Dienstag, 12. April 2022

BUND zu Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik


Pressemitteilung BUND Regionalverband
Bodensee-Oberschwaben 08.04.2022


„Die Aufgabe ist groß – ohne Photovoltaik (PV) und Windenergieanlagen (WEA) können wir die fossile und atomare Energie nicht schnell und preisgünstig ersetzen.“

So fasst BUND-Regionalgeschäftsführer Ulfried Miller die Einschätzung des Naturschutzverbandes zusammen.

„Leider kommen wir beim Energiesparen überhaupt nicht voran.
Seit 30 Jahren ist der 
Endenergieverbrauch pro Bundesbürger konstant hoch und liegt bei etwa 85 Kilowattstunden pro Tag.
Jede*r Deutsche hat damit — bildlich gesprochen — 100 Radfahrer im Einsatz, die täglich
zehn Stunden für den persönlichen Energiehunger strampeln.
Und der Energieverbrauch wird
durch die Elektromobilität und die Digitalisierung noch weiter steigen“, so der BUND-Sprecher.

Ohne gesellschaftlichen Wandel und die Einsicht einer Änderung unserer Gewohnheiten und
Ansprüche wird der Erhalt unserer Lebensgrundlagen zu einer enormen Herausforderung ohne
Garantie. Wir alle müssen erkennen, dass weniger auf Dauer mehr ist und die Reduktion unseres
Konsums auch stolz und glücklich machen kann.

Dennoch werden wir weiterhin viel Energie benötigen und diese muss klimaneutral erzeugt
werden. Es geht nun darum, dafür die bestmöglichen Standorte zu finden. Wo ist ausreichend
Wind und Sonne und wo sind die geringsten Konflikte für Mensch und Natur?
Selbst, wenn wir alle geeigneten Dächer und Hausfassaden mit Solaranlagen belegen würden,
können wir nur etwa ein Zehntel unseres aktuellen Gesamt-Energieverbrauchs abdecken! Deshalb
brauchen wir auch Solaranlagen auf Freiflächen und Windräder.

Flächen für Photovoltaik-Anlagen sollten dabei vorrangig auf bereits überbauten oder genutzten
Flächen ausgewiesen werden. Geringe landschaftliche und ökologische Beeinträchtigungen durch
Photovoltaik sind entlang oder über Autobahnen, Lager- und Parkplätzen zu erwarten — die
Schweiz macht es vor — unbürokratisch und zielgerichtet.

Aktuelle Bauplanungen eines Wohnmobil-Herstellers in Isny zeigen, dass es bei der
Photovoltaikpflicht leider große Schlupflöcher im frisch novellierten Klimagesetz Baden-
Württembergs gibt.

Im Bereich der Landwirtschaft gibt es Chancen auf Synergieeffekte, z.B. Solarmodule anstelle der
Hagelnetze als Unwetterschutz über Obstplantagen oder anderen landwirtschaftliche Flächen,
sogenannte Argo-Photovoltaik-Anlagen. Außerdem lassen sich Freiflächen-PV-Anlagen auf vielen
Flächen mit einer ökologischen Aufwertung kombinieren, zum Beispiel auf moorigen Ackerböden,
die wiedervernässt werden. Damit ergäbe sich sogar ein doppelter Klimaschutzeffekt, denn die
Vernässung von Moorböden bindet sehr viel CO2 und andere klimaschädlichen Gase. In mehreren
Pilotanlagen sollten hierzu Erfahrungen gesammelt und Anlagenplanungen entsprechend
angepasst werden. Die Naturschutzverbände suchen hierfür gerade geeignete Flächen. 
Im Optimalfall können so Artenschutz und doppelter Klimaschutz (Moore als CO2-Senke und PVEnergie) Hand in Hand gehen. So könnte man mit Solaranlagen sogar den Schutz der Biodiversität
mitfinanzieren. Auch die Potenziale von ehemaligen Kiesgruben im Offenland könnten geprüft
werden.

Konfliktarme Flächen für die Windenergie wären z.B. ausgeräumte Agrarlandschaften, geschädigte oder monotone Wälder und Flächen entlang von Straßen und Bahntrassen. Wichtig ist, dass solche Flächen bereits erschlossen sind, damit nicht durch neue Zufahrtswege weitere Flächen beansprucht werden.

Die Flächen mit den geringsten Konflikten müssen als Vorrangflächen für die Erzeugung von
erneuerbarer Energie festgesetzt werden. Die Frage, wem die Flächen gehören und ob sie im oder
außerhalb des Waldes liegen, sind zunächst keine Ausschlusskriterien.
Gleichzeitig müssen Standorte, auf denen große Konflikte mit Naturschutzzielen zu erwarten sind, ausgeschlossen werden. Diese sollten für gebündelte Naturschutzmaßnahmen und
Artenhilfsprogramme, z.B. für windkraftsensible Arten, bereitgestellt und aufgewertet werden.

Auch die Ausweisung von Bann- und Schonwäldern und die Biotopvernetzung im Offenland und
im Wald kann einen solchen Ausgleich bieten und sollten nicht unberücksichtigt bleiben.
Dazu haben BUND und NABU einen gemeinsamen Vorschlag entwickelt und im Januar 2022 bei
den Naturschutztagen in Radolfzell zur Diskussion gestellt. Auch im Koalitionsvertrag der neuen
Bundesregierung ist ein solches Artenhilfsprogramm verankert.
Für Baden-Württemberg würde es 
nach Schätzung der Naturschutzverbände 10 bis 15 Millionen Euro pro Jahr kosten. Die Maßnahmen könnten aus den Pachteinnahmen für Windkraftwerke und aus Ausgleichszahlungen finanziert werden.

Planungen für Energieinfrastrukturen sollten also mit einem geeigneten Naturschutzkonzept Hand in Hand gehen. Erst wenn beides auf dem Tisch liegt, kommen wir weg von Einzelfall-
Betrachtungen und lähmenden Diskussionen - weil wir ein gutes Gesamt-Konzept haben (Nehmen
und Geben).

Um die Akzeptanz zu steigern und die Energiewende zu finanzieren, müssen Bürger*innen
außerdem die Möglichkeiten erhalten, sich an der Finanzierung und dem Gewinn zu beteiligen.
Damit bleibt möglichst viel Wertschöpfung in der Region. Bürger*innen, Energiegenossenschaften,
Landwirt*innen, Unternehmer, Kommunen und andere Stakeholder müssen zusammenarbeiten,
damit der Umstieg von Öl und Gas auf Erneuerbare Energien gelingen kann und die Klimaziele
erreichbar sind.

Ulfried Miller, BUND-Regionalgeschäftsführer Bodensee-Oberschwaben


Hintergrund-Infos

Anforderungen an die Energiewende

Für Windenergie an Land ist laut Umweltbundesamt bis 2030 eine geschätzte installierte Leistung
von 71-105 Gigawatt notwendig, dies bedeutet jährlich 4-7 Gigawatt Zubau – das sind 4-7.000
Megawatt. Das Leistungspotenzial auf den derzeit verfügbaren und ausgewiesenen Flächen liegt
bei circa 20 GW (20.000 Megawatt). Zur Einordnung: eine Windenergieanlage hat eine
durchschnittliche Nennleistung von circa 6 Megawatt. Wir müssen also 600 – 1.200 Windräder pro
Jahr bauen
Im Ausbaupfad des EEG 2021 für Solar sind 100 GW bis 2030 angestrebt, (der aktuelle
Koalitionsvertrag sieht sogar deutlich mehr vor.) Die aktuelle kumulierte Leistung beträgt circa die
Hälfte davon, zwischen 50-60 GW.

Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch in Deutschland liegt derzeit noch
unter 50%. 
Fazit: Diese Lücken müssen geschlossen werden.


Konfliktarme Flächen für Freiflächen-Fotovoltaik

Über versiegelten Flächen – großen Parkplätzen z.B. in Ravensburg (alle Industrie- und
Gewerbegebiete, Oberschwabenhalle), Isny, Aulendorf und Bad Waldsee (Wohnmobilhersteller) –
über Autobahnen und an Lärmschutzwänden – siehe Schweiz (Wallis) und Hegau.
Statt Hagelnetzen über Obstplantagen – über 5.000 Hektar in Bodenseeregion
In Kiesgruben im Offenland – bei Bedarf in Kombination mit landwirtschaftlicher Nutzung und
Naturschutzflächen
Auf wiedervernässten Niedermooren, die bislang als Acker genutzt werden und auf Biber-
Vernässungsflächen (z.B. bei Michelwinnaden?)


Konfliktarme Flächen für Windenergie

- Junge, monotone Waldflächen
- Such-Korridore an Straßen und Bahntrassen
- Ausgeräumte Agrarlandschaften


Hinweise:

PM BUND & NABU vom 7.1.2022  hier

Positionspapier BUND Ravensburg-Weingarten  hier

Holler, Gaukel, Lesch (2021) : Erneuerbare Energien zum Verstehen und Mitreden

BUND & NABU (Juli 2021): Hinweise für den naturverträglichen Ausbau von
Freiflächensolaranlagen

Quellen:

EEG 2021

Umweltbundesamt (UBA) hier

Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland, Harry Wirth, Fraunhofer ISE, Download
von hier , Fassung vom 04.02.2022

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