Sabine kommentiert: Anderswo in Deutschland, wenn RichterInnen verstanden haben, wie ziviler Ungehorsam bewertet werden kann. Baggerbesetzungen sind nicht immer strafbare Handlungen.
Die Schutzgutverletzungen müssen abgewogen werden… gut hier geht’s um Eigentum, scheinbar immer noch höher bewertet als das Grundrecht auf eine gesunde Erde
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