brauchen Klimaanlagen für die Patientinnen und Patienten, aber auch für das Klinikpersonal“, sagte Spiegler. Die aktuellen Hitzewellen hätten deutlich gezeigt, dass Krankenhäuser sowie Alten- und Pflegeheime besser auf derartige Ereignisse vorbereitet werden müssten.

Bundesumweltminister Schneider sagte im ARD-Fernsehen, es sei die Kernaufgabe der Träger von Krankenhäusern, dafür zu sorgen, dass die Patienten gut versorgt seien. Dazu gehöre Kühlung. Die Länder erhielten fast 30 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für die Krankenhausausstattung, sagte der SPD-Politiker.

Hitzerekorde

Im Juni und Juli war es in Westeuropa so heiß wie noch nie seit Beginn der Aufzeichnungen. In Deutschland wurden vielerorts Temperaturen von mehr als 40 Grad Celsius gemessen. Nach Schätzungen des Robert-Koch-Instituts sind seit Jahresbeginn rund 12.000 Menschen an der Hitze gestorben.

Diese Nachricht wurde am 13.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.


t-online hier  Julia Naue  13.08.2026

Vorstoß beim Hitzeschutz: Das könnte verschwendete Liebesmüh sein

Ein heißer Sommer und ein ambitionierter Plan: Umweltminister Schneider will eine Grundgesetzänderung beim Hitzeschutz, der SPD-Politiker geht in die Offensive. Es droht ein Konflikt mit der Union.

Carsten Schneider steht vor dem Kanzleramt in der Berliner Mittagssonne. Gerade noch saß der Umweltminister mit seinen Ministerkollegen am Kabinettstisch in der Regierungszentrale hinter ihm. In die Kameras sagt der SPD-Politiker nun: "Ich möchte, dass wir im Grundgesetz eine Möglichkeit schaffen, dass der Bund eine Kompetenz für Handlung, Taten, aber auch Ausgaben hat." Schneider redet über den Umgang mit den Folgen des Klimawandels.

Für den Hitzeschutz sollen nach dem Willen des Ministers künftig nicht mehr nur Länder und Gemeinden zuständig sein, sondern auch der Bund. Er soll als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankert werden. Abgestimmt hat Schneider diesen Vorstoß mit seinen Kabinettskollegen bei der Sitzung am Mittwoch offenbar nicht. Denn der Koalitionspartner Union hält sofort offensiv dagegen. So erteilt der neue Verkehrsminister Steffen Bilger (CDU) Schneiders Plänen eine klare Absage. Hat der Umweltminister sich verzettelt?

Der heiße und trockene Sommer hat in Deutschland bereits Tausende Menschenleben gefordert. Eine Debatte darüber, wie die Menschen besser vor der Hitze geschützt werden können, ist entbrannt. Mehr Bäume und Grünflächen als natürliche Klimaanlagen, Sonnensegel auf öffentlichen Plätzen, Trinkwasserstationen oder mehr öffentliche Kühlräume – all diese Dinge verhindern zwar keine Hitzewellen, sie können die Bevölkerung aber zumindest etwas vor Hitze schützen.

Schneider: "Ich halte das für zwingend notwendig"

Für die Planung und Umsetzung solcher Anpassungsmaßnahmen vor Ort sind Länder und Kommunen zuständig. Der Bund darf nur in Ausnahmefällen unterstützen, hilft klammen Kommunen mit Modell-Förderprogrammen. Der Bundesrechnungshof monierte zuletzt, der Bund überschreite dabei seine Kompetenzen.

Schneider kündigte nun an, in der zweiten Jahreshälfte einen Vorschlag zu unterbreiten, wie das Grundgesetz entsprechend angepasst werden könne, um Klimaanpassung zu einer gemeinsamen Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden zu machen. "Ich halte das für zwingend notwendig", betonte der SPD-Politiker bestimmt. Auf die Frage, ob er das gerade auch am Kabinettstisch besprochen habe, reagierte der Minister bei seinem Statement am Mittwoch allerdings ausweichend. Er fühle sich in seinem Vorhaben durch den Koalitionsvertrag unterstützt, sagte er. Das dürfte kaum ausreichen.

Zwar haben Union und SPD im Koalitionsvertrag tatsächlich festgehalten, die Einführung einer Gemeinschaftsaufgabe von Klimaanpassung und Naturschutz zu prüfen. Diese Prüfung ist aber auf Unionsseite offenbar schon abgeschlossen, die Idee durchgefallen.

Angesprochen auf Schneiders Vorschlag sagte Verkehrsminister Bilger dem Podcast "Table.Today", dass es ja bereits jetzt schon für den Bund viele Unterstützungsmöglichkeiten gebe. "Ich halte es für besser, jetzt einfach zu handeln." Eine "langwierige Debatte" über eine Grundgesetzänderung wolle er nicht. Das klingt nicht, als würde Bilger noch etwas prüfen. Eine Klatsche für Schneider.

Zumal Bilger nicht der Einzige ist, der sich in der Union gegen den Vorschlag des Umweltministers stellt. Der Vizevorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, sagte: "Eine solche neue, breite Kompetenz des Bundes würde zwar die Verfassungsjuristen auf Jahre mit Abgrenzungsfragen beschäftigen, aber keinen Vorteil für das Klima bringen." Eine allgemeine Klimaschutzkompetenz würde im Zweifelsfalle im Bereich des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsrechts kaum noch etwas von der Gesetzgebungskompetenz der Länder übrig lassen, denn fast alles habe Relevanz für den Klimaschutz, so der CDU-Politiker zum Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Linke und Grüne offen für Schneiders Vorstoß
Für eine Grundsatzänderung braucht es im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit. Schneider bräuchte für sein Vorhaben nicht nur die Unterstützung des Koalitionspartners, sondern auch von Teilen der Opposition. Die Grünen fordern schon lange, dass Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankert wird und sind grundsätzlich offen dafür, eine solche Reform zu unterstützen. "Deutschland hat bei der Hitze ein Zuständigskeitsproblem", sagte etwa die Grünen-Umweltpolitikerin Julia Schneider am Donnerstag. Es gebe keinen Hitzeschutz aus "einem Guss", monierte sie.

Der klimapolitische Sprecher der Linksfraktion, Fabian Fahl, sagte, der Vorstoß des Umweltministers könne ein Schritt in die richtige Richtung sein. "Ob wir diesen als Fraktion unterstützen, werden wir prüfen. Denn wichtiger als eine Grundgesetzänderung wären konkrete Maßnahmen. Die AfD lehnt eine Grundgesetzänderung ab und fordert stattdessen "pragmatische Lösungen vor Ort".

Schneider will nun bei der in zwei Wochen geplanten Kabinettsklausur in Neuhardenberg noch einmal über das Thema Klimaanpassung sprechen. Aktuell ist offen, ob das verschwendete Liebesmüh sein wird. Denn die Folgen der Hitze dürften Deutschland weiterhin beschäftigen, das Thema setzt die Politik unter Druck, ist virulent. Die Union konzentriert sich momentan allerdings vor allem auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Hitze wie drohende Lieferengpässe wegen Niedrigwasser.

Zum jetzigen Zeitpunkt erscheint es unrealistisch, dass Schneider ausreichend Unterstützung für eine Grundgesetzänderung bekommt. Aber immerhin, der Minister hat das Thema gesetzt, eine Debatte angestoßen. Dass er sich jetzt so unverblümt aus der Deckung gewagt hat, ist aber auch riskant.

Denn scheitert der Umweltminister, könnte es wieder einmal heißen: Der SPD-Politiker hat sich nicht durchgesetzt. Diesen Vorwurf muss sich Schneider regelmäßig im Konflikt mit Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) gefallen lassen – etwa beim neuen Heizungsgesetz. Auch beim Gesetz zur Beschleunigung von Verkehrsprojekten werfen Umweltverbände Schneider vor, gegenüber dem Verkehrsministerium deutlich den Kürzeren gezogen zu haben.

Schneider sagt mit Blick auf die Klimaanpassung selbst: "Das Grundgesetz ändern Sie nicht jeden Tag einmal. Sondern das passiert selten." Und: "Ich jedenfalls werde dafür kämpfen." Für die andere Koalitionsseite könne der das jetzt aber noch nicht "hundertprozentig" sagen, es werde sicher noch eine "harte Auseinandersetzung" geben. Es klingt, als wolle er die Erwartungen direkt herunterschrauben.

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